RECHT UND STEUERN

Kurtaxe bei Ferienvermietung - alle Pflichten auf einen Blick

Warum ein vermeintlich kleiner Posten auf der Gästerechnung über Servicequalität, Rechtssicherheit und Kalkulation der gesamten Saison entscheidet — und wie Inhaber von Ferienobjekten den Prozess sauber strukturiert in den Griff bekommen.

18 Min Lesezeit Favorent Redaktion Stand Mai 2026 Recht und Steuern
VORANGESTELLTES FAZIT

Kein Ärgernis, sondern Routine — sobald die Prozesse stehen

Die Kurtaxe ist kein Ärgernis, sondern eine ganz normale Begleiterscheinung der Ferienvermietung in Deutschland. Sie wird von Gemeinden im eigenen Recht erhoben, sie variiert von Ort zu Ort teilweise um den Faktor drei oder vier, und sie verlangt vom Vermieter im Wesentlichen Folgendes: Gäste anmelden, Kurkarten ausstellen, Beträge einziehen und an die Gemeinde weiterleiten. Das klingt überschaubar, und das ist es auch, sobald die Prozesse stehen.

Schwierig wird es immer dann, wenn Buchungen kurzfristig hereinkommen, Gäste am Sonntag um 22 Uhr eintreffen, Aufenthalte storniert werden oder ein Geschäftsreisender plötzlich in einer Bäderstadt mit Übernachtungssteuer aufschlägt. Dieser Artikel ordnet die Begriffe Kurtaxe, Beherbergungssteuer und City Tax sauber zueinander, zeigt die operativen Stellschrauben von der Anmeldung bis zur Stornierung, beleuchtet Sonderfälle wie Monteure und Langzeitgäste und liefert eine Praxis-Checkliste für die Saison.

Wer am Ende dieses Textes weiß, warum auf Usedom die Hauptsaison Anfang April beginnt, warum eine Buchung aus Hamburg nicht automatisch befreit, und welche Daten in der Jahresabrechnung an die Gemeinde wirklich gefragt sind, hat einen Großteil der Hausaufgaben bereits hinter sich.

Kurtaxe Routine
BEGRIFFSORDNUNG

Kurtaxe, City Tax, Beherbergungssteuer - drei Begriffe, drei Welten

Wer als Vermieter zum ersten Mal mit dem Thema in Berührung kommt, wird mit einer schwer zu sortierenden Begriffsvielfalt konfrontiert. Kurtaxe, Kurabgabe, Gästebeitrag, Tourismusabgabe, Beherbergungssteuer, Übernachtungssteuer, Bettensteuer, City Tax, Kulturförderabgabe, Kultur- und Tourismustaxe. Das alles klingt ähnlich, meint aber zwei grundsätzlich verschiedene Dinge.

Die Kurtaxe finanziert das, was den Urlaubsort zum Urlaubsort macht. Die Bettensteuer finanziert den Kommunalhaushalt. Wer das einmal verstanden hat, weiß, wo welche Befreiung greift und wo nicht.

— Leitsatz für die operative Praxis

Kurtaxe, Kurabgabe, Beherbergungssteuer - drei Begriffe
Infografik: Deutschlandkarte mit Kurtaxe-Regionen, Beherbergungssteuer-Städten und Doppelgebieten — Ortsbezug ist alles.
DEFINITION · MARKTDATEN

Was ist die Kurtaxe — und wie hoch fällt sie aus?

Die kürzeste mögliche Definition lautet: Die Kurtaxe, je nach Bundesland auch Kurabgabe oder Gästebeitrag genannt, ist eine kommunale Pflichtabgabe, die ortsfremde Übernachtungsgäste in anerkannten Kur-, Erholungs- und Tourismusorten pro Person und Aufenthaltstag zu entrichten haben. Sie wird vom Beherbergungsbetrieb, also auch vom Vermieter einer Ferienwohnung, eingezogen und an die Gemeinde abgeführt.

Wer zahlt? Grundsätzlich jeder Gast über einem bestimmten Alter. In der Regel sind Kinder bis 14, 16 oder 18 Jahren befreit, je nach Satzung. Auf Sylt etwa zahlen Kinder unter 18 nichts, auf Usedom liegt die Grenze meist bei sechs Jahren für die volle Befreiung. Schwerbehinderte ab einem bestimmten Grad sind oft ermäßigt oder befreit, ebenso Begleitpersonen, wenn die Eintragung im Schwerbehindertenausweis das hergibt.

Wie hoch? Die Spanne ist gewaltig. Bad Wilhelmshöhe in Hessen verlangt 50 Cent pro Tag und Erwachsenem, Plau am See in Mecklenburg-Vorpommern einen Euro, Loddin auf Usedom 1,85 Euro. In den Sylter Gemeinden werden in der Hauptsaison 3,90 Euro fällig. St. Peter-Ording hat 2025 nach achtzehn Jahren erstmals erhöht und liegt nun bei vier Euro. Binz auf Rügen nimmt 2,60 Euro und greift für mitreisende Hunde noch mal 50 Cent obendrauf.

Höchster Tagessatz auf Sylt-Niveau (St. Peter-Ording, 2025)
0
Berlin City Tax in Prozent des Netto-Übernachtungspreises (seit 1.1.2025)
0 %
Deutsche Städte mit Übernachtungssteuer (Stand 2026, Tendenz steigend)
über 0
Mio. € Berliner Übernachtungssteuer-Aufkommen 2025 (Senatsprognose, 2023: 58,7 Mio. €)
0 Mio.

In Heringsdorf zahlt eine vierköpfige Familie über zwei Wochen rund 130 Euro, in Zinnowitz für denselben Aufenthalt nur 52, in Loddin sogar nur knapp 50. Hinzu kommt eine zweite Dimension: die Saisonstaffelung. Auf Usedom beginnt die Hauptsaison am 1. April und endet am 31. Oktober, in der übrigen Zeit sinkt der Tarif spürbar.

Wer also für April Hauptsaison kalkuliert, aber für März noch Vorsaison, muss diese Logik in seiner Buchungssoftware sauber abbilden, sonst stimmen die Endbeträge nicht.

Wer in zwei Bädern auf einer Insel vermietet, hat nicht eine Kurtaxe-Satzung, sondern zwei. Manchmal mit unterschiedlichen Kinderaltersgrenzen, unterschiedlichen Stichtagen, unterschiedlichen Höhen. Wer das übersieht, rechnet falsch.

— Praxisweisheit aus der regionalen Vermietung

Podcast: Kurtaxe bei Ferienvermietung

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.

(Kurze Beschreibung des Inhalts)

Podcast Kurtaxe bei Ferienvermietung
PFLICHTEN

Pflichten der Vermieter — was wirklich auf dem Tisch liegt

Hier wird es ernst. Die Kurtaxe ist eine Abgabe des Gastes, aber der Vermieter ist als Beherbergungsbetrieb gesetzlich verpflichtet, sie für die Gemeinde einzuziehen und abzuführen. Das ist keine Höflichkeit gegenüber dem Rathaus, sondern eine satzungsrechtliche Pflicht. Daraus ergeben sich vier konkrete Aufgaben, die sich nicht delegieren, sondern nur sauber organisieren lassen.

01

Anmeldung

Jeder Gast wird vor oder unmittelbar bei Anreise gemeldet — Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift, An- und Abreisedatum, Anzahl und Alter der Mitreisenden. Die Tourismuszentralen geben Vermietern eine eigene Login-Kennung.

02

Kurkarte

Aus der Anmeldung erzeugt das System die Kurkarte — Quittung und Eintrittskarte zugleich: vergünstigter Strandkorb, kostenfreier Bus, freier Zugang zu Konzerten, Rabatte in Museen und Schwimmbädern. Eine Frage der Servicequalität.

03

Erhebung & Abführung

Der Vermieter zieht den Betrag vom Gast ein — vorab oder bei Anreise — und überweist ihn turnusmäßig an die Gemeinde. Frequenz: monatlich, quartalsweise oder einmal pro Saison. Reporting nicht vergessen: welcher Gast, wie viele Nächte, welcher Tarif, welcher Betrag.

04

Stornierung

Reist ein Gast nicht an, muss die Kurkarte storniert werden — sonst rechnet die Gemeinde mit einem Aufenthalt, der nie stattgefunden hat, und der Vermieter zahlt für jemanden, der nie da war. Storno-Button drücken, sauber dokumentieren.

Die Kurtaxe ist genau so kompliziert wie der dahinterliegende Prozess unsauber organisiert ist. Stehen die Abläufe, ist die Sache in fünf Minuten pro Buchung erledigt.

— Erfahrungssatz aus der professionellen Vermietungsverwaltung

EINSTIEG · 90-TAGE-PROGRAMM

Wie starte ich als Vermieter — die ersten 90 Tage Pflichtprogramm

01

Tag 1–30: Rechtssicher anschließen

Drei Dinge in den ersten 30 Tagen: Beherbergungsbetrieb bei der Gemeinde anmelden, geltende Kurabgabesatzung im Original durchlesen — vor allem Bemessungsgrundlage, Tarife, Befreiungen, Anmelde- und Abrechnungsfristen — und Zugang zum elektronischen Meldescheinsystem beantragen.

Erfolgskriterium: Jeder Gast ordnungsgemäß im Meldesystem erfassbar, Tarife bekannt, Abführungsrhythmus klar.

02

Tag 31–60: Routinen einschleifen

Prozess auf jede einzelne Buchung anwenden: Gastdaten direkt nach Buchungsbestätigung anfordern, Anmeldescheine sofort anlegen, Kurkarten ausdrucken oder digital bereitstellen, Beträge im Vorfeld als separater Posten in Rechnung stellen.

Erfolgskriterium: Pro Buchung eine Anmeldung, eine Kurkarte, ein dokumentierter Zahlbetrag — keine Buchung ohne diese drei Belege.

03

Tag 61–90: Fehlerquellen ausschalten

Vier Fallen vermeiden: zu späte Anmeldung, vergessene Einpreisung, fehlende Stornos, nicht digital archivierte Belege. Wenn Gäste freitags einziehen und montags die Daten getippt werden, war die Bewertung schon weg.

Erfolgskriterium: Prozess fehlerfrei, jede Buchung mit allen Belegen rekonstruierbar, Jahresabrechnung ergibt sauberen Saldo.

Infografik: Die 90-Tage-Pyramide — Vorbereitung als Basis, Buchungsbetrieb in der Mitte, Reputation und Prüfungssicherheit an der Spitze.
INTERAKTIV · KURTAXE-RECHNER

Was kostet die Kurtaxe Ihren Gast wirklich?

Spielen Sie unterschiedliche Buchungsszenarien durch — Region, Erwachsene, Kinder, Aufenthaltsdauer, Saison. Der Rechner zeigt Ihnen den Gesamtbetrag, den Tagesdurchschnitt und den Anteil an einer Beispielbuchung. Alle Tarife stammen aus aktuellen Satzungen (Stand Mai 2026); Detail-Befreiungen sind im Einzelfall in der jeweiligen Satzung zu prüfen.

Kurtaxe-Rechner für Gastbuchungen

Tarife auf Basis aktueller Satzungen, Mai 2026 — Demonstrationsrechner. Die Kinderaltersgrenze unterscheidet sich je Gemeinde.

2
2
14
0
Gesamt Kurabgabe
0,00 €
für den gesamten Aufenthalt
Pro Nacht
0,00 €
für die gesamte Reisegruppe
Anteil an 1.500 € Buchung
0,0 %
Beispiel-Übernachtungspreis
ÜbernachtungspreisKurabgabe-Anteil
Tipp: Wählen Sie eine Region und prüfen Sie, wie sich Saison und Hundetaxe auf den Endbetrag auswirken.
OPERATIVE HÜRDE · 01

Die kurzfristige Buchung - Sonntagabend, achtzehn Uhr fünfzig

Die Theorie sagt: Anmeldung vor Aufenthaltsbeginn. Die Praxis sagt: Buchungen kommen heute über Booking.com, Airbnb oder die eigene Direktbuchungs-Strecke teilweise sechzig Minuten vor Anreise herein. Sonntagsabend, achtzehn Uhr fünfzig, der Gast steht um zwanzig Uhr vor der Tür. Was tun?

Hier hilft ein simpler Workflow, der sich in der Praxis bewährt hat. Der Gast erhält automatisch nach Buchungseingang eine Mail mit einem digitalen Meldeschein-Link. Dieser Link führt entweder direkt ins System der Gemeinde oder in ein Vorerfassungsformular der Vermietungsverwaltung. Der Gast füllt aus, das System speichert, der Vermieter erhält die Daten und kann die Anmeldung mit einem Klick weiterleiten. Die Kurkarte landet binnen Minuten im Postfach des Gastes — oft schon bevor er die letzten Kilometer Anfahrt zurückgelegt hat.

Wer sich das mühsam manuell denkt, der unterschätzt den modernen Stand der Meldescheinsysteme. Auf Usedom, Sylt, Rügen und in den meisten Heilbädern lässt sich der Vorgang weitgehend automatisieren. Die manuelle Eingabe per Hand ist die Ausnahme, nicht die Regel.

Wer am Sonntag die Anreise abwickelt und am Montagvormittag die Daten ins System eintippt, hat den Prozess noch nicht zu Ende gedacht. Der Gast bewegt sich am Sonntag schon im Ort und braucht seine Karte.

— Erfahrungssatz aus der Wochenend-Vermietung

OPERATIVE HÜRDE · 02

Die Kurkarte als Zugangsdokument - vor dem ersten Strandbesuch

Die Kurkarte ist mehr als ein Beleg. Sie ist Eintrittskarte, Fahrschein und Rabattcode in einem. In Heringsdorf etwa öffnet sie den Zugang zu Konzerten in der Konzertmuschel und gewährt Vergünstigungen bei der Schmalspurbahn. Auf Usedom ist mit der Usedom Card das gesamte Streckennetz der Usedomer Bäderbahn kostenfrei nutzbar, ausgenommen die Linie Wolgast-Greifswald. In Binz fährt der Bus inklusive, in Westerland gibt es Eintrittsrabatte bei der Sylter Veranstaltungsreihe.

Daraus folgt eine simple, aber oft übersehene Konsequenz für den Vermieter: Die Karte muss vor dem ersten Strandbesuch beim Gast sein. Nicht am dritten Urlaubstag. Nicht „wenn ich Zeit habe“. Vor dem ersten Strandbesuch. Drei Wege haben sich bewährt.

In der Praxis kombinieren professionelle Verwaltungen meist Variante eins und zwei: digitaler Versand als Standard, Backup-Ausdruck im Welcome-Ordner.

OPERATIVE HÜRDE · 03

Erhebung und Abrechnung mit dem Gast - drei Modelle

Die Frage, wie der Vermieter die Kurtaxe vom Gast einzieht, klingt trivial, ist sie aber nicht. Es gibt drei gängige Modelle, und jedes hat eigene Folgen — sortiert von „Maximale Klarheit“ bis „Maximale Reibung“.

Eine Kurtaxe, die heimlich im Übernachtungspreis steckt, ist juristisch zulässig, aber kommunikativ ungeschickt. Wer einen Cent verschweigt, verliert zwei Sterne in der Bewertung.

— Faustregel der professionellen Vermietungskommunikation

OPERATIVE HÜRDE · 04

Stornierung der Kurkarte - der Zeitpunkt entscheidet

Reisestornierungen sind Alltag, nicht Ausnahme. Krankheit, Wetter, geänderte Pläne. Was passiert dann mit der bereits gemeldeten Kurkarte und mit der Kurabgabe?

Die Antwort hängt am Zeitpunkt der Stornierung. Vor Anreise ist die Sache einfach: Die Karte wird im System gelöscht, die Gemeinde sieht den Vorgang gar nicht erst, der Vermieter muss nichts abführen, der Gast hat ohnehin nichts gezahlt oder bekommt das Geld erstattet, je nach Modell.

Komplizierter wird es bei Teilstornierung während des Aufenthalts. Wenn die Familie geplant hatte, vierzehn Tage zu bleiben, aber nach acht Tagen wegen Krankheit abreist, müssen die nicht genutzten Tage aus der Meldung herausgenommen werden. Auch das geht in den meisten Systemen mit einem einfachen Eintrag. Die Gemeinde rechnet anschließend nur die tatsächlichen Aufenthaltstage ab. Manche Satzungen enthalten dazu ausdrückliche Regelungen, manche schweigen — dann gilt der allgemeine Grundsatz: keine Übernachtung, keine Abgabe.

Wichtig ist die Dokumentation. Wenn ein Vermieter im Folgejahr von der Gemeinde gefragt wird, warum er für eine Buchung nur acht statt vierzehn Nächte abgeführt hat, sollte er die Stornobestätigung und die kommunikative Spur (Mail des Gastes, Krankschreibung, Reservierungsstornierung) griffbereit haben. Drei Jahre Aufbewahrung sind eine sinnvolle Mindestgröße, fünf sind sicherer.

Ein Sonderfall ist die kurzfristige Anreiseverzögerung: Der Gast kommt einen Tag später an, bleibt aber wie geplant bis zum ursprünglichen Abreisetag. Hier wird in der Anmeldung der Anreisetag korrigiert, und der eine fehlende Tag wird abgezogen. Klingt selbstverständlich, fällt aber im hektischen Saisonalltag oft hinten runter.

DIGITALISIERUNG · TRENDS

Digitale Zahlung und Vorab-Erhebung - das Bequemlichkeitsprinzip

Die Praxis bewegt sich klar in Richtung digitaler Vorab-Zahlung. Drei Trends sind erkennbar.

Worauf sollte ein Inhaber achten, der digital aufrüstet? Auf die saubere Trennung von Übernachtungspreis und Kurabgabe in den ausgewiesenen Buchungspositionen. Auf eine fälschungssichere Karte mit Buchungs-ID und QR-Code. Auf eine automatische Quittung, die zugleich als Stornoanker dient. Und auf eine Schnittstelle zur Gemeinde, die Sammelmeldungen erlaubt, statt jede Buchung einzeln durchzustempeln.

PLATTFORMEN

Buchungsportale — inklusive, exklusive und der Stille-Post-Effekt

Wer über Airbnb, Booking.com, Atraveo, Fewo-direkt, HomeToGo oder ähnliche Plattformen vermietet, erlebt eine eigene Realität. Die Portale gehen mit der Kurtaxe sehr unterschiedlich um — manche ziehen sie zentral ein, manche überlassen das vollständig dem Vermieter, manche wechseln ihre Praxis je nach Region.

Airbnb hat in vielen deutschen Städten und Regionen eine direkte Abführung der Beherbergungssteuer eingerichtet. Auf der Insel Sylt zum Beispiel erfolgt die Erhebung über die Plattform automatisch, der Vermieter sieht den Betrag in seiner Abrechnung als durchlaufenden Posten. In klassischen Kurtaxe-Gemeinden hingegen ist das seltener der Fall — hier muss der Vermieter weiterhin selbst melden, ausstellen, einziehen, abführen.

Bei Booking.com gilt: der Standard ist Vermieterpflicht. Der Gast zahlt die Abgabe entweder im Voraus über die Plattform an den Vermieter oder bei Anreise direkt.

Atraveo, Fewo-direkt und HomeToGo haben hybride Modelle, je nach Region und Vereinbarung. Der Vermieter muss für jede Plattform und jeden Ort wissen, wer die Abgabe einzieht — sonst entstehen entweder doppelte Abrechnungen, der Gast zahlt zweimal, oder Lücken, die Gemeinde bekommt nichts. Beides ist unangenehm.

Bei jedem neuen Portal und bei jeder neuen Region einmal explizit nachfragen. Nicht annehmen, dass die letzte Vereinbarung weiter gilt. Und die eigene Buchungssoftware sollte je Buchungsquelle markieren, ob die Kurabgabe als interner oder externer Posten zu führen ist.

SONDERFALL · GESCHÄFTSREISE

Geschäftsreisende, Monteure und Langzeitgäste

Hier fängt der eigentliche Stresspunkt vieler Vermieter an, vor allem in städtischen Lagen oder in Mischregionen wie Rostock, Kiel oder Hannover.

Bei der klassischen Kurtaxe in Bäderorten ist die Sache vergleichsweise einfach: Wer beruflich anreist und das nachweisen kann, ist in vielen Satzungen befreit. Der Gast unterschreibt am Anmeldebogen, dass die Übernachtung beruflich veranlasst ist, oder reicht eine Arbeitgeberbescheinigung nach. Der Vermieter speichert das Dokument, meldet den Gast als befreiten Aufenthalt und führt keine Abgabe ab. Achtung: Auch befreite Gäste müssen gemeldet werden, sie sind nicht unsichtbar. Die Befreiung betrifft den Geldfluss, nicht die Meldepflicht.

Anders bei der Beherbergungssteuer. Hier hat das Bundesverfassungsgericht im Mai 2022 entschieden, dass Kommunen auch beruflich veranlasste Übernachtungen besteuern dürfen. Berlin hat daraus zum 1. April 2024 die Konsequenz gezogen und die alte Befreiung gestrichen. Hamburg ebenso, schon zum Januar 2023. Köln, Schwerin, Stade folgen. In Düsseldorf gilt die Steuer seit Anfang 2024 für jeden Übernachtungsgast, gleich ob privat oder geschäftlich. In Frankfurt liegt der Tarif für Privatreisende bei zwei Euro pro Nacht, manche Geschäftsreise-Befreiungen bestehen weiter, sind aber mit Nachweispflichten verbunden.

Berliner City Tax seit 1. Januar 2025 (vorher 5,0 %)
0 %
Stichtag — Berliner Geschäftsreisende ohne Befreiung
0 . April 2024
21-Tage-Regelung in Berlin — zum 1. Januar 2025 ersatzlos gestrichen
0 Tage

Was bedeutet das für den Vermieter, der eine Ferienwohnung in einer betroffenen Stadt anbietet? Er muss seinen Gast aktiv fragen, ob die Reise privat oder beruflich ist, ob die jeweilige Satzung eine Befreiung vorsieht und ob der Gast den Nachweis erbringen kann. Ohne klare Antwort wird die Steuer fällig. Eine pauschale Annahme „dieser Gast wird schon Geschäftsreise sein, weil er per Firmenrechnung bucht“ reicht nicht. Es braucht eine schriftliche Bestätigung, idealerweise auf einem von der Stadt vorgegebenen Formular.

Gerade Monteurzimmer-Anbieter spüren das. Wer im Hamburger Hafenrand oder im Berliner Speckgürtel an Bauunternehmer vermietet, muss seit 2024 in den meisten Fällen die Steuer einziehen, die früher entfiel. Das verändert die Kalkulation. Wer dem Bauunternehmer einen Inklusivpreis verspricht und den Aufschlag selbst trägt, der drückt seine Marge.

Eine zweite, oft übersehene Frage betrifft Langzeitgäste. Wer wegen einer mehrwöchigen Reha, eines Bauauftrags oder einer Saisonarbeit dreißig oder sechzig Tage in einer Wohnung bleibt, fällt früher oder später aus dem klassischen Tourismusbegriff heraus. Manche Gemeinden begrenzen die Kurabgabe auf eine Höchstanzahl von Aufenthaltstagen pro Saison oder Kalenderjahr, etwa 21 Tage in Düsseldorf. Berlin hatte eine 21-Tage-Regelung, hat sie aber zum 1. Januar 2025 ersatzlos gestrichen. Wer also einen Achtwochengast hat, sollte die Satzung lesen, bevor er pauschal annimmt, ab Tag 22 sei Schluss mit der Abgabe.

JAHRESABRECHNUNG · REPORTING

Das stille Vierteljahr nach der Saison

Wenn die Saison vorbei ist, beginnt der weniger glamouröse Teil. Die Jahresabrechnung gegenüber der Gemeinde. Hier wollen die Verwaltungen sehen: Wie viele Übernachtungen sind erfolgt, aufgeschlüsselt nach Erwachsenen und Kindern, nach befreiten und zahlungspflichtigen Gästen, nach Tarifgruppen und Saisonzeiträumen. Und: Welche Beträge wurden eingezogen, welche abgeführt, wo gibt es Differenzen.

Eine ordentliche Jahresübersicht enthält pro Buchung mindestens zehn Datenpunkte. Wer das nicht in der Buchungssoftware vorhält, sammelt es im Excel ein. Wer es im Excel sammelt, sollte das Excel mindestens monatlich aktualisieren, sonst entsteht im Februar des Folgejahres ein Rekonstruktionsalbtraum.

Im Prüfungsfall, der bei Vermietern in größeren Bäderorten regelmäßig vorkommt, will die Gemeinde meist Stichproben aus drei Jahren sehen. Drei Jahre, das sind bei einem Sechs-Wohnungen-Bestand mit dreißig Buchungen pro Wohnung und Jahr immerhin fünfhundertvierzig Buchungen, die im Zweifel einzeln nachgewiesen werden müssen. Wer da im Aktenordner suchen muss, braucht Tage. Wer eine ordentlich strukturierte digitale Ablage hat, ist in einer halben Stunde durch.

Eine Prüfung der Kurabgabe ist nicht der Weltuntergang, sondern eine ganz normale Kontrolle. Wer seine Belege beieinander hat, ist in einer halben Stunde durch und hat den Rest des Vormittags für Wichtigeres.

— Praxisstimme Vermietungsverwaltung

FÜNF PRINZIPIEN

Fünf Leitlinien für eine saubere Kurabgabe-Verwaltung

Fünf Prinzipien tragen die Praxis durch jede Saison: Transparenz gegenüber dem Gast, Automatisierung in der Verwaltung, Ortsbezug bei jeder Satzung, Dokumentation für jeden Vorgang und proaktive Beratung im Jahresrhythmus. Wer diese fünf Punkte ernst nimmt, hat den Großteil der typischen Reibungspunkte abgeräumt — bevor sie überhaupt entstehen.

01

Transparenz

Sagen Sie dem Gast vor der Buchung, welche Beträge auf ihn zukommen — und sagen Sie es klar. Drei Sätze in der Inseratsbeschreibung erledigen das Thema: Übernachtungspreis ohne Kurabgabe, aktuelle Höhe pro Person und Nacht, Vorteile der Karte. Transparenz spart Reklamation.

02

Automatisierung

Wer mehr als drei Wohnungen verwaltet, kommt um eine konfigurierte Buchungssoftware nicht herum. Sie hinterlegt Tarife, berücksichtigt Saisonsprünge, übernimmt Personen und Alter aus der Buchung, markiert befreite Gäste und erzeugt für die Jahresabrechnung den Bericht im Format der Gemeinde — Maschinen vergessen nichts.

03

Ortsbezug

Es gibt keine bundesweite Kurtaxe. Es gibt nicht einmal eine landeseinheitliche. Jede Gemeinde hat eine eigene Satzung, oft mit eigenen Stichtagen, eigenen Altersgrenzen, eigenen Sondertarifen. Wer in mehreren Regionen vermietet, braucht eine strukturierte Übersicht — eine Tabelle pro Wohnung, einmal pro Jahr im Januar geprüft.

04

Dokumentation — das digitale Gedächtnis

Drei Jahre, fünf Jahre, zehn Jahre — so unterschiedlich sind die Aufbewahrungspflichten je nach Region. Steuerlich sind zehn Jahre Standard, kommunalrechtlich oft kürzer. Pro Buchung gehören in das Archiv: Anmeldebestätigung, Kurkartenversion, Rechnung, Zahlungsbeleg, im Stornofall die Stornobestätigung, im Befreiungsfall der Nachweis. Eine simple Ordnerstruktur reicht — pro Wohnung ein Hauptordner, pro Jahr ein Unterordner, pro Buchung eine PDF-Sammeldatei.

05

Proaktive Beratung — einmal pro Jahr neu kalibrieren

Kurabgabesatzungen werden überarbeitet, oft in vier- bis sechsjährigen Zyklen. Wer die Anpassung verpasst, rechnet das ganze Folgejahr falsch. Sinnvoll ist ein einmal jährlicher Termin im Spätherbst nach der Saison: mit dem Steuerberater zur abgaberechtlichen und einkommensteuerlichen Seite, mit der Hausverwaltung zur operativen Umsetzung, mit der Tourismuszentrale zu geplanten Änderungen für das Folgejahr.

Wer Wohnungen in fünf Bäderorten verwaltet und nur eine Tarifliste pflegt, rechnet falsch. Manchmal zugunsten des Gastes, manchmal zulasten der Gemeinde, in jedem Fall zulasten der eigenen Bilanz.

— Praxisstimme Mehrobjekt-Verwaltung

AGENTUR

Die Rolle der Ferienhausagentur

Hier wird es konkret, denn die Frage, ob die Inhaber den gesamten Komplex selbst stemmen oder eine professionelle Verwaltung dazwischenschalten, beantwortet jede Vermietung anders. Drei Argumente sprechen aus operativer Sicht für die Auslagerung an eine Agentur.

Rechtssicherheit

Eine professionelle Verwaltung kennt die Satzungen aller Regionen, in denen sie tätig ist. Sie weiß, dass in Binz die Hundetaxe seit 2016 gilt, dass St. Peter-Ording seit 2025 vier Euro nimmt, dass Berlin die 21-Tage-Regelung gestrichen hat. Sie liest die Bekanntmachungen, pflegt die Tarife in der Software, aktualisiert die Beträge in den Inseraten — und kann bei einer Prüfung jeden Vorgang sauber belegen.

Servicequalität

Ein Gast bekommt seine Kurkarte vor Anreise, die Karte ist korrekt, der Tarif passt, die Vorteile sind erklärt, der Strandbesuch funktioniert vom ersten Tag an. Wenn etwas nicht stimmt, gibt es eine Service-Hotline, die das in Minuten klärt. Diese Erfahrungsqualität schlägt sich in Bewertungen nieder, und Bewertungen schlagen sich in Folgebuchungen nieder.

Effizienz

Der Inhaber bleibt das, was er sein wollte: Eigentümer einer schönen Immobilie mit Vermietungserträgen. Er pflegt nicht händisch sechzig Anmeldescheine pro Saison, telefoniert nicht mit dem Tourismusamt über fehlende Stornierungen, sortiert nicht im Februar Quittungen aus dem August. Die Stunden, die das frisst, gibt er gegen eine deutlich kleinere Anzahl Stunden ab, die die Verwaltung in Rechnung stellt.

FAVORENT · PRAXIS

Die Favorent-Praxis als Beispielmodell

Ein Beispiel aus dem Alltag einer Verwaltung, die diesen Prozess als Standardprodukt betreibt. Bei Favorent läuft die Kurabgabe in einer Wohnung an der Mecklenburger Ostsee folgendermaßen.

01

Buchung

Buchung kommt über Portal oder Direktwebseite herein. Gastdaten landen automatisch im Verwaltungssystem.

02

Meldelink

Gast bekommt Bestätigungsmail mit Link zum Online-Meldeschein der Tourismuszentrale.

03

Karte

System erzeugt Kurkarte als PDF und schickt sie an den Gast. Eintrag landet im Vermieter-Cockpit.

04

Aufenthalt

Cockpit zeigt Ampelstatus aller Buchungen. Rot löst automatische Erinnerung aus, Grün ist im Lot. Storno mit einem Klick.

05

Jahresabrechnung

Im Januar erhält der Inhaber den Bericht pro Wohnung. Sammelmeldung an die Gemeinde, zentrale Zahlung aus den eingezogenen Beträgen.

Was unterscheidet Favorent dabei von anderen Modellen? In erster Linie die Verbindung aus eigener Software (Favoweb) und der konkreten Erfahrung als Verwalter in mehreren Regionen gleichzeitig. Eine Software ohne Erfahrung in der Anwendung produziert technisch saubere Datensätze, die im Detail aber nicht zu den Gepflogenheiten der jeweiligen Tourismuszentrale passen. Eine Verwaltung ohne eigene Software produziert gute Ergebnisse, aber zu einem höheren Stundensatz. Die Kombination aus beidem trifft den wirtschaftlichen Sweet Spot, gerade für Inhaber, die ihre Wohnung als Renditeobjekt sehen und nicht als Hobbyprojekt.

Wie Favorent das in der Praxis löst - fünf Stationen
CHECKLISTE

Der vollständige Kurabgabe-Zyklus auf einen Blick

Diese Checkliste lässt sich an die Wand neben den Schreibtisch hängen. Sie deckt den vollen Zyklus von der Buchung bis zur Jahresabrechnung ab — und ist bewusst kein abschließender Katalog, sondern ein Gerüst. Jede Region hat zusätzliche Eigenheiten, die in die individuelle Liste gehören. Wer mit dieser Basis startet, baut nicht auf Sand.

Vor der Saison

Bei jeder Buchung

Bei Anreise und während des Aufenthalts

Nach Abreise · monatlich · jährlich

FAQ · KURABGABE

Häufige Fragen, die Vermieter sich stellen

Die folgenden Fragen tauchen in der Praxis immer wieder auf — gestellt von Vermietern an die eigene Verwaltung, an die Tourismuszentrale oder den Steuerberater. Die Antworten sind kompakt, ersetzen aber nicht die individuelle Prüfung der jeweiligen Satzung im Einzelfall.

Der Gast ist Schuldner der Abgabe, aber der Beherbergungsbetrieb ist gesetzlich Einzieher und Abführer. Wenn der Gast nicht zahlt, kann die Gemeinde sich grundsätzlich an den Betrieb halten. In der Praxis ist das selten ein Problem, weil die Beträge mit der Buchungsrechnung eingezogen werden.

Selten. Wenn doch, hilft der Hinweis, dass es sich um eine kommunale Pflichtabgabe handelt, deren Erhebung Gesetzespflicht ist. Eine Buchung ohne Kurabgabe ist im Geltungsbereich der Satzung nicht möglich. Notfalls die Tourismuszentrale informieren.

Das hängt von der Satzung ab. In den meisten Bäderorten zählen An- und Abreisetag zusammen als ein Aufenthaltstag, sodass eine Familie für 14 Übernachtungen 14 Zahltage hat, aber 15 Anwesenheitstage. Andere Gemeinden zählen jeden Tag separat, dann sind es 15 Zahltage.

Im Zweifel: Satzung lesen — die genaue Tageszählung steht meist in einem eigenen Paragrafen zur Bemessungsgrundlage.

Wenn ein Gast in derselben Gemeinde von einer Wohnung in eine andere zieht, wird die Anmeldung in der Regel nur korrigiert, nicht doppelt erfasst. Andernfalls würde die Familie zweimal Kurabgabe zahlen, was nicht gewollt ist. Die meisten Tourismussysteme haben dafür eine Umzugsbuchung.

Die Kurabgabe wird gegenüber dem Gast (also der natürlichen Person, die übernachtet) ausgewiesen, auch wenn die Rechnung an die Firma geht. Bei Geschäftsreisenden in Bäderorten greift oft die Befreiung, wenn der Gast einen Nachweis bringt. Bei der Beherbergungssteuer gilt seit den BVerfG-Entscheidungen und den darauf folgenden Satzungsänderungen vielerorts keine Befreiung mehr.

Nein. Die Kurabgabe ist eine kommunale Abgabe, kein Entgelt für eine Leistung des Vermieters, also keine Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage. Sie wird auf der Rechnung als Durchlaufposten geführt, nicht als steuerpflichtiger Umsatz. Wichtig für die Buchhaltung.

Ja. In manchen Gemeinden gilt eine Mindesterhebung, etwa eine Tagespauschale unabhängig von der Aufenthaltsdauer. In anderen wird die Abgabe nicht pro Person, sondern pro Wohneinheit und Tag berechnet. In wieder anderen gibt es saisonunabhängige Festsätze. Wer in einer neuen Region zu vermieten beginnt, sollte die Satzung wirklich vollständig lesen, nicht nur die Höhe.

TIPPS · SAISONALLTAG

Tipps, die im Saisonalltag Wert haben

Diese sieben kleinen Routinen sind in der Praxis erprobt und kosten zusammen weniger als eine Stunde pro Monat — ersparen aber Tage, wenn die Saison endet oder die Gemeinde prüft.

QUELLEN · BELEGE

Quellen und weiterführende Hinweise

Die folgenden Quellen liefern die rechtliche Grundlage, aktuelle Tarifübersichten und vertiefende Hinweise zu Spezialfällen. Tarife und Satzungen ändern sich regelmäßig — verbindlich ist immer die jeweils aktuelle Satzung der zuständigen Gemeinde.

Rechtsprechung & Gesetzgebung
Vergleiche & Marktdaten
Praxis & Vermieter-Ratgeber

Stand: Mai 2026. Tarife und Satzungen ändern sich regelmäßig — verbindlich ist immer die jeweils aktuelle Satzung der zuständigen Gemeinde.

FAZIT

Routine statt Reflex — die Kurtaxe als Teil der Saisonarbeit

Die Kurtaxe verdient weder ehrfürchtigen Respekt noch reflexhaftes Stöhnen. Sie ist ein normaler Bestandteil der professionellen Ferienvermietung in Deutschland, organisiert nach kommunalem Recht, finanziert über die Gäste, abgewickelt über die Beherbergungsbetriebe. Wer sie als Routine versteht und als solche organisiert, hat keine Probleme. Wer sie als ärgerliche Sonderaufgabe behandelt, die man eben nebenher mitmacht, hat irgendwann welche.

Drei Sätze als Leitmotiv: In den ersten 90 Tagen einer Vermietung legt der Inhaber die Grundlage für die nächsten Jahre. Wer dort die Prozesse für Anmeldung, Karte, Erhebung und Stornierung sauber aufstellt, gewinnt Stunden in jeder Saison und Bewertungen in jedem Gästebuch. Und wer den Prozess nicht selbst stemmen will, gibt ihn an eine Verwaltung, die das ohnehin schon für viele andere tut, mit eigener Software und eigener Erfahrung in den Regionen, in denen seine Wohnung steht.

Dieser Artikel hat versucht, die richtigen Fragen so zu beantworten, dass am Ende keine offenen bleiben. Wenn Sie noch eine haben: Ihre Gemeinde, Ihr Steuerberater und Ihre Verwaltung sind genau die richtigen Adressaten.

01

Anmeldung

Jeder Gast wird vor oder unmittelbar bei Anreise gemeldet — auch befreite. Die Befreiung betrifft den Geldfluss, nicht die Meldepflicht.

02

Karte

Die Kurkarte muss vor dem ersten Strandbesuch beim Gast sein — digital, vor Ort oder per Post. Drei Wege, eine Regel.

03

Erhebung

Die Kurabgabe steht als separater Posten in der Buchungsbestätigung — transparent, juristisch sauber, kommunikativ ehrlich.

04

Stornierung

Bei Storno oder vorzeitiger Abreise wird die Anmeldung gekürzt oder gelöscht — keine Übernachtung, keine Abgabe, alles dokumentiert.

Die Kurtaxe ist genau so kompliziert wie der dahinterliegende Prozess unsauber organisiert ist. Stehen die Abläufe, ist die Sache in fünf Minuten pro Buchung erledigt.

— Leitsatz aus der Favorent-Praxis

Was Sie auch lesen sollten

Stand: Mai 2026 · Redaktion: Favorent · Lesedauer 18 Minuten