REGION NORD · MECKLENBURG-VORPOMMERN

Ferienhausverwaltung Rügen

Unsere Heimatregion. Von Binz über Sellin bis Baabe verwalten wir Ferienobjekte mit der gleichen Sorgfalt, die Sie von Ihrem eigenen Zuhause erwarten würden.

Ihr Team vor Ort
ZentraleRostock
Service-Partner35 regional
Gästekarte17 Erhebungsgebiete
KENNZAHLEN REGIONAL

Was Favorent-Objekte auf Rügen erreichen

Auslastung in der Hauptsaison
55 %
Marktniveau gut vermarkteter Ferienobjekte in der Hauptsaison
Amtliche Bettenauslastung im Reisegebiet Rügen und Hiddensee, Mai bis September 2025: 43,9 Prozent
Netto-Jahresertrag im Beispiel
20.100 EUR
Beispielrechnung für ein Objekt, nach Abzug aller Favorent-Kosten und der abgeführten Kurabgabe
Kein Regionsdurchschnitt, sondern eine Beispielrechnung mit klaren Annahmen
Durchschnittliche Bewertung
4,8 / 5
Servicewert aus der Favorent-Verwaltung, über alle Portale (Booking, Airbnb, FeWo-direkt) aus echten Gästebewertungen
Kein amtlicher Regionswert, sondern der Durchschnitt der von uns verwalteten Objekte
Buchungs-Vorlauf
58 Tage
Servicewert aus der Favorent-Verwaltung: durchschnittliche Zeit zwischen Buchungseingang und Anreise
Juli und August sind zuerst vergeben, über den Jahresertrag entscheiden April, Mai, September und Oktober
Zur Methodik: Die Auslastung ist eine Näherung auf Basis der amtlichen Beherbergungsstatistik. Grundlage ist die Bettenauslastung des Reisegebietes Rügen und Hiddensee von Mai bis September 2025 in Höhe von 43,9 Prozent, umgerechnet mit dem Faktor 1,25 auf das Niveau gut vermarkteter Ferienobjekte. Diese 43,9 Prozent sind ein eigener Rechenwert: Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht keinen Fünf-Monats-Wert, deshalb haben wir ihn bettentagegewichtet aus den zwölf Monatsberichten G413 2025 01 bis 12 berechnet und gegengeprüft — aus Auslastung und Bettentagen ergeben sich 4,528 Millionen Übernachtungen, gemeldet sind 4,526 Millionen. Der Faktor 1,25 trägt dem Umstand Rechnung, dass Ferienhäuser und Ferienwohnungen keine Bettenmehrheit stellen: In Mecklenburg-Vorpommern entfallen 34,1 Prozent der Gästebetten auf diese Betriebsart, ohne Campingplätze im Nenner 43,2 Prozent. Diese feine Gliederung nach Betriebsarten gibt es amtlich nur für das ganze Land und nicht für Rügen. Die Abgrenzung Rügen und Hiddensee ist das amtliche Reisegebiet, das Hiddensee einschließt und Stralsund sowie Fischland-Darß-Zingst nicht enthält. Wichtig dabei: Bettenauslastung ist nicht Objektauslastung. Eine zu zweit belegte Wohnung mit vier Schlafgelegenheiten erreicht 50 Prozent Bettenauslastung bei 100 Prozent Objektauslastung, und eine amtliche Objektauslastung für Ferienwohnungen wird nicht erhoben. Bewertung und Buchungsvorlauf sind Servicewerte aus der Favorent-Verwaltung, der Jahresertrag ist eine Beispielrechnung und keine Ertragszusage. Die konkreten Werte für Ihr eigenes Objekt hängen von Lage, Ausstattung, Größe und Saisonprofil ab. Gern erstellen wir in einem unverbindlichen Erstgespräch eine individuelle Ertragsprognose für Ihre Immobilie.
SAISON UND BESONDERHEITEN

Wie sich Rügen über das Jahr verteilt

Auslastungsprofil des Reisegebietes Rügen und Hiddensee

Amtliche Bettenauslastung des Reisegebietes Rügen und Hiddensee 2025, umgerechnet mit dem Faktor 1,25 auf das Niveau gut vermarkteter Ferienobjekte. Die Monatswerte stammen aus den Berichten G413 2025 01 bis 12 des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern, die Umrechnung ist eine eigene Berechnung.

15
Jan
22
Feb
23
Mär
32
Apr
35
Mai
49
Jun
71
Jul
74
Aug
45
Sep
36
Okt
17
Nov
21
Dez
Hauptsaison ab 60 Prozent Nebensaison 30 bis 60 Prozent Winter unter 30 Prozent

Regionale Besonderheit

Rügen verbindet die historische Bäderarchitektur der Ostseebäder mit dem UNESCO-Weltnaturerbe Jasmund und den Kreidefelsen. Bei der Kurabgabe führt Binz mit 3,40 Euro, und zwar ganzjährig: Seit dem 1. Januar 2021 unterscheidet die Binzer Satzung nicht mehr zwischen Haupt- und Nebensaison. Sellin, Göhren, Baabe und Mönchgut rechnen gemeinsam ab und liegen mit 3,37 Euro in der Hauptsaison gleichauf.

Saisonfenster

Die eigentliche Hauptsaison sind Juli und August: Diese beiden Monate tragen 36,2 Prozent aller Jahresübernachtungen. Juni und September sind Schultermonate, der September liegt mit amtlich 35,9 Prozent Bettenauslastung sogar unter dem Juni. Bemerkenswert ist der Oktober, der mit 585.328 Übernachtungen stärker ausfällt als der Mai mit 572.457. Von November bis Februar entstehen nur 12,5 Prozent des Jahres. Genau in den Schultermonaten entscheidet sich der Ertrag, deshalb arbeiten wir dort mit eigener Preissteuerung und gezielten Kampagnen, etwa zur Kranichrast im Oktober und November.

RECHT UND PFLICHTEN

Rechtliche Rahmenbedingungen auf Rügen

Kurtaxe und Gästebeitrag

Auf Rügen fällt pro Gast und Übernachtung die Kurabgabe an. Sie wird vom Vermieter eingezogen und an die Gemeinde abgeführt. Empfängerin ist immer die Gemeinde, denn die Erhebung der Kurabgabe ist nach den Satzungen eine hoheitliche Aufgabe. Einen festen Monatsrhythmus kennen nur Binz, dort zum 5. des Folgemonats an den Eigenbetrieb Binzer Bucht Tourismus, und Lohme; die Satzungen von Baabe, Göhren, Mönchgut und Sellin verlangen die Abführung nach Rechnungslegung. Eine inselweite Gästekarte gibt es nicht: Der Tourismusverband Rügen führt 17 getrennte Erhebungsgebiete, Binz hat mit der Binzer Bucht Card eine eigene Karte. Favorent übernimmt die komplette Abwicklung einschließlich der Ausgabe der jeweiligen örtlichen Kurkarte.

Aktuelle Sätze für Erwachsene, Stand August 2026: 1,00 Euro in Lohme bis 3,40 Euro in Binz, das ganzjährig denselben Satz nimmt. Dazwischen liegen unter anderem Wiek mit 1,25, Dranske, Putgarten und Altenkirchen mit 1,50, Glowe mit 2,00, Putbus mit 2,50, Sassnitz mit 3,00 sowie Sellin, Göhren, Baabe und Mönchgut mit 3,37 Euro. Nebensaison: 1,00 Euro in Dranske, Lohme, Putgarten, Wiek und Altenkirchen bis 3,40 Euro in Binz. Kinder sind nicht bis 18 befreit: Die Grenze liegt in Binz beim vollendeten 3., in Sassnitz, Wiek, Dranske und Altenkirchen beim vollendeten 6., in Sellin, Göhren, Baabe, Mönchgut und Lancken-Granitz beim vollendeten 7. Lebensjahr, in Glowe, Lohme und Putgarten bei 12 Jahren. Von 7 bis 14 Jahren gilt in Mönchgut-Granitz der halbe Satz. Nur auf Hiddensee reicht die Befreiung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Meldepflicht und Meldeschein

Seit dem 1. Januar 2025 muss einen Meldeschein nur noch ausfüllen und unterschreiben, wer keine deutsche Staatsangehörigkeit hat. Maßgeblich ist allein die Staatsangehörigkeit, nicht der Wohnsitz (§ 29 Abs. 2 S. 1 Bundesmeldegesetz in der Fassung des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes, BGBl. 2024 I Nr. 323). Auch der Ausweis ist nur noch von ausländischen Gästen vorzulegen (§ 29 Abs. 3 BMG). Unberührt bleibt die Meldung an die Gemeinde für Kurabgabe und Kurkarte, die dem Kommunalabgabenrecht folgt (§ 11 Abs. 3 KAG M-V). Auf Rügen läuft sie über die elektronischen Meldescheinsysteme von AVS, belegt für Sellin und Putbus, mit Portalen für 16 Gemeinden; Binz lässt seit dem 1. Januar 2025 ausschließlich das elektronische Verfahren zu, Papiervordrucke sind dort nicht mehr zulässig. Favorent übernimmt die gesamte Abwicklung elektronisch, sodass Sie als Eigentümer keine administrativen Lasten tragen.

Zweckentfremdung und Genehmigung

Bislang hat keine Rügener Gemeinde eine Zweckentfremdungssatzung erlassen; das Landesgesetz (ZwG M-V, Neufassung seit 20. Mai 2026) ermöglicht Gemeinden aber, die Umnutzung von Wohnraum genehmigungspflichtig zu machen. Vor Aufnahme einer neuen Vermietung prüfen wir für Sie die konkrete Rechtslage in Ihrer Gemeinde und beantragen falls erforderlich die notwendigen Genehmigungen. So vermeiden Sie Bußgelder und rechtliche Nachforderungen. Auf Rügen entscheidet über die Zulässigkeit der Ferienvermietung ohnehin zuerst das Bauplanungsrecht: In Binz lässt ein vom Oberverwaltungsgericht Greifswald am 4. April 2017 gebilligter Bebauungsplan nur eine Ferienwohnung je Wohnhaus zu. In Alt-Binz sowie in den Ortskernen von Altefähr, Gingst und Sassnitz sind Nutzungsänderungen zusätzlich nach einer Erhaltungssatzung genehmigungspflichtig, und in Baabe macht eine Fremdenverkehrssatzung die Aufteilung in Wohnungseigentum genehmigungspflichtig.

Steuerreporting für Sie

Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Kleinunternehmer-Regelung: Wir liefern Ihnen monatlich eine konsolidierte Abrechnung, die Ihr Steuerberater oder Sie selbst direkt ins Jahres-Reporting übernehmen können. Inklusive Betriebsausgaben-Zuordnung und Kurtaxe-Nachweisen.

Hinweis: Diese Angaben sind eine allgemeine Orientierung. Die konkreten Regelungen in Ihrer Gemeinde können abweichen und sich jährlich ändern. Favorent prüft vor Übernahme Ihrer Immobilie die aktuelle Kurabgabesatzung und die lokalen Sondervorschriften. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.
Entwicklung seit 1995

Dreißig Jahre Ferienunterkünfte auf Rügen

Das Reisegebiet Rügen und Hiddensee zählte 2025 6.724.909 Übernachtungen bei 1.406.126 Ankünften. Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern führt beide Inseln unter einem Namen; Hiddensee steuert 239.182 Übernachtungen und damit 3,56 Prozent bei. Stralsund und Fischland-Darß-Zingst gehören dagegen amtlich zum Reisegebiet Vorpommern und stecken in keiner dieser Zahlen. Wer stattdessen den Landkreis Vorpommern-Rügen zitiert, liegt um 57,7 Prozent zu hoch.

Die wichtigste Zahl dieser Seite ist allerdings eine andere. Der Rekord der Insel stammt aus dem Jahr 2019 mit 7.153.946 Übernachtungen, und er steht bis heute. 2025 fehlen 6,0 Prozent zu diesem Wert, bei den Ankünften 5,4 Prozent. Rügen ist damit die einzige Region unserer Reihe, die ihr Vorkrisenniveau nicht zurückgeholt hat.

Der Vergleich schärft das Bild. Mecklenburg-Vorpommern insgesamt liegt 2,4 Prozent unter 2019, die mecklenburgische Ostseeküste sogar 4,2 Prozent darüber. Rügen erholt sich also langsamer als sein eigenes Bundesland und deutlich langsamer als die Küste gegenüber. Für Eigentümer ist das keine schlechte Nachricht, sondern eine klare Ansage: Ein Markt, der nicht mehr von allein wächst, verteilt die Nächte nach Sichtbarkeit, Preisführung und Servicequalität. Genau dort entsteht der Unterschied zwischen zwei baugleichen Wohnungen im selben Haus.

Reisegebiet Rügen/Hiddensee6.724.909

Übernachtungen 2025, einschließlich Hiddensee und Campingplätze. Diese Bezugsgröße trägt das Monatsprofil, die Auslastungskachel und die Zehn-Jahres-Tabelle.

Davon Insel Hiddensee239.182

Übernachtungen 2025, also 3,56 Prozent des Reisegebietes. Hiddensee ist amtlich enthalten und wird nicht herausgerechnet; die Insel hat bei uns eine eigene Seite.

Landkreis Vorpommern-Rügen10.608.189

Übernachtungen 2025. Der Kreis ist 57,7 Prozent größer als die Insel und enthält Stralsund, Barth und Fischland-Darß-Zingst. Nie als Inselzahl verwenden.

Ohne Campingplätze5.831.788

Übernachtungen 2025 im Reisegebiet. Camping steuert 893.121 oder 13,3 Prozent bei und muss bei jeder Betten- und Anteilsrechnung herausgerechnet werden.

Infografik zu dreißig Jahren Tourismus auf Rügen: eine Flächenkurve der Übernachtungen von 1995 bis 2025 mit dem Aufbau bis 2008, der Camping-Bruchstelle 2009, dem Rekord 2019 mit 7,15 Millionen und dem Stand 2025 mit 6,72 Millionen, dazu ein Zeitstrahl mit Nationalpark Jasmund 1990, Rügenbrücke 2007, UNESCO-Weltnaturerbe 2011 und Skywalk 2023 sowie drei Kennzahlenkarten mit 6,72 Millionen Übernachtungen, minus 6,0 Prozent gegenüber 2019 und 26,6 Prozent Bettenauslastung der Ferienunterkünfte.
Eigene Darstellung von Favorent. Die Kurve hat 2009 eine Bruchstelle: Bis einschließlich 2008 sind die Werte ohne Campingplätze gerechnet, ab 2009 mit ihnen. Deshalb werden hier nur die beiden bruchfreien Abschnitte beziffert, 1995 bis 2008 mit plus 149,0 Prozent und 2009 bis 2025 mit plus 8,1 Prozent. Die Jahre bis 2010 beziehen sich auf den Altkreis Rügen (Insel, Hiddensee und Ummanz), die Jahre ab 2016 auf das Reisegebiet Rügen und Hiddensee. Datengrundlage: Regionaldatenbank Deutschland, Tabelle 45412-01-02-4, sowie Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Statistische Berichte G413 der Jahre 2016 bis 2025; eigene Berechnung.

Der lange Rückblick beginnt 1995, und er hat eine Bruchstelle, die man kennen muss. Der Altkreis Rügen umfasste bis 2011 die Insel, Hiddensee und Ummanz und ist damit die beste historische Näherung. Er zählte 1995 2.238.867 Übernachtungen in 309 Betrieben mit 18.462 Betten. Bis 2008 stiegen die Übernachtungen auf 5.574.186, ein Zuwachs von 149,0 Prozent in dreizehn Jahren. Allein von 1995 bis 2000 verdoppelte sich die Nachfrage.

Ab dem Berichtsjahr 2009 zählt die Statistik die Campingplätze mit, ein Stellplatz gilt seither als vier Schlafgelegenheiten. Im Altkreis Rügen sprang der Bettenbestand deshalb um 38,1 Prozent, während die Zahl der Betriebe nur um 3,8 Prozent zunahm. Über diese Naht darf niemand hinweg rechnen. Sauber vergleichbar sind ausschließlich 1995 bis 2008 mit plus 149,0 Prozent und 2009 bis 2025 mit plus 8,1 Prozent: von 6.220.987 auf 6.724.909 Übernachtungen in sechzehn Jahren. Aus dem Aufbaujahrzehnt ist ein reifer Markt geworden.

Wie reif, zeigt die Angebotsseite. 2019 meldeten im Reisegebiet noch 783 Betriebe, 2025 sind es 618, ein Rückgang um 21,1 Prozent. Das maximale Bettenangebot schrumpfte im selben Zeitraum nur um 5,6 Prozent auf 70.418. Weniger Anbieter, kaum weniger Betten: Die Einheiten werden größer und professioneller geführt. Parallel sinkt die amtliche Bettenauslastung von 37,4 Prozent im Jahr 2016 auf 31,7 Prozent im Jahr 2025.

Innerhalb des Marktes verläuft eine zweite Linie, und sie ist die eigentliche Geschäftsgrundlage einer Verwaltung. Die Hotellerie auf Rügen erreichte 2025 eine Bettenauslastung von 45,0 Prozent, die Ferienunterkünfte einschließlich der Campingplätze nur 26,6 Prozent. Nach der Umrechnung, die das Land selbst verwendet, sind das rund 164 gegenüber rund 97 Vermietungstagen im Jahr. Der Abstand von 18,4 Punkten ist seit 2016 nicht kleiner geworden. Feiner lässt sich das für Rügen nicht aufschlüsseln: Die Betriebsart Ferienhäuser und Ferienwohnungen weist das Amt nur für das ganze Land aus, dort mit 28,0 Prozent.

Zwei weitere Stellen der Statistik gehören dazu, damit die Reihe ehrlich bleibt. Die Erfassungsgrenze stieg 2012 von neun auf zehn Schlafgelegenheiten, was das Amt für Mecklenburg-Vorpommern selbst als weitgehend folgenlos einstuft. Schwerer wiegt die Berichtskreisrevision ab August 2018: Die Betriebe im Reisegebiet sprangen von 634 auf 745 und die Betten von 37.112 auf 45.415, also um 17,5 und 22,4 Prozent, während die Übernachtungen im selben Jahr nur um 1,1 Prozent zulegten. Das war besseres Zählen, kein Nachfragesprung.

Der größte Teil des Marktes taucht in keiner dieser Zahlen auf. Erfasst werden nur Betriebe ab zehn Schlafgelegenheiten, private Ferienwohnungen liegen fast immer darunter. Wie groß die Lücke ist, zeigt das Statistische Bundesamt an den Buchungsdaten von Airbnb, Booking und Expedia: 93,8 Prozent aller so gebuchten Ferienwohnungs-Übernachtungen in Deutschland entfielen 2025 auf Objekte mit weniger als zehn Betten. Auf Landesebene rechnet der dwif für Mecklenburg-Vorpommern mit dem Faktor 1,56 zwischen tatsächlichem und amtlich erfasstem Übernachtungsvolumen; ein eigener Wert für Rügen existiert nicht.

Dass Rügen überhaupt ein Markt vieler Einzeleigentümer ist, hat einen historischen Grund. Mit der Restitution ab 1990 gingen die enteigneten Bädervillen an ihre früheren Besitzer und deren Erben zurück. Die Sanierung ab 1991 lief über die Städtebauförderung, deshalb steht heute in Binz und Sellin ein denkmalgeschützter Bestand in überwiegend privater Hand. Diese kleinteilige Struktur ist der Grund, warum die Insel bis heute kein Konzernmarkt geworden ist.

Für Eigentümer folgt daraus ein nüchternes Bild. Die Nachfrage ist da, aber sie wächst nicht mehr von selbst, das Angebot ordnet sich neu, und die Auslastung im eigenen Segment liegt seit Jahren unter der Hälfte des Hotelniveaus. Über den Ertrag entscheiden die Schultermonate, der Preis und ein Betrieb, der auch im Oktober zuverlässig läuft. Genau diese drei Punkte lassen sich organisieren.

Die Linie in Jahreszahlen

Die Übernachtungswerte bis 2008 beziehen sich auf den Altkreis Rügen ohne Campingplätze, die Werte ab 2019 auf das Reisegebiet Rügen und Hiddensee einschließlich Camping. Erfasst sind immer nur Betriebe ab zehn Schlafgelegenheiten. Die mit Bernstein markierten Einträge sind Brüche der Zeitreihe, Rechtsänderungen oder Einschnitte, keine Nachfrageentwicklung.

  • 12.09.1990Der Nationalpark Jasmund wird gegründet, rund 3.000 Hektar mit dem größten zusammenhängenden Buchenwald an der Ostsee. Er sichert das Reisemotiv Nummer eins und zieht zugleich eine harte Bebauungsgrenze.
  • 1990/1991Das Biosphärenreservat Südost-Rügen entsteht und wird 1991 ins MAB-Weltnetz der UNESCO aufgenommen. Seine 228 Quadratkilometer decken die Bäderküste von Binz bis Mönchgut ab, also die vermietungsstärkste Zone der Insel.
  • ab 1990Restitution: Enteignete Bädervillen gehen an die früheren Eigentümer zurück. Die kleinteilige Privateigentümerstruktur der Seebäder ist die direkte Folge und bis heute die Geschäftsgrundlage einer Verwaltungsagentur.
  • ab 1991Die Sanierung der Bäderarchitektur beginnt mit Städtebauförderung, in Sellin zuerst im historischen Ortskern. Der Denkmalschutz begrenzt seither Umbauten und eröffnet zugleich die Denkmal-AfA.
  • 1993Die Seebrücke Göhren wird als erste Seebrücke nach der Wiedervereinigung neu aufgebaut, und in Ralswiek starten die Störtebeker-Festspiele. Beides wirkt bis heute auf Lagepreise und auf die Anreisetage im Sommer.
  • 21.05.1994Die neue Seebrücke Binz wird eingeweiht, 370 Meter lang. Binz wird zum Leitbad der Insel und trägt heute allein 31,3 Prozent aller Übernachtungen des Reisegebietes.
  • 1995Ausgangspunkt dieses Rückblicks: Der Altkreis Rügen zählt 2.238.867 Übernachtungen in 309 Betrieben mit 18.462 Betten, noch ohne Campingplätze.
  • 06.12.2001Binz beschließt die Erhaltungssatzung Alt-Binz, in Kraft seit dem 1. Januar 2002. Im Geltungsbereich sind auch Nutzungsänderungen genehmigungspflichtig, der Bußgeldrahmen reicht bis 25.564,50 Euro.
  • März 2004Das Nationalpark-Zentrum Königsstuhl eröffnet und wird zur ersten wetterunabhängigen Großattraktion der Insel. Bis Juli 2015 kommen über drei Millionen Besucher.
  • 20.10.2007Die Rügenbrücke wird freigegeben, 2.831 Meter lang, rund 125 Millionen Euro teuer. Sie ist die wichtigste Einzelmaßnahme für die Erreichbarkeit, und 69 Prozent der Gäste reisen mit dem Auto an.
  • 2008Ende der bruchfreien Reihe: 5.574.186 Übernachtungen im Altkreis, plus 149,0 Prozent gegenüber 1995. Beide Jahre sind ohne Campingplätze gerechnet.
  • 2009Bruch der Zeitreihe: Die Campingplätze kommen in die Statistik, ein Stellplatz zählt als vier Schlafgelegenheiten. Die Betten springen um 38,1 Prozent bei nur 3,8 Prozent mehr Betrieben. Ab hier gilt eine neue Zeitrechnung.
  • 25.06.2011Der Buchenwald der Stubnitz wird Teil des UNESCO-Weltnaturerbes „Alte Buchenwälder". Ein Gütesiegel, das ganzjährig wirkt und nicht nur im Sommer.
  • 04.09.2011Die Kreisgebietsreform löst den Landkreis Rügen auf. Zuständig für Bauaufsicht und Nutzungsänderungen ist seither der Landkreis Vorpommern-Rügen in Stralsund, nicht mehr Bergen.
  • 04.04.2017Das OVG Greifswald billigt einen Binzer Bebauungsplan, der nur eine Ferienwohnung je Wohnhaus zulässt. Für Käufer die wichtigste Entscheidung der Insel.
  • 2018Bruch der Zeitreihe: Die Berichtskreisrevision ab August hebt die Betriebe von 634 auf 745 und die Betten von 37.112 auf 45.415. Die Übernachtungen legen im selben Jahr nur um 1,1 Prozent zu.
  • 2019Der Rekord, der bis heute steht: 7.153.946 Übernachtungen und 1.485.659 Ankünfte im Reisegebiet.
  • 2020/2021Corona: minus 16,2 Prozent, im Folgejahr nochmals minus 8,7 Prozent. Die Ankünfte fallen 2021 auf 988.652 und damit um ein Drittel unter 2019.
  • 22.04.2023Der Skywalk am Königsstuhl eröffnet, 11,12 Millionen Euro, davon 10,95 Millionen vom Land. Der Königsstuhl selbst ist seither nicht mehr betretbar.
  • 20./21.10.2023Die Sturmflut hinterlässt in Mecklenburg-Vorpommern 56 Millionen Euro Schaden. Rund 45 Millionen Euro an touristischer und kommunaler Infrastruktur blieben unfinanziert, am sichtbarsten in Sassnitz.
  • 01.01.2025Der Meldeschein für Gäste mit deutscher Staatsangehörigkeit entfällt. Die Meldung an die Gemeinde für Kurabgabe und Kurkarte bleibt davon unberührt.
  • 2025Das Reisegebiet erreicht 6.724.909 Übernachtungen, 6,0 Prozent unter dem Rekord von 2019. Gleichzeitig meldet der Bettenbestand im Segment der Ferienunterkünfte mit 35.608 den höchsten Wert der Reihe.
  • 20.05.2026Die Neufassung des Zweckentfremdungsrechts tritt in Kraft, mit Registrierungsnummer nach EU-Verordnung und einem Bußgeldrahmen bis 100.000 Euro. Erlassen hat auf Rügen bisher keine Gemeinde eine Satzung.

Quellen: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Statistische Berichte G413 der Jahre 2016 bis 2025, Tabellen 2.2, 2.5, 3.1 und 4.2; Regionaldatenbank Deutschland, Tabelle 45412-01-02-4 für die Jahre 1995 bis 2010; Kurzbericht „Tourismusentwicklung seit der Wiedervereinigung“ vom 19.06.2025; Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 266 vom 28.07.2026 zu den Plattformdaten; dwif, „Wirtschaftsfaktor Tourismus für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern 2025“, Juni 2026. Die Anteile, die Veränderungsraten und der Vergleich der beiden bruchfreien Zeiträume sind eigene Berechnungen aus diesen Quellen. Abgerufen am 12. August 2026.

Zehn Jahre in Zahlen

Was die amtliche Reihe über Rügen sagt

Alle Werte dieser Sektion beziehen sich auf das Reisegebiet Rügen und Hiddensee, umfassen die Campingplätze und stammen aus derselben Quelle. Erfasst sind nur Betriebe ab zehn Schlafgelegenheiten. Zwei Jahre der Reihe sind mit Vorsicht zu lesen, und beide sind unten in den Fußnoten gekennzeichnet.

Reisegebiet Rügen und Hiddensee, 2016 bis 2025

JahrAnkünfteÜbernachtungenVeränderungBetriebemax. BettenangebotBettenauslastung
20161.395.9716.464.367+2,2 %64158.87337,4 %
20171.363.1706.331.131−2,1 %63461.04136,6 %
2018 ¹1.359.0046.390.778+1,1 %74572.21334,3 %
20191.485.6597.153.946+11,9 %78374.61333,0 %
2020 ²1.149.1325.996.861−16,2 %76272.42836,5 %
2021 ²988.6525.476.855−8,7 %71870.59438,2 %
20221.300.3846.421.233+17,2 %69069.78230,9 %
20231.375.4046.497.919+1,2 %66269.51531,4 %
20241.394.5726.602.154+1,6 %64370.28531,3 %
20251.406.1266.724.909+1,9 %61870.41831,7 %

¹ Ab August 2018 wirkt die Berichtskreisrevision: Betriebe und Betten springen nach oben, ohne dass die Nachfrage entsprechend zugenommen hätte. ² In den Jahren 2020 und 2021 waren große Teile des Angebots monatelang geschlossen. Geschlossene Betriebe gehen nicht in die Bettentage ein, deshalb sehen die Auslastungswerte dieser beiden Jahre besser aus als 2019. Sie sind keine Erfolgsjahre.

Drei Befunde, die in dieser Tabelle stecken.

  • Der Rekord von 2019 ist bis heute unerreicht. 2025 fehlen 6,0 Prozent bei den Übernachtungen und 5,4 Prozent bei den Ankünften.
  • Die Zahl der Betriebe fiel seit 2019 um 21,1 Prozent, das maximale Bettenangebot nur um 5,6 Prozent. Der Markt konzentriert sich auf größere Einheiten.
  • Die Bettenauslastung sank von 37,4 Prozent im Jahr 2016 auf 31,7 Prozent im Jahr 2025. Mehr Betten treffen auf eine Nachfrage, die seitwärts läuft.

Das eigene Segment gegen die Hotellerie

Auf Reisegebietsebene veröffentlicht das Statistische Amt nur zwei Obergruppen. Die eine ist die Hotellerie, die andere fasst Ferienunterkünfte, Campingplätze und sonstige Unterkünfte zusammen. Weil je Campingstellplatz vier Schlafgelegenheiten gezählt werden, fällt die zweite Gruppe eher zu niedrig aus. Sie bleibt trotzdem der beste regional verfügbare Wert.

JahrFerienunterkünfte: Betriebederen BettenauslastungHotellerie: Betriebederen BettenauslastungAbstand in Punkten
201637031,1 %27148,9 %17,8
201951927,5 %26447,5 %20,0
202244526,2 %24542,7 %16,5
202539126,6 %22745,0 %18,4

Rund 97 Vermietungstage im Jahr in der Ferienunterkunft gegenüber rund 164 Tagen im Hotel, gerechnet nach der Formel des Landes (Auslastung mal 365). Der Abstand von 18,4 Punkten ist heute so groß wie 2016. Eine Auslastung allein für Ferienwohnungen gibt es für Rügen amtlich nicht; auf Landesebene liegt die Betriebsart Ferienhäuser und Ferienwohnungen bei 28,0 Prozent.

Kurabgabe je Ort, Stand August 2026

Es gibt keinen Inselsatz. Jede Gemeinde beschließt ihre eigene Satzung, und die Spanne für Erwachsene reicht von 1,00 Euro in Lohme bis 3,40 Euro in Binz. Wichtiger als der Satz ist für viele Buchungen die Kinderregel: Die Befreiung endet je nach Ort zwischen dem vollendeten 3. und dem 12. Lebensjahr, in vier Gemeinden zahlen Kinder ab sieben Jahren den halben Satz.

OrtErwachsene je TagKinder befreit bisWas dazugehört
Ostseebad Binz3,40 € ganzjährigvollendetes 3. LebensjahrSeit dem 1. Januar 2021 unterscheidet die Satzung nicht mehr zwischen Haupt- und Nebensaison. Damit ist Binz in der Nebensaison der teuerste Ort der Insel. Jahreskurabgabe 102,00 Euro; An- und Abreisetag zählen je als ein Aufenthaltstag.
Sellin, Göhren, Baabe, Mönchgut3,37 € Hauptsaison
2,54 € Nebensaison
vollendetes 7. LebensjahrGemeinsame Kurabgabe der vier Gemeinden. Von 7 bis 14 Jahren gilt der halbe Satz (1,69 beziehungsweise 1,27 Euro), ab 14 der volle Erwachsenensatz. Seit dem 1. Januar 2025 kommt eine Hundeabgabe von 1,00 Euro je Tag hinzu.
Stadt Sassnitz3,00 € ganzjährigvollendetes 6. LebensjahrZum 1. April 2026 von 1,50 auf 3,00 Euro verdoppelt, Beschluss vom 24. Februar 2026. Gleichzeitig sank die Kinderbefreiung von 18 auf 6 Jahre. Keine Saisonteilung.
Stadt Putbus2,50 € Hauptsaison
1,25 € Nebensaison
bis einschließlich sieben JahreDiese Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Insel Hiddensee2,50 € ganzjährigVollendung des 18. LebensjahresSeit dem 15. August 2025. Der einzige Ort der Region mit einer Befreiung bis 18 — überall sonst auf Rügen liegt die Grenze zwischen dem 3. und dem 12. Lebensjahr.
Lancken-Granitz2,07 €vollendetes 7. LebensjahrVon 7 bis 14 Jahren halber Satz.
Ostseebad Glowe2,00 €unter 12 Jahren
Breege mit Juliusruh1,80 €vollendetes 10. Lebensjahr
Dranske, Altenkirchen1,50 €vollendetes 6. LebensjahrDranske ist der einzige der 15 geprüften Orte, in dem die Kurkarte eine Parkvergünstigung enthält.
Putgarten1,50 €unter 12 Jahren
Wiek a. Rügen1,25 €vollendetes 6. Lebensjahr
Lohme1,00 €unter 12 JahrenDer niedrigste Satz der Insel und damit die tatsächliche Untergrenze.
Altefährkeine KurabgabeAltefähr erhebt stattdessen seit dem 1. Januar 2023 eine Übernachtungssteuer von 6 Prozent auf das Netto-Entgelt, ausdrücklich auch für Ferienwohnungen und Ferienhäuser. Sie trifft den Vermieter, nicht den Gast.
Bergen auf Rügen, Sagard, Ummanz und die West-Rügener Gemeindenkeine KurabgabeIm gesamten Amt West-Rügen erhebt nur die Insel Hiddensee eine Kurabgabe.

Was in der Nebensaison gilt. Die Spanne für Erwachsene reicht dort von 1,00 Euro in Dranske, Lohme, Putgarten, Wiek und Altenkirchen bis 3,40 Euro in Binz, das ganzjährig denselben Satz nimmt. Wer eine Nebensaison-Untergrenze von 1,27 Euro liest, hat den halbierten Kindersatz der Mönchgut-Granitz-Satzung vor sich, keinen Erwachsenensatz.

Was der Vermieter zahlt: nichts. In keiner der geprüften Satzungen wird dem Beherberger eine Karten-, System- oder Meldescheingebühr auferlegt. Die Kurabgabe ist ein durchlaufender Posten. Binz schreibt seit der 5. Änderungssatzung vom 5. Februar 2026 ausdrücklich vor, sie getrennt von eigenen Finanzmitteln zu verwahren. Die frühere Selliner Aufwandsentschädigung von drei Prozent für den Beherberger ist mit der Satzung ab dem 1. Januar 2025 entfallen.

Parken. Von 15 geprüften Orten gewährt genau einer eine Parkvergünstigung über die Kurkarte, und das ist Dranske. Göhren hatte eine und hat sie 2016 gestrichen. Wer Gästen kostenfreies Parken über die Kurkarte in Aussicht stellt, verspricht auf Rügen fast überall zu viel.

Nicht jeder Ort hat sich gleich erholt

Der Rückstand von 6,0 Prozent ist ein Durchschnitt, und er verdeckt eine große Spreizung. Zwischen dem stärksten und dem schwächsten Ort der Insel liegen 46 Prozentpunkte, obwohl beide am selben Küstenabschnitt liegen und dieselben Gäste ansprechen.

OrtÜbernachtungen 2019Übernachtungen 2025Veränderung
Dranske379.901428.332+12,7 %
Breege mit Juliusruh321.335339.538+5,7 %
Insel Hiddensee228.056239.182+4,9 %
Binz2.105.7622.104.339−0,1 %
Sagard195.897195.619−0,1 %
Göhren502.418492.055−2,1 %
Baabe396.194376.102−5,1 %
Mönchgut484.976452.597−6,7 %
Sellin820.014674.378−17,8 %
Putbus181.960149.452−17,9 %
Sassnitz251.964206.892−17,9 %
Ummanz106.47574.720−29,8 %
Glowe212.634144.946−31,8 %
Lohme104.74669.716−33,4 %
Reisegebiet insgesamt7.153.9466.724.909−6,0 %

Dranske und Breege wachsen gegen den Trend, während Glowe und Lohme in derselben Region rund ein Drittel ihrer Übernachtungen verloren haben. Das ist kein Nachfrageproblem der Insel, sondern ein Angebots- und Vermarktungsunterschied zwischen einzelnen Orten. Wiek und Altefähr fehlen in der Tabelle: Wiek war 2019 nicht als eigene Zeile ausgewiesen, für Altefähr gilt 2025 die statistische Geheimhaltung, weil dort nur noch vier Betriebe melden.

Quellen: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Statistische Berichte G413 der Jahre 2016 bis 2025, Tabellen 2.2, 2.5, 4.2 und 4.4; Kurabgabesatzungen der genannten Gemeinden, im Volltext ausgewertet am 12. August 2026, darunter Binz, Sellin, Sassnitz und Putbus; moin.de vom 16. März 2026 zur Verdopplung in Sassnitz. Veränderungsraten, Abstände und die Umrechnung in Vermietungstage sind eigene Berechnungen aus diesen Quellen.

Presse und Aktuelles

Was die Insel gerade bewegt

Zwölf Meldungen aus den vergangenen zwei Jahren, jede mit Datum, Medium und Link. Sie zeichnen kein Krisenbild und keine Erfolgsgeschichte, sondern beides nebeneinander: wachsende Übernachtungszahlen, sinkende Umsätze im Gastgewerbe, teurere Kurabgaben und eine Küste, die sich buchstäblich bewegt.

05.03.2026Nordkurier

Rekordmeldung und Betriebswirklichkeit gehen auseinander

Das Statistische Amt meldet für 2025 ein Plus von 1,9 Prozent für Rügen und Hiddensee. Der Landeschef des Dehoga hält dagegen: In der Gastronomie liege der Umsatz 18 Prozent unter 2019, die Lage sei die schwierigste seit einem Jahrzehnt. Beides stimmt, weil die Statistik Übernachtungen zählt und keine Umsätze.

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19.02.2026Nordkurier

Insolvenzwelle erreicht die Insel

Nach der Insolvenz der Revo Hospitality Group mit rund 140 Gesellschaften, etwa 125 Hotels und rund 5.500 Beschäftigten stellte das Aedenlife Hotel & Resort auf Rügen den Betrieb ein. Für Eigentümer heißt das vor allem: Weniger Bettenkapazität im Ort verändert die Nachfrage nach Ferienwohnungen, nicht immer zum Nachteil.

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16.03.2026moin.de

Sassnitz verdoppelt die Kurabgabe

Zum 1. April 2026 stieg der Erwachsenensatz von 1,50 auf 3,00 Euro, Kinder von 7 bis 14 Jahren zahlen 1,50 Euro. Gleichzeitig sank die Kinderbefreiung von 18 auf 6 Jahre. Wer Buchungen für 2026 schon bestätigt hatte, musste nachrechnen.

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04.03.2026Der Rügen-Blog

Größter Kreideabbruch seit fünfzehn Jahren

Rund 9.000 Kubikmeter Kreide stürzten Ende Februar nördlich von Sassnitz ab, dazu rund 2.000 Kubikmeter an den Wissower Klinken. Auslöser waren Tauwetter nach langem Frost und ein sehr nasser Februar.

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06.08.2026Nordkurier

Hangrutsch am Kollicker Ort

Rund 4.500 Kubikmeter Geschiebemergel und Sand rutschten zwischen Kieler Ufer und Königsstuhl in die Ostsee. Das Nationalparkamt warnt vor dem Bereich unterhalb der Steilküste; die markierten Wanderwege oben, einschließlich Hochuferweg, bleiben geöffnet. Genau solche Hinweise gehören in die Gästekommunikation vor der Anreise.

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14.03.2026Nordkurier

24 Millionen Euro für den Rasenden Roland

Der Landkreis Vorpommern-Rügen und die Pressnitztalbahn schlossen einen Pachtvertrag vom 1. Juli 2028 bis 31. Dezember 2050. Kernstück ist die Sanierung der rund 20 Kilometer zwischen Putbus und Sellin Ost. Das sichert das wichtigste touristische Verkehrsmittel der Südostküste langfristig.

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01.07.2026Ostdeutsche Allgemeine

Neues Zweckentfremdungsrecht und wachsendes Airbnb-Interesse

Airbnb meldet gestiegenes Suchinteresse für die Küstenorte des Landes, während die Debatte über Ferienwohnungen schärfer wird. Seit Mai 2026 ermächtigt die Neufassung des Zweckentfremdungsrechts die Gemeinden ausdrücklich zur Regulierung. Auf Rügen hat davon bislang keine Gemeinde Gebrauch gemacht.

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02.12.2025moin.de

Saisonende schlägt auf den Arbeitsmarkt durch

Nach dem Saisonende zählte Rügen 2.667 Arbeitslose, 432 mehr als im Vormonat und damit den stärksten Anstieg aller Geschäftsstellen im Kreis. Das ist die Kehrseite eines Marktes, dessen Jahresertrag an zwei Monaten hängt.

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11.08.2025Nordkurier

Seebrücke Sassnitz nach neun Jahren wieder begehbar

Der seit 2016 gesperrte Seesteg wurde am 9. August 2025 im ersten Abschnitt wiedereröffnet, finanziert über 234 Bohlenpatenschaften zu je 300 Euro, die binnen einer Woche vergeben waren. Ein seltener Fall, in dem ein Ort einen Verlust selbst zurückholt.

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14.10.2025Nationalpark-Zentrum Königsstuhl

Deutscher Nachhaltigkeitspreis 2026

Das Nationalpark-Zentrum gewinnt in der Kategorie Freizeitwirtschaft, erstmals geht die Auszeichnung an einen Freizeitbetrieb aus Mecklenburg-Vorpommern. Das Zentrum zählt nach eigenen Angaben über 400.000 Besucher im Jahr.

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12.06.2026Nordkurier

Was ein Urlaub auf Rügen kostet

Strandnahe Hotels liegen bei 260 bis 430 Euro pro Nacht, strandnahe Ferienwohnungen im Schnitt bei rund 1.900 Euro pro Woche. Das ist Preisniveau-Berichterstattung, keine amtliche Statistik, aber es zeigt den Rahmen, in dem sich die Preisgestaltung bewegt.

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03.12.2025Bundesverwaltungsgericht

LNG-Terminal Mukran bleibt ein Thema

Das Gericht wies die Klage der Deutschen ReGas ab: Für den Dauerbetrieb der schiffseigenen Motoren ist ein Änderungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nötig. Angestoßen hatten das Verfahren unter anderem die Gemeinde Binz und Umweltverbände. Gäste fragen danach, und eine sachliche Antwort gehört in jede Objektbeschreibung.

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Was daraus für Eigentümer folgt. Drei der zwölf Meldungen betreffen Geld, das der Gast zahlt und der Vermieter abführt. Zwei betreffen die Sicherheit an der Steilküste und damit die Frage, was Sie Ihren Gästen vor der Anreise mitteilen. Zwei zeigen, dass Kapazität aus dem Markt verschwindet, und eine erinnert daran, dass die Beschäftigung im November einbricht.

Für uns heißt das in der Praxis: Satzungsstände laufend prüfen, Abrechnungen bei unterjährigen Erhöhungen anpassen, Gästeinformationen zu gesperrten Küstenabschnitten aktuell halten und die Dienstleister so binden, dass sie auch nach dem Saisonende verfügbar sind.

Quellen: Die Datumsangaben, Medien und Links stehen an jeder Karte. Ostsee-Zeitung und NDR Mecklenburg-Vorpommern haben den automatischen Abruf blockiert und sind in dieser Auswahl deshalb nicht vertreten. Recherchestand 12. August 2026.

Recht im Detail

Behördliche Beschränkungen auf Rügen

Viele Eigentümer bringen die Zweckentfremdungsdebatte aus Berlin, Hamburg oder München mit. Auf Rügen ist sie bislang die falsche Sorge. Über die Zulässigkeit der Ferienvermietung entscheidet hier das Bauplanungsrecht: die in der Baugenehmigung festgesetzte Nutzung, die Gebietsfestsetzung im Bebauungsplan und in vier Ortslagen zusätzlich eine Erhaltungssatzung. Für eine Umwandlung ist eine Nutzungsänderung zu beantragen, zuständig ist seit der Kreisreform der Landkreis Vorpommern-Rügen in Stralsund.

Binz begrenzt auf eine Ferienwohnung je Wohnhaus

Das ist die wichtigste Information dieser Seite für alle, die auf Rügen kaufen wollen. Die Gemeinde Ostseebad Binz hat in einem Bebauungsplan festgesetzt, dass je Wohnhaus nur eine Ferienwohnung zulässig ist. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat diese Beschränkung am 4. April 2017 in einem Normenkontrollverfahren gebilligt und die Anträge dagegen zurückgewiesen (3 K 253/15 und weitere).

Wer ein Haus mit drei oder vier Wohneinheiten kauft und alle als Ferienwohnungen vermieten will, sollte den Geltungsbereich des einschlägigen Bebauungsplans kennen, bevor er unterschreibt. Bereits genehmigte und umgenutzte Wohnungen genießen Bestandsschutz. Für alles Weitere gilt: erst der Blick in den B-Plan, dann der Kaufvertrag.

Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB

Rügen kennt keine Erhaltungssatzung des Milieuschutz-Typs, wie sie in Großstädten die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützt. Die vier belegten Satzungen stützen sich auf den Schutz der städtebaulichen Eigenart. Sie erfassen aber ausdrücklich auch Nutzungsänderungen und greifen deshalb, sobald im Satzungsgebiet Dauerwohnraum zu Ferienwohnraum werden soll.

OrtslageBeschluss und InkrafttretenWas genehmigungspflichtig istBußgeldrahmen
Alt-BinzBeschluss 06.12.2001, in Kraft 01.01.2002Rückbau, Änderung, Nutzungsänderung und Errichtung baulicher Anlagen sind im gesamten Gebiet Alt-Binz genehmigungspflichtig. Die Genehmigung erteilt die Gemeinde.bis 25.564,50 €
Ortskern Altefährbeschlossen und gültig 26.03.1992Schutz des historischen Ortskerns nach § 172 BauGB, Nutzungsänderungen erfasst.§ 213 BauGB
Gingstgültig ab 03.05.1994, 1. Änderung 03.11.1994Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart des Gebietes, mit Planzeichnung als Anlage.§ 213 BauGB
Stadt SassnitzBeschluss 25.05.1992Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten.§ 213 BauGB

Der Sonderweg von Baabe. Das Ostseebad führt im Ortsrecht eine Satzung zur Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr, also eine Fremdenverkehrssatzung nach heutigem § 22 BauGB. Sie macht die Begründung und Teilung von Wohnungs- und Teileigentum genehmigungspflichtig — wer ein Haus in Eigentumswohnungen aufteilen will, braucht dafür die Gemeinde.

Beschlossen hat sie die Gemeindevertretung am 26. Oktober 1995, der Landkreis Rügen genehmigte sie am 11. September 1996 als Teilgenehmigung mit Maßgaben, bekannt gemacht wurde sie am 8. Juli 1997. Sie gilt im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 1 „Strandstraße“ und Nr. 2 „Strand- und Kuranlagen“; für unbebaute Bereiche wurde sie versagt. Fast kein Verkäufer spricht diesen Punkt von sich aus an.

Zweckentfremdung: Landesrecht ja, Gemeindesatzung nein

Seit dem 20. Mai 2026 gilt in Mecklenburg-Vorpommern eine Neufassung des Zweckentfremdungsrechts; das Gesetz von 2021 trat mit Ablauf des 19. Mai 2026 außer Kraft. Neu sind die Registrierungsnummer nach der EU-Kurzzeitvermietungsverordnung anstelle der früheren Wohnraumnummer sowie der Wegfall von Vorab-Anzeige, Belegungskalender und behördlichem Betretungsrecht. Der Bußgeldrahmen reicht bis 100.000 Euro. Für Nebenwohnungen gilt eine Grenze von 90 Tagen im Kalenderjahr, für Hauptwohnungen acht Wochen beziehungsweise die Hälfte der Wohnfläche.

Wirksam wird das alles erst, wenn die eigene Gemeinde eine Satzung erlässt. Nach der Landtagsdrucksache 8/6502 vom 29. April 2026 hatte das in ganz Mecklenburg-Vorpommern noch keine Gemeinde getan, und in keinem der geprüften Rügener Ortsrechtsverzeichnisse ist eine solche Satzung verzeichnet. Dass es dabei bleibt, ist damit ausdrücklich nicht gesagt: Die Neufassung ist gerade darauf angelegt, den Erlass zu erleichtern.

Zweitwohnungssteuer und der Hebel für Kapitalanleger

Besteuert wird das Innehaben einer Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf, Bemessungsgrundlage ist der jährliche Mietaufwand. Die Sätze auf Rügen:

SteuersatzGemeinden
20 ProzentBinz, Göhren, Putbus, Glowe, Breege, Dranske, Wiek, Altenkirchen, Ummanz, Garz und die Insel Hiddensee
15 ProzentBaabe, Lancken-Granitz, Altefähr, Gingst, Schaprode, Gustow, Kluis und Trent
8 ProzentZirkow
keine ZweitwohnungssteuerStadt Sassnitz

Stichtage beachten: Neuenkirchen hebt von 15 auf 20 Prozent an, wirksam ab Juli 2026; die Neufassung von Ummanz gilt ab dem 1. Januar 2027. Für Bergen auf Rügen, Kluis, Trent, Sagard, Lohme und Putgarten liegen die Satzungen teils nur als Scan ohne Textebene vor, sodass einzelne Sätze nicht auslesbar waren.

Die reine Kapitalanlage ist überall befreit, aber nirgends automatisch. Jede Satzung verlangt einen Nachweis, und die Techniken unterscheiden sich. Am deutlichsten formuliert es Nord-Rügen in den Änderungssatzungen vom 5. und 6. Juni 2024, die für Glowe, Breege, Dranske, Wiek, Altenkirchen, Putgarten und Sagard gleichlautend vorliegen:

Bei ganzjährig ausgeschlossener Eigennutzungsmöglichkeit oder der Eigennutzungsmöglichkeit von unter zwei Monaten, insbesondere bei einem Vermittlungsvertrag, der die Eigennutzungsmöglichkeit ausschließt, wird keine Zweitwohnungssteuer erhoben.

Entscheidend ist nicht die tatsächliche Eigennutzung, sondern die rechtliche Möglichkeit. Leerstandszeiten ohne vertraglichen Ausschluss rechnet die Gemeinde dem persönlichen Lebensbedarf zu. Putbus zieht dieselbe Grenze bei einer Eigennutzung von unter einem Monat im Kalenderjahr, die Satzungen von Mönchgut-Granitz und West-Rügen arbeiten mit dem Nachweis der Einkommenserzielung. Ein Verwaltungsvertrag, der die Eigennutzung ausschließt oder eng begrenzt, ist damit in mehreren Gemeinden das in der Satzung selbst genannte Mittel.

Was das wert ist, zeigt ein Rechenbeispiel ohne Anspruch auf Steuerberatung: 60 Quadratmeter in Binz, angenommene Jahresnettokaltmiete von 9,00 Euro je Quadratmeter und Monat, ergibt 6.480 Euro Mietaufwand. Bei 20 Prozent sind das 1.296 Euro im Jahr, bei 15 Prozent 972 Euro, in Zirkow 518,40 Euro.

Kurabgabe: wer sie erhebt und wohin sie geht

Die Gemeinde bleibt zuständig

Die Erhebung der Kurabgabe ist nach den Satzungen eine hoheitliche Aufgabe der Gemeinde. Für Baabe, Göhren, Mönchgut und Sellin gilt seit dem 12. Dezember 2022 ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nach § 11 Abs. 1 Satz 2 KAG M-V, geschlossen zwischen den vier Gemeinden und dem Amt Mönchgut-Granitz.

Die Infrastrukturgesellschaft Mönchgut-Granitz GmbH mit Sitz in Sellin gehört diesen vier Gemeinden und wickelt Teile der Verwaltung ab. Empfängerin der Abgabe ist sie nicht.

Kein einheitlicher Rhythmus

Die Mönchgut-Granitz-Satzungen verlangen die Abführung an die Gemeinde nach Rechnungslegung, nicht monatlich. Ein fester Monatsrhythmus gilt nur in Binz, dort zum 5. des Folgemonats an den Eigenbetrieb Binzer Bucht Tourismus, sowie in Lohme.

Binz stellt außerdem ausdrücklich klar, dass Drittunternehmen, die für den Quartiergeber handeln, diesem gleichgestellt sind. Das ist die satzungsrechtliche Grundlage dafür, dass eine Verwaltung die Abwicklung vollständig übernehmen kann.

Eine inselweite Gästekarte gibt es nicht. Der Tourismusverband Rügen führt 17 getrennte Erhebungsgebiete. Die im Marketing als „Kurkarte der SüdOstsee“ auftretende Karte deckt vier der sechs Amtsgemeinden von Mönchgut-Granitz ab, nämlich Baabe, Göhren, Mönchgut und Sellin. Binz ist darin nicht enthalten: Das größte Seebad der Insel ist amtsfrei und hat mit der Binzer Bucht Card eine eigene Karte. Amtlich heißt die Karte in jeder Satzung schlicht Kurkarte.

Praktisch bedeutet das: Leistungen, Ermäßigungen und Gültigkeit unterscheiden sich von Ort zu Ort, und ein Gast in Binz kann mit seiner Karte in Sellin nichts anfangen. Wer im Exposé eine „Inselkarte“ verspricht, wird an der Rezeption widerlegt.

Meldeschein und elektronische Erfassung

Seit dem 1. Januar 2025 muss einen Meldeschein nur noch ausfüllen und unterschreiben, wer keine deutsche Staatsangehörigkeit hat. Maßgeblich ist allein die Staatsangehörigkeit, nicht der Wohnsitz (§ 29 Abs. 2 Satz 1 Bundesmeldegesetz in der Fassung des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes, BGBl. 2024 I Nr. 323). Auch der Ausweis ist nur noch von ausländischen Gästen vorzulegen (§ 29 Abs. 3 BMG). Unberührt bleibt die Meldung an die Gemeinde für Kurabgabe und Kurkarte, die dem Kommunalabgabenrecht folgt (§ 11 Abs. 3 KAG M-V).

Auf Rügen läuft diese Meldung über elektronische Systeme des Anbieters AVS, belegt für Sellin und Putbus, mit Portalen für 16 Gemeinden. Binz lässt seit dem 1. Januar 2025 ausschließlich das elektronische Verfahren zu; die Übergangsfrist für Papiervordrucke ist abgelaufen, Verstöße sind als Ordnungswidrigkeit in der Satzung benannt. Wer noch mit Durchschlagblöcken arbeitet, ist dort nicht mehr regelkonform.

Nicht zu verwechseln mit der Kurabgabe ist die Fremdenverkehrsabgabe. Sie trifft nicht den Gast, sondern Betriebe und Personen, denen aus dem Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, und damit auch gewerbliche Vermieter und Vermittler. Satzungen dazu führen unter anderem Sassnitz, Sellin, Baabe, Lancken-Granitz, Breege, Dranske, Glowe, Lohme, Putgarten und Wiek.

Quellen: Erhaltungssatzungen der Gemeinden Binz, Altefähr, Gingst und Sassnitz; Bekanntmachung der Baaber Fremdenverkehrssatzung; OVG Greifswald, Urteil vom 4. April 2017 (3 K 253/15 u. a.); Gemeinde Binz zur Ferienwohnungsnutzung; Landtag M-V, Drucksache 8/6502 vom 29.04.2026; Zweitwohnungssteuer- und Kurabgabesatzungen der genannten Gemeinden, im Volltext ausgewertet am 12. August 2026, darunter die 1. Änderungssatzung Glowe vom 05.06.2024; § 29 Abs. 2 und 3 BMG in der Fassung des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BGBl. 2024 I Nr. 323); § 11 KAG M-V. Das Rechenbeispiel zur Zweitwohnungssteuer ist eine eigene Berechnung und keine Steuerberatung.

Angebot und Lücken

Was die Insel trägt — und was verschwunden ist

Rügen hat mehr Attraktionen als jede andere Region unserer Reihe, und es hat mehr verloren. Beides gehört auf denselben Bildschirm, weil beides in Gästefragen auftaucht und weil ein Exposé, das nur die Sonnenseite kennt, spätestens bei der Anreise korrigiert wird.

Was trägt

Nationalpark Jasmund und Welterbe

Rund 3.000 Hektar seit dem 12. September 1990, darin der größte zusammenhängende Buchenwald an der Ostsee. Seit dem 25. Juni 2011 gehört die Stubnitz zum UNESCO-Weltnaturerbe „Alte Buchenwälder“. Ein Siegel, das im März genauso wirkt wie im Juli.

Königsstuhl und Skywalk

Der Skywalk eröffnete am 22. April 2023 und kostete 11,12 Millionen Euro, davon 10,95 Millionen vom Land. Das Nationalpark-Zentrum zählt nach Betreiberangabe vom Oktober 2025 über 400.000 Besucher im Jahr und gewann den Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2026.

Kap Arkona

Zwei Leuchttürme, Peilturm und der ehemalige Marine-Führungsbunker ziehen rund 800.000 Besucher im Jahr an. Der Schinkelturm von 1826/27 ist der zweitälteste Leuchtturm der deutschen Ostseeküste.

Drei Seebrücken und die Bäderarchitektur

Sellin misst 394 Meter und ist die längste der Insel, Binz 370 Meter, Göhren 350 Meter. Die Bäderarchitektur von Sassnitz über Binz und Sellin bis Göhren stammt aus der Zeit um 1900 und ist heute das stärkste Bildmotiv jeder Objektvermarktung.

Rasender Roland

24,2 Kilometer Schmalspurbahn zwischen Putbus und Göhren, rund 180 Betriebstage im Jahr. Der Pachtvertrag läuft bis Ende 2050, die Strecke Putbus–Sellin Ost wird für rund 24 Millionen Euro erneuert.

Störtebeker-Festspiele Ralswiek

Seit 1993 jeden Sommer auf der Naturbühne am Großen Jasmunder Bodden, ein privates Familienunternehmen ohne staatliche Zuschüsse. Die Saison 2027 läuft vom 19. Juni bis zum 4. September und bestimmt in vielen Objekten die Anreisetage im Juli und August.

Das stärkste Nebensaison-Argument der Insel steht in keinem Prospekt weit vorn: die Kranichrast. Von September bis Mitte November ziehen über 120.000 Kraniche durch die Region, bis zu 80.000 rasten gleichzeitig, rund ein Drittel der westeuropäischen Zugpopulation. Schlafplätze liegen unter anderem am Kubitzer Bodden und an der Udarser Wiek bei Ummanz, Beobachtungsstände etwa bei Tankow.

Das Zeitfenster liegt exakt dort, wo die Auslastung sonst abkippt. Wer im Oktober und November Gäste sucht, hat mit den Kranichen ein Motiv, das kein Wetterbericht kaputt macht.

Die Sturmflut vom Oktober 2023 ist nicht abgeräumt

In der Nacht zum 21. Oktober 2023 traf ein schweres Sturmhochwasser die Küste. Strände und Dünen wurden wiederhergestellt, die Küstenschutzanlagen ebenfalls. Was fehlt, ist das Geld für Häfen, Promenaden und Seebrücken.

56 Mio. €Gesamtschaden der Sturmflut vom 20. und 21. Oktober 2023 in Mecklenburg-Vorpommern
rund 45 Mio. €davon an touristischer und kommunaler Infrastruktur, für die Bundesmittel zur Schadensregulierung ausblieben
13 Mio. €flossen in Strände und Dünen, weitere 5 Millionen in die Küstenschutzanlagen des Landes

Was weggefallen oder geschrumpft ist

  • 2005Die Wissower Klinken gibt es nicht mehr Am 23. und 24. Februar 2005 stürzten rund 50.000 Kubikmeter Kreide ab, einen Tag später noch einmal dieselbe Menge Sand und Mergel. Der damalige Tourismuschef sprach von einem Identitätsverlust. Im März 2005 rutschten bei Lohme über 100.000 Kubikmeter ins Meer.
  • seit 2023Der Königsstuhl ist nicht mehr betretbar Das brüchige Kreidegestein trug die Besucherzahlen nicht mehr. Die historische Plattform wurde aufgegeben, an ihre Stelle trat der freitragende Skywalk. Das Wahrzeichen selbst ist damit nur noch aus der Distanz zu sehen.
  • 2016 bis 2025Neun Jahre gesperrte Seebrücke in Sassnitz Gutachter stellten 2016 gravierende Mängel fest, die Sturmflut 2023 verschärfte sie. Erst am 9. August 2025 wurde der erste Abschnitt wieder freigegeben, finanziert über Patenschaften des örtlichen Gewerbevereins.
  • 2023Die Sassnitzer Promenade ist bis heute nicht wiederhergestellt Die Sturmflut zerstörte Strandpromenade und Seebrücke, hunderte Boote sanken oder wurden beschädigt. Ein Jahr später waren die Schäden weiter sichtbar.
  • 30.09.2024Die Königslinie nach Trelleborg ist endgültig eingestellt Stena Line hatte die Linie 2020 aufgegeben, FRS Baltic nahm sie 2023 mit einem Schnellkatamaran wieder auf und beendete sie 2024 endgültig. Geblieben ist die Verbindung nach Rønne auf Bornholm, und die fährt nur von April bis Oktober.
  • 21.04.2021Keine Geburtshilfe mehr auf der Insel Das Sana-Krankenhaus in Bergen meldete die Geburtshilfe wegen Hebammenmangels ab. Werdende Mütter fahren seither nach Stralsund. Für die Bewertung eines Standortes ist das ein härterer Indikator als jede Tourismuszahl.
  • 04.10.2024Das PRORA-ZENTRUM ist dauerhaft geschlossen Der Trägerverein des Museums und der Bildungsstätte ging 2024 in die Insolvenz, unter anderem wegen Energiekosten von bis zu 1.000 Euro im Monat im schlecht gedämmten Gebäude. Geblieben ist das Dokumentationszentrum Prora in der Dritten Straße.
  • seit 1899Die Kleinbahn schrumpfte von 97,3 auf 24,1 Kilometer Die Weststrecke Putbus–Altefähr wurde im Dezember 1967 stillgelegt, die Nordstrecke von Bergen nach Altenkirchen in den 1960er und 1970er Jahren. Übrig ist die Oststrecke, die heute als Rasender Roland fährt.
  • 2023Das größte geplante Investitionsprojekt der Insel scheiterte Das 2021 angekündigte Baltic Island Eco Resort auf der Halbinsel Bug bei Dranske sollte vier Hotels und knapp 300 Ferienhäuser umfassen. Die Investorengruppe verschwand, Dranske hob den Bebauungsplan wieder auf.
  • 2026Die Kreideküste bewegt sich weiter Ende Februar 2026 stürzten rund 9.000 Kubikmeter Kreide bei Sassnitz ab, im August 2026 rund 4.500 Kubikmeter am Kollicker Ort. Die Wanderwege oberhalb bleiben offen, der Bereich unterhalb der Steilküste ist gefährlich. Das gehört in jede Anreiseinformation.

Zwei weitere Punkte gehören zur ehrlichen Bestandsaufnahme, auch wenn sie keine Schlagzeile sind. In der Gästebefragung des Landes bekommen die Schlechtwetterangebote mit der Note 3,0 die schwächste Bewertung des gesamten Katalogs. Und ein Winterprodukt hat die Insel nicht: Die höchste Erhebung ist der Piekberg mit 161 Metern, alpiner Wintersport findet in Mecklenburg-Vorpommern praktisch nicht statt. Wer im Januar vermieten will, verkauft Ruhe, Küstenluft und ein warmes Haus, nicht Programm.

Quellen: Tourismuszentrale Rügen, „Zahlen, Daten, Fakten“; Nationalpark Jasmund und Nationalpark-Zentrum Königsstuhl; Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung vom 19. April 2024 zum Skywalk; Nordkurier vom 18. Oktober 2024 zur Schadensbilanz der Sturmflut; PRORA-ZENTRUM zur Schließung; Meldung zur Einstellung der Königslinie; KATAPULT MV vom 05.05.2022 zur Geburtshilfe; Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft zur Kranichrast; Gästebefragung Mecklenburg-Vorpommern 2025, veröffentlicht am 15. Juni 2026. Die Angaben zu den Kreideabbrüchen 2026 stehen mit Quelle in der Presse-Sektion.

Gäste und Nachfrage

Wer auf Rügen bucht

Vier Zahlen beschreiben den Gast, den Sie auf Rügen empfangen. Zwei davon sind amtlich und gelten für das Reisegebiet, zwei stammen aus der Gästebefragung des Landes und gelten für ganz Mecklenburg-Vorpommern. Diese Trennung halten wir durch, weil regionale Auswertungen der Befragung nicht veröffentlicht sind.

4,8 Tageamtliche Aufenthaltsdauer 2025 im Reisegebiet

Land Mecklenburg-Vorpommern 4,1 Tage, mecklenburgische Ostseeküste 3,8 Tage. Rügen ist ein Langaufenthaltsziel, und das senkt die Zahl der Wechseltage je Umsatz-Euro.

4,0 %Anteil ausländischer Gäste an den Übernachtungen 2024

Bei den Ankünften sind es 5,4 Prozent. Rügen ist damit fast ein reiner Inlandsmarkt, was die Sprache der Objekttexte und die Wahl der Portale bestimmt.

rund 70 %Wiederholungsgäste in Mecklenburg-Vorpommern

44 Prozent kommen mehrmals im Jahr, nur 7 Prozent sind Erstbesucher. Wer einmal überzeugt, bucht wieder — und zwar oft direkt.

knapp 56Durchschnittsalter der Gäste in Mecklenburg-Vorpommern

Zwei Jahre älter als 2015/16. 56 Prozent reisen mit Partnerin oder Partner, 11 Prozent allein.

Woher die Gäste kommen

QuellmarktAnteil
Sachsen13,5 %
Nordrhein-Westfalen11,3 %
Niedersachsen10,4 %
Berlin10,1 %
Brandenburg9,7 %
Ostdeutschland insgesamtüber 55 %
Ausland2 %

Gästebefragung Mecklenburg-Vorpommern 2025, über 10.000 befragte Übernachtungsgäste, landesweit erhoben. Ein eigener Rügen-Wert wird nicht veröffentlicht.

Wie zufrieden sie sind

KriteriumNoteAnmerkung
Unterkunft1,8die beste Note des gesamten Katalogs
Gastfreundschaft2,0
Wandern2,2
Radtourismus2,3
Gastronomie2,3
Familienangebote2,52025 schlechter bewertet als 2022/23
Wassersport2,52025 schlechter bewertet als 2022/23
Preis-Leistung2,8der eigentliche Schwachpunkt
Schlechtwetterangebote3,0schwächster Wert überhaupt

Schulnoten von 1 bis 6. 83 Prozent waren insgesamt zufrieden, 85 Prozent würden weiterempfehlen. 2022/23 lagen diese Werte noch höher.

Die Unterkunft ist der beste Teil der Reise, der Preis der schwächste. Mit 1,8 bekommt die Unterkunft die Bestnote des ganzen Katalogs, die Preis-Leistung nur 2,8 und die Schlechtwetterangebote 3,0. Dieselbe Wohnung kann also gut ausgestattet und trotzdem zu teuer wirken. Das ist eine Frage der Preissteuerung über das Jahr, nicht der Ausstattung.

Dazu passt der Rest des Profils: 40 Prozent der Gäste wohnen in einer Ferienwohnung oder einem Ferienhaus, 33 Prozent im Hotel, 11 Prozent auf dem Campingplatz. 69 Prozent reisen mit dem Auto an, weshalb ein zugesagter Stellplatz mehr wert ist als drei Zeilen Ausstattungsprosa. Beliebteste Aktivitäten sind Spazierengehen mit 78 Prozent, regionale Küche und Baden mit je 40 Prozent, Kultur und Radfahren mit je 39 Prozent und Wandern mit 37 Prozent.

Wann sie kommen

Die Nachfrage verteilt sich über das Jahr noch ungleicher, als es die Auslastung vermuten lässt. Zwei Monate tragen mehr als ein Drittel des Jahres, und ein oft übersehener Monat schlägt die Vorsaison.

Zeitraum 2025ÜbernachtungenAnteil am Jahr
Juli und August2.436.60436,2 %
Mai bis September4.525.78167,3 %
Oktober585.3288,7 %
Mai572.4578,5 %
November bis Februar842.60312,5 %
Januar allein162.1832,4 %

Eigene Berechnung aus den zwölf Monatsberichten des Statistischen Amtes für das Reisegebiet Rügen und Hiddensee. Die Summe der Monatswerte liegt 0,5 Prozent unter dem kumulierten Jahreswert, weil Nachmeldungen nur in den Jahreswert einfließen.

Der Oktober ist stärker als der Mai. 585.328 gegenüber 572.457 Übernachtungen — Herbstferien und Herbstlicht tragen mehr als die Vorsaison. Wer seine Preisstaffel aus dem Bauch heraus baut, setzt den Oktober regelmäßig zu niedrig an.

Und das Gegenstück: Von November bis Februar entstehen nur 12,5 Prozent der Jahresübernachtungen, im Januar allein 2,4 Prozent. Rügen liegt in zehn von zwölf Monaten unter dem Landesdurchschnitt und hat kein Winterprodukt. Genau deshalb entscheidet sich der Jahresertrag in April, Mai, September und Oktober und nicht im Hochsommer, der ohnehin ausgebucht ist.

Was die Insel nicht liefert

Zur Zielgruppenarbeit gehört, die Grenzen zu kennen. Alpinen Wintersport gibt es nicht, die höchste Erhebung ist der Piekberg mit 161 Metern. Klassischen Städtetourismus gibt es auf der Insel ebenfalls nicht; die größte Stadt ist Bergen auf Rügen mit rund 13.600 Einwohnern, das Städtegeschäft findet in Stralsund auf dem Festland statt. Und Geschäfts- oder Kongressreisen tragen die Insel nicht: In den Reiseanlässen der Landesbefragung tauchen sie gar nicht auf, an der Spitze stehen Natur und Landschaft mit 73,6 Prozent sowie Ruhe und Erholung mit 63,7 Prozent.

Quellen: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, G413 2025 01 bis 12, Tabellen 2.2 und 4.2 (Aufenthaltsdauer, Monatswerte); Ankünfte und Übernachtungen nach Besucherherkunft 2024 mit dem Statistischen Landesamt als Primärquelle; Gästebefragung Mecklenburg-Vorpommern 2025 des Tourismusverbandes und der MV Tourismus GmbH, über 10.000 Befragte, veröffentlicht am 15. Juni 2026, nachzulesen bei tourismus.mv; Gästebefragung 2022/23 für die Reiseanlässe. Die Anteile der Saisonblöcke sind eine eigene Berechnung aus den Monatswerten. Befragungswerte gelten landesweit und nicht speziell für Rügen; sie sind als solche gekennzeichnet.

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Kurabgabe, Kinderbefreiung, Zweitwohnungssteuer und Satzungslage unterscheiden sich auf Rügen von Gemeinde zu Gemeinde erheblich. Für die wichtigsten Orte führen wir deshalb eigene Seiten mit den Werten Ihres Standortes.

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Quellen: Übernachtungs- und Betriebszahlen 2025 sowie der Vergleich zu 2019: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, G413 2025 12 und G413 2019 12, Tabellen 2.2 und 2.5. Kurabgabesätze und Kinderbefreiungen: Kurabgabesatzungen der genannten Gemeinden, Stand August 2026. Die Anteile am Reisegebiet sind eigene Berechnungen.

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