Ferienhausverwaltung Fischland-Darß-Zingst
Unsere Heimatregion. Von Zingst über Prerow bis Ahrenshoop verwalten wir Ferienobjekte mit der gleichen Sorgfalt, die Sie von Ihrem eigenen Zuhause erwarten würden.
Das Marktniveau auf Fischland-Darß-Zingst
Wie sich Fischland-Darß-Zingst über das Jahr verteilt
Auslastungs-Profil Fischland-Darß-Zingst
Amtliche Bettenauslastung 2025, umgerechnet auf das Niveau gut vermarkteter Ferienobjekte (Faktor 1,44). Nur Monate mit amtlichem Wert
Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Statistische Berichte G413 2025. Amtliche Bettenauslastung Mai 29,3 / Juni 44,2 / Juli 54,9 / August 57,5 / September 36,9 / Dezember 13,6 Prozent, jeweils bezogen auf geöffnete Bettentage, umgerechnet mit dem Faktor 1,44 für die ferienwohnungsdominierte Region. Für Januar bis April, Oktober und November liegt kein amtlicher Monatswert vor.
Regionale Besonderheit
Seit Januar 2023 gilt die Gästekarte Fischland-Darß-Zingst orts-übergreifend in zehn Gemeinden — von Ahrenshoop über Barth, Born a. Darß, Dierhagen, Graal-Müritz, Prerow, Ribnitz-Damgarten und Wieck a. Darß bis Wustrow und Zingst. Das vereinfacht die Abwicklung für Gäste erheblich. Start war der 10. Januar 2023. Seit Anfang 2023 gibt es die Karte in neun der zehn Gemeinden zusätzlich digital als „DigiCard to go“ der AVS, sechs davon mit PreCheck-In. Sie weist die gezahlte Kurabgabe in allen teilnehmenden Orten nach und bringt Ermäßigungen, etwa in Museen, beim Wassersport, auf Schifffahrten, im Vogelpark Marlow, im Freilichtmuseum Klockenhagen und in der Bodden-Therme. Freies Busfahren ist darin nicht enthalten: Das gibt es nur als kommunale Zusatzleistung in Zingst, dort seit dem 1. Januar 2026 über einen Mobilitätsanteil von 0,14 Euro in der Kurabgabe, sowie in Barth und den Boddengemeinden. In Prerow, Ahrenshoop, Wustrow, Dierhagen, Born und Wieck zahlen Gäste den Bus selbst.
Saisonfenster
Hauptsaison: Juni bis September. Nebensaison: November bis März. Der höchste Monatswert liegt im August bei rund 83 Prozent, der Juli folgt mit rund 79 Prozent. In der Nebensaison arbeiten wir mit Natur-, Rad- und Kranichthemen sowie mit hundefreundlichen Angeboten an der Grundauslastung; Wellness ist erklärtermaßen nicht die Stärke dieser Region.
Von der FDGB-Ferienregion zur Ferienhaus-Destination
Vor 1990 war Urlaub auf der Halbinsel eine zugeteilte Angelegenheit. Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund unterhielt Ferienheime in Zingst, Prerow, Wustrow und Ahrenshoop; im Sommer 1989 hatte der FDGB auf Fischland und Darß rund 4.000 Betten angemietet (taz vom 14. August 1990). Zingst zählte damals mehr als 65.000 Gäste im Jahr, rund zwei Drittel davon kamen über den Gewerkschaftsbund. In Prerow übernachteten zeitweise zwanzigmal so viele Urlauber, wie der Ort Einwohner hatte, allein auf dem Zeltplatz waren es zeitweise über 10.000 Gäste. Einen Markt im heutigen Sinn gab es nicht.
Nach 1990 löste sich dieses System in wenigen Jahren auf. Treuhandanstalt und TLG verwerteten die Ferienheime, Kommunen und Alteigentümer meldeten Ansprüche an. Bis 1995 waren rund zwei Drittel der ehemaligen DDR-Ferienheime verkauft, restituiert oder kommunalisiert (Bundestags-Drucksache 13/2849). Was übrig blieb, stand größtenteils leer: 521 Ferienheime lagen 1995 noch bei der TLG, davon etwa zwei Drittel ungenutzt. Aus diesem Bestand entstand in den folgenden zwei Jahrzehnten das, was die Halbinsel heute prägt, nämlich eine kleinteilige Landschaft aus Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Pensionen in privater Hand.
Wie groß der Sprung war, zeigt der Landesmaßstab. Mecklenburg-Vorpommern kam 1992 auf 9.409.912 Übernachtungen, 1995 waren es 13.425.353 und 2025 schließlich 33.289.531. Die Tourismusintensität stieg von 5,0 auf 20,9 Übernachtungen je Einwohner; im Ländervergleich rückte das Land von Platz sieben auf Platz eins vor. Fischland-Darß-Zingst hat diese Entwicklung mitgetragen. Nur lässt sie sich für die Halbinsel selbst nicht über dreißig Jahre hinweg mit amtlichen Zahlen belegen.
Das gehört zur ehrlichen Fassung dieser Geschichte dazu. Eine durchgehende Übernachtungsreihe speziell für Fischland-Darß-Zingst existiert amtlich nicht. Das Online-Archiv des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern beginnt mit dem Jahrgang 2016. Dazu kommen zwei Brüche: Zum Januar 2012 stieg die Erfassungsgrenze von neun auf zehn Betten, und ab August 2018 führte eine Überprüfung des Berichtskreises dazu, dass Vergleiche mit Vorjahren nur noch bedingt möglich sind. Genau in diesem Jahr springt die ausgewiesene Bettenzahl von 23.328 auf 32.597. Das war keine Bauwelle, sondern eine Erhebungsumstellung. Eine glatte Dreißigjahreskurve für die Halbinsel gibt es schlicht nicht.

Belegbar ist dafür der Strukturwandel. 81 Prozent der Gäste buchten 2025 eine Ferienwohnung; damit ist Fischland-Darß-Zingst die am stärksten ferienwohnungsgeprägte Region des Landes. Amtlich entfallen 86,3 Prozent aller erfassten Schlafgelegenheiten auf der Halbinsel auf Ferienunterkünfte, Campingplätze und sonstige Betriebe, nur 13,7 Prozent auf Hotels, Gasthöfe und Pensionen. Im gesamten Landkreis Vorpommern-Rügen liegt der Anteil der Ferienunterkünfte und Campingplätze bei 76,7 Prozent. Die Halbinsel ist also kein Hotelstandort. Sie ist ein Ferienwohnungsstandort, und das seit Jahren stabil.
Ein Teil des Marktes taucht in der amtlichen Statistik überhaupt nicht auf, weil dort nur Betriebe ab zehn Schlafgelegenheiten erfasst werden. Privatquartiere unterhalb dieser Grenze kamen in Mecklenburg-Vorpommern 2022 auf 11,62 Millionen Aufenthaltstage und damit auf 23,2 Prozent aller vom dwif gezählten Übernachtungen. Auf der Halbinsel wird der Unterschied besonders sichtbar, weil zwei Zählwerke nebeneinander bestehen. Die amtliche Statistik weist für 2025 in sieben Gemeinden 3.080.884 Übernachtungen aus. Die kommunale Meldescheinstatistik des Tourismusverbandes umfasst vierzehn Orte samt Kleinvermietern und kommt für 2023 und 2024 auf rund 6,7 Millionen Übernachtungen bei etwa 1,15 Millionen Ankünften. Beide Zahlen stimmen. Sie messen nur nicht dasselbe, weshalb sie nie miteinander verrechnet werden dürfen.
Heute wächst die Region langsamer als der Rest des Landes. 2024 legten die Übernachtungen um 1,9 Prozent zu, 2025 um 0,8 Prozent, während Rügen und Hiddensee, die Mecklenburgische Ostseeküste sowie die Seenplatte deutlicher zulegten. Gleichzeitig sank die Zahl der amtlich erfassten Betriebe vom Höchststand 254 im Jahr 2019 auf 211 im Jahr 2025, ein Minus von 16,9 Prozent, und das bei nahezu unverändertem Bettenangebot. Weniger Anbieter bei gleicher Kapazität: Das ist Konzentration, nicht Rückzug.
Für Eigentümer folgt daraus eine klare Konsequenz. Die Zeit, in der zusätzliche Übernachtungen einfach aus zusätzlichen Betten kamen, ist auf Fischland-Darß-Zingst vorbei. Zuwachs entsteht heute dort, wo ein Objekt besser positioniert, besser bepreist und besser sichtbar ist als das Nachbarobjekt. Genau daran arbeiten wir mit Ihnen.
Die belegten Wegmarken
Alle Übernachtungswerte ab 2015 beziehen sich auf die amtliche Teilregion Fischland-Darß-Zingst mit sieben Gemeinden und Betrieben ab zehn Schlafgelegenheiten. Werte der kommunalen Meldescheinstatistik des Tourismusverbandes stehen bewusst nicht in dieser Reihe.
- 1989Der FDGB mietete im Sommer rund 4.000 Betten auf Fischland und Darß an. Zingst kam auf mehr als 65.000 Gäste im Jahr, rund zwei Drittel davon über den Gewerkschaftsbund.
- bis 1995Rund zwei Drittel der ehemaligen DDR-Ferienheime waren verkauft, restituiert oder kommunalisiert. Bei der TLG verblieben 521 Ferienheime, davon etwa zwei Drittel im Leerstand.
- 2015Rund 2.575.000 Übernachtungen. Dieser Wert ist aus den Vorjahresveränderungen des Berichts 2016 zurückgerechnet und nicht amtlich ausgewiesen.
- 20162.729.383 Übernachtungen, 199 Betriebe, 22.370 Schlafgelegenheiten. Erster Jahrgang der lückenlos belegten amtlichen Reihe für die Teilregion.
- 2018Berichtskreisrevision. Die ausgewiesenen Betten springen von 23.328 auf 32.597. Das Statistische Amt weist selbst darauf hin, dass Vergleiche mit Vorjahren ab August 2018 nur bedingt möglich sind.
- 20193.132.933 Übernachtungen bei 254 Betrieben. Bis heute der Höchstwert der Reihe.
- 20232.998.625 Übernachtungen. Das Vorkrisenniveau ist noch nicht wieder erreicht.
- 20243.056.781 Übernachtungen, ein Plus von 1,9 Prozent. Im Landesvergleich nur unteres Mittelfeld.
- 20253.080.884 Übernachtungen (plus 0,8 Prozent), 211 Betriebe, bis zu 33.105 Schlafgelegenheiten. Gegenüber 2019 fehlen weiterhin 1,7 Prozent.
Quellen: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Statistische Berichte G413 (Jahrgänge 2016 bis 2025); Tourismusstatistik MV, Dezember und Gesamtjahr 2025; Tourismusverband Fischland-Darß-Zingst, Tourismusstatistik 2014 bis 2024; dwif, Wirtschaftsfaktor Tourismus für Mecklenburg-Vorpommern 2022; Bundestags-Drucksache 13/2849; taz vom 14. August 1990.
Übernachtungen, Preise und Nebenkosten im Zehnjahresvergleich
Die folgende Reihe stammt vollständig aus der amtlichen Beherbergungsstatistik für die Teilregion Fischland-Darß-Zingst. Sie umfasst sieben Gemeinden und nur Betriebe ab zehn Schlafgelegenheiten. Die deutlich höheren Werte des Tourismusverbandes stammen aus einem anderen Zählwerk und stehen weiter unten getrennt davon.
Übernachtungen 2015 bis 2025
Amtliche Teilregion mit sieben Gemeinden. Der Wert für 2015 ist aus den Vorjahresveränderungen des Berichts 2016 zurückgerechnet und nicht amtlich ausgewiesen. Der Sprung im Berichtskreis 2018 betrifft die Zahl der erfassten Betriebe und Betten, nicht die Übernachtungen.
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer 2025. Das ist der längste Wert aller Reisegebiete und Teilregionen des Landes; Mecklenburg-Vorpommern insgesamt kommt auf 4,1 Tage.
Anteil der Monate Mai bis September an den Jahresübernachtungen 2025. Fünf Monate tragen gut zwei Drittel des Jahres.
Anteil von Juli und August allein. Zwei Monate, mehr als ein Drittel der Übernachtungen.
Zwei Zählwerke, zwei Wahrheiten. Amtlich sind es 2025 in sieben Gemeinden 3.080.884 Übernachtungen. Die kommunale Meldescheinstatistik des Tourismusverbandes erfasst vierzehn Orte samt Kleinvermietern und kommt für 2023 und 2024 auf rund 6,7 Millionen Übernachtungen bei etwa 1,15 Millionen Ankünften; die Ankünfte stiegen dort von rund 780.000 im Jahr 2014 auf über 1,07 Millionen im Jahr 2019, die Aufenthaltsdauer sank von 7,1 auf 5,7 Tage. Beide Reihen sind für sich korrekt. Wer sie mischt, rechnet falsch.
Kurabgabe 2026: kein Regionalsatz, sondern neun Satzungen
Erwachsenensatz pro Person und Tag, Stand 25. Juli 2026. Barth und Ribnitz-Damgarten gehören nicht zur amtlichen Teilregion, sind für Gäste aber das Tor zur Halbinsel.
| Gemeinde | Hauptsaison | Nebensaison | Kinder frei bis | Jahreskarte |
|---|---|---|---|---|
| Ostseeheilbad Zingst | 3,00 € | ganzjährig gleicher Satz | 6 Jahre | 84,00 € |
| Ostseebad Ahrenshoop | 2,90 € | 2,20 € (1.11. bis 31.3.) | 18 Jahre | 81,20 € |
| Seebad Born a. Darß | 2,85 € | ganzjährig gleicher Satz | 6 Jahre | 80,00 € |
| Wieck a. Darß | 2,85 € | ganzjährig gleicher Satz | 6 Jahre | 80,07 € |
| Ostseebad Dierhagen | 2,75 € | 2,20 € (1.10. bis 30.4.) | 16 Jahre | 69,58 € |
| Ostseebad Wustrow | 2,60 € | 1,30 € (1.10. bis 30.4.) | 6 Jahre | 58,60 € |
| Ostseebad Prerow | 2,50 € | ganzjährig gleicher Satz | 6 Jahre | 90,00 € |
| Stadt Barth | 2,50 € | ganzjährig gleicher Satz | 18 Jahre | 75,00 € |
| Ribnitz-Damgarten | 2,00 € | ganzjährig gleicher Satz | einschl. 17 Jahre | 60,00 € |
Was sich in den vergangenen Jahren verändert hat
Nur Gemeinden, für die eine belegte Vorgängerfassung vorliegt. Für Wustrow, Born a. Darß und Wieck a. Darß sind die früheren Sätze nicht mehr öffentlich abrufbar; sie bleiben deshalb hier leer. Für Ahrenshoop gilt dasselbe für die Zeit vor 2024.
| Gemeinde | vorher | heute | Was sich geändert hat |
|---|---|---|---|
| Zingst | 2,30 € (2021 bis 2025) | 3,00 € ab 1.1.2026 | plus 30,4 Prozent; Jahreskarte von 87,40 € auf 84,00 € gesenkt, Kinderfreigrenze von 7 auf 6 Jahre, ermäßigte Spanne von 7 bis 18 auf 6 bis 14 Jahre verkürzt |
| Prerow | 2,00 € / 1,00 € (2019) | 2,50 € ganzjährig ab 2025 | die Satzerhöhung kam 2020; verteuert hat sich der Aufenthalt 2025 durch den Wegfall der Nebensaison und die Jahreskarte von 60,00 € auf 90,00 € |
| Dierhagen | 2,50 € / 1,50 € (2023) | 2,75 € / 2,20 € ab 2025 | Sommer plus 10,0 Prozent, Winter plus 46,7 Prozent, Jahreskarte von 66,00 € auf 69,58 € |
| Barth | 1,20 € (ab 2019) | 2,50 € ab 1.1.2026 | über die Zwischenstufe 1,70 € im Jahr 2023, dabei Wegfall der Nebensaison; Jahreskarte von 36,00 € über 51,00 € auf 75,00 € |
| Ribnitz-Damgarten | 1,50 € / 1,20 € (2018 eingeführt) | 2,00 € ganzjährig ab 2024 | Jahreskarte von 40,50 € auf 60,00 € |
Der zweite, weniger sichtbare Preishebel war in mehreren Orten nicht der Satz, sondern der Wegfall der günstigen Nebensaison (Prerow 2025, Barth 2023, Ribnitz-Damgarten 2024) und die Absenkung der Kinderfreigrenzen zum 1. Januar 2026.
Der ehrlichere Vergleich: eine Woche, eine Person
Weil An- und Abreisetag je nach Satzung unterschiedlich gezählt werden, sagt der Tagessatz allein wenig aus. Sieben Nächte, ein Erwachsener, Hauptsaison.
| Ort | Tagessatz | gezählte Tage | Kurabgabe für 7 Nächte |
|---|---|---|---|
| Ahrenshoop | 2,90 € | 8 | 23,20 € |
| Born a. Darß | 2,85 € | 8 | 22,80 € |
| Wieck a. Darß | 2,85 € | 8 | 22,80 € |
| Dierhagen | 2,75 € | 8 | 22,00 € |
| Zingst | 3,00 € | 7 | 21,00 € |
| Prerow | 2,50 € | 8 | 20,00 € |
| Wustrow | 2,60 € | 7 | 18,20 € |
Zingst hat den höchsten Tagessatz der Halbinsel und liegt bei einer Wochenbuchung trotzdem nur im Mittelfeld, weil An- und Abreisetag dort zusammen als ein Tag zählen. Wustrow rechnet seit 2026 ebenso. Die Spanne über die Halbinsel reicht von 18,20 € bis 23,20 € je Person und Woche.
Was Gäste sonst noch zahlen
Tagestarife auf den Strandparkplätzen, Stand 2026.
- Ahrenshoop: 15,00 € an den zentralen Plätzen, 10,00 € am Kunstmuseum und im Vordarß
- Prerow: 12,00 € in der strandnahen Zone 1, 8,00 € in Zone 2
- Zingst: 12,00 € am Postplatz im Zentrum, 5,00 € auf dem größten Strandparkplatz, 4,00 € an der Sundischen Wiese
- Dierhagen: 10,00 € in allen Zonen, eine Tageskarte gilt gemeindeweit
- Wustrow: 8,00 € als Einheitstarif auf allen Plätzen
- Born a. Darß: 5,00 € für den Pkw, 7,00 € für das Wohnmobil
- Wieck a. Darß: keine Parkgebührenordnung auffindbar, deshalb hier kein Wert
Für den Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft wird weder Eintritt noch eine Naturschutzabgabe erhoben. Die einzige Ausnahme ist die Nationalpark-Card zur Kranichrast für 7,50 € je Person, die den Zutritt zu Sundischer Wiese und Pramort bis zur Dämmerung erlaubt. Der Strandkorb in Zingst kostete 2021 noch 10,00 € am Tag und liegt 2026 bei 14,00 €, ein Plus von 40 Prozent. Eine Parkermäßigung mit der Gästekarte gibt es nicht.
Was das für Ihre Rendite bedeutet
Die Kurabgabe ist ein durchlaufender Posten. Sie mindert Ihren Ertrag nicht, weil sie der Gast zahlt und wir sie einziehen und abführen. Relevant ist sie trotzdem: Sie gehört sichtbar in die Preisdarstellung, sonst wirkt die Endabrechnung teurer als erwartet. Genau dieser Punkt schlägt inzwischen auf das Preis-Leistungs-Urteil der Gäste durch.
Quellen: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Statistische Berichte G413 2015 bis 2025 (Tabellen 2.2 und 4.2); Kurabgabesatzungen der Gemeinden über die Ortsrechtssammlung des Amtes Darß/Fischland, der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst, des Amtes Barth und der Stadt Ribnitz-Damgarten; Parkgebühren- und Benutzungsordnungen derselben Gemeinden; Tourismusverband Fischland-Darß-Zingst, Tourismusstatistik 2014 bis 2024.
Die Region in der Berichterstattung 2024 bis 2026
Sechs Meldungen, die den Rahmen für Eigentümer auf Fischland-Darß-Zingst gerade am stärksten verschieben. Jede Karte führt direkt zur Originalquelle.
Inselhafen und Seebrücke Prerow eröffnet
Der neue Inselhafen ersetzt den alten Nothafen Darßer Ort in der Kernzone des Nationalparks. Die Seebrücke ist die längste im Ostseeraum, das Land beziffert die Investition in seiner Pressemitteilung auf rund 46 Millionen Euro.
Prerow bekommt damit ein Wahrzeichen, das ganzjährig Besucher zieht. Für Objekte im Ort und in Fahrradnähe ist das ein echter Lagevorteil, gerade in den Randmonaten.
Zu viele Touristen auf der Ostsee-Halbinsel?
Aus dem Geheimtipp früherer Jahre ist eine Destination für sehr unterschiedliche Zielgruppen geworden. Der Bericht beschreibt steigende Preise, den Verkauf von Familienhäusern an Investoren und die Sorge um gewachsene Ortsbilder.
Die Debatte ist der Grund, warum mehrere Gemeinden das Bauplanungsrecht schärfen. Für Bestandsobjekte begrenzt das künftige Konkurrenz, für Neuanschaffungen erhöht es den Prüfaufwand.
Gastgewerbe in MV: so viele Betriebsaufgaben wie nie zuvor
2024 zählte das Land 32 Insolvenzen in der Gastronomie, ein Plus von 52 Prozent, und 14 bei Beherbergungsbetrieben gegenüber sonst drei bis fünf. Die Gaststättenumsätze lagen im ersten Quartal 2025 rund 18 Prozent unter dem Vor-Corona-Niveau.
Weniger Gastronomie im Ort heißt: Die Küche in Ihrer Ferienwohnung wird wichtiger. Auf einer Halbinsel mit 81 Prozent Ferienwohnungsanteil ist das kein Detail, sondern ein Ausstattungsthema.
Durchwachsene Saisonbilanz an der Ostsee: mehr Urlauber, weniger Ertrag
42 Prozent der Gastgebenden waren mit der Hauptsaison unzufrieden, 66 Prozent nannten gesunkene Erträge als Hauptgrund. 43 Prozent der Saisonstellen blieben unbesetzt, im Vorjahr waren es 31 Prozent.
Mehr Gäste bedeuten nicht automatisch mehr Ertrag. Entscheidend sind Preissteuerung und Auslastung im Randbereich der Saison, nicht die reine Buchungszahl.
Bäderregelung: Gericht kippt Öffnungszeitenverordnung
Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat die Öffnungszeitenverordnung am 12. März 2026 für unwirksam erklärt. Sie erlaube Sonntagsöffnungen in zu vielen Orten und an zu vielen Tagen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Regelung gilt vorerst weiter.
Alle sieben Halbinsel-Gemeinden stehen auf der Ortsliste. Ob der sonntägliche Einkauf im Ort dauerhaft möglich bleibt, ist offen. In der Gästekommunikation gehört das derzeit nicht als Zusage formuliert.
Dezember und Gesamtjahr 2025
Das Land kam 2025 auf 33,29 Millionen Übernachtungen, ein Plus von 1,2 Prozent. Nach Reisegebieten legten die Mecklenburgische Ostseeküste um 2,8 Prozent und Rügen mit Hiddensee um 1,9 Prozent zu. Fischland-Darß-Zingst kam auf 0,8 Prozent.
Die Halbinsel wächst seit zwei Jahren unterdurchschnittlich. Wer hier zulegen will, gewinnt Marktanteil und nicht einfach Marktwachstum.
Rechtliche Rahmenbedingungen in Fischland-Darß-Zingst
Kurtaxe und Gästebeitrag
In Fischland-Darß-Zingst fällt pro Gast und Übernachtung die Kurabgabe an. Sie wird vom Vermieter eingezogen und an die Gemeinde abgeführt. Die Abführung erfolgt monatlich an den Fremdenverkehrsbetrieb der jeweiligen Gemeinde. Favorent übernimmt die komplette Abwicklung inklusive Gästekarte Fischland-Darß-Zingst-Ausgabe.
Meldepflicht und Meldeschein
Digitale Gästeerfassung über AVS-System in vielen Orten etabliert. Für deutsche Gäste ist die Meldescheinpflicht zum 1. Januar 2025 entfallen. Für Gäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit besteht sie unverändert fort, einschließlich der Ausweisdaten. Unabhängig davon bleibt in Kur- und Tourismusorten die Meldung aller Gästeankünfte an die Kurverwaltung Pflicht, weil daran die Erhebung der Kurabgabe hängt (§ 11 Absatz 3 Satz 1 KAG M-V, 2024 in mehreren Gemeindesatzungen ausdrücklich neu gefasst). Favorent übernimmt die gesamte Abwicklung elektronisch, sodass Sie als Eigentümer keine administrativen Lasten tragen.
Zweckentfremdung und Genehmigung
Landesregelung in Mecklenburg-Vorpommern. Einzelgemeinden mit Ferienwohnungssatzung. Vor Aufnahme einer neuen Vermietung prüfen wir für Sie die konkrete Rechtslage in Ihrer Gemeinde und beantragen falls erforderlich die notwendigen Genehmigungen. So vermeiden Sie Bußgelder und rechtliche Nachforderungen.
Steuerreporting für Sie
Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Kleinunternehmer-Regelung: Wir liefern Ihnen monatlich eine konsolidierte Abrechnung, die Ihr Steuerberater oder Sie selbst direkt ins Jahres-Reporting übernehmen können. Inklusive Betriebsausgaben-Zuordnung und Kurtaxe-Nachweisen.
Zweckentfremdung, Erhaltungssatzungen und Zweitwohnungssteuer
Wer glaubt, die Ferienvermietung auf der Halbinsel sei unreguliert, irrt. Die Regulierung läuft hier nur über einen anderen Rechtsweg als in vielen anderen Küstenregionen, nämlich über das Bauplanungsrecht statt über das Zweckentfremdungsrecht. Und sie ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Stand dieser Darstellung: 25. Juli 2026.
Das Landesgesetz gilt, greift auf der Halbinsel aber noch nicht
Seit dem 20. Mai 2026 gilt in Mecklenburg-Vorpommern ein neues Zweckentfremdungsgesetz (Landtags-Drucksachen 8/6170 und 8/6502). Es setzt die EU-Verordnung 2024/1028 um und sieht unter anderem eine Grenze von 90 Tagen Ferienvermietung für Nebenwohnungen vor, eine Bagatellgrenze von acht Wochen in der Hauptwohnung, Registrierungsnummern für Gastgeber, Bußgelder bis 100.000 € und eine Befristung jeder Satzung auf höchstens fünf Jahre.
Entscheidend ist der zweite Teil: Das Gesetz ermächtigt Gemeinden lediglich, eine eigene Satzung zu erlassen. Der Gesetzentwurf stellt ausdrücklich fest, dass in Mecklenburg-Vorpommern bislang keine Gemeinde eine Zweckentfremdungssatzung erlassen hat. Für die Zeit nach dem 20. Mai 2026 ließ sich für keine Gemeinde auf Fischland-Darß-Zingst ein Satzungsbeschluss nachweisen. Ohne Satzung gibt es weder Genehmigungsvorbehalt noch Registrierungsnummer. Der Regulierungstrend ist also real, eine akute Beschränkung über dieses Gesetz derzeit nicht.
Reguliert wird trotzdem, nur über das Bauplanungsrecht
Fast jede Gemeinde der Halbinsel hat den Umgang mit Ferien- und Zweitwohnungen bereits geregelt. In allen Fällen gilt: Die Nutzungsänderung von Dauerwohnen zu Ferien- oder Zweitwohnen ist genehmigungspflichtig, und ein Verstoß ist bußgeldbewehrt bis 30.000 €.
| Gemeinde | Instrument | Stand |
|---|---|---|
| Ostseebad Ahrenshoop | Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB | seit 2021 |
| Ostseebad Wustrow | Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB | seit 2021 |
| Seebad Born a. Darß | Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB | seit 2022 |
| Ostseeheilbad Zingst | zwei Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB, dazu drei einfache Bebauungspläne „Wohnraumsicherung“ (Nr. 36, 37 und 45) | seit 6. März 2023 |
| Ostseebad Dierhagen | Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB | Jahr nicht ausgewiesen |
| Ostseebad Prerow | Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB mit Genehmigungspflicht auch für verfahrensfreie Vorhaben, einer Quote von 50 Prozent Dauerwohnen und einem Umwandlungsverbot | seit 23. September 2025 |
| Wieck a. Darß | Fremdenverkehrssatzung nach § 22 BauGB für das gesamte bebaute Gemeindegebiet | in Kraft |
Am weitesten geht derzeit Prerow: Dort greift die Genehmigungspflicht auch bei verfahrensfreien Vorhaben, es gilt eine Quote von 50 Prozent Dauerwohnen und ein Umwandlungsverbot. In Zingst flankieren drei einfache Bebauungspläne die beiden Erhaltungssatzungen; wird ein Gebiet als allgemeines Wohngebiet festgesetzt, ist gewerbliche Ferienvermietung dort planungsrechtlich regelmäßig unzulässig. Wieck a. Darß geht den Weg über eine echte Fremdenverkehrssatzung nach § 22 BauGB für das gesamte bebaute Gemeindegebiet.
Was daraus folgt. Für ein Bestandsobjekt, das bereits als Ferienwohnung genutzt wird, ist diese Lage eher ein Vorteil: Das Angebot ist gedeckelt, neue Konkurrenz entsteht nur begrenzt. Das passt zu dem, was die amtliche Statistik zeigt, nämlich ein seit 2019 nahezu unverändertes Bettenangebot. Bei einer Neuanschaffung ist die Prüfung der jeweiligen Gemeindesatzung dagegen Pflicht, und zwar vor dem Kauf. Wir übernehmen diese Prüfung für Sie im Einzelfall.
Zweitwohnungssteuer 2025: bis zu 25 Prozent
Bemessungsgrundlage ist der jährliche Mietaufwand, im Amt Darß/Fischland die Jahresnettokaltmiete.
- Ostseebad Ahrenshoop25 Prozent
- Ostseebad Prerow20 Prozent
- Wieck a. Darß20 Prozent
- Ostseebad Dierhagen20 Prozent
- Ostseebad Wustrow18 Prozent
- Seebad Born a. Darß16 Prozent
- Ostseeheilbad Zingst16 Prozent, dort auf die Jahresrohmiete statt auf die Nettokaltmiete
Barth und Ribnitz-Damgarten erheben ebenfalls eine Zweitwohnungssteuer. Die Sätze sind aus den öffentlich zugänglichen Quellen nicht auslesbar und werden hier deshalb nicht genannt.
Der geldwerte Kern für Eigentümer
Eine degressive Staffelung nach Verfügbarkeit, wie sie andere Regionen kennen, gibt es hier nicht. Es gilt eine Alles-oder-nichts-Systematik. Wer die Ferienvermietung einer Agentur überträgt und die Eigennutzung vertraglich ausschließt, gilt als Kapitalanlage und ist von der Zweitwohnungssteuer befreit. Nachzuweisen sind der Agenturvertrag mit ausdrücklichem Eigennutzungsausschluss und die ganzjährige Vermietungsbemühung. Selbstvermieter und Mischnutzer zahlen voll, denn ausschlaggebend ist die Möglichkeit der Eigennutzung, nicht die tatsächliche Nutzung.
Rechenbeispiel aus dem Amtsdokument: 80 m² in Prerow, beheizbar, 7.084,80 € Jahresnettokaltmiete, 20 Prozent Steuersatz ergibt 1.416,96 € pro Jahr. In Ahrenshoop liegt der Satz bei 25 Prozent.
Was bei Verstößen droht
Nach § 16 KAG M-V ist die Abgabenhinterziehung mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bedroht, nach § 17 KAG M-V kostet die leichtfertige Abgabenverkürzung bis zu 10.000 € Geldbuße. Für Verstöße gegen die Erhaltungssatzungen sieht § 213 BauGB eine Geldbuße bis 30.000 € vor.
Hinweis: Diese Übersicht gibt den Stand vom 25. Juli 2026 wieder und ist eine allgemeine Orientierung. Kommunale Satzungen ändern sich, und die Auslegung im Einzelfall liegt bei der jeweiligen Gemeinde beziehungsweise der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen. Dieser Text ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Vor Kauf oder Nutzungsänderung prüfen wir die konkrete Lage Ihres Objekts gemeinsam mit Ihnen.
Quellen: Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Drucksachen 8/6170 und 8/6502; Verordnung (EU) 2024/1028; Erhaltungssatzungen und Bebauungspläne der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst sowie der Gemeinden des Amtes Darß/Fischland; Amt Darß/Fischland, Information zur Zweitwohnungssteuer ab 2025; Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst; §§ 16 und 17 KAG M-V; § 213 BauGB.
Was die Region Gästen bietet, und wo es hakt
Beides gehört zusammen. Wer eine Ferienimmobilie auf der Halbinsel besitzt oder kaufen will, sollte die Ausbauseite genauso kennen wie die Bruchstellen.
Was gewachsen ist
Inselhafen und Seebrücke Prerow
Eröffnet am 16. Oktober 2024, rund 720 Meter lang und damit die längste Seebrücke im Ostseeraum. Der Inselhafen umfasst etwa 10.000 Quadratmeter, bietet Notliegeplätze, Platz für die Fischerei und den Liegeplatz des Seenotrettungskreuzers „Nis Randers“. Im ersten Jahr kamen mehr als 536.000 Gäste und über 2.200 Boote.
Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft
Nach Gesamtschätzung der Nationalparkverwaltung rund vier Millionen Besucher im Jahr. 215 Kilometer Wanderwege, 366 Kilometer kombinierte Rad- und Wanderwege, 35 Kilometer Reitwege und 31 Beobachtungsplattformen. Der Zutritt ist frei, eine Naturschutzabgabe gibt es nicht.
Kranichrast als Herbstsaison
Bei der Synchronzählung im Oktober 2025 wurden mehr als 86.000 rastende Kraniche in der Darß-Zingster Boddenkette und auf Rügen gezählt. Der Zugang zu Sundischer Wiese und Pramort ist in dieser Zeit geregelt, was die Rast schützt und den Besuch planbar macht.
Nothafen Darßer Ort zurückgebaut
Der alte Nothafen in der Kernzone wurde am 15. September 2023 geschlossen, die Renaturierung wurde am 8. Mai 2024 abgenommen. Ein über Jahrzehnte schwelender Nutzungskonflikt ist damit beendet.
Kultur mit Zugkraft
Das Umweltfotofestival „horizonte“ in Zingst geht 2026 in die 19. Ausgabe, mit über 35.000 Gästen und 1.600 Teilnehmenden in 120 Fotoworkshops. Das Darßer NaturfilmFestival läuft 2026 vom 6. bis 11. Oktober, die Ahrenshooper Kunstauktion findet am 1. August 2026 in ihrer 52. Ausgabe statt; die Winterauktion 2025 kam auf rund 400.000 € Gesamterlös.
Investitionen in der Hotellerie
Das Strandhotel Zingst wurde 2024 für 6,75 Millionen Euro revitalisiert. Das Strandhotel Dünenmeer in Dierhagen öffnete im März 2025 wieder, führt fünf Sterne Superior und erhielt im Juni 2026 einen Michelin-Stern. Das Strandhotel Fischland trägt fünf Sterne und einen Michelin Key.
Mobilität in Zingst
Der ZingstBus der Linie 222 lief ab dem 1. Oktober 2025 im Test und seit dem 1. Januar 2026 im Regelbetrieb, in der Hauptsaison 2026 mit 20 Fahrten täglich und einem zweiten vollelektrischen Bus. Für Gäste mit Zingster Gästekarte ist er kostenlos. Andernorts auf der Halbinsel gilt das nicht.
Küstenschutz
Zwischen Oktober 2023 und März 2024 lief in Prerow, Zingst und Müggenburg die größte Sandaufspülung der Küste Mecklenburg-Vorpommerns mit rund 711.400 Kubikmetern und etwa 10 Millionen Euro Kosten.
Wo es hakt
Gastgewerbe unter Druck
2024 zählte das Land 32 Insolvenzen in der Gastronomie und 14 bei Beherbergungsbetrieben. Die Umsätze lagen rund 18 Prozent unter dem Vor-Corona-Niveau, 43 Prozent der Saisonstellen blieben unbesetzt.
Sonntagsöffnung auf der Kippe
Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat die Öffnungszeitenverordnung am 12. März 2026 für unwirksam erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Regelung gilt vorerst weiter. Alle sieben Halbinsel-Gemeinden stehen auf der Ortsliste.
Überlastungsdebatte vor Ort
Die Gästebefragung 2025 zeigt einen auffälligen Befund: Gäste nennen überdurchschnittlich häufig „übermäßige Bebauung“. Gleichzeitig verschlechterte sich das Preis-Leistungs-Urteil von 2,49 auf 2,86.
Wohnraum für Beschäftigte
Fischland-Darß-Zingst wird neben Usedom amtlich als besonders betroffene Region beim Thema Mitarbeiterwohnungen genannt. Das ist der Kern des Konflikts, aus dem die kommunalen Erhaltungssatzungen entstanden sind.
Campingplatz Prerow
Nach einem Pachtstreit wurde der Platz zwangsgeräumt. Der Neustart als „Ahoi Camp Darß“ lief gestaffelt an, Dauercamper ab Ostern 2025, der touristische Betrieb erst ab Juni 2025.
Barth in der Haushaltsklemme
Die Stadt Barth weist für 2025 ein Jahresergebnis von minus 9,14 Millionen Euro aus. Die Rechtsaufsicht versagte 6,83 Millionen Euro des beantragten Investitionskredits, was einen Investitionsstau bedeutet.
Darßbahn erst in den 2030ern
Die Reaktivierung ist mit rund 204 Millionen Euro veranschlagt und volkswirtschaftlich sinnvoll bewertet. Der Baubeginn des ersten Abschnitts ist für 2027 geplant, die Gesamtinbetriebnahme erst in den 2030er-Jahren. Als kurzfristiger Standortfaktor taugt das nicht.
Ein verbreiteter Irrtum, den die Daten widerlegen
Die Saison auf Fischland-Darß-Zingst wird nicht kürzer, sie wird länger. Gegenüber 2014 lag die Auslastung im Mai bei rund 160 Prozent und im Oktober bei 130 bis 135 Prozent des damaligen Niveaus. Getragen wird das von der Kranichsaison im Herbst, von Gästen mit Hund im Winterhalbjahr und von Reisenden ohne Ferienbindung.
Für Eigentümer ist das die wirtschaftlich interessanteste Nachricht dieses Abschnitts: Das Wachstum liegt in den Randmonaten, nicht im ohnehin gut gebuchten August.
Quellen: Nationalparkamt Vorpommern, Pressemitteilung zur Eröffnung von Inselhafen und Seebrücke Prerow; Nordkurier zur Bilanz nach einem Jahr Seebrücke; Kranichschutz Deutschland zur Synchronzählung Oktober 2025; hogapage zu Betriebsaufgaben im Gastgewerbe; DEHOGA MV zur Öffnungszeitenverordnung; Tourismusverband Fischland-Darß-Zingst, Auswertung der Tourismusstatistik 2014 bis 2024 und Zwischenauswertung der landesweiten Gästebefragung 2025.
Die Gäste der Region, und was das für Ihr Objekt bedeutet
Fischland-Darß-Zingst ist eine Stammgastregion mit klarem Profil. Das erleichtert die Planung und begrenzt zugleich, womit sich hier werben lässt.
Wie die eigenen Gäste die Region benoten
Schulnoten von 1 bis 6, längerer Balken bedeutet bessere Bewertung. Landesweite Gästebefragung 2022/2023, Auswertung für Fischland-Darß-Zingst.
Naturattraktionen, Radfahren und Wandern sind Bestwerte aller Regionen des Landes. Wellness ist mit 2,40 der schwächste Wert aller Küstenregionen, und das Familienangebot liegt mit 2,02 unter dem Landesschnitt von 1,93. Das ist keine Schwäche, die sich wegtexten lässt. Es ist eine Positionierung.
Woher die Gäste kommen
Rund die Hälfte der Befragten lebt in den neuen Bundesländern. Die drei stärksten Herkunftsländer 2025 waren Sachsen mit 16 Prozent, Nordrhein-Westfalen mit 14 Prozent und Niedersachsen mit 10 Prozent. Der Auslandsanteil ist mit 1,1 Prozent der Übernachtungen sehr klein; Fischland-Darß-Zingst ist praktisch ein reiner Binnenmarkt. Fremdsprachige Objektbeschreibungen bringen hier weniger als eine sauber gepflegte deutsche.
Sechs Schlüsse für Ihr Objekt
Für längere Aufenthalte ausstatten
Amtlich bleiben Gäste 5,5 Tage, laut Gästebefragung 9,4 Nächte. Das ist der längste Wert des Landes. Waschmaschine, Trockenmöglichkeit, eine ernst gemeinte Küche und Stauraum sind hier keine Extras, sondern Buchungsgründe.
Fahrräder ernst nehmen
Radfahren ist die zweithäufigste Aktivität und bekommt mit 1,65 eine der besten Noten des Landes. Ein abschließbarer, trockener Radraum und eine Lademöglichkeit für E-Bikes wirken stärker als jede Deko-Investition.
Hunde willkommen heißen
18 Prozent der Gäste reisen mit Hund, im Winterhalbjahr sind es rund 20 Prozent. Das ist der wirksamste Hebel für die Randmonate, wenn Bodenbeläge, Außendusche und Hausregeln dazu passen.
Stammgäste binden statt Neukunden jagen
Nur rund jeder zehnte Gast ist zum ersten Mal hier. Wiederbuchungsangebote direkt beim Auschecken, eine gepflegte Gästekartei und verlässliche Qualität schlagen jedes zusätzliche Portal.
Nebensaison über Natur bespielen, nicht über Wellness
Die eigenen Gäste vergeben für Naturattraktionen 1,62 und für Wellness 2,40. Kranichherbst, Sturmspaziergang und Radtouren sind hier die glaubwürdigeren Themen.
Bei Familien realistisch bleiben
Das Familienangebot der Region wird mit 2,02 bewertet und liegt damit unter dem Landesschnitt von 1,93. Paare mit 53 Prozent und Best Ager sind die tragende Zielgruppe. Wer trotzdem Familien anspricht, sollte die Lücke im eigenen Objekt schließen und nicht die Region dafür bewerben.
Quellen: Tourismusverband Fischland-Darß-Zingst, Zwischenauswertung der landesweiten Gästebefragung 2025 (1.178 Fragebögen); Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern und benchmark:services, Gästebefragung MV 2022/2023, Ergebnisse für Fischland-Darß-Zingst; Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Statistischer Bericht G413 2025 12.
Detailseiten in der Region
Für die Halbinsel und ihre Nachbarschaft führen wir eigene Seiten mit Leistungen, Preisen und Ansprechpartnern.
Unser Netzwerk in Fischland-Darß-Zingst
„Reetdach-Objekte haben besondere Pflegeanforderungen. Favorent kennt die regionalen Handwerker und die richtigen Intervalle für Kontrolle und Wartung. Das gibt mir als Eigentümer ein ruhiges Gewissen."
„Seit 2023 gilt ja die orts-übergreifende Gästekarte Fischland-Darß-Zingst. Favorent hatte die Umstellung schon vor deren Start intern vorbereitet, sodass ich als Eigentümer nichts umstellen musste."
Ihre Immobilie auf Fischland-Darß-Zingst verdient professionelle Verwaltung
Fordern Sie ein unverbindliches Erstgespräch an. Wir besprechen mit Ihnen Ihre individuelle Situation, schätzen den realistischen Jahresertrag und erklären, wie die Übergabe konkret abläuft.
Passend dazu aus dem Vermieterwissen