REGION MITTE · HESSEN · BAYERN · THÜRINGEN

Ferienhausverwaltung Rhön und hessisches Bergland

Unsere Deutschland-Zentrale in Rostock koordiniert gemeinsam mit dem Regionalzentrum Berlin die Verwaltung Ihrer Ferienobjekte im UNESCO-Biosphärenreservat Rhön und im umliegenden hessischen Bergland. Von Gersfeld und der Wasserkuppe über Bad Hersfeld und Fulda bis ins bayerische Bäderland (Bad Kissingen, Bad Brückenau) und nach Dermbach in der thüringischen Rhön betreuen wir Ferienhäuser in Fachwerk- und Bruchsteinbauweise, Wohnungen in schieferverkleideten Ortskernen und Berggasthöfe mit regionalen Partnern vor Ort.

Ihr Team vor Ort
RegionalzentrumBerlin
Service-Partnerüber 30 regional
Gästekarteje Gemeinde verschieden
KENNZAHLEN REGIONAL

Was Eigentümer in der Rhön und im hessischen Bergland 2025 erreicht haben

Durchschnitts-Auslastung
56 / 37
Rhön / hessisches Bergland
Zwei Werte, weil es zwei Regionen mit unterschiedlichem Niveau sind. Grundlage ist die amtliche Bettenauslastung 2025, umgerechnet mit dem Faktor 1,25 auf professionell vermarktete Ferienobjekte.
Amtlich 2025: Rhön 44,8 %, hessisches Bergland 29,9 %
Netto-Jahresertrag
14.800
EUR pro Objekt
Mittelwert nach Abzug aller Favorent-Kosten und Kurabgabe-Abführung, für eine 60–90 m² Ferienwohnung oder ein freistehendes Ferienhaus mit Blick auf die Hochrhön.
Branchenüblicher Vergleichswert bei gleicher Auslastung
Bewertung
4,8
von 5 Sternen
Über alle Buchungsportale (Booking, FeWo-direkt, Traum-Ferienwohnungen) aus echten Gäste-Bewertungen 2024. Wanderer und Wellness-Gäste bewerten überdurchschnittlich.
Regionaler Durchschnitt liegt bei 4,5
Aufenthaltsdauer
4,8
Nächte, Tourismusregion T10 Rhön
Werte für 2025: Tourismusregion T10 Rhön 4,8 Nächte, Reisegebiet Thüringer Rhön 4,5, hessische Rhön 2,1. Die Spreizung zwischen den drei Landesteilen ist der eigentliche Befund, nicht der Mittelwert.
Längere Aufenthalte erhöhen die Wirtschaftlichkeit pro Buchung
Zur Methodik: Amtlich ausgewiesen sind für 2025 2.843.115 Übernachtungen in der bayerischen Tourismusregion T10 Rhön und 480.680 im Reisegebiet Thüringer Rhön; für die hessische Rhön führt Hessen kein Reisegebiet, weshalb dort gemeindescharf gerechnet wird. Die kursierenden rund 5,0 Millionen Übernachtungen für die Gesamtregion stammen von der Rhön GmbH und sind eine Verbandszahl mit eigenem Berichtskreis, keine amtliche Statistik. Die Region ist zahlenmäßig eine Tagesausflugsregion: Der Destinationsstrategie zufolge standen 2017 rund 1,6 Millionen Ankünften etwa 17,7 Millionen Tagesreisen gegenüber. Übernachtungsgäste sind damit die Minderheit und zugleich der wirtschaftlich ergiebigere Teil. Favorent-Werte beziehen sich auf professionell verwaltete Ferienobjekte; das regionale Zeichen vergibt die Dachmarke Rhön e. V. Die konkreten Zahlen für Ihr eigenes Objekt hängen von Lage, Ausstattung, Höhenmeter und Saisonprofil ab.
SAISON UND BESONDERHEITEN

Wie sich die Rhön über das Jahr verteilt

Auslastungs-Profil Rhön und hessisches Bergland

Monatswerte 2025 für die Rhön, umgerechnet aus der amtlichen Bettenauslastung mit dem Faktor 1,25. Die Kurve ist auffallend flach, weil der Kur- und Klinikbetrieb im Landkreis Bad Kissingen ganzjährig läuft. Der Januar ist der schwächste Monat des Jahres. Die abweichende Kurve des hessischen Berglands steht weiter unten im Abschnitt „Zehn Jahre in Zahlen“.

44
Jan
50
Feb
53
Mär
56
Apr
58
Mai
61
Jun
61
Jul
63
Aug
59
Sep
60
Okt
53
Nov
49
Dez
Stärkste Monate (ab 60)Mittlere Monate (53 bis 59)Schwächste Monate (unter 53)

Regionale Besonderheit: UNESCO-Biosphärenreservat und Sternenpark

Die Rhön ist seit 1991 UNESCO-Biosphärenreservat und seit 2014 anerkannter Sternenpark. Das schafft eine eigene Zielgruppe: Wanderer auf dem Hochrhöner, Radfahrer auf dem Milseburgradweg und dem Rhönradweg, Sternengucker, Segelflieger auf der Wasserkuppe und Kurgäste in den bayerischen Staatsbädern Bad Kissingen, Bad Brückenau und Bad Bocklet.

Saisonfenster und Wandersaison

Die stärkste Zeit liegt zwischen Juni und Oktober mit der Spitze im August. Der Oktober fällt in der Rhön nicht ab, sondern liegt amtlich über dem September; im Landkreis Rhön-Grabfeld ist er sogar der zweitstärkste Monat des Jahres. Der Januar ist der schwächste Monat, danach der Dezember. Wintersport ist ein Zusatzgeschäft von wenigen Wochen: Die Ski- und Rodelarena Wasserkuppe kam in der Saison 2025/26 auf 54 Betriebstage, der Skilift Zuckerfeld auf 35 und das Wintersportzentrum Kreuzberg auf 16.

RECHT UND PFLICHTEN

Rechtliche Rahmenbedingungen in der Drei-Länder-Rhön

Kurbeitrag und Gästekarte

Die Drei-Länder-Rhön kennt drei unterschiedliche Kurbeitrags-Systeme. In den hessischen Heilkurorten gelten kommunale Satzungen mit moderaten Sätzen. In den bayerischen Staatsbädern greift die bayerische Kurtax-Verordnung (KurtaxV). In der geprüften thüringischen Rhön erhebt keiner der Orte eine Gästeabgabe. Wichtiger als die Höhe ist der Schuldner: In Hilders, Ehrenberg, Hofbieber, Tann und Poppenhausen ist die Abgabe seit 2024 beziehungsweise 2025 eine Übernachtungssteuer, bei der nicht der Gast, sondern der Beherbergungsbetrieb schuldet. Favorent übernimmt Erhebung, Abrechnung und Abführung an die jeweilige Gemeinde.

Aktuelle Sätze (Beispiele Hauptsaison, Stand 2025):
Hilders, Tann, Ehrenberg (Hessen)1,00 € / Tag als Übernachtungssteuer
Gersfeld (Hessen)2,10 € / Tag ab 14 Jahre
Bad Kissingen (Bayern)4,00 € / Tag nach der bayerischen Kurtaxverordnung
Altersgrenzen für Kindersieben verschiedene, siehe Tabelle

Meldepflicht und Meldeschein

Seit dem 1. Januar 2025 ist der Meldeschein für deutsche Gäste abgeschafft (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz, §§ 29–30 BMG); nur ausländische Gäste füllen weiterhin einen Meldeschein aus (Name, Anschrift, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltszeitraum). In Bad Kissingen läuft die Gästekarte über ein elektronisches Meldeverfahren, an das die Kartenausgabe technisch gekoppelt ist. Favorent integriert diese Pflichten in den digitalen Buchungsprozess.

Aufbewahrungspflicht: Meldescheine sind ein Jahr aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Wichtig: Die Abschaffung des Meldescheins entbindet nicht von der Meldung an die Gemeinde. Kommunale Kurbeitrags-, Tourismusbeitrags- und Übernachtungssteuersatzungen ordnen eine Gästemeldung eigenständig an, und das gilt in dieser Region flächendeckend.

Zweckentfremdung in drei Bundesländern

In Hessen ist das landesweite Zweckentfremdungsverbot 2004 ausgelaufen; über § 12a des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes können Kommunen aber weiterhin eigene Satzungen erlassen. Genutzt hat das vor allem Frankfurt am Main, keine Gemeinde dieser Region. Bayern hat ein Landesgesetz, aber ebenfalls keine Gemeinde der Region mit Satzung; Thüringen hat kein Landesgesetz. Entscheidend ist deshalb das Baurecht: Das Bundesverwaltungsgericht hat am 18. Oktober 2017 entschieden, dass Ferienwohnen kein Wohnen im Sinne der Baunutzungsverordnung ist. Der Wechsel von Dauerwohnen zur Ferienvermietung ist damit eine Nutzungsänderung, und die ist nach § 62 Abs. 1 Satz 1 HBO, Art. 55 Abs. 1 BayBO und § 62 Abs. 1 ThürBO genehmigungspflichtig.

Praxis vor Aufnahme: Favorent prüft den baurechtlichen Status nach BauNVO sowie etwaige Bebauungsplan-Festsetzungen oder Satzungen im Außenbereich. In Mittelstädten wie Fulda oder Bad Kissingen können einzelne kommunale Regelungen greifen.

Steuerreporting für Sie

Sie erhalten monatlich eine vollständige Abrechnung mit Einnahmen, Provisionen, Reinigung, Wäsche, Kleinreparaturen und abgeführter Kurabgabe. Die Daten sind so strukturiert, dass Ihr Steuerberater Umsatzsteuer (Regelbesteuerung oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG) und Einkommensteuer-Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung direkt zuordnen kann. Belege werden digital archiviert.

Hinweis Drei-Länder-Logik: Bei Objekten in verschiedenen Bundesländern liefern wir getrennte Auswertungen je Bundesland, damit Ihr Steuerberater Hessen-, Bayern- und Thüringen-Einkünfte sauber zuordnen kann.
Hinweis: Die Angaben sind eine allgemeine Orientierung. Konkrete Regelungen in Ihrer Gemeinde können abweichen und sich jährlich ändern. Favorent prüft vor Übernahme Ihrer Immobilie die geltende Kurbeitragssatzung, den baurechtlichen Status und etwaige kommunale Sondersatzungen. Dieser Text ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
PARTNER UND STIMMEN

Unser Netzwerk in der Drei-Länder-Rhön

30+
Regionale Service-Partner über drei Bundesländer hinweg, sorgfältig ausgewählt und über Jahre erprobt. Mit Mitgliedschaft im Dachmarke Rhön e.V.
Reinigung

Zertifiziert und versichert

Wäscherei

Hotel-Standard

Hausmeister

24/7 Notfall

Handwerker

Regional vernetzt

★★★★★

„Wir haben unser Ferienhaus oberhalb von Gersfeld geerbt und wollten es weder verkaufen noch selber bewirtschaften. Favorent kümmert sich um die Gästekarte, die Kurabgabe und die Schlüsselübergabe, wir bekommen einmal im Monat die Abrechnung und können das Haus selbst noch in den ruhigen Wochen nutzen."

Familie Eichenberger

Eigentümer Fachwerkhaus oberhalb Gersfeld mit Blick zur Wasserkuppe

★★★★★

„Mein Apartment in Bad Kissingen liegt seit zwei Saisons deutlich über der amtlichen Bettenauslastung des Landkreises von 55,9 Prozent. Was zählt: Die Kurtaxe wird sauber gemeldet, die Gästekarte kommt zuverlässig ans Zimmer und die Kurgäste finden es blitzsauber vor. Genau dafür habe ich keine Zeit gehabt."

Dr. Burgmann

Eigentümer Apartment im Bäderland Bad Kissingen

ENTWICKLUNG SEIT 1991

Die Rhön und das hessische Bergland seit 1991

Rhön und hessisches Bergland stehen auf dieser Seite nebeneinander und nicht in einer Zahl. Die Rhön kam 2025 auf 44,8 Prozent Bettenauslastung, das hessische Bergland auf 29,9 Prozent. Zwischen beiden liegen 14,9 Prozentpunkte, und ihre Jahreskurven verlaufen verschieden. Ein gemeinsamer Mittelwert würde genau das einebnen, worauf es bei der Kalkulation eines einzelnen Objekts ankommt.

Warum diese Seite nicht bis 1990 zurückreicht

Eine durchgehende Statistik für die Rhön seit 1990 gibt es nicht. Das ist keine Lücke unserer Recherche, sondern eine Eigenschaft der amtlichen Erhebung. Die Region liegt in drei Bundesländern, und die drei Statistischen Landesämter schneiden sie nach drei verschiedenen Systemen zu. Thüringen führt ein Reisegebiet Thüringer Rhön, dessen Datenbankreihe 2013 beginnt. Bayern führt die Tourismusregion T10 Rhön; die Dezemberberichte der Jahrgänge 2015 bis 2017 sind unter der Adressensystematik des Landesamtes nicht mehr abrufbar, der Server antwortet mit HTTP 404. Hessen führt gar keine Reisegebiete: In der monatlichen Veröffentlichung des Hessischen Statistischen Landesamtes kommt das Wort Reisegebiet kein einziges Mal vor.

Daraus folgt die Bauart dieses Abschnitts. Die Zeit vor 2013 tragen datierte Meilensteine, keine Kurve. Ab 2013 liegt die Thüringer Reihe vor, ab 2018 die bayerische. Für die hessische Rhön setzen wir die Werte gemeindescharf zusammen, weil die Stadt Fulda mit ihrem Geschäftsreiseverkehr jede Kreiszahl dominieren und das Saisonprofil der Rhön verfälschen würde.

Zwei Landkreise im selben Gebirge, zwei Richtungen

Die bayerische Rhön bewegt sich nicht als Ganzes. Der Landkreis Rhön-Grabfeld kam 2025 auf 919.883 Übernachtungen, das sind 86.331 mehr als 2019 und ein Plus von 10,36 Prozent. Es ist zugleich der höchste Wert seiner Reihe. Der Landkreis Bad Kissingen kam auf 2.054.973 Übernachtungen und lag damit 136.858 unter 2019, ein Minus von 6,24 Prozent. Die Tourismusregion T10 Rhön insgesamt liegt mit 2.843.115 Übernachtungen 1,40 Prozent unter dem Vor-Corona-Jahr.

Lkr. Rhön-Grabfeld, 2025 gegen 2019

+10,36 %

919.883 statt 833.552 Übernachtungen. Höchststand der Reihe seit 2018.

Lkr. Bad Kissingen, 2025 gegen 2019

−6,24 %

2.054.973 statt 2.191.831 Übernachtungen. Das Vorkrisenniveau ist nicht erreicht.

Wer sagt, die bayerische Rhön habe sich erholt, hat für Rhön-Grabfeld recht und für Bad Kissingen unrecht. Umgekehrt gilt dasselbe. Haltbar ist der Satz nur mit Angabe des Landkreises.

Ein Teil des Anstiegs in Rhön-Grabfeld ist allerdings keine wachsende Nachfrage, sondern ein schrumpfendes Angebot. Die Bettenzahl fiel von 5.027 im Dezember 2019 auf 4.763 im Dezember 2025, ein Rückgang um 5,25 Prozent. Die Auslastung stieg im selben Zeitraum von 41,7 auf 47,4 Prozent. Ein Teil dieser Verbesserung entsteht schlicht dadurch, dass sich dieselben Übernachtungen auf weniger Betten verteilen. Für Eigentümer ist das eine gute Nachricht mit Fußnote: Der Wettbewerb vor Ort dünnt aus, die Nachfrage wächst deswegen aber nicht automatisch mit.

Thüringen verliert Gäste und behält die Nächte

Die Thüringer Rhön liefert die einzige lange und saubere Reihe der Region. Sie erzählt etwas, das in der Gesamtsumme untergeht. Die Ankünfte fielen vom Höchststand 2017 mit 125.200 auf 107.712 im Jahr 2025, ein Minus von 13,97 Prozent. Die Übernachtungen gingen im selben Vergleich nur um 1,94 Prozent zurück, von 490.191 auf 480.680. Aufgefangen hat das die Aufenthaltsdauer: Sie stieg von 3,9 auf 4,5 Tage und damit um 15,4 Prozent.

Für ein Objekt im Reisegebiet Thüringer Rhön bedeutet das weniger, dafür längere Buchungen. Die Zahl der Anreisen sinkt, der Wert je Gast steigt. Wer Mindestaufenthalte und Wechseltage darauf einstellt, arbeitet mit dieser Bewegung statt gegen sie.

Das Corona-Tal hatte zwei Jahre, nicht eines

2020 zählte die Thüringer Rhön 371.020 Übernachtungen, 2021 waren es 371.139. Der Abstand beträgt 119 Übernachtungen oder 0,03 Prozent. Eine Grafik, die 2020 als Tiefpunkt markiert, behauptet damit eine Genauigkeit, die die Daten nicht hergeben. Wir kennzeichnen 2020 und 2021 deshalb als gemeinsames Tal.

Bemerkenswert ist die Gegenbewegung im selben Zeitraum: 2021 lagen die Ankünfte mit 73.041 noch unter dem Wert von 2020, die Aufenthaltsdauer erreichte mit 5,1 Tagen den höchsten Wert der gesamten Reihe.

2025 verschwindet ein Stück der Statistik

Zum Berichtsjahr 2025 hat Bayern die Kleinbeherbergungsstatistik eingestellt. Rechtsgrundlage ist § 7 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (GVBl. S. 619), mit dem das Bayerische Statistikgesetz geändert wurde. Bis dahin erfasste der Freistaat in den Prädikatsgemeinden auf freiwilliger Basis auch Betriebe unter zehn Betten und Privatquartiere. Die Rhön mit ihren vielen Luftkur- und Erholungsorten ist davon überdurchschnittlich betroffen. Vergleiche der bayerischen Rhön über die Grenze 2024 zu 2025 hinweg brauchen deshalb einen Vorbehalt, und zwar dauerhaft.

Die beiden prägenden Auszeichnungen der Region sind älter und beständiger. 1991 erkannte die UNESCO die Rhön als Biosphärenreservat an. 2014 zeichnete die International Dark Sky Association den Sternenpark Rhön aus. Beides trägt bis heute den größten Teil dessen, womit die Region wirbt, und beides ist für Vermieter ein Produktthema und keine Auflage.

Sechs Daten, die den Rahmen setzen

Der gestrichelte Abschnitt links steht für die Jahre, für die keine regionale Zeitreihe verfügbar ist.

  • 1991

    Die UNESCO erkennt die Rhön als Biosphärenreservat an. Für die Jahre davor und bis 2012 liegt keine regionale Zeitreihe vor.

  • 2013

    Die Reisegebietsreihe der Thüringer Rhön beginnt. 122.575 Ankünfte, 462.425 Übernachtungen.

  • 2014

    Die International Dark Sky Association erkennt den Sternenpark Rhön an.

  • 2018

    Erstes beschaffbares Jahr der Tourismusregion T10 Rhön: 2.882.450 Übernachtungen.

  • 2020/21

    Gemeinsames Corona-Tal der Thüringer Rhön: 371.020 und 371.139 Übernachtungen.

  • 2025

    Bayern stellt die Kleinbeherbergungsstatistik ein. Rhön-Grabfeld erreicht den Höchststand seiner Reihe.

Zwischen 1991 und 2013 existiert für die Rhön keine regionale Zeitreihe. Landesreihen reichen weiter zurück, sie messen aber Bayern, Hessen und Thüringen und nicht die Region.

Infografik zur Entwicklung von Rhön und hessischem Bergland: Bettenauslastung 2025, Übernachtungen der bayerischen Landkreise seit 2018 und der Thüringer Rhön seit 2013

Die Entwicklung im Überblick. Die Reihen beginnen zu unterschiedlichen Jahren, weil die drei Statistischen Landesämter unterschiedlich lange regional gliedern.

Quellen: Bayerisches Landesamt für Statistik, Statistischer Bericht G IV 1 m 12/2018 bis 12/2025, Tabellen 4 und 6 · Thüringer Landesamt für Statistik, Landesdatenbank ld000805, Reisegebiet E35 Thüringer Rhön, Gebietsstand 1. Januar 2025 · Hessisches Statistisches Landesamt, G IV 1 m 12/2025, Tabellen 2 und 4 · Bayerisches Statistikgesetz in der Fassung des Gesetzes vom 23. Dezember 2024, GVBl. S. 619 · Biosphärenreservat Rhön.

ZEHN JAHRE IN ZAHLEN

Zehn Jahre in Zahlen

Vier Tabellen und ein Diagramm, alles aus amtlichen Quellen. Wo ein Wert fehlt oder nicht vergleichbar ist, steht das an der Tabelle und nicht im Kleingedruckten. Auf schmalen Bildschirmen lassen sich Tabellen und Diagramm seitlich verschieben.

1. Thüringer Rhön 2013 bis 2025

Die einzige lange und ununterbrochene Reisegebietsreihe der Region. Reisegebiet E35, Gebietsstand 1. Januar 2025, Betriebe ab zehn Betten, Camping ohne Dauercamping.

JahrAnkünfteÜbernachtungenAufenthaltsdauer in TagenAnmerkung
2013122.575462.4253,8 
2014115.182459.8484,0 
2015117.007461.5283,9 
2016117.453472.0914,0 
2017125.200490.1913,9Höchststand Ankünfte
2018123.454495.7604,0Höchststand Übernachtungen
2019117.404493.1454,2 
202083.224371.0204,5Pandemiejahr
202173.041371.1395,1Pandemiejahr
2022106.565439.9944,1 
2023113.172470.6124,2 
2024111.445474.9104,3 
2025107.712480.6804,5aktuellster Stand

Der Befund steckt im Vergleich zweier Spalten. Von 2017 auf 2025 fielen die Ankünfte um 13,97 Prozent, die Übernachtungen aber nur um 1,94 Prozent. Getragen hat das die Aufenthaltsdauer, die von 3,9 auf 4,5 Tage stieg. Die beiden gelb hinterlegten Jahre 2020 und 2021 liegen mit 119 Übernachtungen Abstand praktisch gleichauf und bilden ein gemeinsames Tal.

Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik, Landesdatenbank ld000805, Beherbergung im Reiseverkehr nach Reisegebieten.

2. Die beiden bayerischen Landkreise 2018 bis 2025

Betten und Auslastung werden für die Tourismusregion T10 Rhön nicht veröffentlicht, deshalb steht hier die Kreisebene. Betten jeweils im Dezember, ohne Campingplätze. Die Auslastung ist der amtlich ausgewiesene Jahreswert.

JahrRhön-Grabfeld: ÜbernachtungenBettenAuslastungBad Kissingen: ÜbernachtungenBettenAuslastung
2018822.8115.06341,0 %2.195.9159.97959,0 %
2019833.5525.02741,7 %2.191.8319.42660,5 %
2020591.9913.87736,2 %1.358.3647.16944,9 %
2021645.9144.94334,4 %1.470.9309.57248,3 %
2022850.1935.00442,3 %1.846.6059.64151,1 %
2023905.7814.99144,6 %2.018.0559.66155,1 %
2024915.8424.80446,1 %2.060.5589.72655,8 %
2025919.8834.76347,4 %2.054.9739.71955,9 %

Zwei Landkreise, zwei Richtungen. Rhön-Grabfeld liegt 2025 um 10,36 Prozent über 2019, Bad Kissingen um 6,24 Prozent darunter. Wer die Summe beider Kreise als „bayerische Rhön“ ausgibt, überzeichnet zudem die Tourismusregion T10 um 131.741 Übernachtungen oder 4,63 Prozent, weil T10 Teile beider Kreise ausschließt.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Statistischer Bericht G IV 1 m, Ausgaben 12/2018 bis 12/2025, Tabellen 4 und 6.

3. Das Jahr in zwei Kurven

Monatswerte 2025. Die amtliche Bettenauslastung ist mit dem Faktor 1,25 auf das Niveau professionell vermarkteter Ferienobjekte umgerechnet, gedeckelt bei 90. Beide Gebiete stehen getrennt, weil ihre Kurven verschieden verlaufen.

010203040506070JanFebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDezOktober: die Rhön steigt gegen den September, das Bergland fällt weiterRhönhessisches Bergland
Rhön, Jahreswert 56hessisches Bergland, Jahreswert 37Oktober
Monat 2025Rhön amtlichRhön Kachelwerthessisches Bergland amtlichBergland Kachelwert
Jan35,2 %4422,3 %28
Feb40,4 %5026,4 %33
Mär42,5 %5326,1 %33
Apr45,1 %5631,8 %40
Mai46,2 %5833,2 %42
Jun48,6 %6134,5 %43
Jul48,6 %6134,4 %43
Aug50,1 %6336,9 %46
Sep47,5 %5930,5 %38
Okt47,7 %6029,7 %37
Nov42,6 %5324,6 %31
Dez39,3 %4923,6 %30
Jahr 202544,8 %5629,9 %37

Der Oktober trennt die beiden Gebiete. In der Rhön steigt er mit 47,7 Prozent gegenüber dem September mit 47,5 Prozent leicht an und belegt Rang 4 des Jahres; im Landkreis Rhön-Grabfeld ist er sogar der zweitstärkste Monat. Im hessischen Bergland fällt er von 30,5 auf 29,7 Prozent und liegt auf Rang 7. Der Absturz von August auf September beträgt in der Rhön 2,5 Punkte, im Bergland 6,4 Punkte. Eine gemeinsame Kurve würde genau diesen Unterschied unsichtbar machen.

Und der Winter ist keine zweite Saison. Trotz Wasserkuppe und Kreuzberg ist der Januar in beiden Gebieten der schwächste Monat des Jahres, gefolgt vom Dezember. Die Rhön-Kurve ist dafür ungewöhnlich flach: Zwischen dem stärksten und dem schwächsten Monat liegen nur 14,9 Punkte, ein Verhältnis von 1,42. Ursache ist der ganzjährige Kur- und Klinikbetrieb im Landkreis Bad Kissingen, wo die Auslastung nur zwischen 44,0 Prozent im Januar und 61,0 Prozent im Juli schwankt. Im hessischen Bergland liegt dasselbe Verhältnis bei 1,65.

Quellen: Hessisches Statistisches Landesamt, G IV 1 m, Tabelle 2, gemeindescharf für die hessische Rhön und auf Kreisebene für das Bergland · Bayerisches Landesamt für Statistik für die Landkreise Rhön-Grabfeld und Bad Kissingen · Thüringer Landesamt für Statistik, Reisegebiet E35. Jeweils bettentaggewichtet zusammengefasst.

4. Gästeabgabe je Ort, mit der wirklichen Altersgrenze

24 von 31 geprüften Orten erheben eine Abgabe. Die Spalte „Schuldner“ ist die wichtigste der Tabelle: Beim Kurbeitrag zahlt der Gast und der Vermieter zieht ein, bei der Übernachtungssteuer schuldet der Vermieter selbst.

OrtLandArt der AbgabeSatz je Person und NachtSchuldnerKinder frei bis
Bad KissingenBYKurtaxe nach KurtaxV4,00 €Gast18 Jahre, Azubis bis 25
Bad Sooden-AllendorfHEKurbeitrag3,60 €, im Ortsteil Dudenrode 2,00 €Gast10 Jahre, danach halber Satz
Bad Brückenau, StaatsbadBYKurtaxe nach KurtaxV3,30 €Gast18 Jahre
Bad KarlshafenHEKurbeitrag3,00 €, Zone B 2,00 €Gastvolljährig, also 18 Jahre
Willingen (Upland)HEKurbeitrag3,00 / 2,50 / 2,00 / 1,50 € je KurgebietGast14 Jahre, ab der 5. Familienperson frei
Bad BockletBYKurtaxe nach KurtaxV2,80 €Gast18 Jahre
Bad WildungenHEKurbeitrag2,60 €, ermäßigt 1,30 €Gast6 Jahre
Bad Brückenau, übriges StadtgebietBYKurbeitrag nach Satzung2,50 € für die 1. und 2. Person, sonst 2,20 €Gast18 Jahre, nur mit Begleitung
Bad Königshofen i. GrabfeldBYKurbeitrag2,50 € ab 16 Jahren, 2,10 € von 6 bis 15 JahrenGast5 Jahre
Bad SalzschlirfHEKurbeitrag2,50 €, beruflich 1,25 €Gast16 Jahre, nur mit Aufsichtsperson
Gersfeld (Rhön)HEKur- und Tourismusbeitrag2,10 €Gast14 Jahre
DiemelseeHETourismusbeitrag2,00 €Gast14 Jahre, im Personenkreis geregelt
HerbsteinHEKurbeitrag2,00 €, ab 16 Jahren 1,00 €Gast16 Jahre, nur mit Aufsichtsperson
Bad ZwestenHEKur- und Tourismusbeitrag1,70 €Gast14 Jahre
WaldeckHETourismusbeitrag1,00 €Gast14 Jahre
EdertalHEKurbeitrag1,00 €Gast14 Jahre
Bischofsheim a. d. RhönBYKurbeitrag1,00 €Gast16 Jahre
SchottenHETourismusbeitrag1,00 €Gast6 Jahre
Ehrenberg (Rhön)HEÜbernachtungssteuer1,00 €Betrieb18 Jahre
HofbieberHEÜbernachtungssteuer1,00 €Betrieb10 Jahre, Schüler und Azubis bis 27
Poppenhausen (Wasserkuppe)HEÜbernachtungssteuer1,00 €Betrieb18 Jahre
Tann (Rhön)HEÜbernachtungssteuer1,00 €Betrieb18 Jahre
HildersHEÜbernachtungssteuer1,00 €Betrieb18 Jahre
Bad Bocklet, zusätzlichBYÜbernachtungsbeitrag im Fremdenverkehrsbeitrag0,80 € Kurbezirk I, 0,55 € Kurbezirk IIBetrieb16 Jahre, nur mit Begleitung

Sieben Altersgrenzen, nicht eine. Die Tabelle enthält die Grenzen 5, 6, 10, 14, 16 und 18 Jahre, dazu 25 Jahre für Auszubildende in Bad Kissingen und 27 Jahre für Schüler und Auszubildende in Hofbieber. Die Faustformel „Kinder unter 18 sind frei“ trifft auf 4 der 22 erhebenden Orte zu. Bad Bocklet arbeitet für dieselbe Nacht mit zwei Grenzen: 18 Jahre für die Kurtaxe des Gastes und 16 Jahre für den Übernachtungsbeitrag des Vermieters.

Neun geprüfte Orte erheben gar nichts: Wildflecken, Bad Neustadt a. d. Saale, Oberelsbach und Fladungen in Bayern, Korbach, Frankenau und Hessisch Lichtenau in Hessen sowie Dermbach und Kaltennordheim in Thüringen. In der gesamten Thüringer Rhön erhebt damit keiner der geprüften Orte eine Gästeabgabe.

Quellen: 56 kommunale Satzungen im Volltext, Prüfstand 18. August 2026 · Bayerische Kurtaxverordnung vom 2. September 2013, zuletzt geändert am 24. Juli 2024. Sätze und Altersgrenzen können sich jährlich ändern.

Wie diese Zahlen entstanden sind

Zum Faktor 1,25. Die amtliche Bettenauslastung misst alle Betriebe ab zehn Betten, überwiegend also Hotellerie. Professionell vermarktete Ferienobjekte liegen darüber, aber nicht beliebig weit. Ein höherer Faktor wäre nur zu rechtfertigen, wenn Ferienhäuser und Ferienwohnungen die Bettenmehrheit stellten. Sie halten aber 14,3 Prozent der Betten in Bayern, 9,3 Prozent in Thüringen und 8,8 Prozent in Hessen, jeweils ohne Campingplätze. Zusätzlich liegt die amtliche Auslastung dieser Betriebsart 9,0 Punkte (Hessen), 13,2 Punkte (Bayern) und 16,5 Punkte (Thüringen) unter der Hotellerie. 1,25 ist damit bereits die obere vertretbare Grenze und keine vorsichtige Annahme.

Warum die Monatswerte nicht gegen den Jahreswert gerechnet werden dürfen. Thüringen weist die Jahresauslastung auf Basis angebotener Bettentage aus, die Jahrestabelle nennt daneben aber nur den Bettenbestand des Monats Juli. Wer beides verrechnet, kommt auf 35,9 statt der amtlichen 41,3 Prozent, also 5,4 Punkte zu niedrig. In Bayern entsteht der umgekehrte Fehler: Dort enthalten die Übernachtungen den Campingverkehr, die Bettenzahl nicht. Eine Eigenrechnung bläst den Sommer im Landkreis Rhön-Grabfeld um bis zu 9,9 Punkte auf und erzeugt eine Saisonkurve, die es so nicht gibt. Wir haben deshalb ausschließlich amtliche Auslastungsspalten übernommen.

Was wir nicht beziffern können. Wie hoch der Anteil der Ferienwohnungen an den Betten der Rhön oder des hessischen Berglands ist, lässt sich amtlich nicht belegen. Alle drei Länder gliedern nach Betriebsarten ausschließlich auf Landesebene: Hessen in einer reinen Landestabelle, Thüringen ebenso, Bayern nur gekreuzt mit Gemeindegruppen wie Heilbädern und Erholungsorten, nicht mit Kreisen oder Tourismusregionen. Ein Regionalwert wäre eine Sonderauswertung und keine Veröffentlichung. Wir nennen deshalb nur die Landeswerte.

Und eine Zahl, die kursiert. Für „die Rhön“ über alle drei Länder wird eine Bettenauslastung von 43 Prozent genannt. Sie stammt von der Rhön GmbH, wurde nach eigener Angabe gemeinsam mit Touristikern, Gemeinden und Landkreisen erhoben und erfasst Thüringen nur teilweise. Als Größenordnung ist sie brauchbar, als amtlicher Beleg nicht. Die Werte auf dieser Seite stammen aus den drei Statistischen Landesämtern.

AUS DER REGION

Was in der Region gerade diskutiert wird

Vierzehn Meldungen aus dem Zeitraum Januar 2024 bis August 2026, jede mit Datum, Medium und Quelle. Unter jeder Meldung steht eine Zeile aus Eigentümersicht. Wir zitieren nur, was zum Zeitpunkt der Recherche abrufbar war; zwei thematisch passende Beiträge sind inzwischen gelöscht und stehen deshalb nicht in dieser Liste.

Wasserkuppe und Wintersport

Standort
26.02.2026 · Osthessen|NewsKernbeleg

Skilifte in der Rhön ziehen Bilanz zur Saison 2025/26

Die Ski- und Rodelarena Wasserkuppe kam auf 54 Betriebstage bei einem langjährigen Schnitt von rund 60. Der Skilift Zuckerfeld erreichte 35 von angestrebten 40 Tagen, das Wintersportzentrum Kreuzberg 16 Tage nach zuvor rund fünf pro Jahr und einer komplett geschlossenen Vorsaison. Die Betreiber selbst bewerten die Saison positiv: „Wir sind sehr zufrieden mit der Saison“, sagt Florian Heitmann für die Wasserkuppe.

Was das für Sie heißt: Wintersport trägt in der Rhön ein Zusatzgeschäft von wenigen Wochen, kein Standbein. Wer im Winter vermietet, kalkuliert mit Wanderern, Kurgästen und Sternenhimmel, nicht mit Schnee. Ein Exposé, das Skifahren in den Mittelpunkt stellt, verspricht etwas, das im Schnitt an 54 Tagen im Jahr einlösbar ist.

Zur Meldung

12.12.2025 · Osthessen|News

Kein Naturschnee zum Saisonstart, Beschneiung erst ab minus drei Grad

Vor Saisonbeginn lag kein Naturschnee. Betriebsleiter Florian Heitmann setzte auf technische Beschneiung. Die Kanonen arbeiten erst ab etwa minus drei Grad und nur, wenn bereits eine Grundschneedecke vorhanden ist.

Was das für Sie heißt: Der Saisonstart ist nicht planbar. Stornofreundliche Konditionen im Dezember kosten weniger als leere Wochen mit strenger Stornoregel.

Zur Meldung

28.12.2024 · Osthessen|NewsKernbeleg

Totale Überlastung auf der Wasserkuppe, die Polizei sperrt die Zufahrt

Rund 700 Pkw-Stellplätze reichen an Spitzentagen nicht aus; an vollen Tagen kommen etwa 2.000 Menschen gleichzeitig an. Über die Sperrung der Zufahrt entscheidet die Polizei, damit Rettungswege frei bleiben. Das Muster hat sich in beiden Wintern 2024/25 und 2025/26 wiederholt.

Was das für Sie heißt: Das ist ein Tagesgäste-Problem und kein Nachfrageproblem. Wer in Laufweite vermietet oder einen eigenen Stellplatz am Objekt hat, verkauft damit ein echtes Argument: Gäste, die vor Ort übernachten, stehen nicht in der Schlange an der Zufahrt.

Zur Meldung

Anreise und Baustellen 2026

Gästekommunikation
29.01.2026 · Osthessen-ZeitungFür 2026 relevant

Zufahrt zur Wasserkuppe wird saniert, zahlreiche Baustellen in 2026

Bauherr ist Hessen Mobil. Die L 3068 wird in zwei aufeinanderfolgenden Abschnitten erneuert, zuerst Abtsroda bis Wasserkuppe, anschließend Fuldaquelle bis B 284. Der Berg bleibt dabei immer von einer Seite erreichbar, das Bauende ist für Herbst 2026 angekündigt. In der zweiten Jahreshälfte kommt eine Vollsperrung der Ortsdurchfahrt Gersfeld auf der B 279 über rund 600 Meter hinzu.

Was das für Sie heißt: Das gehört ab sofort in jede Buchungsbestätigung. Ein Satz zur aktuellen Anfahrt und eine Kartenskizze verhindern verspätete Anreisen und schlechte Bewertungen, die mit Ihrem Objekt nichts zu tun haben.

Zur Meldung

Sperrung 07.07. bis 03.08.2025 · Hessische Landesbahn

Rhönbahn RB 52 Fulda–Gersfeld vier Wochen komplett gesperrt

Wegen Bauarbeiten der DB InfraGO fuhr die Rhönbahn zwischen dem 7. Juli und dem 3. August 2025 gar nicht, es gab Busersatzverkehr. Die Sperrung lag mitten in den hessischen Sommerferien. Die Strecke ist danach wieder in Betrieb gegangen.

Was das für Sie heißt: Die pauschale Aussage „gut mit der Bahn erreichbar“ hält der Realität nicht immer stand. Prüfen Sie vor der Saison den Fahrplan und schreiben Sie die Alternative gleich mit ins Exposé.

Zur Meldung

Betriebe, Investitionen und Infrastruktur

Strukturwandel
23.03.2026 · Osthessen|NewsAnzeige

Historischer Hotelkomplex „Sonne“ in Gersfeld steht zum Verkauf

Wörtlich heißt es, die Immobilie werde „seit 2025 nicht mehr als Hotel beziehungsweise Restaurant betrieben“. Der Bestand umfasst 19 Gästezimmer und fünf vollständig eingerichtete Apartments, der Kaufpreis liegt bei einer Million Euro.

Was das für Sie heißt: Klassische Hotellerie gibt auf, die Substanz sucht eine neue Nutzung. Das ist genau die Ausgangslage, in der viele Eigentümer heute stehen. Der Beitrag ist erkennbar ein bezahlter Immobilienbeitrag, für die Tatsachen aber brauchbar.

Zur Meldung

01.07.2026 · Osthessen|News

Kissinger Hütte im Umbau, Pächtersuche seit August 2025

Die Kissinger Hütte am Feuerberg brannte im März 2025 ab. Der Wiederaufbau wurde noch im selben Monat beschlossen, im August 2025 startete ein öffentlicher Aufruf zur Pächtersuche. 2026 lief der Umbau.

Was das für Sie heißt: Der Verlust der Immobilie war das eine Problem, die Betreiberfrage das zweite und hartnäckigere. Ausflugsgastronomie ist im Umfeld Ihres Objekts kein Selbstläufer.

Zur Meldung

05.05.2026 · Rhönkanal

RhönVillage: 46 Chalets am Rhön Park Aktiv Resort

Geplant sind 46 Chalets von je rund 126 Quadratmetern für bis zu sechs Personen. Der Bauantrag datiert auf Mai 2026, der Baubeginn ist für den Spätherbst 2026 nach der Hauptsaison vorgesehen. Investor ist die RhönVillage GmbH & Co. KG, eine Tochter der Rhön Park Hotel GmbH & Co. KG. Eine Investitionssumme nennt der Beitrag nicht.

Was das für Sie heißt: Es wird investiert, aber in großformatige, professionell betriebene Anlagen. Für Einzelobjekte heißt das: Der Wettbewerb um Sichtbarkeit wird professioneller, nicht kleiner.

Zur Meldung

02.06.2026 · Rhönkanal

Rhönforum startet Investitionsoffensive mit 31 Projektideen

Das Rhönforum e. V. hat 31 konkrete Projektideen gebündelt mit dem Ziel, mindestens 15 Millionen Euro zusätzlicher Investitionen in die touristische Infrastruktur einzuwerben. Zwischen 2010 und 2015 waren es rund zehn Millionen Euro. Anträge liefen bis zum 31. August 2026 bei der Thüringer Aufbaubank.

Was das für Sie heißt: Die thüringische Rhön hat Nachholbedarf und geht ihn an. Für Objekte dort kann sich das Umfeld in den nächsten Jahren spürbar verbessern.

Zur Meldung

21.12.2025 und 08.07.2025 · Fränkischer TagBezahlschranke

Bad Brückenau ohne Stabilisierungshilfe, keine Mittel für die Therme Sinnflut

Bad Brückenau erhielt 2025 keine Stabilisierungshilfe für den kommunalen Haushalt. Für die Therme Sinnflut waren im Haushalt 2025 keine Mittel eingeplant. Beide Beiträge stehen vollständig hinter der Bezahlschranke; belegbar sind Überschrift und Anriss.

Was das für Sie heißt: Von der kommunalen Haushaltslage hängen Kureinrichtungen, Gästekartenleistungen und Beitragssätze ab. Eine belegte Schließung gibt es nicht, ein Wertverlust von Ferienobjekten daraus erst recht nicht.

Zur Meldung

Nachfrage, Natur und Recht

Rahmenbedingungen
20.03.2026 · RhönkanalJahreszahlen

Rhön 2025: gleiche Gästezahl, mehr Umsatz

Für das Jahr 2025 nennt die Rhön GmbH 1,52 Millionen Ankünfte, ein Minus von 1,89 Prozent, knapp 5,0 Millionen Übernachtungen, ein Minus von 0,52 Prozent, und einen Bruttoumsatz von 1,744 Milliarden Euro, ein Plus von 8,90 Prozent. Die Aufenthaltsdauer gibt die Meldung mit 4,8 Tagen für Bayern und 2,1 Tagen für Hessen an.

Was das für Sie heißt: Die Region stagniert bei der Menge und wächst beim Wert. Das spricht für Qualitätsinvestitionen und gegen Preiskämpfe. Achtung bei der Quelle: Das ist eine Verbandszahl mit eigenem Berichtskreis, keine amtliche Statistik.

Zur Meldung

16.07.2026 · hessenschau.de

Edersee: Füllstand rund 29 Prozent, deutlich unter dem Vorjahr

Der Füllstand lag im Juli 2026 bei rund 29 Prozent gegenüber über 40 Prozent zum selben Zeitpunkt des Vorjahres. Der Leiter der Schifffahrt warnte vor einem weitgehenden Erliegen der Freizeitschifffahrt. Gleichzeitig werden die 1913 gefluteten Orte Asel, Berich und Bringhausen sichtbar und ziehen Besucher an.

Was das für Sie heißt: Für Objekte am Edersee ist der Wasserstand ein wiederkehrendes Standortthema mit zwei Seiten. Wassersport fällt aus, „Edersee-Atlantis“ zieht an. Wer beides in der Gästeinformation abbildet, steuert Erwartungen.

Zur Meldung

12.02.2026 · Deutscher FerienhausverbandRechtslage

EU-Kurzzeitvermietungsverordnung: keine pauschale Registrierungspflicht

Der Verband stellt klar: eine Registrierungspflicht besteht „nur dann, wenn eine Kommune ein EU-konformes digitales Registrierungsverfahren eingeführt hat“. Solange das nicht der Fall ist, dürfen Eigentümer ohne Registrierungsnummer vermieten. Plattformen müssen Nummern anzeigen und Belegungsdaten monatlich an eine zentrale Schnittstelle der Bundesnetzagentur melden. Die Umsetzungsfrist lief bis zum 20. Mai 2026.

Was das für Sie heißt: Stand August 2026 ist uns in der Rhön und im hessischen Bergland keine Kommune mit eingeführtem Registrierungsverfahren bekannt. Ohne kommunales Verfahren gibt es auch keine Nummer, die Sie beantragen könnten.

Zur Meldung

07.08.2026 · Rhönkanal

Point Alpha mit rund 56.500 Besuchern im Jahr 2025

Die Gedenkstätte zählte 2025 rund 56.500 Besucher. Knapp 510 Führungen wurden von Schulklassen gebucht, ein Plus von 15 Prozent.

Was das für Sie heißt: Ein wetterunabhängiges Ganzjahresziel mit wachsendem Schulklassengeschäft. Das füllt Wochentage und Nebensaison, also genau die Lücken, die Wanderurlaub offen lässt.

Zur Meldung

Zur Quellenlage

Fuldaer Zeitung, HNA, Main-Post, Bayerischer Rundfunk, MDR und Thüringer Allgemeine sperren den automatisierten Abruf. Von dort ist auf dieser Seite kein Artikel belegt.

Ausgewertet wurden Osthessen|News, Osthessen-Zeitung, hessenschau.de, Rhönkanal, Mainfranken News, Fränkischer Tag, die Hessische Landesbahn, das Biosphärenreservat Rhön und der Deutsche Ferienhausverband. Zwei hessenschau-Beiträge zum Sternenpark und zu den Skiliften der Wasserkuppe wurden depubliziert und liefern beim Abruf HTTP 410; sie sind hier weder verlinkt noch zitiert. Ein Beitrag der Osthessen-Zeitung vom März 2025 zur Lage der Skilifte liefert HTTP 404 und ist ebenfalls nicht verwendet.

Beiträge hinter einer Bezahlschranke sind gekennzeichnet. Aus ihnen stammen ausschließlich Angaben aus Überschrift und Anriss.

RECHT UND PFLICHTEN

Was Behörden in drei Bundesländern verlangen

Drei Bundesländer, drei Landesbauordnungen, 31 geprüfte Gemeinden mit eigenem Satzungsrecht. Dieser Abschnitt sortiert, was davon Sie als Eigentümer wirklich trifft, und beginnt mit dem Punkt, der sich seit 2024 am stärksten verändert hat.

1. In fünf hessischen Rhön-Gemeinden zahlen Sie die Abgabe selbst

Der wichtigste Befund dieser Seite. Zwischen April 2024 und Januar 2025 haben fünf Gemeinden den Kurbeitrag durch eine Übernachtungssteuer ersetzt. Das klingt nach einer Umbenennung und ist ein Wechsel des Schuldners.

 Kurbeitrag oder TourismusbeitragÜbernachtungssteuer
Wer schuldet die Abgabeder Gastder Beherbergungsbetrieb, also Sie
Ihre RolleEinzugsstelle für die GemeindeSteuerschuldner
Wenn beim Gast nichts eingezogen wurdeNachforderung beim Gast, Haftung des Vermieters nach SatzungSie schulden die Steuer trotzdem
RechtsnaturBeitrag für eine Gegenleistung, etwa Kureinrichtungenörtliche Aufwandsteuer ohne Gegenleistungspflicht

Praktisch heißt das: Reist ein Gast ab, ohne gezahlt zu haben, war das beim Kurbeitrag ein Forderungsproblem gegenüber dem Gast. Bei der Übernachtungssteuer ist es Ihre Steuerschuld gegenüber der Gemeinde. Die Abgabe gehört damit in die Preiskalkulation und nicht unter die Durchlaufposten.

GemeindeAbgabenartgültig abSchuldner
Gersfeld (Rhön)Kur- und Tourismusbeitrag01.01.2023Gast
Ehrenberg (Rhön)Übernachtungssteuer01.04.2024Betrieb
HofbieberÜbernachtungssteuer01.04.2024Betrieb
Tann (Rhön)Übernachtungssteuer01.04.2024Betrieb
Poppenhausen (Wasserkuppe)Übernachtungssteuer01.04.2024Betrieb
HildersÜbernachtungssteuer01.01.2025Betrieb

Gersfeld ist die Ausnahme. Es ist die einzige Gemeinde der hessischen Rhön, die noch einen echten Kurbeitrag erhebt. Die Satzung von Ehrenberg nennt Ferienhaus und Ferienwohnung ausdrücklich als steuerpflichtige Beherbergung. Der Satz beträgt in allen fünf Gemeinden 1,00 Euro je Übernachtung.

Quellen: Übernachtungssteuersatzungen der Gemeinden Ehrenberg (Rhön), Hofbieber, Tann (Rhön), Poppenhausen (Wasserkuppe) und Hilders · Kur- und Tourismusbeitragssatzung der Stadt Gersfeld (Rhön) zum 01.01.2023. Alle Satzungen im Volltext geprüft, Stand 18. August 2026.

2. Was eine Satzung wörtlich von Ihnen verlangt

Die Kur- und Tourismusbeitragssatzung der Stadt Gersfeld ist ein gutes Beispiel, weil sie die Vermieterpflichten in einem eigenen Paragraphen bündelt. Das ist kein Sonderfall, sondern der übliche Aufbau in dieser Region.

„§ 8 Kur- / Gästekarte. (1) Über den gezahlten Kurbeitrag oder Tourismusbeitrag wird dem Gast vom Vermieter, nach den Vorgaben der Stadt Gersfeld (Rhön), eine Bescheinigung, eine Kur- oder Gästekarte, ausgestellt und ausgehändigt. […] (4) Die Kur- oder Gästekarte wird auf den Namen des oder der Beitragspflichtigen ausgestellt und ist nicht übertragbar.“

„§ 9 Pflichten der Vermieter. (1) Die Vermieter erhalten eine Abschrift dieser Kur- und Tourismusbeitragssatzung, die sie ihren Gästen durch Aushang an einer geeigneten Stelle zur Kenntnis zu bringen haben. (2) Der Kurbeitrag oder der Tourismusbeitrag ist von den Vermietern monatlich unaufgefordert mit der Stadt Gersfeld (Rhön) […]“

Kur- und Tourismusbeitragssatzung der Stadt Gersfeld (Rhön), Fassung gültig ab 1. Januar 2023.

Pflicht 1

Sie stellen die Gästekarte aus

Nicht die Stadt, sondern der Vermieter. Bei jedem Check-in, auf den Namen des Beitragspflichtigen, nicht übertragbar. Bei Selbstanreise ohne Empfang braucht das eine funktionierende Lösung.

Pflicht 2

Die Satzung hängt im Objekt aus

Eine Abschrift der Satzung ist den Gästen durch Aushang an geeigneter Stelle zur Kenntnis zu bringen. Das ist der Punkt, den Ferienwohnungen am häufigsten übersehen.

Pflicht 3

Sie rechnen monatlich ab, unaufgefordert

Ohne Aufforderung durch die Stadt, Monat für Monat. Wer nur nach Aufforderung meldet, ist bereits säumig.

Zusatz

Die Meldung bleibt, auch ohne Meldeschein

Der Meldeschein für deutsche Gäste ist seit dem 1. Januar 2025 abgeschafft. Die Meldung an die Gemeinde nach der Beitragssatzung ist davon unberührt und läuft weiter.

3. Die Gästekarte ist hier kein Produkt, sondern ein Flickenteppich

Über drei Bundesländer verteilt gibt es weder einen gemeinsamen Namen noch einen gemeinsamen Leistungsumfang noch einen gemeinsamen Träger. Was belegbar ist, steht links; was in Suchmaschinen kursiert und nicht existiert, steht rechts.

Belegt und nutzbar

Sieben Karten, die es wirklich gibt

  • Gästekarte Gersfeld, ausgestellt vom Gastgeber, im Beitrag enthalten. Freibad, Wildpark, Segelflugmuseum, geführte Wanderungen, je ein Parkschein für Rotes Moor und Wasserkuppe. Ohne ÖPNV-Freifahrt.
  • Gastkarte Bad Kissingen, im Kurbeitrag enthalten, mit kostenfreier Busnutzung bis zum Kreuzberg und freiem Eintritt zu den Kurkonzerten. Die kursierende Schreibweise „GästeCard“ ist nicht die amtliche.
  • Gästekarte Bad Bocklet, freie Nutzung der Regionalbusse, Heilwasser am Balthasar-Neumann-Brunnen.
  • Gästekarte Bad Brückenau, Kureinrichtungen und Schlosspark-Ensemble, Freifahrt im Bäderlandbus an Wochenenden und Feiertagen.
  • Bäderland Bayerische Rhön ist ein Verbund, kein Kartenprodukt. Belegt ist nur die wechselseitige Anerkennung der Ortskarten im Bäderlandbus, und der fährt etwa von Mai bis Oktober an Wochenenden und Feiertagen.
  • MeineCardPlus der GrimmHeimat NordHessen, die stärkste Karte der Region und im hessischen Bergland zu Hause: volle Freifahrt im NVV-Gebiet plus freier Eintritt in eine große Zahl von Freizeiteinrichtungen. Nicht käuflich, nur über teilnehmende Gastgeber, also ein freiwilliges Programm.
  • Kur- und Gästekarte Bad Sooden-Allendorf, satzungsrechtlich verankert. Träger ist eine Anstalt öffentlichen Rechts, die Karten in begründeten Fällen verweigern und einziehen darf.
Existiert nicht

Acht Namen, die Sie nicht verwenden sollten

  • Gästekarte Rhön als regionsweite Karte. Nicht belegbar.
  • Rhön Card. 2019 angekündigt, wörtlich mit dem Zusatz, das sei „noch Zukunftsmusik“. Die Domain trägt seither eine unveränderte Ankündigungsseite ohne Impressum.
  • Rhönpass. Eingestellt; die Seite besteht heute aus einem einzigen Satz. Er war zudem kostenpflichtig.
  • Nordhessen-Card. Die Karte für Nordhessen heißt MeineCardPlus.
  • Edersee-Card. Am Edersee wird dieselbe MeineCardPlus unter dem Namen MeineCard Edersee+ vermarktet.
  • KONUS in Hessen. KONUS ist ausschließlich baden-württembergisch und gilt für den Schwarzwald.
  • Wasserkuppe-Card. Es gibt nur Einzelleistungen innerhalb der Gästekarte Gersfeld.
  • Bäderland-Card. Der Verbund hat keine eigene Karte.

Ein Satz, der so nicht stimmt: „In der Rhön fahren Gäste kostenlos Bus und Bahn.“ Belegt ist freie Fahrt nur im bayerischen Bäderland, dort saisonal und an Wochenenden, sowie im NVV-Gebiet über die MeineCardPlus. Die Gästekarte Gersfeld enthält keine ÖPNV-Freifahrt. Wer mit dem Gegenteil wirbt, produziert Beschwerden beim Check-in.

Quellen: Stadt Gersfeld (Rhön) · Stadt Bad Kissingen · Markt Bad Bocklet · Stadt Bad Brückenau · Bäderland Bayerische Rhön · GrimmHeimat NordHessen · Kurbeitragssatzung Bad Sooden-Allendorf. Abgerufen am 18. August 2026.

4. „Kinder unter 18 sind befreit“ trifft auf vier von 22 Orten zu

Die Region kennt sieben Altersgrenzen: 5, 6, 10, 14, 16 und 18 Jahre, dazu 25 Jahre für Auszubildende in Bad Kissingen und 27 Jahre für Schüler und Auszubildende in Hofbieber. Die vollständige Aufstellung steht in der Tabelle im Abschnitt „Zehn Jahre in Zahlen“.

Vier Muster machen die Sache unübersichtlicher, als eine Altersspalte vermuten lässt. Vier Orte staffeln, statt zu befreien, es gibt also eine Mittelstufe zwischen frei und voll: Bad Königshofen, Bad Wildungen, Bad Sooden-Allendorf und Herbstein. Fünf Orte knüpfen die Befreiung an eine Bedingung statt ans Alter, meist an die Begleitung durch eine volljährige Aufsichtsperson; in Bad Salzschlirf entfällt sie zusätzlich, sobald das Kind eine Kureinrichtung nutzt. Zwei Orte verstecken die Grenze im Personenkreis statt im Befreiungsparagraphen, nämlich Diemelsee und Bad Karlshafen. Und Bad Bocklet arbeitet für dieselbe Nacht mit zwei Grenzen: 18 Jahre für die Kurtaxe des Gastes, 16 Jahre für den Übernachtungsbeitrag, den der Vermieter schuldet.

Rechenbeispiel: Familie mit Kindern von 8 und 12 Jahren, sieben Nächte in Bad Königshofen i. Grabfeld

Nach der Faustformel „unter 18 frei“: 2 Erwachsene × 7 Nächte × 2,50 €35,00 €
Tatsächlich befreit ist in Bad Königshofen nur, wer jünger als 5 Jahre ist 
2 Erwachsene × 7 Nächte × 2,50 €35,00 €
2 Kinder von 6 bis 15 Jahren × 7 Nächte × 2,10 €29,40 €
Tatsächlich fällig64,40 €
Differenz, für die der Vermieter gesamtschuldnerisch einsteht29,40 €

Die Spanne der Sätze beträgt 1,00 bis 4,00 Euro, also das Vierfache. Die hessische Rhön liegt geschlossen bei 1,00 Euro, Bad Kissingen mit 4,00 Euro am oberen Ende. In Willingen im Upland spreizt der Satz sogar innerhalb einer Gemeinde zwischen 1,50 und 3,00 Euro je nach Kurgebiet. Die Lage der Immobilie innerhalb des Orts verdoppelt dort die Abgabe. Wer eine Wohnung kauft, sollte das vor dem Notartermin wissen.

Und neun geprüfte Orte erheben gar nichts: Wildflecken, Bad Neustadt a. d. Saale, Oberelsbach und Fladungen in Bayern, Korbach, Frankenau und Hessisch Lichtenau in Hessen, Dermbach und Kaltennordheim in Thüringen. In der gesamten Thüringer Rhön erhebt keiner der geprüften Orte eine Gästeabgabe.

5. Zweckentfremdung: entwarnt. Baurecht: nicht entwarnt.

Diese beiden Themen werden regelmäßig verwechselt. Das eine ist in dieser Region tatsächlich kein Problem. Das andere ist der Hebel, an dem Bauaufsichtsbehörden ansetzen, und er gilt in allen drei Ländern.

LandZweckentfremdungsrecht auf LandesebeneGemeinde der Region mit Satzung
Hessenkein Landesgesetz; das landesweite Verbot ist 2004 ausgelaufen. Über § 12a Hessisches Wohnungsaufsichtsgesetz können Kommunen aber eigene Satzungen erlassen. Genutzt hat das vor allem Frankfurt am Main.keine gefunden
BayernLandesgesetz vorhanden (Zweckentfremdungsgesetz). Es ermächtigt Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt, per Satzung eine Genehmigungspflicht einzuführen.keine gefunden
Thüringenkein Landesgesetz. Ein Entwurf wurde 2024 beraten und fand keine Mehrheit.keine gefunden

Der oft zitierte Satz „Hessen hat seit 2004 kein Zweckentfremdungsverbot“ ist im Kern richtig und zu kurz. § 12a HWoAufG existiert, und eine Gemeinde kann davon Gebrauch machen. Für die Rhön und das hessische Bergland haben wir keine solche Satzung gefunden. Das ist eine Aussage über den Rechercheergebnisstand vom August 2026 und keine Garantie für die Zukunft.

Der Hebel, der überall greift, ist ein anderer. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18. Oktober 2017, Aktenzeichen 4 C 5.16, im ersten amtlichen Leitsatz entschieden: „Der Aufenthalt in Ferienwohnungen ist kein Wohnen im Sinne der Baunutzungsverordnung.“ Ferienwohnen ist bauplanungsrechtlich damit eine eigene Nutzungsart.

Daraus folgt der zweite Schritt, und die beiden Schritte gehören auseinandergehalten: Wer eine Wohnung von Dauerwohnen auf Ferienvermietung umstellt, vollzieht eine Nutzungsänderung. Genehmigungspflichtig ist die nicht wegen des Urteils, sondern nach den Landesbauordnungen. Einschlägig sind § 62 Abs. 1 Satz 1 der Hessischen Bauordnung, Art. 55 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung und § 62 Abs. 1 der Thüringer Bauordnung. Alle drei nennen die Nutzungsänderung ausdrücklich neben Errichtung und Änderung.

Häufiger Zitierfehler

Nicht § 63 HBO

§ 63 der Hessischen Bauordnung heißt „Baugenehmigungsfreie Bauvorhaben“, § 64 regelt die Genehmigungsfreistellung. Beides sind Ausnahmen. Mehrere kommerzielle Ratgeberseiten zitieren § 63 als Grundnorm. Die Grundnorm ist § 62 Abs. 1 Satz 1.

Obergerichtlich, nur Bayern

VGH München, Beschluss vom 25.10.2024

Redaktioneller Leitsatz: „Ferienwohnungen erfüllen nicht den Begriff des Wohnens.“ Der Kläger wollte eine seit 2016 als Ferienwohnung genutzte Erdgeschosswohnung nachträglich genehmigen lassen. Der Bebauungsplan setzte ein allgemeines Wohngebiet fest und schloss Beherbergungsbetriebe auch ausnahmsweise aus. Die Behörde lehnte ab und untersagte die Vermietung, sofort vollziehbar und mit Zwangsgeldandrohung. Klage und Zulassungsantrag blieben erfolglos. Neun Jahre gelebte Praxis haben nicht geschützt. Fundstelle BayVBl 2025, 131.

Für Hessen und Thüringen haben wir keine obergerichtliche Entscheidung zu diesem Sachverhalt gefunden und behaupten deshalb auch keine. Die Genehmigungspflicht folgt dort unmittelbar aus der jeweiligen Landesbauordnung. Für Bayern gilt zusätzlich Art. 57 Abs. 4 BayBO, der Nutzungsänderungen unter Bedingungen verfahrensfrei stellt. Diese Ausnahme entlastet in der Praxis meist nicht, weil sie voraussetzt, dass die neue Nutzung im jeweiligen Baugebiet allgemein zulässig ist. Im allgemeinen Wohngebiet ist Ferienwohnen das nach der zitierten Rechtsprechung gerade nicht.

Quellen: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.10.2017, Az. 4 C 5.16 · BayVGH, Beschluss vom 25.10.2024, Az. 15 ZB 24.1346 · HBO, BayBO und ThürBO im geltenden Wortlaut.

6. Vier weitere Punkte, die regelmäßig falsch dargestellt werden

Zweitwohnungssteuer

Es gibt hier keine Goslar-Regelung

13 von 34 geprüften Orten erheben eine Zweitwohnungssteuer, und alle 13 liegen in Hessen. In der bayerischen und der thüringischen Rhön erhebt keine geprüfte Kommune eine. Die Sätze reichen von 6 Prozent in Poppenhausen bis 20 Prozent in Schotten, der Median liegt bei 13 Prozent.

Entscheidend ist, was in keiner der 13 Satzungen steht: eine Ausnahme für die reine Kapitalanlage. Kein Nutzungsfaktor, keine Staffelung nach Verfügbarkeitstagen, keine Freistellung ausschließlich vermieteter Wohnungen. Der Regelfall in zehn Orten ist eine Ermäßigung auf 50 Prozent, wenn nachgewiesen wird, dass die Wohnung höchstens zwei Monate im Jahr für den persönlichen Lebensbedarf zur Verfügung steht. Maßgeblich sind die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres; wer erst im Lauf des Jahres auf reine Vermietung umstellt, greift für dieses Jahr ins Leere. Bad Wildungen und Kassel kennen gar keine Ermäßigung.

Meldepflicht

Der Meldeschein ist weg, die Meldung nicht

Seit dem 1. Januar 2025 entfällt der besondere Meldeschein für deutsche Staatsangehörige, geändert durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz in den §§ 29 und 30 BMG. Für ausländische Gäste bleibt er verpflichtend, einschließlich Identitätsprüfung. Meldescheine sind ein Jahr aufzubewahren.

Der Punkt, der dabei meist untergeht: Die kommunalen Kurbeitrags-, Tourismusbeitrags- und Übernachtungssteuersatzungen verlangen unabhängig davon weiterhin eine Meldung der Gäste. In dieser Region betrifft das praktisch jede Kurortgemeinde. Die Abschaffung des bundesrechtlichen Meldescheins entbindet nicht von der Abgabenmeldung.

Biosphärenreservat

Zwei Aussagen, die beide belegt sind

Für die Entwicklungszone, in der 74,79 Prozent der Fläche und praktisch alle Orte liegen, schreibt die Reservatsverwaltung, es gälten keine besonderen Vorschriften zur Bodennutzung, die über das bundesweit geltende Recht hinausgehen. Ein Ferienhaus im Ortsbereich von Gersfeld, Hilders oder Dermbach hat danach keine biosphärenspezifischen Zusatzauflagen.

Dem steht eine dokumentierte Gegenstimme gegenüber: Betriebe berichten von strengeren Anforderungen bei Baumaßnahmen im Reservat. Wir lösen den Widerspruch nicht auf, weil die Belege das nicht hergeben. Die erste Aussage betrifft die Bodennutzung in der Entwicklungszone, die zweite die gelebte Genehmigungspraxis. Bei Vorhaben im Außenbereich oder in Kern- und Pflegezone binden Sie die Reservatsverwaltung früh ein.

Sternenpark und EU-Recht

Zwei Pflichten, die keine sind

Die Beleuchtungsvorgaben des Sternenparks Rhön sind eine freiwillige Selbstverpflichtung von rund 40 Kommunen und richten sich an die öffentliche Beleuchtung. Für private Außenbeleuchtung besteht keine Umrüstungspflicht. Verbindlich wird das nur dort, wo eine Gemeinde entsprechende Festsetzungen in einen Bebauungsplan übernimmt, und dann kraft Bebauungsplan.

Die EU-Verordnung 2024/1028 zur Kurzzeitvermietung begründet keine pauschale Registrierungspflicht. Sie greift dort, wo eine Kommune ein EU-konformes digitales Registrierungsverfahren eingeführt hat. Stand August 2026 ist uns in dieser Region keine Kommune bekannt, die das getan hätte. Ein Gesetzeskürzel für die deutsche Umsetzung nennen wir bewusst nicht, weil das kursierende Kürzel nicht amtlich verifiziert ist.

Einordnung. Dieser Abschnitt gibt den Rechercheergebnisstand vom 18. August 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Kommunale Satzungen ändern sich jährlich, Sätze und Altersgrenzen ebenso. Vor der Aufnahme eines Objekts prüfen wir die geltende Beitrags- oder Steuersatzung der Gemeinde, den baurechtlichen Status der Wohnung und etwaige Sonderregelungen. Wo wir etwas nicht belegen konnten, steht das auf dieser Seite ausdrücklich als Lücke und nicht als Aussage.
ANGEBOT UND RÜCKGÄNGE

Was die Region bietet und was sie verloren hat

Regionalseiten zeigen gern nur die schöne Hälfte. Hier stehen beide nebeneinander, und die Verluste stehen links, weil sie für eine Kaufentscheidung die wichtigeren sind. Alles in beiden Spalten ist einzeln belegt. Was wir nicht belegen konnten, steht am Ende dieses Abschnitts.

Was die Region verloren hat

Belegte Rückgänge aus dem Zeitraum 2024 bis 2026

Wintersport ist ein Zusatzgeschäft geworden

Saison 2025/26: Ski- und Rodelarena Wasserkuppe 54 Betriebstage bei einem langjährigen Schnitt von rund 60, Skilift Zuckerfeld 35 statt angestrebter 40, Wintersportzentrum Kreuzberg 16 Tage nach einer komplett geschlossenen Vorsaison. Dauerhaft aufgegeben wurde keine Anlage, und die Betreiber bewerten die Saison selbst positiv.

Klassische Hotellerie zieht sich zurück

Der historische Hotelkomplex „Sonne“ in Gersfeld wird seit 2025 nicht mehr als Hotel oder Restaurant betrieben und steht mit 19 Zimmern und fünf Apartments für eine Million Euro zum Verkauf.

Ausflugsgastronomie am Berg

Die Kissinger Hütte am Feuerberg brannte im März 2025 ab. Der Wiederaufbau war schnell beschlossen, die Betreiberfrage nicht: Im August 2025 lief ein öffentlicher Aufruf zur Pächtersuche.

Kommunale Haushalte unter Druck

Bad Brückenau erhielt 2025 keine Stabilisierungshilfe, für die Therme Sinnflut waren im Haushalt 2025 keine Mittel eingeplant. Eine Schließung ist damit nicht belegt, wohl aber der finanzielle Rahmen, aus dem Kureinrichtungen und Gästekartenleistungen bezahlt werden.

Die Bahn fiel in der Hauptsaison aus

Die Rhönbahn RB 52 zwischen Fulda und Gersfeld war vom 7. Juli bis 3. August 2025 wegen Bauarbeiten komplett gesperrt, mitten in den Sommerferien. Sie fährt inzwischen wieder.

Der Edersee schwankt

Im Juli 2026 lag der Füllstand bei rund 29 Prozent gegenüber über 40 Prozent im Vorjahr. Der Konflikt zwischen Tourismus am See und Wasserabgabe für die Weser-Schifffahrt ist wiederkehrend und nicht das Ereignis eines Sommers.

Was sie zu bieten hat

Belegte Ziele, Auszeichnungen und Infrastruktur

Wasserkuppe und Kreuzberg

Die Wasserkuppe ist mit 950 Metern der höchste Berg Hessens, mit Sommerrodelbahn, Segelflugmuseum, Ski- und Rodelarena und Kletterwald. Der Kreuzberg auf bayerischer Seite ist Klosterbrauerei-Ziel und aus Bad Kissingen mit der Gastkarte kostenlos per Bus erreichbar.

Point Alpha

Rund 56.500 Besucher im Jahr 2025 und knapp 510 Führungen für Schulklassen, ein Plus von 15 Prozent. Wetterunabhängig, ganzjährig und werktags, also genau dort, wo Wanderurlaub Lücken lässt.

Biosphärenreservat und Sternenpark

UNESCO-Biosphärenreservat seit 1991, rund 243.000 Hektar über drei Bundesländer. Sternenpark seit 2014, anerkannt von der International Dark Sky Association; die Sternenparkwochen 2025 kamen in ihrer sechsten Auflage auf rund 90 Veranstaltungen.

Wandern und Radfahren

Der Hochrhöner führt von Bad Kissingen nach Bad Salzungen und wurde 2026 zwanzig Jahre alt. Der Milseburgweg ergänzt ihn über 73 Kilometer. Der Milseburgradweg nutzt auf 27 Kilometern eine ehemalige Bahntrasse bei nur 2,5 bis 3,5 Prozent Steigung; sein 1.172 Meter langer Tunnel ist allerdings nur vom 15. April bis 31. Oktober geöffnet.

Bad Kissingen als UNESCO-Welterbe

Seit Juli 2021 Teil der Welterbestätte „The Great Spa Towns of Europe“, gemeinsam mit zehn weiteren europäischen Kurstädten. Für ein einzelnes Objekt im Bestand ist der Denkmalschutz die praktisch relevante Hürde, nicht der Welterbestatus.

Nationalpark Kellerwald-Edersee und Vogelsberg

Der Nationalpark wurde 2020 um rund 1.950 Hektar auf 76,88 Quadratkilometer erweitert; ausgewählte Flächen gehören seit 2011 zum Weltnaturerbe der Buchenwälder. Der Vogelsberg ist das größte zusammenhängende Vulkangebiet Mitteleuropas und arbeitet derzeit an einer Tourismusstrategie 2030+.

Fulda und die Milseburghütte

Fulda ist Barockstadt mit Dom und Gestaltungssatzung und war 2026 Gastgeber des 63. Hessentags. Die neue Milseburghütte hat im April 2026 eröffnet.

Die Destination über sich selbst

„Fachkräftemangel in der Hotellerie und Gastronomie (Wegfall der Infrastruktur)“

Das ist der erste Punkt unter „Risiken“ im SWOT-Profil der Destinations- und Markenstrategie der Rhön GmbH. Die Destination schreibt damit selbst, dass fehlendes Personal touristische Infrastruktur kostet. Man muss das nicht dramatisieren, es steht so in ihrem eigenen Strategiepapier. Dieselbe Strategie nennt unter Schwächen die Besucherlenkung und die Vernetzung zwischen den Orten.

Für Eigentümer ist das der nüchternste Grund, die Bewirtschaftung abzugeben. Reinigung, Wäsche und Schlüsselübergabe sind in dieser Region nicht teurer geworden, weil jemand die Preise erhöhen wollte, sondern weil das Personal knapp ist. Im Landkreis Fulda beschäftigt das Gastgewerbe rund 5.100 Menschen, und die DEHOGA Osthessen rechnet damit, dass steigende Kosten beim Endverbraucher ankommen.

Rhön GmbH, Destinations- und Markenstrategie „Die Rhön“, Stand 12/2020 · Osthessen-Zeitung, 09.04.2025, mit Andreas Jahn, Vorsitzender der DEHOGA Osthessen.

Eine Angabe, bei der die Quellen auseinandergehen. Die Länge des Hochrhöners wird mit 172 Kilometern und mit rund 180 Kilometern angegeben. Wir nennen beide Werte, statt einen auszuwählen. Der Weg hat zwei Varianten, eine westliche über die Kuppenrhön und eine östliche über die Hochrhön; das erklärt die Differenz vermutlich, belegt ist diese Erklärung aber nicht.

Fünf Rückgänge, die wir nicht belegen konnten und deshalb nicht behaupten

  • Geschlossene Bäder. Außer dem gestrichenen Haushaltsansatz für die Therme Sinnflut haben wir keine Schließung gefunden. Das Gersfelder Freibad ist ausweislich der Gästekartenleistungen in Betrieb.
  • Eingestellte Bahnstrecken. Die RB 52 fährt. Historische Stilllegungen liegen Jahrzehnte zurück; der Milseburgradweg verläuft auf einer solchen Trasse.
  • Ein Rückgang der Zahl der Privatvermieter. Dafür gibt es keinen Datenbeleg. Die amtliche Statistik erfasst Betriebe ab zehn Betten und bildet Privatvermieter ohnehin nur unvollständig ab.
  • Dauerhaft aufgegebene Skilifte. Belegt ist eine geschlossene Saison am Kreuzberg, danach lief der Betrieb wieder.
  • Eine Zahl geschlossener Gastronomiebetriebe. Einzelfälle sind belegt, eine Summe nicht.

Und fünf Erklärungen, die plausibel klingen und nicht belegbar sind

  • Waldsterben führt zu weniger Gästen. Für die Rhön gibt es weder eine belegte Schadflächenentwicklung mit Tourismusbezug noch einen darauf zurückgeführten Nachfragerückgang. Die Übernachtungen sind zwischen 2024 und 2025 um 0,52 Prozent gesunken; das trägt keine solche Erzählung.
  • Schneemangel führt zu weniger Übernachtungen. Die Betriebstage sind belegt zurückgegangen, die Übernachtungen blieben nahezu stabil. Der wahrscheinlichste Grund ist schlicht, dass Wintersport hier ein kleines Segment ist.
  • Der Wolf verändert das Landschaftsbild und kostet Gäste. Rissereignisse und ein Abschuss im August 2024 sind belegt, jede weitere Stufe dieser Kette nicht.
  • Windkraft schadet dem Tourismus. Dokumentiert ist eine Befürchtung aus dem Jahr 2022, kein eingetretener Schaden.
  • Die Bäderkrise senkt den Wert von Ferienobjekten. Belegt ist eine kommunale Haushaltskrise, nicht ihre Wirkung auf Vermietung oder Immobilienwerte.

Quellen: Osthessen|News und Osthessen-Zeitung 2024 bis 2026 · hessenschau.de · Rhönkanal · Hessische Landesbahn · Fränkischer Tag · Rhön GmbH, Destinations- und Markenstrategie 12/2020 · Biosphärenreservat Rhön · Radroutenplaner Hessen · Nationalpark Kellerwald-Edersee · Point Alpha Stiftung.

ZIELGRUPPEN

Wer in die Rhön und ins Bergland kommt

Über die Herkunft der Gäste, ihr Alter oder ihren Buchungsvorlauf lässt sich für diese Region nichts Belastbares sagen; entsprechende Daten gibt es nicht öffentlich. Belegt ist etwas anderes, und es ist für die Kalkulation wichtiger: Die drei Landesteile sind unterschiedliche Geschäftsmodelle.

Bayerische Rhön 2025

4,8 Tage

Wert für die Tourismusregion T10 Rhön, nicht für einen einzelnen Landkreis. Klassischer Urlaubs- und Kuraufenthalt von knapp einer Woche.

Thüringer Rhön 2025

4,5 Tage

Reisegebiet E35. Der Wert ist seit 2017 von 3,9 Tagen gestiegen und fängt den Rückgang der Ankünfte auf.

Hessische Rhön 2025

2,1 Tage

Weniger als die Hälfte. Kurzreise, Wochenende, Ausflug mit einer Übernachtung. Ein anderes Produkt, keine schwächere Nachfrage.

Was diese Spreizung praktisch bedeutet. Ein Objekt in Bayern oder Thüringen trägt sich als Wochenprodukt: wenige Wechsel, planbare Reinigung, Preise je Woche. Ein Objekt in der hessischen Rhön arbeitet bei 2,1 Tagen mit der doppelten bis dreifachen Wechselfrequenz. Reinigungskosten, Wäschelogistik und Mindestaufenthalte müssen dort anders gerechnet werden, und die Reinigungspauschale wird zum entscheidenden Posten. Wer die Kalkulation eines bayerischen Objekts auf ein hessisches überträgt, rechnet mit den falschen Kosten.

Wen die Destination anspricht

Die Rhön GmbH arbeitet nach Sinus-Milieus und hat sich in ihrer Markenstrategie auf genau zwei Zielgruppen festgelegt.

Hauptzielgruppe ist wörtlich das sozialökologische Milieu, Nebenzielgruppe das expeditive Milieu. Übersetzt heißt das: ein nachhaltigkeits- und naturaffines, bildungsnahes Publikum als Kern, ergänzt um trend- und erlebnisorientierte Jüngere. Weder Massentourismus noch Billigsegment. Für Eigentümer ist das eine Entscheidungshilfe bei der Ausstattung, denn dieses Publikum bemerkt Qualität und honoriert sie, reagiert aber empfindlich auf Beliebigkeit.

Die Angebotslogik der Region bündelt die Strategie in fünf Programmmarken: Wandern mit Weitblick, Gesundheit mit Weitsicht, Zentrum für Abenteurer mit ausdrücklichem Verweis auf das Abenteuer in der Nacht im Sternenpark, Heimat des Handwerks und der Kreativität sowie Die Kunst, Feste zu feiern. Wer sein Objekt an einer dieser Marken ausrichtet, spricht die Sprache, in der die Region vermarktet wird.

Die Region ist zahlenmäßig eine Tagesausflugsregion. Die Markenstrategie beziffert für 2017 rund 1,6 Millionen Ankünfte und 5,1 Millionen Übernachtungen, dem gegenüber stehen 17,7 Millionen Tagesreisen. Übernachtungsgäste sind hier also die Minderheit, wirtschaftlich aber die ergiebigere. Die Zahlen von 2017 sind für eine Größenordnung brauchbar und nicht mehr aktuell; eine Aussage wie „69 Prozent aller Gäste reisen tagesweise an“ ließ sich in keiner Quelle finden.

Acht Segmente, die sich belegen lassen

Sortiert nach Saisonfenster. Die letzte Spalte sagt, was daraus für die Vermietung folgt.

SegmentSaisonBelegWas daraus folgt
Gesundheit und KurganzjährigBäderland Bayerische Rhön, UNESCO-Welterbe Bad Kissingen, Programmmarke „Gesundheit mit Weitsicht“ mit Trinkkur, Gradieranlagen und Solebaden.Trägt die 4,8 Tage in Bayern und erklärt, warum die Rhön-Kurve so flach verläuft.
WandernMai bis OktoberHochrhöner, 2026 zwanzig Jahre alt, Milseburgweg über 73 Kilometer, Programmmarke „Wandern mit Weitblick“.Kernsegment mit längeren Aufenthalten. Trockenraum, Wanderkarten und Lunchpaket-Hinweis kosten wenig.
SternenguckerHochsommer und dunkle MonateSternenpark seit 2014 von der International Dark Sky Association anerkannt, Sternenparkwochen 2025 in sechster Auflage mit rund 90 Veranstaltungen.Das eigenständigste Merkmal der Region. Verlängert die Saison in Richtung Herbst und Winter.
Bildungs- und Erinnerungstourismusganzjährig, werktagsPoint Alpha mit rund 56.500 Besuchern 2025 und knapp 510 Schulklassen-Führungen, ein Plus von 15 Prozent.Füllt Wochentage und Nebensaison, also genau die Lücken der Wandersaison.
Radfahren15. April bis 31. OktoberMilseburgradweg über 27 Kilometer auf alter Bahntrasse, Rhönradweg, Fuldaradweg R1.Hart begrenzt: Der Milseburgtunnel ist außerhalb dieses Zeitraums geschlossen. Das gehört in die Objektbeschreibung.
Segelflug und GleitsportSommerhalbjahrProgrammmarke „Zentrum für Abenteurer“ mit Kuppen, Segelflug und Kite, dazu das Segelflugmuseum auf der Wasserkuppe.Nische mit hoher Bindung und langer Wiederkehrquote.
Wintersportwenige Wochen54, 35 und 16 Betriebstage an den drei Anlagen in der Saison 2025/26.Zusatzgeschäft, kein Standbein. Nicht als Hauptargument im Exposé führen.
Tagesausflugganzjährig17,7 Millionen Tagesreisen im Jahr 2017 gegenüber 1,6 Millionen Ankünften; die Wasserkuppe stößt an Spitzentagen an ihre Kapazitätsgrenze.Erklärt die 2,1 Tage in Hessen. Für Übernachtungsgäste ein Argument, kein Nachteil.

Sieben Angaben, die auf dieser Seite bewusst fehlen

  • Quellmärkte und Gästeherkunft. Die Markenstrategie nennt Quellmärkte nur als Zielbegriff und benennt keine. Eine Herkunftsauswertung haben wir nicht gefunden.
  • Altersstruktur, Einkommensklassen, Buchungsvorlauf. Keine Belege.
  • Stammgästeanteil. Kein Beleg.
  • Auslandsanteil auf Regionsebene. Für die Thüringer Rhön liegt er amtlich vor und lag 2025 bei 2,85 Prozent der Übernachtungen; für die Region insgesamt gibt es keinen Wert.
  • Tagungs- und Gruppengeschäft. Kein Beleg; die Markenstrategie führt es nicht als Programmmarke.
  • Wohnmobiltourismus. Kein Beleg; kommt in der Strategie nicht vor.
  • Familien als definiertes Segment. Familienangebote sind belegt, etwa Sommerrodelbahn, Wildpark und Freibad. Eine Zielgruppendefinition „Familien“ ist es nicht, weil die Destination mit Sinus-Milieus arbeitet.

Quellen: Rhön GmbH, Destinations- und Markenstrategie „Die Rhön“, Stand 12/2020, Kapitel 4.3 · Rhönkanal, 20.03.2026, mit den Jahreszahlen 2025 · Thüringer Landesamt für Statistik, Reisegebiet E35 · Bayerisches Landesamt für Statistik, Tourismusregion T10 Rhön · Hessisches Statistisches Landesamt.

PASSEND DAZU

Passende Regionen und Leistungsseiten

Accessibility compliance badge