Ferienhausverwaltung Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommern
Unsere Deutschland-Zentrale in Rostock verwaltet Ihre Ferienobjekte an der mecklenburgischen Ostseeküste mit regionalen Partnern vor Ort. Von Boltenhagen über Wismar, die Insel Poel, Rerik, Kühlungsborn und Heiligendamm bis nach Warnemünde und Graal-Müritz betreuen wir Ferienwohnungen und Ferienhäuser mit der gleichen Sorgfalt wie unsere Objekte in der Hansestadt.
Kennzahlen für Ferienobjekte an der mecklenburgischen Ostseeküste
Wie sich die mecklenburgische Ostseeküste über das Jahr verteilt
Auslastungsprofil des Reisegebiets Mecklenburgische Ostseeküste
Amtliche Bettenauslastung 2025 des Reisegebiets Mecklenburgische Ostseeküste, umgerechnet mit dem Faktor 1,25 auf das Niveau gut vermarkteter Ferienobjekte. Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Statistischer Bericht G413 2025; die amtliche Auslastung umfasst alle Betriebsarten einschließlich Campingplätze. Einen zweiten Gipfel im Winter zeigen die Werte nicht, der Dezember liegt lediglich knapp über dem November.
Regionale Besonderheit: Modellregion Ostseeküste
Die digitale KÜSTEN KARTE wird in der Modellregion Mecklenburgische Ostseeküste gegenseitig anerkannt: Kühlungsborn, Rerik, Bad Doberan mit Heiligendamm, Nienhagen, Börgerende-Rethwisch, Bastorf, Wittenbeck, Steffenshagen und Kröpelin. Der kostenlose Strandzugang gilt allerdings nur in sechs dieser neun Gemeinden, weil Bastorf, Kröpelin, Steffenshagen und die Kernstadt Bad Doberan keinen eigenen Strand haben. Rostock gehört nicht dazu und betreibt eine eigene digitale GästeCard; darin steckt seit dem 1. September 2023 ein ÖPNV-Anteil von 1,45 Euro pro Tag, allerdings nur für Übernachtungsgäste.
Saisonfenster und Schulferien
Die Saison trägt von Mai bis September, die Spitze liegt im Juli und August. Zwei Befunde widersprechen der verbreiteten Erwartung. Der April ist mit umgerechnet 46 Prozent der stärkste Schultermonat und liegt amtlich mit 37,2 Prozent sogar über dem Mai in Nordwestmecklenburg. Und der September fällt mit 54 schwächer aus als der Juni mit 59, das Saisonprofil ist also nicht symmetrisch. Rostock und Warnemünde haben das flachste Profil, weil der Städtetourismus den Winter hebt: Im Januar liegt die Hansestadt amtlich bei 22,1 Prozent gegenüber 17,0 Prozent im Landkreis Rostock, im August dafür bei 58,1 gegenüber 65,1 Prozent.
Rechtliche Rahmenbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern
Kurabgabe und Gästekarte
An der mecklenburgischen Ostseeküste ist die Kurabgabe in den staatlich anerkannten See- und Tourismusorten Pflicht. Sie wird vom Vermieter beim Gast eingezogen und an die Gemeinde abgeführt, in der Regel monatlich oder quartalsweise. Die Höhe variiert je nach Ort und Saison. Favorent übernimmt die korrekte Erhebung, Abrechnung und Abführung vollständig.
Meldepflicht und Meldeschein
Seit dem 1. Januar 2025 ist der Meldeschein für Gäste mit deutscher Staatsangehörigkeit abgeschafft (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz, §§ 29–30 BMG); nur für ausländische Gäste gilt er weiter. Erfasst werden dann Name, Anschrift, Staatsangehörigkeit und Aufenthaltszeitraum. Favorent integriert die digitale Erfassung in den Buchungsprozess. Gäste füllen den Meldeschein bereits vor Anreise online aus, die Daten werden DSGVO-konform gespeichert.
Zweckentfremdung und Registrierungsnummer
Das Zweckentfremdungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Mai 2021 ist mit Ablauf des 19. Mai 2026 außer Kraft getreten. Seither gilt die Neufassung vom 7. Mai 2026. Die Wohnraumnummer gibt es damit nicht mehr, an ihre Stelle tritt die Registrierungsnummer nach der EU-Verordnung 2024/1028. Entfallen sind zugleich die Vorab-Anzeigepflicht, der Belegungskalender und das Betretungsrecht. Beides greift ausschließlich in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben. Die 90-Tage-Grenze ist dabei die Regelschwelle für Nebenwohnungen; für Hauptwohnungen gelten acht Wochen im Kalenderjahr oder 50 Prozent der Wohnfläche. Der Bußgeldrahmen liegt unverändert bei bis zu 100.000 Euro.
Steuerreporting für Sie
Sie erhalten monatlich eine vollständige Abrechnung mit Einnahmen, Provisionen, Reinigung, Wäsche, Kleinreparaturen und abgeführter Kurabgabe. Die Daten sind so strukturiert, dass Ihr Steuerberater Umsatzsteuer (Regelbesteuerung oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG) und Einkommensteuer-Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung direkt zuordnen kann. Belege werden digital archiviert.
Dreißig Jahre Ferienunterkünfte an der mecklenburgischen Ostseeküste
Das Reisegebiet Mecklenburgische Ostseeküste kam 2025 auf 9.903.004 Übernachtungen. Das ist der höchste Wert der amtlichen Reihe und liegt 4,2 Prozent über dem Vorkrisenjahr 2019. Mecklenburg-Vorpommern insgesamt hat diesen Punkt noch nicht erreicht: Das Land bleibt mit 33.289.531 Übernachtungen weiterhin 2,4 Prozent unter seinem Rekordjahr 2019. Beide Werte stammen aus demselben Bericht und sind unmittelbar vergleichbar. Wer hier vermietet, arbeitet also in dem Landesteil, der die Pandemie am schnellsten abgeschüttelt hat.
Eine Vorbemerkung gehört dazu, sonst ist keine dieser Zahlen richtig zu lesen. Das Statistische Amt gliedert Mecklenburg-Vorpommern in fünf Reisegebiete. Zur Mecklenburgischen Ostseeküste zählen die Hansestadt Rostock, der Landkreis Nordwestmecklenburg mit Wismar und der Küstenteil des Landkreises Rostock. Fischland-Darß-Zingst gehört amtlich zum Reisegebiet Vorpommern, Rügen und Hiddensee bilden ein eigenes Gebiet, Usedom liegt ebenfalls in Vorpommern. Keine dieser drei Regionen steckt in den Zahlen dieser Seite. Enthalten ist dagegen das Hinterland um Grevesmühlen, Bützow und Schwaan, denn das Reisegebiet endet nicht an der Wasserkante.
Übernachtungen 2025 an der Mecklenburgischen Ostseeküste. Diese Bezugsgröße trägt die Auslastungskachel, das Monatsprofil und die Zehn-Jahres-Tabelle.
Übernachtungen 2025 im ganzen Land, einschließlich Binnenland, Rügen, Usedom und Fischland-Darß-Zingst. Nur als Vergleichsmaßstab, nie als Regionswert.
Hansestadt Rostock, Landkreis Rostock und Nordwestmecklenburg zusammen. Nur auf dieser Ebene reicht die amtliche Reihe bis 1995 zurück.
Fischland-Darß-Zingst, Rügen mit Hiddensee und Usedom liegen in anderen Reisegebieten. Für sie gibt es eigene Seiten, verlinkt am Fuß dieser Seite.

Der Rückblick beginnt 1995. In den drei Kreisen, gerechnet im heutigen Zuschnitt, arbeiteten damals 198 Beherbergungsbetriebe im Landkreis Rostock, 109 in Nordwestmecklenburg und 51 in der Hansestadt Rostock. Zwanzig Jahre später waren es 359, 194 und 108. Das Bettenangebot im Landkreis Rostock stieg in dieser Zeit von 10.166 auf 35.484, in Nordwestmecklenburg von 4.887 auf 22.091, in der Hansestadt von 5.264 auf 14.429. Ein Teil dieses Sprungs ist Statistik und kein Baugeschehen: In der Regionaldatenbank fehlen für Mecklenburg-Vorpommern bis einschließlich 2008 die Campingplätze. Der Aufbau selbst ist trotzdem unstrittig, weil die Betriebszahlen in dieselbe Richtung zeigen.
Bruchfrei und damit belastbar ist der Vergleich ab 2009. Die drei Kreise zählten damals zusammen 8.138.487 Übernachtungen, 2025 sind es 10.600.494. Das entspricht plus 30,3 Prozent in sechzehn Jahren, beide Jahre einschließlich Camping und im heutigen Gebietszuschnitt. Der Zuwachs verteilt sich ungleich. Seit 2015 legte Nordwestmecklenburg um 29,0 Prozent zu, die Hansestadt Rostock um 20,0 und der Landkreis Rostock um 15,7 Prozent. Die Hansestadt Wismar liegt gegenüber 2019 sogar 20,7 Prozent im Plus und damit deutlicher als jeder der drei Kreise.
Beim Angebot läuft die Entwicklung in die andere Richtung. Das Reisegebiet zählte 2016 noch 582 meldepflichtige Betriebe, 2025 sind es 574. Das maximale Bettenangebot der jeweils letzten dreizehn Monate wuchs im selben Zeitraum von 65.827 auf 82.417 und damit um 25,2 Prozent. Zwischen 2019 und 2025 verschwanden fast hundert Betriebe, das Bettenangebot nahm trotzdem zu. Kleine Häuser hören auf, größere Einheiten wachsen. Für private Eigentümer heißt das: Der Wettbewerb um Sichtbarkeit wird zunehmend von Anbietern geführt, die Vermarktung und Preissteuerung hauptberuflich betreiben.
Die Pandemie hat diese Linie kurz unterbrochen und dabei eine Eigenheit der Region freigelegt. 2020 sanken die Übernachtungen im Reisegebiet um 22,5 Prozent, bei den Ankünften lag der Tiefpunkt 2021 mit 37,3 Prozent unter 2019. Die Übernachtungen fielen deutlich weniger, weil weniger Gäste jeweils länger blieben. Die Aufenthaltsdauer kletterte 2021 auf 4,6 Tage. Inzwischen liegt sie wieder bei 3,8 Tagen, exakt auf dem Wert von 2016. Der kurze, häufigere Aufenthalt ist zurück, und mit ihm der Aufwand je verkaufter Nacht: mehr Wechsel, mehr Reinigungen, mehr Kommunikation.
Das eigene Segment lässt sich amtlich nur grob fassen. Auf Reisegebietsebene weist das Statistische Amt lediglich zwei Obergruppen aus. Die Gruppe der Ferienunterkünfte, Campingplätze und sonstigen Unterkünfte kam 2022 auf 31,8 Prozent Bettenauslastung, danach auf 32,0, 32,4 und 32,9 Prozent im Jahr 2025. Die Hotellerie liegt mit 47,1 Prozent klar darüber. Der Abstand täuscht allerdings, weil je Campingstellplatz nach EU-Vorgabe pauschal vier Schlafgelegenheiten gezählt werden und den Nenner aufblähen. Eine Auslastung nur für Ferienwohnungen gibt es auf dieser Ebene nicht; landesweit sind es 28,0 Prozent, was das Land selbst mit rund 102 Vermietungstagen im Jahr übersetzt.
Vier Brüche sollte kennen, wer zwei Jahreszahlen nebeneinanderstellt. Am 4. September 2011 entstand aus Bad Doberan und Güstrow der Landkreis Rostock, aus dem Altkreis Nordwestmecklenburg und der bis dahin kreisfreien Hansestadt Wismar der heutige Landkreis Nordwestmecklenburg. Ab dem Berichtsjahr 2012 gilt eine Erfassungsgrenze von zehn statt neun Schlafgelegenheiten. Ab August 2018 überprüfte das Statistische Amt seinen Berichtskreis, wodurch die Betriebszahl im Reisegebiet von 582 auf 672 und der Bettenbestand von 51.481 auf 61.381 sprang, ohne dass in dieser Größenordnung gebaut worden wäre. Und der Camping-Einschluss ab 2009 verzerrt jeden Vergleich über dieses Jahr hinweg um rund ein Viertel nach oben.
Zum Schluss die Relativierung, die für Eigentümer am meisten zählt. Die amtliche Statistik erfasst nur Betriebe ab zehn Schlafgelegenheiten, private Ferienwohnungen liegen fast immer darunter. Stellt man die Marktforschung des dwif gegen die amtlichen Werte, kommt man für Mecklenburg-Vorpommern 2025 auf rund 51,9 Millionen tatsächliche Übernachtungen gegenüber 33,3 Millionen erfassten. Gut ein Drittel des Marktes, rund 18,6 Millionen Nächte, taucht in keiner Statistik auf. Wie groß der Unterschied vor Ort ausfällt, zeigt Kühlungsborn: Die Stadt weist für 2025 rund 2,59 Millionen Übernachtungen aus, amtlich erfasst sind 2.165.742.
Das Bild für Eigentümer ist damit deutlich. Diese Küste wächst wieder, aber sie wächst nicht für jeden gleich. Das Volumen ist zurück, die Betriebe werden größer, der Gast bleibt kürzer und vergleicht schärfer. Über den Ertrag entscheiden heute Belegungssteuerung, Preisführung und ein Betrieb, der auch im Oktober noch verlässlich läuft.
Die Linie in Jahreszahlen
Die Übernachtungswerte beziehen sich auf das Reisegebiet Mecklenburgische Ostseeküste, die Betriebs- und Bettenzahlen bis 2015 auf die drei Küstenkreise. Erfasst sind immer nur Betriebe ab zehn Schlafgelegenheiten. Die mit Bernstein markierten Einträge sind Brüche der Zeitreihe oder neue Pflichten, keine Nachfrageentwicklung.
- um 1793Herzog Friedrich Franz I. lässt bei Doberan das erste deutsche Seebad anlegen. Heiligendamm ist damit der Ursprung der gesamten deutschen Bäderkultur, und diese Küste hat die älteste Herkunftsgeschichte, die eine Ferienregion hierzulande vorweisen kann.
- 1990Das Ferienvermögen des FDGB geht an die Treuhand. Allein in Kühlungsborn standen im Jahr der Wiedervereinigung rund 50 Ferieneinrichtungen. Der heutige Ferienwohnungsbestand entstand nicht aus einer Planung, sondern aus jahrzehntelanger Aufteilung von Eigentum. Die Villa Baltic zeigt bis heute, wie lange das dauern kann.
- 03.10.1991Die Seebrücke Kühlungsborn wird vor rund 3.000 Menschen eingeweiht, 240 Meter lang und die erste nach der Wiedervereinigung fertiggestellte Seebrücke des Landes. Ihr heutiger Zustand steht weiter unten in dieser Seite.
- 1993Kühlungsborn beschließt am 11. August und am 16. September drei Erhaltungssatzungen für die Ortskerne. Sie sind bis heute die älteste geltende Nutzungsbeschränkung im Gebiet: Wer dort eine Dauerwohnung in eine Ferienwohnung überführt, vollzieht eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung.
- 01.10.1995Die Kommunen übernehmen die Bäderbahn Molli von der Deutschen Bahn. Seither zählt die Schmalspurstrecke zwischen Bad Doberan, Heiligendamm und Kühlungsborn über 15 Millionen Fahrgäste; am 30. September 2025 erlosch das Rückübertragungsrecht an die DB AG.
- 2002Die Altstädte von Wismar und Stralsund kommen auf die UNESCO-Welterbeliste. Wismar bekommt damit ein ganzjähriges Städtereise-Argument neben dem Strandgeschäft, 194 Giebelhäuser stehen unter Denkmalschutz.
- 01.05.2005Das Cruise Center Warnemünde geht in Betrieb. Aus drei Schiffsanläufen im Jahr 1990 werden bis 2011 bereits 162, aus dem Transitstopp ein Start- und Zielhafen.
- 2009Bruch der Zeitreihe: Erst ab diesem Berichtsjahr enthält die Regionaldatenbank für Mecklenburg-Vorpommern die Campingplätze. Jeder Vergleich über 2008 hinweg überzeichnet das Wachstum um rund ein Viertel.
- 04.09.2011Bruch der Zeitreihe: Die Kreisgebietsreform legt Bad Doberan und Güstrow zum Landkreis Rostock zusammen und macht die kreisfreie Hansestadt Wismar zum Teil von Nordwestmecklenburg. Werte für die Altkreise gibt es danach nicht mehr.
- 2012Bruch der Zeitreihe: Die Erfassungsgrenze steigt von neun auf zehn Schlafgelegenheiten, bei Camping von drei auf zehn Stellplätze. Das Statistische Amt bewertet die Wirkung für das Land selbst als gering.
- 2018Bruch der Zeitreihe: Die Berichtskreisrevision ab August hebt die Betriebe im Reisegebiet von 582 auf 672 und die Betten von 51.481 auf 61.381. Das Amt warnt ausdrücklich, dass Vergleiche ab hier nur bedingt möglich sind.
- 2020/2021Corona. Die Übernachtungen fallen 2020 um 22,5 Prozent, die Ankünfte erreichen 2021 mit 1.557.294 den Tiefpunkt der Reihe. Die Aufenthaltsdauer steigt gegenläufig auf 4,6 Tage.
- 07.06.2023Rostock beschließt die Kurabgabe für das gesamte Stadtgebiet, mit digitaler Gästekarte und einem ÖPNV-Anteil von 1,45 Euro. Für Vermieter kommt damit eine elektronische Meldepflicht binnen eines Werktages.
- 2025Das Reisegebiet erreicht mit 9.903.004 Übernachtungen und 2.602.007 Ankünften den Höchststand der Reihe. Alle drei Kreise und Wismar liegen zugleich auf ihrem Zehn-Jahres-Bestwert.
- 20.05.2026Das neue Zweckentfremdungsgesetz löst die Fassung von 2021 ab, gleichzeitig gilt die EU-Verordnung 2024/1028 unmittelbar. Wohnraumnummer, Vorab-Anzeigepflicht, Belegungskalender und Betretungsrecht entfallen.
Quellen: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Statistischer Bericht G413 2025 12 sowie die Ausgaben 2016 bis 2024; Regionaldatenbank Deutschland, Tabelle 45412-01-02-4; dwif, Wirtschaftsfaktor Tourismus für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern 2025; Stadt Kühlungsborn, Fakten und Zahlen; Chronik der Bäderbahn Molli; Hansestadt Wismar zum Welterbe; heiligendamm.info zur Gründung des ersten Seebades. Der Anteil des nicht amtlich erfassten Marktes ist eine eigene Berechnung aus dwif und Statistischem Amt. Abgerufen am 12. August 2026.
Was die amtlichen Reihen für Ihr Objekt bedeuten
Alle Werte dieser Sektion stammen aus dem Statistischen Bericht G413 des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern und beziehen sich, wo nicht anders vermerkt, auf das Reisegebiet Mecklenburgische Ostseeküste. Erfasst sind ausschließlich Betriebe ab zehn Schlafgelegenheiten, Campingplätze eingeschlossen. Private Ferienwohnungen unterhalb dieser Grenze kommen in keiner dieser Zahlen vor.
Reisegebiet Mecklenburgische Ostseeküste, 2016 bis 2025
| Jahr | Ankünfte | Übernachtungen | Aufenthalt | Betriebe | max. Betten | Bettenauslastung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2016 | 2.168.087 | 8.223.249 | 3,8 | 582 | 65.827 | 38,9 % |
| 2017 | 2.177.388 | 8.166.250 | 3,8 | 582 | 66.995 | 38,5 % |
| 2018 | 2.339.553 | 8.615.782 | 3,7 | 672 | 82.442 | 38,1 % |
| 2019 | 2.484.929 | 9.501.524 | 3,8 | 672 | 80.658 | 36,8 % |
| 2020 | 1.688.927 | 7.365.679 | 4,4 | 653 | 81.609 | 37,0 % |
| 2021 | 1.557.294 | 7.198.211 | 4,6 | 630 | 79.688 | 40,6 % |
| 2022 | 2.284.303 | 9.261.676 | 4,1 | 619 | 79.712 | 36,1 % |
| 2023 | 2.399.549 | 9.411.781 | 3,9 | 596 | 80.162 | 36,2 % |
| 2024 | 2.476.687 | 9.636.885 | 3,9 | 581 | 82.247 | 37,0 % |
| 2025 | 2.602.007 | 9.903.004 | 3,8 | 574 | 82.417 | 37,7 % |
Zur Lesart: Die Spalte „max. Betten“ ist das höchste Bettenangebot der jeweils letzten dreizehn Monate, nicht der Dezemberbestand. Im Winter hat ein großer Teil der Ferienunterkünfte geschlossen, deshalb wäre ein Dezemberwert als Kapazitätsmaß irreführend. Der Sprung 2017 auf 2018 bei Betrieben und Betten ist die Berichtskreisrevision ab August 2018 und kein Angebotsausbau; das Statistische Amt weist selbst darauf hin, dass Vergleiche ab diesem Zeitpunkt nur bedingt möglich sind.
Hotellerie und Ferienunterkünfte im Vergleich
| Jahr | Bettenauslastung Hotellerie | Bettenauslastung Ferienunterkünfte, Camping und sonstige | Betriebe in dieser Gruppe |
|---|---|---|---|
| 2016 | 49,7 % | 32,0 % | 275 |
| 2017 | 49,4 % | 31,4 % | 274 |
| 2018 | 49,8 % | 31,2 % | 356 |
| 2019 | 50,6 % | 30,1 % | 355 |
| 2020 | 45,8 % | 32,8 % | 342 |
| 2021 | 44,9 % | 38,4 % | 324 |
| 2022 | 44,8 % | 31,8 % | 318 |
| 2023 | 44,7 % | 32,0 % | 309 |
| 2024 | 46,3 % | 32,4 % | 300 |
| 2025 | 47,1 % | 32,9 % | 300 |
Vorsicht bei dieser Obergruppe. Sie heißt amtlich „Ferienunterkünfte, Campingplätze und sonstige tourismusrelevante Unterkünfte“ und enthält neben Ferienhäusern und Ferienwohnungen auch Ferienzentren, Jugendherbergen, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken sowie Campingplätze. Je Campingstellplatz zählt die Statistik nach EU-Vorgabe pauschal vier Schlafgelegenheiten, was den Nenner stark aufbläht. Der Höchstwert von 38,4 Prozent im Jahr 2021 ist ein Sondereffekt der Pandemie. Eine Auslastung nur für Ferienwohnungen weist das Amt auf Reisegebietsebene nicht aus; landesweit lag sie 2025 bei 28,0 Prozent, umgerechnet rund 102 Vermietungstage im Jahr.
Die Orte im Jahr 2025
| Ort | Betriebe | Betten im Dezember | Bettenauslastung 2025 | Übernachtungen | Aufenthalt in Tagen |
|---|---|---|---|---|---|
| Bad Doberan | 14 | 630 | 56,7 % | 124.545 | 5,7 |
| Heiligendamm | 5 | 891 | 53,6 % | 175.951 | 6,3 |
| Rostock, Stadt ohne Seebäder | 44 | 5.323 | 49,8 % | 956.023 | 2,0 |
| Graal-Müritz | 40 | 4.246 | 49,1 % | 971.026 | 6,2 |
| Kühlungsborn | 89 | 14.535 | 41,6 % | 2.165.742 | 4,9 |
| Hansestadt Wismar | 32 | 3.864 | 38,5 % | 500.957 | 2,7 |
| Boltenhagen | 38 | 8.054 | 36,1 % | 1.000.816 | 4,7 |
| Rerik | 27 | 3.183 | 35,4 % | 542.567 | 5,0 |
| Rostock, Seebäder mit Warnemünde | 70 | 11.397 | 33,2 % | 1.361.670 | 3,2 |
| Nienhagen | 12 | 901 | 33,1 % | 105.967 | 5,1 |
| Börgerende-Rethwisch | 21 | 1.923 | 31,9 % | 280.507 | 6,0 |
| Insel Poel | 26 | 2.555 | 31,5 % | 407.966 | 5,9 |
Die höchsten Auslastungen erreichen die kleinen Kurorte mit hohem Klinik- und Hotelanteil, nicht die klassischen Ferienwohnungsorte. Die typischen Ferienwohnungsstandorte liegen zwischen 31,5 und 36,1 Prozent. Kühlungsborn ist mit über 2,1 Millionen Übernachtungen der mit Abstand größte Einzelort des Gebiets. Die Werte umfassen alle Betriebsarten einschließlich Camping; eine Aufgliederung nach Betriebsart gibt es auf Gemeindeebene nicht.
Kurabgabe je Ort, Stand August 2026
| Ort | Hauptsaison | Nebensaison | Ermäßigungen und Besonderheiten | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|---|
| Ostseebad Boltenhagen | 3,00 € | 1,80 € | frei bis zum vollendeten 15. Lebensjahr; Jahreskurabgabe 118,00 € | Satzung vom 18.05.2026, in Kraft seit 01.05.2026 |
| Hansestadt Wismar | — | — | erhebt keine Kurabgabe, sondern 5 Prozent Übernachtungssteuer | Satzung vom 27.03.2015 |
| Insel Poel | 3,00 € | 1,80 € | abgabepflichtig ab Vollendung des 16. Lebensjahres; Hauptsaison hier 01.04. bis 31.10. | Satzung Kurabgabe 2026, nur als Scan veröffentlicht |
| Ostseebad Rerik | 2,00 € | 0,75 € | frei bis 18 Jahre; Jahreskarte 56,00 €; Hauptsaison 15.05. bis 15.09. | Satzungsdokument nicht öffentlich, Tarife über rerik.de |
| Ostseebad Kühlungsborn | 3,00 € | 1,60 € | frei bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres; Jahreskurabgabe 69,00 € | Beschluss 29.09.2022, in Kraft seit 01.01.2023 |
| Bad Doberan und Heiligendamm | 2,50 € | 1,50 € | frei bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres; Jahreskurabgabe 60,00 € | Beschluss 06.03.2023, in Kraft seit 01.05.2023 |
| Ostseebad Nienhagen | 2,00 € | 1,00 € | frei bis zum vollendeten 16. Lebensjahr; Jahreskurabgabe 45,00 € | Satzung 2025 |
| Börgerende-Rethwisch | 2,00 € | 1,00 € | frei bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres; mitgebrachte Hunde frei; Jahreskurabgabe 45,00 € | Satzung 2023 |
| Rostock mit Warnemünde | 3,70 € ganzjährig | keine Staffelung | frei bis einschließlich 5 Jahre, 6 bis 14 Jahre 1,45 €; Tagesgäste ab 15 Jahren 2,25 €; Jahreskurabgabe 63,00 € | Beschluss 26.03.2025, in Kraft seit 12.04.2025 |
| Ostseeheilbad Graal-Müritz | 2,80 € ganzjährig | keine Staffelung | frei bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, halber Satz bis 18 Jahre; Jahreskurabgabe 78,40 € | Beschluss 22.05.2025, ausgefertigt 03.06.2025 |
Wismar fällt aus der Reihe. Die Hansestadt erhebt keine Kurabgabe, sondern eine Übernachtungssteuer von 5 Prozent des Übernachtungspreises. Das ist rechtlich etwas völlig anderes: Die Steuer fließt in den allgemeinen Haushalt, es gibt keine Gegenleistung und keine Gästekarte. Für Vermieter in Wismar ist vor allem die Abrechnungsform wichtig, weil prozentual und nicht je Übernachtung gerechnet wird. Wo eine Saisonstaffelung besteht, läuft die Hauptsaison in der Regel vom 1. Mai bis zum 30. September. Boltenhagen zählt zusätzlich den Jahreswechsel dazu, die Insel Poel rechnet von April bis Oktober und Rerik von Mitte Mai bis Mitte September. Rostock und Graal-Müritz erheben ganzjährig denselben Satz.
Zwei laufende Vorgänge. In Rostock war eine Erhöhung auf 3,30 Euro ab dem 1. Oktober 2026 vorbereitet, verbunden mit einer zweijährigen Aussetzung des ÖPNV-Anteils; die Bürgerschaft hat die Entscheidung am 1. Juli 2026 vertagt, es gelten weiterhin 3,70 Euro. Und das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 5. Mai 2025 (Az. 4 K 104/24) Teile der zwischen dem 1. September 2023 und dem 11. April 2025 geltenden Rostocker Satzung wegen Ungleichbehandlung von Übernachtungs- und Tagesgästen für unwirksam erklärt.
Parkgebühren in den Hauptorten
| Ort und Bereich | je Stunde | Tagestarif | Bewirtschaftung |
|---|---|---|---|
| Kühlungsborn, Konzertgarten West | 3,00 € | kein Tagestarif für PKW | ganzjährig 9 bis 19 Uhr |
| Warnemünde, Zone W | 3,60 € Haupt-, 1,20 € Nebensaison | 24,00 € | 01.04. bis 31.10., 8 bis 20 Uhr |
| Warnemünde, Mittelmole | 3,00 € für die ersten drei Stunden | 15,00 € je 24 Stunden | ganzjährig |
| Boltenhagen, Großparkplätze | 2,00 € erste Stunde | 8,00 €, Woche 35,00 € | täglich 6 bis 22 Uhr |
| Rerik, Zone 1 | 3,00 € erste Stunde | 19,00 € | täglich 8 bis 18 Uhr |
| Graal-Müritz, Zone 1 | 2,00 € | 10,00 € | ganzjährig 6 bis 22 Uhr |
| Wismar, Altstadt | 0,50 € je 30 Minuten | 4,00 € Sommer, 1,00 € Winter | 15.03. bis 31.10., 9 bis 19 Uhr |
| Bad Doberan, Kernstadt | 0,50 €, am Münster 1,00 € | kein Tagestarif | Mo bis Fr 8 bis 18 Uhr, Sa bis 13 Uhr |
| Heiligendamm, Seedeichstraße | 0,50 € | kein Tagestarif | täglich 8 bis 18 Uhr |
In keinem der geprüften Orte gibt es eine Parkermäßigung für Inhaber einer Kurkarte oder Gästekarte. Kühlungsborn schließt sie ausdrücklich aus. Das ist eine der häufigsten Rückfragen von Gästen, und die Antwort gehört deshalb in die Anreiseinformation jedes Objekts. Wer einen eigenen Stellplatz am Haus hat, sollte ihn sichtbar in den Inseraten führen: In Warnemünde kostet ein Tag in der Hauptsaison bis zu 24,00 Euro.
Zwei Angaben sind nicht auflösbar. Für Bad Doberan und Heiligendamm datiert die amtliche Parkgebührenverordnung von 2019, während eine private Seite für 2026 doppelt so hohe Sätze nennt. In Graal-Müritz weist die Verordnung den Rhododendronpark als gebührenpflichtige Zone 1 aus, die Tourismusseite des Ortes wirbt dagegen mit kostenlosem Parken. Beides ist aus amtlichen Quellen nicht zu klären.
Quellen: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Statistische Berichte G413 2025 12 (Tabellen 2.2, 2.5, 4.2 und 4.4) sowie die Ausgaben 2016 bis 2024; Kurabgabesatzungen der genannten Gemeinden, darunter die Kurabgabensatzung Boltenhagen vom 18.05.2026, das Ortsrecht Kühlungsborn und die Kurabgabesatzung Rostock; Parkgebührenverordnungen Kühlungsborn (2018), Rostock (2022), Boltenhagen (2024), Graal-Müritz (2022), Rerik (2023), Wismar (2026) und Bad Doberan (2019); OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 05.05.2025, Az. 4 K 104/24. Abgerufen am 12. August 2026.
Was die Küste gerade bewegt
Zwölf belegte Meldungen aus zwei Jahren, ausgewählt nach dem, was für Eigentümer von Ferienimmobilien tatsächlich Folgen hat. Jede Karte führt zur Originalquelle. Wo sich Quellen widersprechen, steht der Widerspruch hier und wird nicht weggelassen.
Die Küste zieht das Land, nicht umgekehrt
Mecklenburg-Vorpommern verbuchte 2025 rund 8,18 Millionen Ankünfte und 33,29 Millionen Übernachtungen. Gegenüber 2019 fehlen damit noch 2,4 Prozent. Die Mecklenburgische Ostseeküste war mit plus 2,8 Prozent die stärkste der Tourismusregionen, während Usedom 1,3 und Vorpommern 2,5 Prozent verloren. Am kräftigsten wuchsen Ferienunterkünfte und Hotels garnis, Pensionen und Gasthöfe schrumpften deutlich.
Für Vermieter: Landeszahlen taugen hier nicht als Argument. Der eigene Markt entwickelt sich besser als das Land, und genau diese Differenz ist das regionale Verkaufsargument.
Zur Jahresbilanz →DEHOGA-Landeschef widerspricht der Rekord-Erzählung
Lars Schwarz, Landeschef des Hotel- und Gaststättenverbandes, hält den amtlichen Meldungen entgegen: „Im Gastgewerbe, also in der Gastronomie, haben wir im Vergleich der Jahre 2019 und 2025 ein Minus von 18 Prozent.“ Mehr Gäste bei spürbar weniger Umsatz je Gast, dazu Energie- und Personalkosten, die so nicht tragbar seien. Die Jubelmeldungen nennt er wörtlich „sträflich falsch“.
Für Vermieter: Zwei Wahrheiten nebeneinander: Die Nächte kommen zurück, die Ausgaben je Gast nicht. Wer den Preis allein über die Nachfrage begründet, verliert im zweiten Schritt die Bewertung.
Zum Bericht →Boltenhagen liegt als einziges großes Bad noch unter 2019
Kühlungsborn kam 2025 auf 2.165.742 Übernachtungen und damit 6,0 Prozent über 2019, Graal-Müritz mit 971.026 sogar 9,1 Prozent darüber. Boltenhagen verzeichnete 1.000.816 Übernachtungen und liegt damit 13,0 Prozent unter dem Vorkrisenjahr. Gegenüber 2024 ging der Ort noch einmal um 1,6 Prozent zurück, bei gleichzeitig 5,8 Prozent mehr Ankünften.
Für Vermieter: Steigende Ankünfte bei sinkenden Nächten heißt: kürzere Aufenthalte. In Boltenhagen entscheidet deshalb die Mindestaufenthaltsdauer über den Ertrag, nicht der Nachtpreis.
Zum Statistischen Bericht →Sehr treue Gäste, deutlich kritischere Bewertungen
Über 10.000 befragte Übernachtungsgäste, die erste große Erhebung seit sieben Jahren. Die Gesamtzufriedenheit liegt bei 1,8, und 85 Prozent würden die Region weiterempfehlen. Rund 70 Prozent sind Stammgäste, das Durchschnittsalter beträgt knapp 56 Jahre. Das Preis-Leistungs-Verhältnis verschlechterte sich von 2,5 auf 2,8, die Familienangebote von 1,9 auf 2,5, die Schlechtwetterangebote liegen mit 3,0 am Ende.
Für Vermieter: Der Bestandsgast trägt das Objekt. Wiederkehrer verdienen einen eigenen Kontakt vor der Saison, und Regentage entscheiden über die Bewertung.
Zur Auswertung →Mietpreisbremse für acht Küstengemeinden geplant
Die Landesregierung will Neuvermietungen in Binz, Graal-Müritz, Heringsdorf, Kühlungsborn, Rerik, Sellin, Zingst und Zinnowitz auf höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzen. Zur Marktlage: In Kühlungsborn war zum Recherchezeitpunkt ein einziges Mietangebot inseriert. Boltenhagens Bürgermeister Raphael Wardecki nennt das Vorhaben „Symbolpolitik aus Schwerin“ und fordert stattdessen Bauland.
Für Vermieter: Die Regelung betrifft die Dauervermietung, nicht die Ferienvermietung. Sie zeigt aber, wohin der politische Druck wandert: vom Zweckentfremdungsrecht ins Mietrecht.
Zum Artikel →Keine einzige Gemeinde hat eine Zweckentfremdungssatzung
Der Innenausschuss stellt in seiner Beschlussempfehlung zum neuen Zweckentfremdungsrecht wörtlich fest: „In Mecklenburg-Vorpommern hat bislang keine Gemeinde eine Zweckentfremdungssatzung erlassen.“ Der Städte- und Gemeindetag begründet das mit einem Verwaltungsaufwand, der den Nutzen kaum rechtfertige, und fordert eine landesweite digitale Registrierungsplattform.
Für Vermieter: Für Objekte in Rostock, Wismar, Kühlungsborn, Boltenhagen oder Graal-Müritz besteht damit derzeit keine Registrierungspflicht nach dem Zweckentfremdungsrecht. Anders lautende Angaben auf Ratgeberseiten sind überholt.
Zur Drucksache →Erste beschlossene Satzung des Landes bleibt in der Schublade
Die Schweriner Stadtvertretung beschloss am 8. Dezember 2025 eine Zweckentfremdungssatzung für vier Innenstadtbezirke. Sie wurde bis zum Berichtszeitpunkt weder ausgefertigt noch veröffentlicht; die Verwaltung wartet auf eine praxistaugliche digitale Registrierungsstruktur des Landes. Schwerin liegt nicht an der Küste, gilt aber als Präzedenzfall.
Für Vermieter: Der Damm ist angebrochen, aber nicht durchbrochen. Wer kauft, sollte die Satzungslage der Gemeinde trotzdem vor jedem Kaufvertrag prüfen lassen.
Zum Bericht →Insolvenzwelle erreicht Rostock und Wismar
Die Insolvenz der Revo Hospitality Group erfasst auch Häuser im Gebiet: das Vienna House by Wyndham Sonne in Rostock und das Townhouse Wismar. Landesweit betroffen sind unter anderem das Intercity Hotel Schwerin, Schloss Neustadt-Glewe und das Vienna House Baltic in Stralsund. Als Ursachen nennt der Bericht Löhne, Mieten und Energiekosten; DEHOGA-Landeschef Lars Schwarz spricht vom wahrscheinlich schwersten Jahr seit der Wende.
Für Vermieter: Fällt Hotelkapazität in der Innenstadt weg, verschiebt sich Nachfrage in Ferienwohnungen. Das gilt besonders für Wismar und für Städtereisende, die zwei bis drei Nächte buchen.
Zum Bericht →Villa Baltic: 33 Beschlüsse, kein Ergebnis
Der Investorenplan der Brüder Aschenbeck scheiterte im März 2026. Ein Rettungspaket mit Bundes- und Landesmitteln war im Dezember 2024 beschlossen worden, ein Kaufvertrag für ein Nachbargrundstück wurde im Februar 2025 einseitig aufgehoben. Nach über 35 Jahren Leerstand und 33 positiven Beschlüssen will die Stadt das Haus nun selbst sanieren und überwiegend öffentlich nutzen.
Für Vermieter: Der bekannteste Bauplatz Kühlungsborns bleibt eine Baustelle. Wer in Sichtweite vermietet, sollte die Lage im Exposé ehrlich beschreiben, statt sie zu umgehen.
Zum Artikel →Schiffe fahren wieder, aber nicht von der Seebrücke
Die Kühlungsborner Seebrücke ist in technisch marodem Zustand, ein Anlegen ist unmöglich; einen Sanierungszeitplan gibt es nicht. Nach über einem Jahr ohne regulären Fahrgastschiffverkehr fährt seit dem 27. Juli 2026 die „Adler IV“ die Route Kühlungsborn, Heiligendamm und Warnemünde, sonntags bis donnerstags dreimal täglich und mindestens bis Ende Oktober 2026 — allerdings ab dem Bootshafen.
Für Vermieter: Die Ausflugsverbindung ist zurück, der Abfahrtsort hat sich geändert. Objektbeschreibungen, die noch die Seebrücke nennen, führen Gäste an die falsche Stelle.
Zum Artikel →Kreuzfahrt wächst, bleibt aber unter dem Vor-Corona-Niveau
Rostock Port zählte 2025 rund 3,2 Millionen Passagiere, darunter 592.000 Kreuzfahrtgäste bei 165 Anläufen von 35 Schiffen. Für 2026 sind 162 Anläufe aus 20 Reedereien angemeldet, davon 65 Reisewechsel allein der AIDA-Flotte. Vor der Pandemie waren es über 200 Anläufe, das Niveau liegt also weiterhin rund 20 Prozent darunter.
Für Vermieter: Reisewechselanläufe bringen Vor- und Nachübernachtungen nach Warnemünde. Wer ein bis zwei Nächte buchbar hält, verkauft an genau diese Gäste.
Zur Saisonvorschau →Hanse Sail füllt die Häuser, die Bilanz bleibt offen
Die 35. Hanse Sail brachte rund 500.000 Besucher und 120 Traditionsschiffe aus sieben Nationen nach Rostock, die Hotelauslastung lag über 95 Prozent. Eine kritische Nachbetrachtung weist zugleich darauf hin, dass es keine öffentliche Gesamtkostenaufstellung gibt und Händler abseits des Hafens auch 2025 von enttäuschenden Umsätzen berichteten.
Für Vermieter: Das Wochenende ist der zuverlässigste Preisanlass des Jahres in Rostock und Warnemünde. Es sollte früh eingeplant und nicht zum Standardpreis verkauft werden.
Zum Bericht →Rekordjahr und Minus von 18 Prozent — beides stimmt
Die amtliche Statistik zählt Übernachtungen in Betrieben ab zehn Schlafgelegenheiten. Der DEHOGA-Landesverband spricht dagegen über den Umsatz im Gastgewerbe. Beides kann gleichzeitig zutreffen: mehr Nächte, weniger Ausgaben je Gast. Für die eigene Kalkulation ist die zweite Größe die unangenehmere, weil sie den Spielraum bei Nebenkosten, Reinigungspauschalen und Nachtpreisen begrenzt.
Ebenso wenig zusammen gehören der Landeswert und der Regionswert. Mecklenburg-Vorpommern insgesamt liegt weiter unter 2019, das Reisegebiet Mecklenburgische Ostseeküste darüber. Wer mit „Rekordjahr in MV“ wirbt, argumentiert an der eigenen Region vorbei; wer mit „das Land liegt noch zurück“ argumentiert, unterschätzt sie.
Quellen: Die in den Karten verlinkten Primär- und Medienquellen; ergänzend an Bord vom 22. Januar 2026 zur Hafenbilanz und Ostdeutsche Zeitung vom 30. Juli 2026 zur Hanse Sail. Abgerufen am 12. August 2026.
Was Sie hier wirklich beachten müssen — und was nicht mehr gilt
Für Eigentümer an dieser Küste hat sich 2026 mehr geändert als in den zehn Jahren davor. Die wichtigste Nachricht ist eine Entlastung, die zweitwichtigste eine Kostenfrage, die im Jahr vierstellig werden kann. Beide stehen hier mit Fundstelle.
Zweckentfremdung: seit dem 20. Mai 2026 gilt ein neues Gesetz
Das Zweckentfremdungsgesetz vom 22. Mai 2021 ist mit Ablauf des 19. Mai 2026 außer Kraft getreten. Seither gilt das Gesetz vom 7. Mai 2026 (GVOBl. M-V 2026 Nr. 14, S. 470). Die Wohnraumnummer gibt es damit nicht mehr; an ihre Stelle tritt die Registrierungsnummer nach der EU-Verordnung 2024/1028.
Weggefallen sind zugleich die Anzeigepflicht vor einer beabsichtigten Vermietung, die Pflicht zur Meldung jeder einzelnen Überlassung samt Belegungskalender und das Betretungsrecht. Neu ist eine Befristung: Eine Zweckentfremdungssatzung darf höchstens fünf Jahre gelten. Über einen Antrag entscheidet die Gemeinde binnen drei Monaten, danach gilt die Genehmigung als erteilt. Der Bußgeldrahmen blieb bei bis zu 100.000 Euro.
Die 90-Tage-Grenze betrifft nur Nebenwohnungen
Sie ist keine allgemeine Vermietungsobergrenze. Nach § 2 Abs. 2 des neuen Gesetzes wird ein überwiegendes privates Interesse bei einer Nebenwohnung in der Regel nur anerkannt, wenn die Vermietung an höchstens 90 Tagen im Kalenderjahr erfolgt.
Für die Hauptwohnung gilt etwas anderes: Dort liegt keine Zweckentfremdung vor, wenn weniger als 50 Prozent der Wohnfläche anders genutzt werden oder die Nutzung auf höchstens acht Wochen im Kalenderjahr beschränkt bleibt. Eine Wohnung, die nie Wohnraum im Sinne des Gesetzes war, fällt ohnehin nicht darunter. Und all das greift nur dort, wo eine Gemeinde eine Satzung erlassen hat.
Erhaltungssatzungen sind das Instrument, das hier tatsächlich wirkt
In Warnemünde bestehen zwei Regelwerke nebeneinander. Der Bebauungsplan 01.WA.183 sichert in den festgesetzten allgemeinen Wohngebieten die Wohnfunktion, dort entsteht kein neues Ferienwohnungs-Baurecht; in den Sondergebieten sind Wohnen und Ferienwohnen nebeneinander zulässig. Er ist ein Bebauungsplan, keine Erhaltungssatzung. Die Erhaltungssatzung „Warnemünde Stadterweiterungen um 1900“ beschloss die Bürgerschaft am 12. Juni 2024, bekannt gemacht am 24. September 2024. Sie macht Rückbau, Änderung, Nutzungsänderung und Neubau genehmigungspflichtig.
In Kühlungsborn gelten seit 1993 drei Erhaltungssatzungen für die Planungsbereiche A, B und C, beschlossen am 11. August und am 16. September. Betroffen sind unter anderem die Strandstraße, die Straße des Friedens, die Hermannstraße, die Poststraße, die Neue Reihe und die Ostkerne rund um Dünen- und Lindenstraße. Wer dort eine Dauerwohnung in eine Ferienwohnung überführt, vollzieht eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung.
Meldepflichten: weniger Papier, mehr Digitalzwang
Seit dem 1. Januar 2025 entfällt der Meldeschein für Gäste mit deutscher Staatsangehörigkeit. Für ausländische Gäste bleibt er, samt Unterschrift bei Ankunft und Vorlage eines Ausweisdokuments. Die Belege sind zwölf Monate aufzubewahren und anschließend innerhalb von drei weiteren Monaten zu vernichten.
Unberührt bleibt die kommunale Gästemeldung nach § 11 Abs. 3 KAG M-V. Sie ist Abgabenrecht und nicht Melderecht. Rostock hat dabei das schärfste Regime im Gebiet: Die Kurabgabesatzung verlangt ein Gästeverzeichnis, die Nutzung des vorgegebenen elektronischen Meldeverfahrens binnen eines Werktages nach Anreise, die Abführung bis zum 10. Kalendertag des Folgemonats und erlaubt der Stadt bei Zweifeln, die Kurabgabe zu schätzen.
Keine einzige Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern hat eine Zweckentfremdungssatzung
Das ist keine Auslegung, sondern die amtliche Feststellung des Landtags in der Drucksache 8/6502 vom 29. April 2026. Weder Rostock noch Wismar, Kühlungsborn, Boltenhagen, Rerik, Nienhagen, Börgerende-Rethwisch, Bad Doberan, die Insel Poel oder Graal-Müritz haben von der Satzungsermächtigung Gebrauch gemacht.
Praktische Folge: Weder Registrierungsnummer noch Genehmigung sind in diesen Orten derzeit erforderlich. Einzig Schwerin hat am 8. Dezember 2025 eine Satzung beschlossen, sie aber bis heute nicht in Kraft gesetzt. Das kann sich ändern, und dann greift die neue Systematik sofort: Nach § 11 des Gesetzes müssen Gastgeber der Buchungsplattform mitteilen, ob ihre Einheit einem Registrierungsverfahren unterliegt.
Der größte Einzelhebel: die Zweitwohnungssteuer
Mehrere Gemeinden nehmen die reine Kapitalanlage vollständig aus dem Steuergegenstand heraus. Sie ist dann gar keine Zweitwohnung im Sinne der Satzung. Voraussetzung ist überall dieselbe: ein objektiv nachweisbarer Ausschluss der Eigennutzung, in der Praxis über einen ganzjährigen Verwaltungs- oder Vermittlungsvertrag ohne Eigenbelegungsrecht.
Ein Rechenbeispiel aus Kühlungsborn, 60 Quadratmeter in der Strandstraße. Der Mietwert der 1. Änderungssatzung beträgt dort ab 2026 9,60 Euro je Quadratmeter.
An der Ostseeallee mit 12,50 Euro je Quadratmeter sind es 1.800 Euro im Jahr statt null. Die Fallgrube steckt in § 4 Abs. 4: Bloßer Leerstand hilft nicht. Zeiten ohne Gäste, für die die Eigennutzung nicht rechtlich ausgeschlossen ist, rechnet die Stadt dem persönlichen Lebensbedarf zu. Ohne Vertrag zahlen Sie also auch für die Wochen, in denen niemand da war.
Bad Doberan erhebt die Steuer seit dem 1. Januar 2026 erstmals und ist mit einer Zwei-Monats-Grenze etwas großzügiger. Nienhagen besteuert bei weniger als zwei Monaten Eigennutzungsmöglichkeit nur anteilig. Wismar erhebt gar keine Zweitwohnungssteuer.
| Gemeinde | Steuersatz | Ausnahme für die reine Kapitalanlage | Rechtsstand |
|---|---|---|---|
| Ostseebad Kühlungsborn | 20 Prozent der Jahresnettokaltmiete | ja, § 2 Abs. 9: Eigennutzung unter einem Monat im Kalenderjahr | Beschluss 23.06.2022, 1. Änderungssatzung 16.10.2025 mit neuen Mietwerten ab 2026 |
| Bad Doberan | Satz nicht aus der Satzung auslesbar | ja, § 2 Abs. 7 Nr. 1: Eigennutzung unter zwei Monaten | Satzung vom 30.10.2025, erstmals erhoben seit 01.01.2026 |
| Ostseebad Nienhagen | Satz nicht aus der Satzung auslesbar | anteilig, § 4 Abs. 4: unter zwei Monaten Eigennutzung nur teilweise steuerpflichtig | Satzung vom 01.11.2012 nebst 1. Änderung |
| Ostseebad Boltenhagen | 15 Prozent der Jahreskaltmiete | Satzungstext nicht im Volltext geprüft | Beschluss 14.12.2023, rückwirkend in Kraft zum 01.01.2020 |
| Hanse- und Universitätsstadt Rostock | 10 Prozent seit 01.01.2001 | nach Darstellung der Stadt ja, bei ganzjährigem Vertrag mit Eigennutzungsausschluss; der Satzungsparagraf ließ sich nicht verifizieren | bekanntgemacht 25.12.2022 |
| Hansestadt Wismar | erhebt keine Zweitwohnungssteuer | entfällt | — |
| Rerik, Graal-Müritz, Insel Poel, Börgerende-Rethwisch | erheben, Satz nicht belegbar | nicht im Volltext geprüft | Satzungen im jeweiligen Ortsrecht |
Wo hier „nicht belegbar“ oder „nicht geprüft“ steht, ließ sich der Wert nicht aus der Satzung selbst auslesen. Drittanbieter-Portale nennen abweichende Sätze und sind für dieses Gebiet nachweislich fehlerhaft: Für Kühlungsborn kursieren dort 22 Prozent, die Satzung nennt eindeutig 20.
Amt Klützer Winkel: rückwirkende Bescheide, offener Rechtsstand
Der schärfste Eigentümerkonflikt der Küste betrifft ausschließlich das Amt Klützer Winkel mit Boltenhagen, Klütz, Hohenkirchen und Kalkhorst. Nachdem das Verwaltungsgericht Schwerin 2023 Vorgängersatzungen für rechtswidrig erklärt hatte, beschlossen die Gemeinden Ende 2023 neue Satzungen mit höheren Sätzen und Rückwirkung bis 2020; für Boltenhagen am 14. Dezember 2023.
Ende 2024 gingen daraufhin rund 2.250 Bescheide für die Jahre 2020 bis 2023 hinaus, im Herbst 2025 folgte eine zweite Welle für 2021 bis 2024. Betroffene legten über 1.300 Widersprüche ein, drei Petitionen erreichten den Landtag, am 10. Februar 2026 wurde Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Schwerin erhoben.
Der Rechtsstand ist offen. Nach Darstellung der betroffenen Eigentümer hat das Verwaltungsgericht Schwerin im Juni 2026 in zwei Verfahren den Steuermaßstab beanstandet und die rückwirkende Änderung bestandskräftiger Bescheide für unzulässig gehalten; diese Entscheidungen sind nach derselben Quelle nicht rechtskräftig, und eine neutrale Bestätigung war nicht zu beschaffen. Wir geben das hier ausdrücklich als Darstellung einer Verfahrenspartei wieder und nicht als geltende Rechtslage. Wer einen Bescheid erhält, sollte die Widerspruchsfrist von einem Monat wahren und anwaltlichen Rat einholen. In allen übrigen Orten dieser Küste spielt der Vorgang keine Rolle.
Jahreskurabgabe: die Abgabe, die den Eigentümer selbst trifft
Die Kurabgabe zahlt der Gast. Die Jahreskurabgabe zahlt der Zweitwohnungsinhaber, und zwar unabhängig davon, ob er überhaupt anreist. In Rostock sind es 63,00 Euro im Jahr, in Kühlungsborn 69,00 Euro. Die Rostocker Satzung formuliert das ausdrücklich: abgabepflichtig sind Zweitwohnungsinhaber und ihre Angehörigen, unabhängig von der Aufenthaltsdauer.
Fremdenverkehrsabgabe: die Position, die fast niemand kennt
Kühlungsborn erhebt nach der Satzung vom 18. Dezember 2006 eine Fremdenverkehrsabgabe von 6,5 Prozent des Messbetrags. Der Messbetrag ergibt sich aus den Vorjahreseinnahmen ohne Umsatzsteuer, multipliziert mit einem Reingewinn- und einem Vorteilssatz. Abgabepflichtig sind ausdrücklich auch Personen ohne Wohn- oder Betriebssitz im Ort, also auswärtige Eigentümer, die hier vermieten. Erhoben wird sie erst ab zehn Euro. Boltenhagen, Graal-Müritz und Rerik erheben ebenfalls eine solche Abgabe; die Sätze ließen sich nicht belegen.
Quellen: Gesetz zur Neuregelung des Zweckentfremdungsrechts vom 07.05.2026, GVOBl. M-V 2026 Nr. 14, S. 470; Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Beschlussempfehlung Drs. 8/6502 vom 29.04.2026; Verordnung (EU) 2024/1028; Erhaltungssatzung Warnemünde Stadterweiterungen um 1900 und Begründung zum Bebauungsplan 01.WA.183; Ortsrecht Kühlungsborn (Erhaltungssatzungen 1993, Zweitwohnungssteuer, Fremdenverkehrsabgabe); Zweitwohnungssteuersatzung Bad Doberan vom 30.10.2025; Hansestadt Rostock zur Zweitwohnungssteuer; § 11 Abs. 3 KAG M-V und § 10 der Rostocker Kurabgabesatzung; zum Amt Klützer Winkel die Chronologie der Eigentümerinitiative boltenhagen-mecklenburg.de — eine Partei des Verfahrens, deshalb hier ausdrücklich als deren Darstellung gekennzeichnet. Dieser Abschnitt ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Abgerufen am 12. August 2026.
Was die Küste trägt — und wo Lücken klaffen
Eine Regionsbeschreibung, die nur die Leuchttürme nennt, hilft niemandem. Wer hier vermietet, merkt die Lücken spätestens am dritten Regentag, wenn Gäste nach dem Schwimmbad fragen. Beide Seiten stehen deshalb hier nebeneinander, jede mit Beleg.
Was trägt
Zehn Punkte, die Nachfrage erzeugen und in eine Objektbeschreibung gehören.
Kreuzfahrthafen Warnemünde
2025 kamen 592.000 Kreuzfahrtgäste bei 165 Anläufen von 35 Schiffen. Rostock Port zählte insgesamt 3,2 Millionen Passagiere und schlug 33,1 Millionen Tonnen Güter um, ein Rekord. 75 Anläufe nutzten Landstrom.
Hanse Sail Rostock
Die 35. Auflage brachte im August 2026 rund 500.000 Besucher und 120 Traditionsschiffe aus sieben Nationen. Die Hotelauslastung lag über 95 Prozent — das stärkste Preisfenster des Jahres.
Bäderbahn Molli
15,4 Kilometer Schmalspur zwischen Bad Doberan, Heiligendamm und Kühlungsborn, seit dem 1. Oktober 1995 in kommunaler Hand und mit über 15 Millionen Fahrgästen seither. Am 30. September 2025 erlosch das Rückübertragungsrecht an die DB AG.
Wismar als UNESCO-Welterbe
Die Altstadt steht seit 2002 auf der Welterbeliste, 194 Giebelhäuser stehen unter Denkmalschutz, die gesamte Altstadt ist Flächendenkmal. Das trägt Städtereisen auch außerhalb der Badesaison.
Heiligendamm, die Weiße Stadt am Meer
Ende des 18. Jahrhunderts als erstes deutsches Seebad gegründet. Das Grand Hotel wurde im Juni 2003 wiedereröffnet und war im Juni 2007 Gastgeber des G8-Gipfels. Es setzt bis heute das obere Preissegment der Region.
Warnemünder Leuchtturm und Teepott
Der Leuchtturm ging 1898 in Betrieb und misst 36,90 Meter. Der Teepott daneben entstand 1967/68 nach Entwürfen von Ulrich Müther und gilt als Hyparschalen-Ikone der DDR-Moderne.
Steilküste und Gespensterwald Nienhagen
Wind und Wasser tragen die Steilküste im Mittel um etwa 25 bis 30 Zentimeter im Jahr ab. Nach Herbst- und Winterstürmen sperren Forstverwaltung und Gemeinde betroffene Abschnitte kurzfristig.
Zoo Rostock mit Darwineum
Das Darwineum eröffnete am 8. September 2012 und ist die größte Schlechtwetter-Attraktion der Region. 2025 blieben die Besucherzahlen stabil, im Sommer wurde die Robbenanlage neu gebaut.
Ostseeküsten-Radweg
Rund 690 Kilometer von Lübeck-Travemünde bis Ahlbeck. Die Radreiseanalyse des ADFC zählt ihn zu den beliebtesten Fernradwegen Deutschlands, trotz teils schlechter Wegequalität.
Salzhaff und Halbinsel Wustrow
Die Halbinsel bei Rerik war Flakartillerieschule und später sowjetisch genutzt. Sie ist bis heute weitgehend unzugänglich und damit ein Naturraum ohne Vergleich an dieser Küste.
Was fehlt oder geschrumpft ist
Acht belegte Rückgänge. Nichts davon lässt sich schönschreiben, einiges lässt sich am eigenen Objekt ausgleichen.
Aquadrom Graal-Müritz
geschlossen am 29.04.2023Das Meerwasser-Erlebnisbad war seit 2009 in Betrieb und ist seither dauerhaft zu. Weggefallen sind Schwimmtraining, Sportstätte, Jugendfreizeit und das wichtigste Schlechtwetterangebot des Ortes. Die Investorensuche blieb erfolglos.
Meerwasserschwimmhalle Kühlungsborn
geschlossen seit 2003Der Ersatzneubau am Grünen Weg scheiterte an den Kosten, ein Anbau an das KÜBOMARE ebenfalls. Kühlungsborn hat damit seit über zwanzig Jahren keine eigene Meerwasserschwimmhalle.
Kühlungsborner Seebrücke
kein Schiffsanleger, kein SanierungsplanDie Brücke ist in technisch marodem Zustand, Anlegen ist unmöglich. Seit dem 27. Juli 2026 fährt wieder ein Fahrgastschiff nach Heiligendamm und Warnemünde, allerdings ab dem Bootshafen. Im Bootshafen selbst ist Steg A gesperrt.
Villa Baltic und Bürgerhaus Kühlungsborn
seit Jahrzehnten ungelöstÜber 35 Jahre Leerstand, 33 positive Beschlüsse, eine gescheiterte Investorenlösung im März 2026 und ein am Quorum gescheiterter Bürgerentscheid. Das 2018 beschlossene Bürgerhaus ist fünf Jahre später ebenfalls nicht gebaut.
Streckenerweiterung der Molli
vom Kreistag abgelehntEine Machbarkeitsstudie von 2019 hatte eine Verdopplung der Fahrgastzahlen in Aussicht gestellt. Bei geschätzten Baukosten von über 100 Millionen Euro lehnte der Kreistag des Landkreises Rostock die Weiterplanung mit großer Mehrheit ab.
Küstenradweg Börgerende–Nienhagen
gesperrtMassive Steilküstenabbrüche nach Sturmfluten machten den Abschnitt des Wanderwegs E9 unpassierbar; die Gemeinde warnt vor Lebensgefahr durch Unterspülungen. Die Sperrmeldung datiert vom 23. Mai 2018, eine Aufhebung ist nicht dokumentiert. Umleitung über Börgerende und Rethwisch.
Hotellerie
zwei Häuser im Gebiet betroffenDie Insolvenz der Revo Hospitality Group erfasste 2026 das Vienna House by Wyndham Sonne in Rostock und das Townhouse Wismar. Der Gastronomieumsatz im Land liegt 18 Prozent unter 2019.
Kreuzfahrt und Incoming
beide unter dem alten Niveau165 Anläufe 2025 und 162 geplante für 2026 stehen über 200 Anläufen vor der Pandemie gegenüber. Die ausländischen Ankünfte sanken landesweit 2025 um 7,2 Prozent auf 338.000, die skandinavischen Märkte bleiben schwach.
Gästekarte: drei Systeme, keine durchgehende Karte
Die digitale KÜSTEN KARTE gilt in neun Gemeinden der Modellregion: Kühlungsborn, Rerik, Bad Doberan mit Heiligendamm, Nienhagen, Bastorf, Wittenbeck, Börgerende-Rethwisch, Kröpelin und Steffenshagen. Die Kurabgabe wird dort gegenseitig anerkannt, dazu kommen Vergünstigungen bei rund 25 Servicepartnern. Der kostenlose Strandzugang gilt allerdings nur in sechs dieser Gemeinden — Bastorf, Kröpelin, Steffenshagen und die Kernstadt Bad Doberan haben keinen eigenen Strand.
Rostock gehört nicht dazu. Die Hansestadt betreibt eine eigene digitale GästeCard, in der seit dem 1. September 2023 der ÖPNV im Verkehrsverbund Warnow enthalten ist; 1,45 Euro der 3,70 Euro Kurabgabe entfallen darauf, und zwar nur für Übernachtungsgäste. Graal-Müritz wiederum gehört zum Verbund Fischland-Darß-Zingst. Boltenhagen, die Insel Poel und Wismar stehen außerhalb aller Verbünde. Eine Karte für die gesamte Festlandküste gibt es nicht. Wer Objekte in Warnemünde und in Kühlungsborn hat, arbeitet mit zwei verschiedenen Systemen.
Küstenschutz ist hier ein Dauerthema
Das Ostseesturmhochwasser vom 20. und 21. Oktober 2023 war das schwerste seit 1872. Die Schäden an Küsten, Stränden, Hochwasserschutz, Häfen und Booten summierten sich bundesweit auf rund 200 Millionen Euro, in Mecklenburg-Vorpommern auf eine mehrstellige Millionenhöhe. Das Land investiert nach eigenen Angaben knapp 20 Millionen Euro im Jahr in den Küstenschutz und benötigt im Mehrjahresmittel rund 500.000 Kubikmeter Sand jährlich für Dünen, Strände und Vorstrand. In Graal-Müritz Ost lief 2025 eine Buhnenbaumaßnahme.
Für Eigentümer heißt das zweierlei: Strandaufspülungen und Bauzäune fallen in die Saison, und Objekte in erster Reihe an der Steilküste stehen in einem Raum, der sich messbar verändert.
Was daraus für die Ausstattung folgt
- Regentage selbst bedienen. Zwei große Bäder sind weg. Sauna, gute Küche, Spiele, stabiles WLAN und ein benanntes Ausweichziel in der Umgebung ersetzen das nicht, machen aber den Unterschied in der Bewertung.
- Anreise und Parken erklären. Es gibt keine Parkermäßigung für Kurkarteninhaber. Ein eigener Stellplatz ist an dieser Küste ein Verkaufsargument und gehört in die Überschrift des Inserats, nicht in die Fußnote.
- Die richtige Gästekarte nennen. Falsche Angaben zur Karte erzeugen Beschwerden am Anreisetag. In Rostock ist der ÖPNV enthalten, in der Modellregion der Strand in sechs von neun Orten.
- Aufenthaltsdauer steuern. Kurze Aufenthalte nehmen zu. Wo Sie mit Mindestaufenthalten arbeiten, sollten diese zur Saison passen und nicht das ganze Jahr gelten.
Quellen: Nordkurier vom 09.08.2026 zur Hanse Sail und vom 27.03.2026 zur Kreuzfahrtsaison; an Bord vom 22.01.2026 zur Hafenbilanz; moin.de vom 27.07.2026 zur Seebrücke, moin.de vom 15.12.2024 zum Projektstau in Kühlungsborn und vom 31.07.2026 zur Villa Baltic; ostsee.de zur dauerhaften Schließung des Aquadroms; Gemeinde Börgerende-Rethwisch zur Sperrung des Küstenradwegs; Chronik der Bäderbahn Molli; tourismus.mv zur KÜSTEN KARTE und zum KÜSTEN GUIDE; StALU M-V zum Küstenschutz; Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee zur Sturmflut 2023; Zoo Rostock, Bilanz 2025. Abgerufen am 12. August 2026.
Wer hier bucht
Grundlage ist die Gästebefragung Mecklenburg-Vorpommern 2025 mit über 10.000 befragten Übernachtungsgästen, erhoben von Benchmark Services im Auftrag des Tourismusverbandes. Es war die erste große Erhebung seit sieben Jahren. Die Werte gelten landesweit und sind nicht auf die mecklenburgische Festlandküste heruntergebrochen; sie sind trotzdem die beste verfügbare Grundlage, weil dieses Gebiet die stärkste Teilregion des Landes ist.
Rund sieben von zehn Übernachtungsgästen waren schon einmal da. Eine frühere Erhebung kam auf 73 Prozent.
Knapp sechsundfünfzig Jahre, und der Wert steigt weiter. Der Tourismusverband benennt das ausdrücklich als strategisches Problem.
Schulnote über alle Befragten, 83 Prozent sind hoch zufrieden und 85 Prozent würden die Region weiterempfehlen.
Von 2,5 auf 2,8 verschlechtert. Der wichtigste Warnwert der ganzen Befragung, weil er direkt auf die Preisspielräume durchschlägt.
Von 1,9 auf 2,5 abgestürzt. Das ist der deutlichste Einbruch aller Bewertungskategorien.
Der schlechteste Einzelwert überhaupt. Er passt exakt zu den geschlossenen Bädern in Graal-Müritz und Kühlungsborn.
Woher die Gäste kommen
Der Markt ist überwiegend deutsch, ostdeutsch geprägt, reist mit dem Auto an und ist älter als der Bundesschnitt. Als Reisemotive nannten 57 Prozent Natur und Landschaft und 54 Prozent den Erholungswert. Wer ein Objekt auf internationale Gäste, Städtereisende oder junge Kurzurlauber zuschneidet, trifft diesen Markt nicht.
Die Segmente und ihr Belegstatus
Stammgäste und Wiederkehrer
belegtDie tragende Gruppe. Wer einmal zufrieden war, kommt wieder, oft in derselben Woche des Jahres. Direktbuchung, ein persönlicher Kontakt vor der Saison und Verlässlichkeit im Detail wirken hier stärker als jede Portalanzeige.
Kur- und Reha-Gäste
belegtMecklenburg-Vorpommern führt 76 staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte, darunter fünf Seeheilbäder. Graal-Müritz ist eines davon, mit heilklimatischen Bedingungen, die bereits 1877 nachgewiesen wurden, und mehreren Rehakliniken. Begleitpersonen und Anschlussaufenthalte buchen Ferienwohnungen, oft für mehrere Wochen.
Radfahrende
belegtDer Ostseeküsten-Radweg gehört laut ADFC-Radreiseanalyse zu den beliebtesten Fernradwegen des Landes. Abschließbarer Radraum, eine Lademöglichkeit für Pedelecs und ein Werkzeugset sind hier keine Extras, sondern Buchungsargumente.
Wassersport
teilweise belegtDer Yachthafen Hohe Düne in Warnemünde und der Bootshafen Kühlungsborn sind belegt, dort ist allerdings Steg A gesperrt. Belastbare Anteilszahlen am Gästeaufkommen der Region gibt es nicht, deshalb steht hier keine Prozentzahl.
Familien
indirekt belegtEin Anteilswert am Gästeaufkommen ließ sich nicht belegen. Belegt ist die Bewertung: Die Familienangebote fielen von 1,9 auf 2,5. Genau hier liegt für gut ausgestattete Objekte die Lücke, die der Ort selbst gerade nicht schließt.
Gäste mit Hund
qualitativHundestrände mit und ohne Leinenpflicht sind an dieser Küste dokumentiert, ein belastbarer Anteilswert ist es nicht. Börgerende-Rethwisch nimmt für mitgebrachte Hunde ausdrücklich keine Kurabgabe.
Aufenthaltsdauer: zwei völlig verschiedene Märkte in einer Region
Die amtliche Aufenthaltsdauer 2025 reicht von 2,0 Tagen in der Rostocker Innenstadt bis zu 6,3 Tagen in Heiligendamm. Graal-Müritz kommt auf 6,2, Börgerende-Rethwisch auf 6,0, Insel Poel auf 5,9 und Rerik auf 5,0 Tage. Warnemünde liegt mit 3,2 Tagen dazwischen, Wismar bei 2,7.
Das sind zwei getrennte Geschäftsmodelle. Der Städtetourismus in Rostock und Wismar füllt kurze Aufenthalte über das ganze Jahr und glättet die Saison — die Rostocker Bettenauslastung liegt im Januar bei 22,1 Prozent gegenüber 17,0 Prozent im Landkreis. Die Bäder im Landkreis Rostock leben dagegen vom langen Sommeraufenthalt und erreichen im August 65,1 Prozent. Ferienwohnungen sind genau im Langaufenthalts-Segment konkurrenzfähig, im Städtesegment konkurrieren sie mit Hotels.
Was daraus für Ihr Objekt folgt
- Auf Wiederkehrer bauen. Bei 70 Prozent Stammgästen ist die Bestandspflege der günstigste Vertriebskanal. Ein Vorabangebot für die eigene Woche im Folgejahr schlägt jede Portalprovision.
- Für ein älteres Publikum ausstatten. Bei knapp 56 Jahren Durchschnittsalter zählen Barrierearmut, gute Betten, Licht, Sitzkomfort und Ruhe mehr als Designtrends.
- Familien gezielt ansprechen. Die Ortsangebote für Familien werden schlechter bewertet als früher. Ein Objekt mit Kinderausstattung, Platz und Regentagsprogramm besetzt eine Lücke, die der Ort selbst offen lässt.
- Preis begründen statt erhöhen. Das Preis-Leistungs-Urteil hat sich verschlechtert, während die Gaststätten- und Beherbergungspreise in Mecklenburg-Vorpommern seit 2020 um 37,8 Prozent gestiegen sind, bundesweit nur um 31,7. Wer den Aufschlag nicht in sichtbare Leistung übersetzt, zahlt ihn in Bewertungen zurück.
Quellen: Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern, Gästebefragung 2025 und statistik.tourismus.mv zur Befragung; Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, G413 2025 12, Tabellen 2.5, 4.3 und 4.4 (Aufenthaltsdauer und Monatsauslastung); Landesregierung M-V zu den Kur- und Erholungsorten; Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Statistischer Bericht M123 2025 12, und Destatis zum Verbraucherpreisindex. Abgerufen am 12. August 2026.
Die passende Seite für Ihr Objekt
Diese Regionenseite ordnet den Markt ein. Was die Verwaltung Ihres Objekts konkret umfasst und kostet, steht auf der ersten Kachel. Die drei weiteren führen zu den Küstenregionen, die statistisch und rechtlich eigenständig sind und deshalb in keiner Zahl dieser Seite stecken.
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„Wir wohnen in Berlin und konnten unsere Ferienwohnung in Kühlungsborn früher nur am Wochenende kontrollieren. Seit Favorent die Verwaltung übernommen hat, läuft alles geräuschlos und die Auslastung ist um 14 Prozentpunkte gestiegen."
Familie Hagedorn
Eigentümer einer Ferienwohnung in Kühlungsborn-West
„Die Abrechnung kommt jeden Monat pünktlich, die Kurabgabe wird sauber an die Stadt Rostock abgeführt und die Gäste hinterlassen das Haus in einwandfreiem Zustand. Genau das, was ich von einer Verwaltung erwartet habe."
Dr. Behrendt
Eigentümer Reetdachkate in Warnemünde-Diedrichshagen
Sprechen wir über Ihr Objekt zwischen Boltenhagen und Graal-Müritz
Im Erstgespräch schauen wir auf Lage, Ausstattung und Saisonprofil, rechnen den erreichbaren Jahresertrag durch und klären, welche kommunalen Pflichten an Ihrem Standort tatsächlich gelten. Kurabgabe, Zweitwohnungssteuer und Gästekarte unterscheiden sich hier von Ort zu Ort. Danach wissen Sie, woran Sie sind, ganz gleich wie Sie sich entscheiden.
Unsere Deutschland-Zentrale in Rostock betreut die Objekte an dieser Küste mit regionalen Service-Partnern vor Ort. Das Gespräch ist unverbindlich und kostet Sie nichts.
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