Kurtaxe bei Ferienvermietung - alle Pflichten auf einen Blick
Warum ein vermeintlich kleiner Posten auf der Gästerechnung über Servicequalität, Rechtssicherheit und Kalkulation der gesamten Saison entscheidet — und wie Inhaber von Ferienobjekten den Prozess sauber strukturiert in den Griff bekommen.
Kein Ärgernis, sondern Routine — sobald die Prozesse stehen
Die Kurtaxe ist kein Ärgernis, sondern eine ganz normale Begleiterscheinung der Ferienvermietung in Deutschland. Sie wird von Gemeinden im eigenen Recht erhoben, sie variiert von Ort zu Ort teilweise um den Faktor drei oder vier, und sie verlangt vom Vermieter im Wesentlichen Folgendes: Gäste anmelden, Kurkarten ausstellen, Beträge einziehen und an die Gemeinde weiterleiten. Das klingt überschaubar, und das ist es auch, sobald die Prozesse stehen.
Schwierig wird es immer dann, wenn Buchungen kurzfristig hereinkommen, Gäste am Sonntag um 22 Uhr eintreffen, Aufenthalte storniert werden oder ein Geschäftsreisender plötzlich in einer Bäderstadt mit Übernachtungssteuer aufschlägt. Dieser Artikel ordnet die Begriffe Kurtaxe, Beherbergungssteuer und City Tax sauber zueinander, zeigt die operativen Stellschrauben von der Anmeldung bis zur Stornierung, beleuchtet Sonderfälle wie Monteure und Langzeitgäste und liefert eine Praxis-Checkliste für die Saison.
Wer am Ende dieses Textes weiß, warum auf Usedom die Hauptsaison Anfang April beginnt, warum eine Buchung aus Hamburg nicht automatisch befreit, und welche Daten in der Jahresabrechnung an die Gemeinde wirklich gefragt sind, hat einen Großteil der Hausaufgaben bereits hinter sich.
Kurtaxe, City Tax, Beherbergungssteuer - drei Begriffe, drei Welten
Wer als Vermieter zum ersten Mal mit dem Thema in Berührung kommt, wird mit einer schwer zu sortierenden Begriffsvielfalt konfrontiert. Kurtaxe, Kurabgabe, Gästebeitrag, Tourismusabgabe, Beherbergungssteuer, Übernachtungssteuer, Bettensteuer, City Tax, Kulturförderabgabe, Kultur- und Tourismustaxe. Das alles klingt ähnlich, meint aber zwei grundsätzlich verschiedene Dinge.
Die Kurtaxe finanziert das, was den Urlaubsort zum Urlaubsort macht. Die Bettensteuer finanziert den Kommunalhaushalt. Wer das einmal verstanden hat, weiß, wo welche Befreiung greift und wo nicht.
— Leitsatz für die operative Praxis
Zweckgebundene Abgabe in anerkannten Kurorten
Die Kurtaxe ist eine zweckgebundene Abgabe. Sie darf nur in staatlich anerkannten Kur-, Erholungs- oder Heilbädern erhoben werden, und ihre Einnahmen müssen nachweislich in die touristische Infrastruktur fließen. Strandpflege, Promenadenbau, Rettungsschwimmer, Kurkonzerte, öffentliche Sanitäranlagen, das Tourist-Info-Personal, manchmal auch der Buspendelverkehr im Ort.
Beispiel Usedom: Tagessatz in der Hauptsaison je nach Ortsteil zwischen knapp drei und fast vier Euro. Eine Familie aus dem Ruhrgebiet zahlt für zwei Wochen Urlaub schnell 80 bis 130 Euro extra — kein Trinkgeld, sondern realer Kalkulationsposten.
Kommunale Aufwandsteuer ohne Zweckbindung
Die Beherbergungssteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer ohne Zweckbindung — sie fließt in den allgemeinen Kommunalhaushalt. Berlin verlangt seit Anfang 2025 7,5 Prozent des Übernachtungspreises, hat zugleich die alte 21-Tage-Ausnahme gestrichen und die Geschäftsreisenden seit April 2024 in die Steuerpflicht aufgenommen.
Städte mit Bettensteuer: Hamburg gestaffelt 50 Cent bis 4 Euro · Köln Kulturförderabgabe · Düsseldorf 3 Euro pauschal · Bremen 5,5 % ab 2026 · Saarbrücken neu mit 3,5 % ab April 2026. Mittlerweile über 50 deutsche Städte.
Was es für den Vermieter bedeutet
Kurtaxe taucht typischerweise auf der Insel, am Meer, in den Mittelgebirgen und in den klassischen Heilbädern auf. Beherbergungssteuer ist ein Großstadtphänomen. Wer eine Ferienwohnung in Warnemünde betreibt, hat es mit der Kurabgabe der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu tun. Wer dieselbe Art Wohnung in Hamburg-Altona vermietet, mit der Kultur- und Tourismustaxe.
Wichtige Erkenntnis: Beide Welten können sich überlappen. In Heringsdorf fallen beide Abgaben gleichzeitig an — wer eine Wohnung in einer Stadt wie dieser anbietet, hat zwei Welten gleichzeitig im Gepäck.
Was ist die Kurtaxe — und wie hoch fällt sie aus?
Die kürzeste mögliche Definition lautet: Die Kurtaxe, je nach Bundesland auch Kurabgabe oder Gästebeitrag genannt, ist eine kommunale Pflichtabgabe, die ortsfremde Übernachtungsgäste in anerkannten Kur-, Erholungs- und Tourismusorten pro Person und Aufenthaltstag zu entrichten haben. Sie wird vom Beherbergungsbetrieb, also auch vom Vermieter einer Ferienwohnung, eingezogen und an die Gemeinde abgeführt.
Wer zahlt? Grundsätzlich jeder Gast über einem bestimmten Alter. In der Regel sind Kinder bis 14, 16 oder 18 Jahren befreit, je nach Satzung. Auf Sylt etwa zahlen Kinder unter 18 nichts, auf Usedom liegt die Grenze meist bei sechs Jahren für die volle Befreiung. Schwerbehinderte ab einem bestimmten Grad sind oft ermäßigt oder befreit, ebenso Begleitpersonen, wenn die Eintragung im Schwerbehindertenausweis das hergibt.
Wie hoch? Die Spanne ist gewaltig. Bad Wilhelmshöhe in Hessen verlangt 50 Cent pro Tag und Erwachsenem, Plau am See in Mecklenburg-Vorpommern einen Euro, Loddin auf Usedom 1,85 Euro. In den Sylter Gemeinden werden in der Hauptsaison 3,90 Euro fällig. St. Peter-Ording hat 2025 nach achtzehn Jahren erstmals erhöht und liegt nun bei vier Euro. Binz auf Rügen nimmt 2,60 Euro und greift für mitreisende Hunde noch mal 50 Cent obendrauf.
In Heringsdorf zahlt eine vierköpfige Familie über zwei Wochen rund 130 Euro, in Zinnowitz für denselben Aufenthalt nur 52, in Loddin sogar nur knapp 50. Hinzu kommt eine zweite Dimension: die Saisonstaffelung. Auf Usedom beginnt die Hauptsaison am 1. April und endet am 31. Oktober, in der übrigen Zeit sinkt der Tarif spürbar.
Wer also für April Hauptsaison kalkuliert, aber für März noch Vorsaison, muss diese Logik in seiner Buchungssoftware sauber abbilden, sonst stimmen die Endbeträge nicht.
Wer in zwei Bädern auf einer Insel vermietet, hat nicht eine Kurtaxe-Satzung, sondern zwei. Manchmal mit unterschiedlichen Kinderaltersgrenzen, unterschiedlichen Stichtagen, unterschiedlichen Höhen. Wer das übersieht, rechnet falsch.
— Praxisweisheit aus der regionalen Vermietung
Podcast: Kurtaxe bei Ferienvermietung
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(Kurze Beschreibung des Inhalts)
Pflichten der Vermieter — was wirklich auf dem Tisch liegt
Hier wird es ernst. Die Kurtaxe ist eine Abgabe des Gastes, aber der Vermieter ist als Beherbergungsbetrieb gesetzlich verpflichtet, sie für die Gemeinde einzuziehen und abzuführen. Das ist keine Höflichkeit gegenüber dem Rathaus, sondern eine satzungsrechtliche Pflicht. Daraus ergeben sich vier konkrete Aufgaben, die sich nicht delegieren, sondern nur sauber organisieren lassen.
Anmeldung
Jeder Gast wird vor oder unmittelbar bei Anreise gemeldet — Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift, An- und Abreisedatum, Anzahl und Alter der Mitreisenden. Die Tourismuszentralen geben Vermietern eine eigene Login-Kennung.
Kurkarte
Aus der Anmeldung erzeugt das System die Kurkarte — Quittung und Eintrittskarte zugleich: vergünstigter Strandkorb, kostenfreier Bus, freier Zugang zu Konzerten, Rabatte in Museen und Schwimmbädern. Eine Frage der Servicequalität.
Erhebung & Abführung
Der Vermieter zieht den Betrag vom Gast ein — vorab oder bei Anreise — und überweist ihn turnusmäßig an die Gemeinde. Frequenz: monatlich, quartalsweise oder einmal pro Saison. Reporting nicht vergessen: welcher Gast, wie viele Nächte, welcher Tarif, welcher Betrag.
Stornierung
Reist ein Gast nicht an, muss die Kurkarte storniert werden — sonst rechnet die Gemeinde mit einem Aufenthalt, der nie stattgefunden hat, und der Vermieter zahlt für jemanden, der nie da war. Storno-Button drücken, sauber dokumentieren.
Die Kurtaxe ist genau so kompliziert wie der dahinterliegende Prozess unsauber organisiert ist. Stehen die Abläufe, ist die Sache in fünf Minuten pro Buchung erledigt.
— Erfahrungssatz aus der professionellen Vermietungsverwaltung
Wie starte ich als Vermieter — die ersten 90 Tage Pflichtprogramm
Tag 1–30: Rechtssicher anschließen
Drei Dinge in den ersten 30 Tagen: Beherbergungsbetrieb bei der Gemeinde anmelden, geltende Kurabgabesatzung im Original durchlesen — vor allem Bemessungsgrundlage, Tarife, Befreiungen, Anmelde- und Abrechnungsfristen — und Zugang zum elektronischen Meldescheinsystem beantragen.
Erfolgskriterium: Jeder Gast ordnungsgemäß im Meldesystem erfassbar, Tarife bekannt, Abführungsrhythmus klar.
Tag 31–60: Routinen einschleifen
Prozess auf jede einzelne Buchung anwenden: Gastdaten direkt nach Buchungsbestätigung anfordern, Anmeldescheine sofort anlegen, Kurkarten ausdrucken oder digital bereitstellen, Beträge im Vorfeld als separater Posten in Rechnung stellen.
Erfolgskriterium: Pro Buchung eine Anmeldung, eine Kurkarte, ein dokumentierter Zahlbetrag — keine Buchung ohne diese drei Belege.
Tag 61–90: Fehlerquellen ausschalten
Vier Fallen vermeiden: zu späte Anmeldung, vergessene Einpreisung, fehlende Stornos, nicht digital archivierte Belege. Wenn Gäste freitags einziehen und montags die Daten getippt werden, war die Bewertung schon weg.
Erfolgskriterium: Prozess fehlerfrei, jede Buchung mit allen Belegen rekonstruierbar, Jahresabrechnung ergibt sauberen Saldo.
Was kostet die Kurtaxe Ihren Gast wirklich?
Spielen Sie unterschiedliche Buchungsszenarien durch — Region, Erwachsene, Kinder, Aufenthaltsdauer, Saison. Der Rechner zeigt Ihnen den Gesamtbetrag, den Tagesdurchschnitt und den Anteil an einer Beispielbuchung. Alle Tarife stammen aus aktuellen Satzungen (Stand Mai 2026); Detail-Befreiungen sind im Einzelfall in der jeweiligen Satzung zu prüfen.
Kurtaxe-Rechner für Gastbuchungen
Tarife auf Basis aktueller Satzungen, Mai 2026 — Demonstrationsrechner. Die Kinderaltersgrenze unterscheidet sich je Gemeinde.
Die kurzfristige Buchung - Sonntagabend, achtzehn Uhr fünfzig
Die Theorie sagt: Anmeldung vor Aufenthaltsbeginn. Die Praxis sagt: Buchungen kommen heute über Booking.com, Airbnb oder die eigene Direktbuchungs-Strecke teilweise sechzig Minuten vor Anreise herein. Sonntagsabend, achtzehn Uhr fünfzig, der Gast steht um zwanzig Uhr vor der Tür. Was tun?
Hier hilft ein simpler Workflow, der sich in der Praxis bewährt hat. Der Gast erhält automatisch nach Buchungseingang eine Mail mit einem digitalen Meldeschein-Link. Dieser Link führt entweder direkt ins System der Gemeinde oder in ein Vorerfassungsformular der Vermietungsverwaltung. Der Gast füllt aus, das System speichert, der Vermieter erhält die Daten und kann die Anmeldung mit einem Klick weiterleiten. Die Kurkarte landet binnen Minuten im Postfach des Gastes — oft schon bevor er die letzten Kilometer Anfahrt zurückgelegt hat.
Wer sich das mühsam manuell denkt, der unterschätzt den modernen Stand der Meldescheinsysteme. Auf Usedom, Sylt, Rügen und in den meisten Heilbädern lässt sich der Vorgang weitgehend automatisieren. Die manuelle Eingabe per Hand ist die Ausnahme, nicht die Regel.
Wer am Sonntag die Anreise abwickelt und am Montagvormittag die Daten ins System eintippt, hat den Prozess noch nicht zu Ende gedacht. Der Gast bewegt sich am Sonntag schon im Ort und braucht seine Karte.
— Erfahrungssatz aus der Wochenend-Vermietung
Die Kurkarte als Zugangsdokument - vor dem ersten Strandbesuch
Die Kurkarte ist mehr als ein Beleg. Sie ist Eintrittskarte, Fahrschein und Rabattcode in einem. In Heringsdorf etwa öffnet sie den Zugang zu Konzerten in der Konzertmuschel und gewährt Vergünstigungen bei der Schmalspurbahn. Auf Usedom ist mit der Usedom Card das gesamte Streckennetz der Usedomer Bäderbahn kostenfrei nutzbar, ausgenommen die Linie Wolgast-Greifswald. In Binz fährt der Bus inklusive, in Westerland gibt es Eintrittsrabatte bei der Sylter Veranstaltungsreihe.
Daraus folgt eine simple, aber oft übersehene Konsequenz für den Vermieter: Die Karte muss vor dem ersten Strandbesuch beim Gast sein. Nicht am dritten Urlaubstag. Nicht „wenn ich Zeit habe“. Vor dem ersten Strandbesuch. Drei Wege haben sich bewährt.
- Variante eins · Digitaler Versand: Karte als PDF oder QR-Code per Mail vor Anreise. Der Gast lädt sie aufs Handy, zeigt sie am Strandzugang. Geringer Aufwand, hohe Geschwindigkeit, im Zweifel nochmal zustellbar.
- Variante zwei · Übergabe vor Ort: Ausgedruckte Karten liegen im Welcome-Ordner in der Wohnung oder werden beim Check-in persönlich überreicht. Charmant, aber nur sinnvoll, wenn der Vermieter oder ein Servicepersonal vor Ort tatsächlich da ist.
- Variante drei · Postversand vor Anreise: Heute eher selten, aber bei Stammgästen und längeren Vorlaufzeiten ein nettes Detail. Funktioniert nur, wenn die Buchung mindestens eine Woche vorher feststeht.
In der Praxis kombinieren professionelle Verwaltungen meist Variante eins und zwei: digitaler Versand als Standard, Backup-Ausdruck im Welcome-Ordner.
Erhebung und Abrechnung mit dem Gast - drei Modelle
Die Frage, wie der Vermieter die Kurtaxe vom Gast einzieht, klingt trivial, ist sie aber nicht. Es gibt drei gängige Modelle, und jedes hat eigene Folgen — sortiert von „Maximale Klarheit“ bis „Maximale Reibung“.
Kurtaxe steckt im Endpreis
Der Übernachtungspreis enthält die Kurtaxe schon, der Gast sieht im Inserat einen einzigen Endpreis.
Vorteil: Keine Diskussion, kein Posten extra, klare Kommunikation. Vorteil bei Vergleichbarkeit in Portalen.
Nachteil: Bei Saisonsprüngen muss der Vermieter sehr genau kalkulieren — sonst zahlt er aus eigener Tasche, wenn die Gemeinde im April erhöht. Bei Rabattverhandlungen muss der Preis neu aufgedröselt werden.
Saubere Trennung in der Buchungsbestätigung
Der Übernachtungspreis ist sauber von der Kurtaxe getrennt, beide Beträge stehen in der Rechnung. Klar deklarierter Posten: „Kurabgabe Gemeinde XY: 3,30 € pro Person und Nacht“.
Vorteil: Maximale Transparenz, kein Risiko bei Tariferhöhungen, klare Buchhaltungstrennung. Juristisch sauber, weil die Abgabe nicht Teil des Gastgeberhonorars ist.
Nachteil: Der Endpreis wirkt im Erstvergleich höher, weil zwei Beträge addiert werden müssen. Empfehlung der professionellen Praxis.
Bar oder Karte beim Check-in
Der Übernachtungspreis ist netto, die Kurtaxe wird in bar oder per Kartenzahlung beim Check-in eingezogen.
Vorteil: Maximale Flexibilität, Stornierungen sind unproblematisch.
Nachteil: Reibung, oft auch Diskussion, gerade wenn ein Gast die Rechnung schon im Voraus erwartet hatte. Heute eher das Auslaufmodell.
Eine Kurtaxe, die heimlich im Übernachtungspreis steckt, ist juristisch zulässig, aber kommunikativ ungeschickt. Wer einen Cent verschweigt, verliert zwei Sterne in der Bewertung.
— Faustregel der professionellen Vermietungskommunikation
Stornierung der Kurkarte - der Zeitpunkt entscheidet
Reisestornierungen sind Alltag, nicht Ausnahme. Krankheit, Wetter, geänderte Pläne. Was passiert dann mit der bereits gemeldeten Kurkarte und mit der Kurabgabe?
Die Antwort hängt am Zeitpunkt der Stornierung. Vor Anreise ist die Sache einfach: Die Karte wird im System gelöscht, die Gemeinde sieht den Vorgang gar nicht erst, der Vermieter muss nichts abführen, der Gast hat ohnehin nichts gezahlt oder bekommt das Geld erstattet, je nach Modell.
Komplizierter wird es bei Teilstornierung während des Aufenthalts. Wenn die Familie geplant hatte, vierzehn Tage zu bleiben, aber nach acht Tagen wegen Krankheit abreist, müssen die nicht genutzten Tage aus der Meldung herausgenommen werden. Auch das geht in den meisten Systemen mit einem einfachen Eintrag. Die Gemeinde rechnet anschließend nur die tatsächlichen Aufenthaltstage ab. Manche Satzungen enthalten dazu ausdrückliche Regelungen, manche schweigen — dann gilt der allgemeine Grundsatz: keine Übernachtung, keine Abgabe.
Wichtig ist die Dokumentation. Wenn ein Vermieter im Folgejahr von der Gemeinde gefragt wird, warum er für eine Buchung nur acht statt vierzehn Nächte abgeführt hat, sollte er die Stornobestätigung und die kommunikative Spur (Mail des Gastes, Krankschreibung, Reservierungsstornierung) griffbereit haben. Drei Jahre Aufbewahrung sind eine sinnvolle Mindestgröße, fünf sind sicherer.
Ein Sonderfall ist die kurzfristige Anreiseverzögerung: Der Gast kommt einen Tag später an, bleibt aber wie geplant bis zum ursprünglichen Abreisetag. Hier wird in der Anmeldung der Anreisetag korrigiert, und der eine fehlende Tag wird abgezogen. Klingt selbstverständlich, fällt aber im hektischen Saisonalltag oft hinten runter.
Digitale Zahlung und Vorab-Erhebung - das Bequemlichkeitsprinzip
Die Praxis bewegt sich klar in Richtung digitaler Vorab-Zahlung. Drei Trends sind erkennbar.
- Trend 1 · Bezahlung mit Anzahlung oder Endzahlung: Senkt Forderungsausfälle gegen Null. Wer ehrlich ausweist und gemeinsam mit dem Übernachtungspreis abrechnet, bekommt das Geld pünktlich, der Gast hat eine Rechnung in der Hand, die Buchhaltung bleibt sauber.
- Trend 2 · Digitale Zahlplattformen der Gemeinden: Manche Bäderorte erlauben dem Gast, die Kurabgabe selbst online zu bezahlen, und stellen die Karte gleich digital aus. Vorteil: Vermieter ist aus der Inkassorolle befreit. Nachteil: doppelte Schnittstelle.
- Trend 3 · Integrierte Property-Management-Systeme: Vermietungssoftware wie Lodgify, Smoobu, Hostaway oder spezialisierte Lösungen wie Favoweb klemmen sich zwischen Gast, Vermieter und Gemeinde — Anmeldung, Karte, Rechnung, Abrechnung, Reporting laufen automatisch.
Worauf sollte ein Inhaber achten, der digital aufrüstet? Auf die saubere Trennung von Übernachtungspreis und Kurabgabe in den ausgewiesenen Buchungspositionen. Auf eine fälschungssichere Karte mit Buchungs-ID und QR-Code. Auf eine automatische Quittung, die zugleich als Stornoanker dient. Und auf eine Schnittstelle zur Gemeinde, die Sammelmeldungen erlaubt, statt jede Buchung einzeln durchzustempeln.
Buchungsportale — inklusive, exklusive und der Stille-Post-Effekt
Wer über Airbnb, Booking.com, Atraveo, Fewo-direkt, HomeToGo oder ähnliche Plattformen vermietet, erlebt eine eigene Realität. Die Portale gehen mit der Kurtaxe sehr unterschiedlich um — manche ziehen sie zentral ein, manche überlassen das vollständig dem Vermieter, manche wechseln ihre Praxis je nach Region.
Airbnb hat in vielen deutschen Städten und Regionen eine direkte Abführung der Beherbergungssteuer eingerichtet. Auf der Insel Sylt zum Beispiel erfolgt die Erhebung über die Plattform automatisch, der Vermieter sieht den Betrag in seiner Abrechnung als durchlaufenden Posten. In klassischen Kurtaxe-Gemeinden hingegen ist das seltener der Fall — hier muss der Vermieter weiterhin selbst melden, ausstellen, einziehen, abführen.
Bei Booking.com gilt: der Standard ist Vermieterpflicht. Der Gast zahlt die Abgabe entweder im Voraus über die Plattform an den Vermieter oder bei Anreise direkt.
Atraveo, Fewo-direkt und HomeToGo haben hybride Modelle, je nach Region und Vereinbarung. Der Vermieter muss für jede Plattform und jeden Ort wissen, wer die Abgabe einzieht — sonst entstehen entweder doppelte Abrechnungen, der Gast zahlt zweimal, oder Lücken, die Gemeinde bekommt nichts. Beides ist unangenehm.
Bei jedem neuen Portal und bei jeder neuen Region einmal explizit nachfragen. Nicht annehmen, dass die letzte Vereinbarung weiter gilt. Und die eigene Buchungssoftware sollte je Buchungsquelle markieren, ob die Kurabgabe als interner oder externer Posten zu führen ist.
Geschäftsreisende, Monteure und Langzeitgäste
Hier fängt der eigentliche Stresspunkt vieler Vermieter an, vor allem in städtischen Lagen oder in Mischregionen wie Rostock, Kiel oder Hannover.
Bei der klassischen Kurtaxe in Bäderorten ist die Sache vergleichsweise einfach: Wer beruflich anreist und das nachweisen kann, ist in vielen Satzungen befreit. Der Gast unterschreibt am Anmeldebogen, dass die Übernachtung beruflich veranlasst ist, oder reicht eine Arbeitgeberbescheinigung nach. Der Vermieter speichert das Dokument, meldet den Gast als befreiten Aufenthalt und führt keine Abgabe ab. Achtung: Auch befreite Gäste müssen gemeldet werden, sie sind nicht unsichtbar. Die Befreiung betrifft den Geldfluss, nicht die Meldepflicht.
Anders bei der Beherbergungssteuer. Hier hat das Bundesverfassungsgericht im Mai 2022 entschieden, dass Kommunen auch beruflich veranlasste Übernachtungen besteuern dürfen. Berlin hat daraus zum 1. April 2024 die Konsequenz gezogen und die alte Befreiung gestrichen. Hamburg ebenso, schon zum Januar 2023. Köln, Schwerin, Stade folgen. In Düsseldorf gilt die Steuer seit Anfang 2024 für jeden Übernachtungsgast, gleich ob privat oder geschäftlich. In Frankfurt liegt der Tarif für Privatreisende bei zwei Euro pro Nacht, manche Geschäftsreise-Befreiungen bestehen weiter, sind aber mit Nachweispflichten verbunden.
Was bedeutet das für den Vermieter, der eine Ferienwohnung in einer betroffenen Stadt anbietet? Er muss seinen Gast aktiv fragen, ob die Reise privat oder beruflich ist, ob die jeweilige Satzung eine Befreiung vorsieht und ob der Gast den Nachweis erbringen kann. Ohne klare Antwort wird die Steuer fällig. Eine pauschale Annahme „dieser Gast wird schon Geschäftsreise sein, weil er per Firmenrechnung bucht“ reicht nicht. Es braucht eine schriftliche Bestätigung, idealerweise auf einem von der Stadt vorgegebenen Formular.
Gerade Monteurzimmer-Anbieter spüren das. Wer im Hamburger Hafenrand oder im Berliner Speckgürtel an Bauunternehmer vermietet, muss seit 2024 in den meisten Fällen die Steuer einziehen, die früher entfiel. Das verändert die Kalkulation. Wer dem Bauunternehmer einen Inklusivpreis verspricht und den Aufschlag selbst trägt, der drückt seine Marge.
Eine zweite, oft übersehene Frage betrifft Langzeitgäste. Wer wegen einer mehrwöchigen Reha, eines Bauauftrags oder einer Saisonarbeit dreißig oder sechzig Tage in einer Wohnung bleibt, fällt früher oder später aus dem klassischen Tourismusbegriff heraus. Manche Gemeinden begrenzen die Kurabgabe auf eine Höchstanzahl von Aufenthaltstagen pro Saison oder Kalenderjahr, etwa 21 Tage in Düsseldorf. Berlin hatte eine 21-Tage-Regelung, hat sie aber zum 1. Januar 2025 ersatzlos gestrichen. Wer also einen Achtwochengast hat, sollte die Satzung lesen, bevor er pauschal annimmt, ab Tag 22 sei Schluss mit der Abgabe.
Das stille Vierteljahr nach der Saison
Wenn die Saison vorbei ist, beginnt der weniger glamouröse Teil. Die Jahresabrechnung gegenüber der Gemeinde. Hier wollen die Verwaltungen sehen: Wie viele Übernachtungen sind erfolgt, aufgeschlüsselt nach Erwachsenen und Kindern, nach befreiten und zahlungspflichtigen Gästen, nach Tarifgruppen und Saisonzeiträumen. Und: Welche Beträge wurden eingezogen, welche abgeführt, wo gibt es Differenzen.
Eine ordentliche Jahresübersicht enthält pro Buchung mindestens zehn Datenpunkte. Wer das nicht in der Buchungssoftware vorhält, sammelt es im Excel ein. Wer es im Excel sammelt, sollte das Excel mindestens monatlich aktualisieren, sonst entsteht im Februar des Folgejahres ein Rekonstruktionsalbtraum.
- Buchungs-ID: eindeutige Referenz, idealerweise aus dem Vermietungssystem.
- Gastname: Vor- und Zuname der meldepflichtigen Person.
- Anreise: tatsächlicher Anreisetag laut Meldeschein.
- Abreise: tatsächlicher Abreisetag, ggf. mit Stornovermerk.
- Anzahl Personen: Erwachsene und mitreisende Kinder.
- Anzahl kinderbefreiter Personen: nach Altersgrenze der jeweiligen Satzung.
- Tarifgruppe: Hauptsaison, Vorsaison, Nachsaison.
- Tagessatz: Euro-Betrag pro Person und Nacht.
- Gesamtbetrag: Summe der Kurabgabe für die gesamte Buchung.
- Status: gezahlt, storniert, befreit — eindeutig dokumentiert.
Im Prüfungsfall, der bei Vermietern in größeren Bäderorten regelmäßig vorkommt, will die Gemeinde meist Stichproben aus drei Jahren sehen. Drei Jahre, das sind bei einem Sechs-Wohnungen-Bestand mit dreißig Buchungen pro Wohnung und Jahr immerhin fünfhundertvierzig Buchungen, die im Zweifel einzeln nachgewiesen werden müssen. Wer da im Aktenordner suchen muss, braucht Tage. Wer eine ordentlich strukturierte digitale Ablage hat, ist in einer halben Stunde durch.
Eine Prüfung der Kurabgabe ist nicht der Weltuntergang, sondern eine ganz normale Kontrolle. Wer seine Belege beieinander hat, ist in einer halben Stunde durch und hat den Rest des Vormittags für Wichtigeres.
— Praxisstimme Vermietungsverwaltung
Fünf Leitlinien für eine saubere Kurabgabe-Verwaltung
Fünf Prinzipien tragen die Praxis durch jede Saison: Transparenz gegenüber dem Gast, Automatisierung in der Verwaltung, Ortsbezug bei jeder Satzung, Dokumentation für jeden Vorgang und proaktive Beratung im Jahresrhythmus. Wer diese fünf Punkte ernst nimmt, hat den Großteil der typischen Reibungspunkte abgeräumt — bevor sie überhaupt entstehen.
Transparenz
Sagen Sie dem Gast vor der Buchung, welche Beträge auf ihn zukommen — und sagen Sie es klar. Drei Sätze in der Inseratsbeschreibung erledigen das Thema: Übernachtungspreis ohne Kurabgabe, aktuelle Höhe pro Person und Nacht, Vorteile der Karte. Transparenz spart Reklamation.
Automatisierung
Wer mehr als drei Wohnungen verwaltet, kommt um eine konfigurierte Buchungssoftware nicht herum. Sie hinterlegt Tarife, berücksichtigt Saisonsprünge, übernimmt Personen und Alter aus der Buchung, markiert befreite Gäste und erzeugt für die Jahresabrechnung den Bericht im Format der Gemeinde — Maschinen vergessen nichts.
Ortsbezug
Es gibt keine bundesweite Kurtaxe. Es gibt nicht einmal eine landeseinheitliche. Jede Gemeinde hat eine eigene Satzung, oft mit eigenen Stichtagen, eigenen Altersgrenzen, eigenen Sondertarifen. Wer in mehreren Regionen vermietet, braucht eine strukturierte Übersicht — eine Tabelle pro Wohnung, einmal pro Jahr im Januar geprüft.
Dokumentation — das digitale Gedächtnis
Drei Jahre, fünf Jahre, zehn Jahre — so unterschiedlich sind die Aufbewahrungspflichten je nach Region. Steuerlich sind zehn Jahre Standard, kommunalrechtlich oft kürzer. Pro Buchung gehören in das Archiv: Anmeldebestätigung, Kurkartenversion, Rechnung, Zahlungsbeleg, im Stornofall die Stornobestätigung, im Befreiungsfall der Nachweis. Eine simple Ordnerstruktur reicht — pro Wohnung ein Hauptordner, pro Jahr ein Unterordner, pro Buchung eine PDF-Sammeldatei.
Proaktive Beratung — einmal pro Jahr neu kalibrieren
Kurabgabesatzungen werden überarbeitet, oft in vier- bis sechsjährigen Zyklen. Wer die Anpassung verpasst, rechnet das ganze Folgejahr falsch. Sinnvoll ist ein einmal jährlicher Termin im Spätherbst nach der Saison: mit dem Steuerberater zur abgaberechtlichen und einkommensteuerlichen Seite, mit der Hausverwaltung zur operativen Umsetzung, mit der Tourismuszentrale zu geplanten Änderungen für das Folgejahr.
Wer Wohnungen in fünf Bäderorten verwaltet und nur eine Tarifliste pflegt, rechnet falsch. Manchmal zugunsten des Gastes, manchmal zulasten der Gemeinde, in jedem Fall zulasten der eigenen Bilanz.
— Praxisstimme Mehrobjekt-Verwaltung
Die Rolle der Ferienhausagentur
Hier wird es konkret, denn die Frage, ob die Inhaber den gesamten Komplex selbst stemmen oder eine professionelle Verwaltung dazwischenschalten, beantwortet jede Vermietung anders. Drei Argumente sprechen aus operativer Sicht für die Auslagerung an eine Agentur.
Rechtssicherheit
Eine professionelle Verwaltung kennt die Satzungen aller Regionen, in denen sie tätig ist. Sie weiß, dass in Binz die Hundetaxe seit 2016 gilt, dass St. Peter-Ording seit 2025 vier Euro nimmt, dass Berlin die 21-Tage-Regelung gestrichen hat. Sie liest die Bekanntmachungen, pflegt die Tarife in der Software, aktualisiert die Beträge in den Inseraten — und kann bei einer Prüfung jeden Vorgang sauber belegen.
Servicequalität
Ein Gast bekommt seine Kurkarte vor Anreise, die Karte ist korrekt, der Tarif passt, die Vorteile sind erklärt, der Strandbesuch funktioniert vom ersten Tag an. Wenn etwas nicht stimmt, gibt es eine Service-Hotline, die das in Minuten klärt. Diese Erfahrungsqualität schlägt sich in Bewertungen nieder, und Bewertungen schlagen sich in Folgebuchungen nieder.
Effizienz
Der Inhaber bleibt das, was er sein wollte: Eigentümer einer schönen Immobilie mit Vermietungserträgen. Er pflegt nicht händisch sechzig Anmeldescheine pro Saison, telefoniert nicht mit dem Tourismusamt über fehlende Stornierungen, sortiert nicht im Februar Quittungen aus dem August. Die Stunden, die das frisst, gibt er gegen eine deutlich kleinere Anzahl Stunden ab, die die Verwaltung in Rechnung stellt.
Die Favorent-Praxis als Beispielmodell
Ein Beispiel aus dem Alltag einer Verwaltung, die diesen Prozess als Standardprodukt betreibt. Bei Favorent läuft die Kurabgabe in einer Wohnung an der Mecklenburger Ostsee folgendermaßen.
Buchung
Buchung kommt über Portal oder Direktwebseite herein. Gastdaten landen automatisch im Verwaltungssystem.
Meldelink
Gast bekommt Bestätigungsmail mit Link zum Online-Meldeschein der Tourismuszentrale.
Karte
System erzeugt Kurkarte als PDF und schickt sie an den Gast. Eintrag landet im Vermieter-Cockpit.
Aufenthalt
Cockpit zeigt Ampelstatus aller Buchungen. Rot löst automatische Erinnerung aus, Grün ist im Lot. Storno mit einem Klick.
Jahresabrechnung
Im Januar erhält der Inhaber den Bericht pro Wohnung. Sammelmeldung an die Gemeinde, zentrale Zahlung aus den eingezogenen Beträgen.
Was unterscheidet Favorent dabei von anderen Modellen? In erster Linie die Verbindung aus eigener Software (Favoweb) und der konkreten Erfahrung als Verwalter in mehreren Regionen gleichzeitig. Eine Software ohne Erfahrung in der Anwendung produziert technisch saubere Datensätze, die im Detail aber nicht zu den Gepflogenheiten der jeweiligen Tourismuszentrale passen. Eine Verwaltung ohne eigene Software produziert gute Ergebnisse, aber zu einem höheren Stundensatz. Die Kombination aus beidem trifft den wirtschaftlichen Sweet Spot, gerade für Inhaber, die ihre Wohnung als Renditeobjekt sehen und nicht als Hobbyprojekt.
Der vollständige Kurabgabe-Zyklus auf einen Blick
Diese Checkliste lässt sich an die Wand neben den Schreibtisch hängen. Sie deckt den vollen Zyklus von der Buchung bis zur Jahresabrechnung ab — und ist bewusst kein abschließender Katalog, sondern ein Gerüst. Jede Region hat zusätzliche Eigenheiten, die in die individuelle Liste gehören. Wer mit dieser Basis startet, baut nicht auf Sand.
Vor der Saison
- Satzung der Gemeinde lesen — vollständig, nicht nur die Höhe.
- Tarife in der Verwaltungssoftware aktualisieren — auch Saisonsprünge prüfen.
- Inseratstexte auf neue Beträge prüfen — auf allen Plattformen synchron halten.
- Anmeldescheinsystem-Zugang testen — Login, Vorlagen, Druckpfade.
Bei jeder Buchung
- Gastdaten anfordern — direkt nach Buchungsbestätigung.
- Anmeldung im Tourismussystem auslösen — manuell oder automatisch via Meldelink.
- Kurkarte erzeugen und an Gast übermitteln — vor dem ersten Strandbesuch.
- Betrag in Rechnung stellen — als separater Posten, klar deklariert.
- Zahlung verbuchen — als Durchlaufposten, nicht als Umsatz.
Bei Anreise und während des Aufenthalts
- Karte griffbereit oder digital verfügbar — Strandbesuch ab Tag eins.
- Nachweise befreiter Personen sammeln — Schwerbehindertenausweis, Geschäftsreise-Bescheinigung.
- Bei Verlängerungen Anmeldung erweitern — sofort, nicht im Nachgang.
- Bei vorzeitiger Abreise Anmeldung kürzen — Tage abziehen, Beleg sichern.
Nach Abreise · monatlich · jährlich
- Nach Abreise: Buchung in interner Datenbank schließen, Belege archivieren.
- Monatlich oder quartalsweise: Abrechnung mit Gemeinde, Zahlung anweisen, Bestätigung archivieren.
- Einmal pro Jahr: Jahresübersicht erstellen, an Gemeinde übermitteln, Steuerberater einbeziehen, Saisonbilanz für sich selbst ziehen.
- Spätherbst, vor neuer Saison: bei Tourismuszentrale nach Satzungsänderungen für das Folgejahr fragen, Termin mit Steuerberater wahrnehmen.
Häufige Fragen, die Vermieter sich stellen
Die folgenden Fragen tauchen in der Praxis immer wieder auf — gestellt von Vermietern an die eigene Verwaltung, an die Tourismuszentrale oder den Steuerberater. Die Antworten sind kompakt, ersetzen aber nicht die individuelle Prüfung der jeweiligen Satzung im Einzelfall.
Der Gast ist Schuldner der Abgabe, aber der Beherbergungsbetrieb ist gesetzlich Einzieher und Abführer. Wenn der Gast nicht zahlt, kann die Gemeinde sich grundsätzlich an den Betrieb halten. In der Praxis ist das selten ein Problem, weil die Beträge mit der Buchungsrechnung eingezogen werden.
Selten. Wenn doch, hilft der Hinweis, dass es sich um eine kommunale Pflichtabgabe handelt, deren Erhebung Gesetzespflicht ist. Eine Buchung ohne Kurabgabe ist im Geltungsbereich der Satzung nicht möglich. Notfalls die Tourismuszentrale informieren.
Das hängt von der Satzung ab. In den meisten Bäderorten zählen An- und Abreisetag zusammen als ein Aufenthaltstag, sodass eine Familie für 14 Übernachtungen 14 Zahltage hat, aber 15 Anwesenheitstage. Andere Gemeinden zählen jeden Tag separat, dann sind es 15 Zahltage.
Im Zweifel: Satzung lesen — die genaue Tageszählung steht meist in einem eigenen Paragrafen zur Bemessungsgrundlage.
Wenn ein Gast in derselben Gemeinde von einer Wohnung in eine andere zieht, wird die Anmeldung in der Regel nur korrigiert, nicht doppelt erfasst. Andernfalls würde die Familie zweimal Kurabgabe zahlen, was nicht gewollt ist. Die meisten Tourismussysteme haben dafür eine Umzugsbuchung.
Die Kurabgabe wird gegenüber dem Gast (also der natürlichen Person, die übernachtet) ausgewiesen, auch wenn die Rechnung an die Firma geht. Bei Geschäftsreisenden in Bäderorten greift oft die Befreiung, wenn der Gast einen Nachweis bringt. Bei der Beherbergungssteuer gilt seit den BVerfG-Entscheidungen und den darauf folgenden Satzungsänderungen vielerorts keine Befreiung mehr.
Nein. Die Kurabgabe ist eine kommunale Abgabe, kein Entgelt für eine Leistung des Vermieters, also keine Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage. Sie wird auf der Rechnung als Durchlaufposten geführt, nicht als steuerpflichtiger Umsatz. Wichtig für die Buchhaltung.
Ja. In manchen Gemeinden gilt eine Mindesterhebung, etwa eine Tagespauschale unabhängig von der Aufenthaltsdauer. In anderen wird die Abgabe nicht pro Person, sondern pro Wohneinheit und Tag berechnet. In wieder anderen gibt es saisonunabhängige Festsätze. Wer in einer neuen Region zu vermieten beginnt, sollte die Satzung wirklich vollständig lesen, nicht nur die Höhe.
Tipps, die im Saisonalltag Wert haben
Diese sieben kleinen Routinen sind in der Praxis erprobt und kosten zusammen weniger als eine Stunde pro Monat — ersparen aber Tage, wenn die Saison endet oder die Gemeinde prüft.
- Datenblatt pro Wohnung: Drucken Sie sich pro Wohnung ein einseitiges Datenblatt aus, das alle relevanten Parameter der zuständigen Gemeinde enthält — Tarife, Befreiungen, Stichtage, Ansprechpartner. Lassen Sie es laminieren oder als PDF auf dem Schreibtisch liegen. Sie werden es öfter brauchen als gedacht.
- Monatlicher Routine-Check: Nehmen Sie sich am ersten Werktag jedes Monats fünfzehn Minuten Zeit, um die Anmeldungen des vergangenen Monats zu prüfen. Stimmen die Aufenthaltsdaten? Ist nichts vergessen? Sind die Stornierungen sauber? Diese Vorsorge erspart im Saisonende Tage.
- SMS-Vorbereitung bei kurzfristigen Buchungen: Manche Gäste lesen Mails am Anreisetag nicht mehr. Eine kurze SMS mit dem Meldescheinlink kommt durch, wo eine Mail untergeht.
- Tourismuszentrale persönlich kontaktieren: Die Sachbearbeiter wissen oft mehr als die Webseite hergibt, sind hilfsbereit und freuen sich über Vermieter, die saubere Arbeit machen. Eine gute Beziehung zur Tourismuszentrale ist im Streitfall mehr wert als jeder Aktenordner.
- Jährliche Steuerberater-Abstimmung: Klären Sie einmal jährlich, ob die Kurabgabe bei Ihnen sauber als Durchlaufposten geführt wird. Das ist betriebswirtschaftlich nicht nebensächlich, weil sie sonst in der Umsatzsteuervoranmeldung falsche Werte produziert.
- Inseratstexte synchron halten: Wenn Sie auf Booking.com einen anderen Hinweis zur Kurabgabe haben als auf Ihrer eigenen Webseite, gibt das im Zweifel Ärger. Pflegen Sie alle Plattformen aus einer Quelle.
- Pro Gemeinde ein sauberes Profil: Bei Wohnungen in mehreren Gemeinden gilt: gleiche Logik in der Software, unterschiedliche Tarife. Vermischen Sie nicht die Datenstrukturen, bauen Sie pro Gemeinde ein sauberes Profil.
Quellen und weiterführende Hinweise
Die folgenden Quellen liefern die rechtliche Grundlage, aktuelle Tarifübersichten und vertiefende Hinweise zu Spezialfällen. Tarife und Satzungen ändern sich regelmäßig — verbindlich ist immer die jeweils aktuelle Satzung der zuständigen Gemeinde.
- Bundesverfassungsgericht — Beschluss vom 22. März 2022 (1 BvR 2868/15 u.a.)
Pressemitteilung Nr. 40/2022 vom 17. Mai 2022 — Kommunale Übernachtungssteuern sind verfassungsgemäß und dürfen auch beruflich veranlasste Übernachtungen erfassen. - Senatsverwaltung für Finanzen Berlin — Übernachtungsteuer
Aktueller Tarif (7,5 % seit 1. Januar 2025), Streichung der 21-Tage-Regelung und Pflicht zur elektronischen Anmeldung über ELSTER. - Finanzbehörde Hamburg — Kultur- und Tourismustaxe
Gestaffelte Hamburger Übernachtungssteuer von 0,50 bis 4,00 Euro pro Nacht je nach Preisstufe, inklusive Ausnahmeregelungen.
- Stiftung Warentest — Kurtaxe-Vergleich für 111 Reiseziele
Bundesweite Marktbetrachtung mit Spannweiten von 0 bis 3,50 Euro pro Person und Nacht, Spitzenwerte auf Juist, Borkum und Langeoog. - Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording — Kurtaxe-Information
Tarifübersicht 2025 mit erstmaliger Erhöhung seit 2007 auf 4,00 Euro Hauptsaison. - Bund der Steuerzahler — Berliner City Tax
Berliner Aufkommen 2023: 58,7 Mio. Euro, 2024: 89,7 Mio. Euro, Prognose 2025: 137 Mio. Euro.
- Lodgify — Übernachtungssteuer in Deutschland
Praxisorientierter Ratgeber für Vermieter mit aktuellen Städteübersichten und Hinweisen zur Plattform-Erhebung. - Deutschland-Monteurzimmer — Bettensteuer-Übersicht
Aktuelle Übersicht der mehr als 50 erhebenden Städte mit Tarifen, Stichtagen und Sonderfall Geschäftsreise. - Deutscher Tourismusverband — Übersicht Vorschriften
Verbandsseite mit Hintergrund zur Systematik kommunaler Tourismusabgaben in den Bundesländern. - Usedom Tourismus — Kurabgabe auf Usedom
Saison-Stichtage, Tarife der Inselgemeinden Heringsdorf, Loddin und Zinnowitz, Vorteile der Usedom Card.
Stand: Mai 2026. Tarife und Satzungen ändern sich regelmäßig — verbindlich ist immer die jeweils aktuelle Satzung der zuständigen Gemeinde.
Routine statt Reflex — die Kurtaxe als Teil der Saisonarbeit
Die Kurtaxe verdient weder ehrfürchtigen Respekt noch reflexhaftes Stöhnen. Sie ist ein normaler Bestandteil der professionellen Ferienvermietung in Deutschland, organisiert nach kommunalem Recht, finanziert über die Gäste, abgewickelt über die Beherbergungsbetriebe. Wer sie als Routine versteht und als solche organisiert, hat keine Probleme. Wer sie als ärgerliche Sonderaufgabe behandelt, die man eben nebenher mitmacht, hat irgendwann welche.
Drei Sätze als Leitmotiv: In den ersten 90 Tagen einer Vermietung legt der Inhaber die Grundlage für die nächsten Jahre. Wer dort die Prozesse für Anmeldung, Karte, Erhebung und Stornierung sauber aufstellt, gewinnt Stunden in jeder Saison und Bewertungen in jedem Gästebuch. Und wer den Prozess nicht selbst stemmen will, gibt ihn an eine Verwaltung, die das ohnehin schon für viele andere tut, mit eigener Software und eigener Erfahrung in den Regionen, in denen seine Wohnung steht.
Dieser Artikel hat versucht, die richtigen Fragen so zu beantworten, dass am Ende keine offenen bleiben. Wenn Sie noch eine haben: Ihre Gemeinde, Ihr Steuerberater und Ihre Verwaltung sind genau die richtigen Adressaten.
Anmeldung
Jeder Gast wird vor oder unmittelbar bei Anreise gemeldet — auch befreite. Die Befreiung betrifft den Geldfluss, nicht die Meldepflicht.
Karte
Die Kurkarte muss vor dem ersten Strandbesuch beim Gast sein — digital, vor Ort oder per Post. Drei Wege, eine Regel.
Erhebung
Die Kurabgabe steht als separater Posten in der Buchungsbestätigung — transparent, juristisch sauber, kommunikativ ehrlich.
Stornierung
Bei Storno oder vorzeitiger Abreise wird die Anmeldung gekürzt oder gelöscht — keine Übernachtung, keine Abgabe, alles dokumentiert.
Die Kurtaxe ist genau so kompliziert wie der dahinterliegende Prozess unsauber organisiert ist. Stehen die Abläufe, ist die Sache in fünf Minuten pro Buchung erledigt.
— Leitsatz aus der Favorent-Praxis
- › Die Ferienimmobilie selbst nutzen — Recht und Steuern
- › Dynamische Preisstrategie für Ferienwohnungen
Stand: Mai 2026 · Redaktion: Favorent · Lesedauer 18 Minuten