
Airbnb streicht die Abreise-Pflichten, die Gastgeber laufen Sturm. Richtig eingerichtet, kostet die neue Regel allerdings weniger, als der Lärm vermuten lässt. Ein Blick hinter die Aufregung, mit Checkliste zum Mitnehmen.
Ein Teller, ein Glas, und im Flur wartet schon der Koffer. Ab November muss ein Gast nicht mehr hinterlassen als das. Symbolbild
Redaktionell zusammengestellt, keine Rechtsberatung. Den vollständigen Haftungshinweis und zwei Downloads, die Praxis-Checkliste und die rechtliche Einordnung, finden Sie am Ende des Beitrags.
Ostsee, eine Ferienwohnung, Sonntagmorgen um 9:40 Uhr. Um zehn soll die Familie draußen sein. Am Kühlschrank hängt unter einem Magneten ein laminierter Zettel, und der Vater liest ihn zum ersten Mal richtig: Betten abziehen, die Bettwäsche gehört in den blauen Sack. Geschirr spülen und zurück in die Schränke. Müll zur Sammelstelle am Parkplatz, dreihundert Meter weit. Die Böden saugen, die Spülmaschine anstellen. Derweil suchen die Kinder das zweite Paar Gummistiefel, die Mutter drückt Handtücher in den Korb, in der Spüle türmt sich das Frühstücksgeschirr. Unter der Spüle liegt noch genau ein Spültab; den zweiten hat der Dienstag gefressen.

Erfunden ist die Szene. Der Zettel nicht. In Varianten klebt er an zehntausenden Kühlschränken, und seit dem 20. Oktober ist er das eigentliche Thema einer Debatte, die die ganze Branche umtreibt. An jenem Tag erreichte die Gastgeber eine E-Mail von Airbnb mit dem Betreff „Important Changes to House Rules“. Wer eine Reservierung vom 20. November an entgegennimmt, darf seinen Gästen bestimmte Aufträge nicht mehr erteilen: Betten abziehen zum Beispiel, Geschirr spülen und wegräumen, Müll aus dem Haus tragen. Stehen bleiben darf der Teller in der Spüle, und mehr verlangt vom Gast niemand mehr.
Danach liefen die Gastgeberforen eine Woche lang über. In Großbritannien sammelte eine Petition innerhalb von fünf Tagen über 17.000 Unterschriften. Australische Vermieter kündigten für den 20. November einen landesweiten Buchungsstopp an, in Frankreich machen Musterbeschwerden die Runde, und ein Gastgeber aus dem Baskenland erklärte nach zwanzig Jahren öffentlich seinen Abschied von der Plattform. „Host Shock“ titelte die amerikanische Fachpresse, „Schluss mit Spül-Pflicht“ die deutschen Portale, und irgendwo dazwischen schrieb eine Stimme aus den USA in Großbuchstaben ins Forum, um das verdammte Geschirr gehe es hier überhaupt nicht.
Wir haben bei Favorent beides gelesen, die Richtlinien im Wortlaut und die Wut: Petitionen, Forenbeiträge, Presse in vier Sprachen. Nach einer Woche lautet unser Eindruck, dass die Aufregung die Änderung überragt. Das meiste, was Airbnb nun festschreibt, kündigt die Plattform seit 2022 an, und gute Gastgeber handeln längst so. Die Mehrkosten, von denen die Debatte lebt, überstehen keine Rechnung. Verlangt wird nicht Geld, sondern Ordnung: Abläufe, die funktionieren, Preise, die stimmen, und ein Inserat, das hält, was es verspricht. Bequem ist das nicht. Erwartet haben es die Gäste trotzdem schon lange.
Was sich wirklich ändert, warum Airbnb so handelt, was an der Kritik trägt und was nicht, und wie sich die Regeln umsetzen lassen, ohne dass der Betrieb teurer wird: Darum geht es auf den folgenden Seiten. Zwei Downloads stehen am Ende bereit, eine Checkliste mit Zeitplan und eine rechtliche Einordnung in verständlicher Sprache.
Eine Pressemitteilung gab es nicht. Am 20. Oktober ging eine E-Mail an die Gastgeber hinaus, dazu veröffentlichte Airbnb im eigenen Hilfebereich zwei Erklärtexte und zwei neue Richtlinien. „Reasonable house rules and requests“ heißt die erste, angemessene Hausregeln und Bitten. Die zweite beschneidet, was Gastgeber ihren Gästen an Verträgen, Datenabfragen und Pflicht-Apps bislang auferlegen durften. Für Reservierungen mit Buchungsdatum ab dem 20. November 2026 gelten beide.
Auf einen Satz lässt sich der Kern der ersten Richtlinie bringen: Gäste dürfen von Gastgebern grundsätzlich nicht mehr um Aufgaben gebeten werden, „die erheblichen Aufwand oder Zeit erfordern oder typischerweise von einer Reinigungskraft erledigt würden, darunter das Abziehen der Betten, das Wegbringen von Müll oder das Spülen und Wegräumen von Geschirr“. Das Original lautet: „tasks that require significant effort or time, or would typically be performed by a cleaner, including stripping the bed, taking trash offsite, or washing and putting away dishes“.

Zugleich sortiert Airbnb die Hausregeln um. Im Inserat lassen sich künftig sieben Standardregeln einstellen: Höchstzahl der Übernachtungsgäste, Ruhezeiten, Veranstaltungen, Haustiere, Rauchen samt Dampfen, gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen, Abschließen bei der Abreise. Neu darunter sind zwei, die Übernachtungszahl und das Abschließen. Jeder weitere Wunsch des Gastgebers fällt in die Rubrik „zusätzliche Bitten“, und eine Bitte ist etwas anderes als eine Regel: Regeln müssen Gäste befolgen, Bitten sollen sie befolgen. Eine verbotene Aufgabe wird durch ein höfliches „bitte“ davor nicht erlaubt.
In Beispielen hat Airbnb festgehalten, was bleibt. Das benutzte Geschirr in die Spüle, ja. Die benutzten Handtücher in den Korb, ja. Abfall in die Behälter in der Unterkunft trennen, ja. Beim Gehen Geräte ausschalten, Fenster zu und abschließen, ebenfalls ja. Tabu sind dagegen Strafgebühren aus der Feder des Gastgebers, Regeln, die erst nach der Buchung per Nachricht oder Zettel auftauchen, und das Beschneiden beworbener Ausstattung. Steht die Klimaanlage im Inserat, darf ihr Gebrauch nicht untersagt werden. Dass die Gäste sie beim Verlassen abschalten, darf man sich wünschen.
An zwei Stellen hat Airbnb die Grenze offengelassen, und für deutsche Vermieter zählen beide. Erstens der Geschirrspüler: Als Ablageort ist die Spüle ausdrücklich genannt, vom Beladen und Starten der Maschine steht nirgends etwas. Am 23. Oktober fütterte das Branchenmedium Rental Scale-Up den neuen Prüfmechanismus im Inserat-Editor mit mehr als zwanzig Testformulierungen, und die Bitte, den Geschirrspüler zu beladen und einzuschalten, bekam eine Markierung. Markiert wurde in demselben Test allerdings auch der Hinweis auf bärensichere Mülltonnen, den Airbnb selbst als zulässige Ausnahme aufführt. Wörter liest der Prüfer, keinen Zusammenhang. Zweitens die Tonne: Von „offsite“ spricht die Richtlinie, also außerhalb der Unterkunft. Ob die Tonne im Hof auf demselben Grundstück mitgemeint ist, verrät der Text nicht.
Mindestens so wichtig ist, was unverändert bleibt. Reinigungsgebühren sind weiter erlaubt. Für Schäden und für außergewöhnliche Verschmutzung haften Gäste nach wie vor, und die Grundregeln für Gäste verlangen unverändert, die Unterkunft so zu hinterlassen, dass keine übermäßige Reinigung nötig wird. Der Meldeschein und andere gesetzliche Pflichten bestehen fort. Abgeschafft wird die Hausordnung nicht, sie wird aufgeräumt.
Praktisch entscheidet das Datum. Es kommt auf den Tag der Buchung an, nicht auf den Tag der Anreise. Eine Januarwoche, die jemand am 19. November bucht, läuft nach den alten Regeln; dieselbe Woche, am 20. November gebucht, nach den neuen. Die Berliner Zeitung brachte es so auf den Punkt: „Entscheidend ist nicht das Datum der Reise, sondern das der Buchung“. Für Vermieter heißt das, dass über Monate hinweg zwei Regelstände parallel laufen und die Reinigungskraft bei jedem Wechsel wissen müsste, unter welchem Stand gebucht wurde.

Unser Rat lautet, diesen Zustand gar nicht erst zuzulassen. Wer vom 20. November an jede Anreise nach den neuen Regeln behandelt, verlangt den Gästen nichts zusätzlich ab, sondern weniger. Das ist zu jeder Zeit erlaubt. Zwei parallele Abläufe entfallen damit, zwei Vorlagen ebenso, und mit ihnen die Frage, ob die Familie mit der Oktoberbuchung die Betten noch abziehen soll. Die Antwort ist dann schlicht: Nein, das übernehmen wir.
Zur Einordnung gehört ein letzter Punkt. Neu ist der Mechanismus, die Haltung ist es nicht. Bereits am 7. November 2022 schrieb Airbnb, dass Gäste keine unzumutbaren Aufgaben übernehmen sollten „wie Betten abziehen, Wäsche waschen“, wohingegen es zumutbar sei, „das Licht auszuschalten, Essensreste in den Müll zu werfen und die Türen abzuschließen“. Seit Mai 2023 stehen die Abreisehinweise vor der Buchung im Inserat, und überzogene Forderungen lassen sich in der Bewertung melden. Was die Plattform seit vier Jahren predigt, gießt die Richtlinie vom Oktober in Form, und zum ersten Mal hat sie Zähne: einen Hinweis am Inserat, weniger Sichtbarkeit in der Suche, im Wiederholungsfall weitere Schritte.
Aus Übermut legt sich kein Unternehmen mit über neun Millionen Inseraten mit den eigenen Gastgebern an. Um zu verstehen, warum Airbnb gerade jetzt handelt, lohnt der Blick zurück in den Sommer 2022. Damals kündigte der amerikanische Komiker Caleb Hearon Airbnb per Tweet die Freundschaft: Die Unterkünfte hätten inzwischen Sperrstunden, Ruhezeiten und Putzlisten, künftig werde er im Hotel wohnen. Der Beitrag ging um die Welt. Im September zog das Wall Street Journal nach, mit einer Überschrift, die das Dilemma in einer Zeile fasste: Willkommen in Ihrem Airbnb, die Reinigungsgebühr beträgt 143 Dollar, und die Wäsche waschen Sie trotzdem selbst.
Im Oktober 2022 antwortete Brian Chesky persönlich, Mitgründer und Vorstandschef. Niemand habe die Reinigungsgebühren je bewusst gestaltet, schrieb er, deshalb hole man das jetzt nach. Die Ankündigung folgte im November: „Ich habe euch laut und deutlich gehört, ihr habt das Gefühl, dass die Preise nicht transparent sind und die Abreiseaufgaben lästig.“ Die Gesamtpreisanzeige kam, zunächst als Schalter, seit April 2025 weltweit als Standard. Messen ließ sich die Wirkung: Nach Unternehmensangaben hatten bis September 2024 rund 300.000 Inserate ihre Reinigungsgebühr gesenkt oder ganz gestrichen.

Eine schlichte Rechnung steckt dahinter. Airbnb verdient an Buchungen, und ob gebucht wird, hängt davon ab, ob Gäste zurückkommen. Gemessen wird das inzwischen mit der Besessenheit eines Luftfahrtkonzerns. Ein Qualitätssystem läuft seit 2023 und hat bis Anfang 2026 über 550.000 Inserate von der Plattform genommen. Fast die Hälfte aller Buchungen entfiel im vierten Quartal 2025 auf Unterkünfte mit dem Siegel „Guest Favorite“, das die bestbewerteten Häuser tragen. Vor Analysten erklärte Chesky im Februar 2026, die Zufriedenheit des Gastes stehe „an erster Stelle“ und die Weiterempfehlungsrate sei so hoch wie zu keinem Zeitpunkt seit der Pandemie. In dieser Welt ist eine Putzliste, die der Gast am Abreisemorgen vorfindet, kein Detail, sondern ein Bewertungsrisiko. Und Bewertungen sind das Kapital, von dem die Plattform lebt.

Dazu kommt ein Konkurrent, den Airbnb lange links liegen ließ und sich nun selbst ins Haus holt: das Hotel. Seit dem Sommer 2026 vermittelt Airbnb in mehr als zwanzig Städten gezielt Boutique- und Privathotels, und Hotelübernachtungen wachsen laut Unternehmen etwa dreimal so schnell wie das Geschäft mit Wohnungen. Wie gefährlich das für Vermieter ist, zeigt eine Umfrage des Preissoftware-Anbieters PriceLabs unter gut tausend Reisenden: Wer Hotel und Ferienwohnung gegeneinander abwog, entschied sich zu 60 Prozent für das Hotel, und 29 Prozent dieser Gruppe begründeten das damit, dass dort keine Extragebühren anfallen. Die australische Tourismusforscherin Sara Dolnicar beschrieb die Entwicklung gegenüber dem Sender ABC so: Langsam habe sich Airbnb angeglichen und sei „mehr und mehr wie ein Hotel“ geworden. Und Chesky selbst sagte der New York Times im Mai, Gäste seien im Urlaub, „und sie haben Urlaub von ihren Pflichten“.
Eine dritte Linie spricht Airbnb nicht aus, doch sie fügt sich ins Bild. Seit Juli 2025 müssen Vermieter in Kalifornien per Gesetz vor der Buchung offenlegen, welche Reinigungsaufgaben sie verlangen und welche Strafen bei Nichterledigung drohen. Gesamtpreise für Kurzzeitunterkünfte schreibt die amerikanische Handelsbehörde FTC seit Mai 2025 vor. Gegenüber der EU-Kommission hatte Airbnb schon 2019 zugesagt, sämtliche Pflichtgebühren im angezeigten Preis zu führen, und mit Registrierungs- und Meldepflichten ist seit dem 20. Mai 2026 die europäische Kurzzeitvermietungs-Verordnung in Kraft. Was Behörden häppchenweise verlangen, vereinheitlicht die Plattform lieber selbst, weltweit und bevor der nächste Gesetzgeber es ihr vorschreibt. So lesen wir es jedenfalls. Öffentlich begründet Airbnb die Regeln mit einem einzigen Satz des Sprechers: Hausregeln hälfen Gästen, die Erwartungen der Gastgeber zu verstehen, „aber wir haben von unserer Community gehört, dass sie verwirrend, belastend und schwer zu handhaben sein können“.
Bleibt die Frage, die in den Foren am häufigsten fällt: Warum sind Hotels ausgenommen? Die Antwort überrascht, denn bei den Abreise-Regeln sind sie es gar nicht. Eine Ausnahme für Hotels, Boutique-Hotels oder Serviced Apartments kennt die Richtlinie zu den Hausregeln nicht; formal gilt sie für jedes Inserat und lässt Ausnahmen nur nach Unterkunftsart und örtlichen Umständen zu. Die Hotel-Ausnahmen stecken in der zweiten Richtlinie, der zu Verträgen und Daten: Hotels und Resorts dürfen weiterhin WLAN-Portale betreiben, die Kontaktdaten abfragen, und Hotels dürfen Gäste um Bewertungen auf fremden Portalen bitten. Begründet wird das nicht. Naheliegend ist, dass Hotels in vielen Ländern von Gesetzes wegen Gäste registrieren müssen und seit jeher in Bewertungssystemen außerhalb der Plattform zu Hause sind. Dass kein Hotel seine Gäste je gebeten hat, die Betten abzuziehen, dürfte den Unterschied in der Praxis ohnehin erledigen.
Vorwerfen kann man Airbnb manches, den Zeitpunkt etwa. Erst im Juli hatte das Unternehmen angekündigt, die meisten verbliebenen Gastgeber auf eine einheitliche Servicegebühr von 15,5 Prozent umzustellen, die auch auf die Reinigungsgebühr fällig wird; die Hausregeln empfanden viele als zweiten Schlag binnen weniger Wochen. Vergessen sollte man darüber allerdings nicht, was die Plattform liefert: Sichtbarkeit in 220 Ländern, die Zahlungsabwicklung, Schutz vor Betrug, einen Schadenschutz, eine Streitschlichtung und eine Nachfrage, die 2025 allein in Deutschland laut Statistischem Bundesamt 68 Millionen Übernachtungen über Airbnb, Booking.com und Expedia bedeutete. Wer diese Reichweite nutzt, nimmt in Kauf, dass der Marktplatz das Produkt definiert. So funktioniert jeder Marktplatz. Neu ist bloß, dass Airbnb es jetzt niederschreibt.
Ein Gesicht hat die Gegenbewegung, und es gehört Harry Newington aus Bristol. Einen Tag nach der Ankündigung, am 21. Oktober, startete er auf change.org die Petition „Keep Self-Catering Self-Catering“: Selbstversorgung soll Selbstversorgung bleiben. 17.753 Unterschriften zeigte die Seite am Abend des 25. Oktober. Sein Argument ist das stärkste, das die Gegenseite besitzt. Eine Familie, die eine Woche lang kocht, benutze „Dutzende Teller, Gläser, Pfannen und Besteck“; das abzuwaschen seien „keine professionellen Reinigungsaufgaben“, sondern „gewöhnliche Aspekte verantwortungsvollen Wohnens in fremdem Eigentum“. Bemerkenswert ist, was die Petition nicht verlangt: Gegen Betten abziehen, Wäsche waschen und Grundreinigung durch Gäste unterstützt sie Airbnbs Kurs ausdrücklich. Zurück will sie zwei Dinge, den Abwasch und die Tonne auf dem Grundstück. Und sie fordert, dass Airbnb seine Gastgeber vorher anhört.
Abseits davon fällt der Protest kleiner aus, als die Schlagzeilen ahnen lassen. Eine zweite Petition aus den USA, der es vor allem um Mietverträge, Ausweisprüfungen und Sicherheitshinweise geht, stand am selben Abend bei 2.274 Unterschriften; eine dritte, die das ganze Paket stoppen will, bei 75, eine australische bei 459. Gut 1.100 Antworten sammelte der offizielle Ankündigungsbeitrag im Gastgeberforum. Der australische Sender ABC berichtete von Plänen für einen landesweiten „host blackout“ am 20. November, einen Tag, an dem Gastgeber ihre Kalender sperren wollen; wie viele mitmachen, nennt der Bericht nicht. Zum Vergleich: Mehr als neun Millionen aktive Inserate führt Airbnb.

Auffällig still bleibt es in Deutschland. Die Regel meldete das Portal t3n nach dpa unter „Schluss mit Spül-Pflicht“, die Berliner Zeitung erklärte den Haken mit dem Buchungsdatum, Travelbook trug Forenstimmen zusammen. Von den großen Verbänden, dem Deutschen Ferienhausverband, dem DEHOGA, dem Deutschen Tourismusverband, kam bis zum 25. Oktober keine Stellungnahme, und eine deutsche Petition gibt es nicht. Am lebhaftesten wurde hierzulande in den Leserkommentaren eines Technikblogs gestritten, wo ein Vermieter die Regel „völlig übergriffig“ nannte und ein Leser zurückgab: „Willst ein Hotel sein aber dann nicht die Leistung erbringen.“ Diese beiden Sätze fassen den Konflikt besser als manche Pressemitteilung.
Wer den Protestierenden genau zuhört, merkt, dass es häufig gar nicht ums Geschirr geht. „IT’S NOT ABOUT THE DAMN DISHES!“, schrieb Ginger Harrelson aus den USA in Großbuchstaben. Wenn eine Party um Mitternacht entgleise, stehe kein Airbnb-Mitarbeiter vom Telefon vor der Tür, sondern der Gastgeber. Professionelle Verwalter treibt die Haftung um, Poolregeln, Mietverträge, die künftig nur noch in vier Fällen erlaubt sind, und Ausweiskontrollen, die ihre Versicherer verlangen. Die Sorge der Sorgfältigen brachte Kristin Schuster auf den Punkt, eine Gastgeberin, die ihr Objekt von der Plattform genommen hat: Airbnb versuche, „das Problem unvernünftiger Gastgeber zu lösen, indem es verantwortungsvolle Gastgeber einschränkt“. Berechtigte Einwände sind das. Antworten von Airbnb haben sie verdient, und einige stehen noch aus.
Die andere Seite der Branche gibt es auch, leiser, aber nicht kleiner. Dennis Goedheid von der Verwaltungsfirma Casiola sagte dem Branchenmedium Rental Scale-Up: „Gäste zahlen eine Reinigungsgebühr und bekommen dann eine Liste mit Aufgaben. Das hat sich nie nach Gastfreundschaft angefühlt.“ Und er ergänzte: „Wenn dein Wechsel nur funktioniert, weil Gäste die Betten abziehen, dann ist das kein Gästeproblem.“ Im Fernsehsender TODAY nannte ein US-Gastgeber mit acht Jahren Erfahrung die Neuerung „eine positive Sache“. Ein Verwalter aus Toronto schrieb, er begrüße die Reform, weil Wäsche, Geschirr und Müll bei ihm ohnehin Sache des Betriebs seien. Und der Skift-Journalist Dennis Schaal, der die Branche seit vielen Jahren beobachtet, wagte eine Prognose, die wir teilen: „Es wird sich alles irgendwann legen.“
Übrig bleibt das Geld. „Guess my cleaning fee just went up“, titelte Fast Company, und in den Foren rechnen Gastgeber vor, die Reinigungsgebühr müsse um 50 Dollar steigen, eine zusätzliche Reinigungskraft werde nötig, und Airbnb verdiene an der höheren Gebühr auch noch mit. Die Mehrkosten, schreibt Newington, würden entweder von den Gastgebern getragen „oder sich in den Unterkunftspreisen niederschlagen“. Nur hat in dieser Woche niemand eine ausgearbeitete Rechnung vorgelegt. Wir haben es getan, und das Ergebnis fällt ernüchternd klein aus.
Am Anfang der Rechnung steht eine Frage, die in der Debatte fast immer übersprungen wird: Was hat der Gast bislang tatsächlich erledigt? Wer ehrlich ist, weiß, dass der Putzzettel nie eine Garantie war. Manche Gäste erledigten alles, andere die Hälfte, einige nichts. Eine Reinigungskraft, die sich darauf verlassen hätte, wäre nach einem Monat ihren Job los gewesen. Die Zeit fürs Nachspülen, fürs Abziehen, fürs Müllwegbringen steckte also immer schon in der Kalkulation, jedenfalls zum Teil. Und dem Gast, der nicht gespült hat, etwas nachzuberechnen, kam nie infrage, weil die drohende Bewertung mehr gekostet hätte als die zwanzig Minuten. Nicht die Arbeit ist also neu, sondern allein jener Anteil daran, der bislang beim Gast lag und künftig bei der Reinigung liegt.
Bei einer typischen Ferienwohnung mit Spülmaschine und zwei bis vier Gästen sind das nach unserer Erfahrung sechs Minuten: die Maschine anstellen und später leeren, zwei Betten abziehen, die Beutel zur Tonne bringen. Mit einem Vollkostensatz von 30 Euro je Stunde und einem Spültab macht das 3,30 Euro je Wechsel, bei drei Nächten 1,10 Euro je Nacht. Ein größeres Haus ohne Spülmaschine und mit sechs Personen landet bei zwölf Minuten und 6,50 Euro. Richtig teuer wird es nur, wo eine eigene Entsorgungsfahrt nötig ist, weil die Sammelstelle weit entfernt liegt: Dann kommen Fahrzeit und Kilometer hinzu, und der Wechsel kostet gut 20 Euro mehr. Wer heute schon Vollservice bietet, zahlt gar nichts. Rechenbeispiele sind das, keine Marktpreise; die Herleitung im Einzelnen steht in der Checkliste. Die Größenordnung aber zeigen sie. Ein Euro zehn je Nacht ist kein Untergang. Das ist ein Spültab und ein Händedruck.

Was die Regel tatsächlich kostet, ist etwas anderes: Zeit zur falschen Uhrzeit. Wer an einem Samstag zwischen elf und fünfzehn Uhr sechs Wechsel schafft, weil die Gäste die Spülmaschine schon angestellt haben, bekommt künftig ein Kapazitätsproblem, kein Kostenproblem. Die Antwort darauf ist ein anderer Ablauf statt eines höheren Preises: die Maschine als Erstes starten, die Wäsche parallel, an Spitzentagen eine Person zusätzlich. Auf der nächsten Seite geht es darum.
Und für alle, denen die Foren den Eindruck vermittelt haben, Gäste dürften die Wohnung künftig als Schlachtfeld zurücklassen: Nein. Unverändert verlangen die Plattformgrundregeln einen Zustand ohne übermäßigen Reinigungsbedarf; verschimmelte Geschirrreste nennt Airbnb ausdrücklich als Beispiel. Schäden bleiben Schäden, der Schadenschutz AirCover besteht weiter, und wer über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus etwas zerstört, haftet auch nach deutschem Recht. Wegfallen wird die Pauschale für den ungespülten Teller, und viel wert war die ohnehin nie.
In einem Satz lautet unsere Position: Den Protest verstehen wir, unterschreiben werden wir ihn nicht. Recht hat die Petition darin, dass Airbnb zwei Dinge klären muss, den Geschirrspüler und die Tonne im Hof, und dass einunddreißig Tage für eine Umstellung knapp bemessen sind. Unrecht hat sie, wenn sie aus der Regel einen Angriff auf das Selbstversorger-Modell macht. Selbstversorgung bedeutet, dass Gäste kochen dürfen. Dass sie die Wohnung für die nächsten Gäste herrichten, hat es nie bedeutet.
Ob ein Gast etwas zumutbar findet, entscheidet nicht der Richtlinientext, sondern sein Maßstab. Dieser Maßstab ist das Hotel, weil die meisten Menschen zwischen Hotel und Ferienwohnung wechseln und ihre Erwartung mitbringen. Im Hotel zieht niemand das Bett ab. Das Frühstücksgeschirr stellt im Hotel jeder auf den Wagen vom Zimmerservice. An diesem Maßstab messen Gäste jeden Auftrag, und daran sollten Vermieter ihre Bitten messen. Hier die wichtigsten Punkte: was Airbnb sagt, was Gäste erwarten, was wir empfehlen.

Geschirr. Die Bitte, benutztes Geschirr in die Spüle zu stellen, erlaubt Airbnb. Spülen und wegräumen lassen darf man es nicht mehr. Gastfreundlich war das, ehrlich gesagt, nie: Wer auf dem Heimweg vom Urlaub noch Schränke einräumt, nimmt genau diese Erinnerung mit. Den Geschirrspüler zu beladen und einzuschalten, empfindet dagegen kaum ein Gast als Zumutung, weil er es zu Hause genauso macht. Geregelt hat Airbnb diesen Fall nicht, und der Editor markiert ihn derzeit. Deshalb formulieren wir vorsichtig („Sie können die Maschine gern noch starten“) und kalkulieren den Wechsel so, als täte es keiner. Wichtiger als der Wortlaut sind uns dabei die Tabs. Zwei Stück für eine Woche legen viele Vermieter hin, und das ist am falschen Ende gespart. Wer Gäste bitten möchte, die Maschine zu nutzen, muss sie ausstatten: für die ganze Woche, plus zwei. Zwei Tabs sind kein Sparen, sondern die Aufforderung an den Gast, im Urlaub einkaufen zu gehen. Genau so versteht er sie auch.
Betten. Abziehen lassen ist künftig unzulässig, und das ist in Ordnung. Als ihre Aufgabe sehen Gäste es ohnehin nicht, und wenn sie es doch tun, landet die Bettwäsche gern mit Handtüchern und Küchentüchern auf einem Haufen, was die Wäscherei mehr kostet, als das Abziehen je gespart hat. Eine Minute je Bett, erledigt von der Reinigung: Das ist der professionelle Weg, und bei uns war er immer Standard.
Müll. Trennen ist zumutbar, und zwar nicht erst wegen Airbnb. Für Feriengäste gelten die deutschen Trennpflichten genauso, und die Hygiene verlangt es ohnehin. Erlaubt bleibt die Bitte, Abfall in die vorgesehenen Behälter in der Wohnung zu sortieren. Fair ist sie aber nur, wenn die Voraussetzungen stimmen: genug Behälter, beschriftet, mit Beuteln, dazu eine Anleitung, die auch ein Gast aus Dänemark versteht. Je besser das vorbereitet ist, desto reibungsloser läuft es. Vorbei ist der Gang zur Sammelstelle. Ob die Tonne im eigenen Hof als Bitte durchgeht, hat Airbnb offengelassen; wir planen den Transport in der Reinigung ein und freuen uns über jeden Gast, der ihn freiwillig übernimmt. Wer länger vermietet, sollte außerdem die Behältergröße prüfen: Ein Zehn-Liter-Eimer für eine Familie und zwei Wochen lädt zum Chaos ein.

Staubsaugen. Hätte nie Pflicht sein dürfen. Interessanterweise saugen Gäste von sich aus, sobald man ihnen das Werkzeug gibt: Einen Akkusauger im Flur benutzen Gäste in Strandwohnungen täglich, weil niemand gern über Sand läuft. Das ist der Unterschied zwischen Pflicht und Angebot. Angebote nehmen Menschen an.
Heizung und Klimaanlage. Hier zieht Airbnb eine klare Linie, und es ist die richtige. Beworbene Ausstattung muss nutzbar sein. Ein Thermostat, das der Eigentümer bei 20 Grad verriegelt hat, weil „20 Grad reichen“, ist keine Hausregel, sondern eine Zumutung, und Gäste bewerten sie entsprechend. Angenehm temperiert sollte die Wohnung bei der Ankunft sein, und regeln muss der Gast selbst können. Mehr Energie als jedes Verbot sparen smarte Thermostate, die einen vernünftigen Korridor zulassen und bei Abwesenheit absenken. Beim Verlassen auszuschalten, darf man weiterhin erbitten.

Abreise und Schlüssel. Abschließen bei der Abreise ist jetzt eine Standardregel, und die Abreisezeit gehört weiter zur Buchung. Keines von beidem sollte dem Gast eine Prozedur abverlangen. Eine Schlüsselbox an der Unterkunft oder ein Zahlencode, der nach dem Check-out verfällt, ist die einfachste Lösung und zugleich die sicherste, weil sie das berühmte „Ich habe ihn in der Wohnung gelassen“ vermeidet, das die nächste Anreise um Stunden verzögern kann. Eine späte Abreise verkauft man als Zusatzleistung mit Preis. Eine selbst erdachte Strafe fürs Überziehen ist nicht mehr zulässig.

Handtücher und Kleinigkeiten. Benutzte Handtücher einzusammeln bleibt eine erlaubte Bitte, Fenster zu, Licht aus und Kühlschrank leeren ebenso. Der Korb dafür gehört ins Bad, nicht in den Keller. Und wer die Bitte ausspricht, rechnet besser damit, dass sie in jedem dritten Fall unerfüllt bleibt, und plant das ohne Groll ein.
Besucher und Belegung. Eine Standardregel ist die Höchstzahl der Übernachtungsgäste. Ein anderes Thema sind Tagesbesucher; bei Airbnb laufen sie als Bitte. Wer aus Sicherheits- oder Versicherungsgründen eine verbindliche Grenze braucht, dokumentiert die Grundlage und bittet Airbnb um eine Ausnahme, statt sie als Hausregel zu tarnen.
Strafen. Die Liste mit „50 Euro bei vollem Mülleimer, 30 Euro bei nicht gespültem Geschirr“ ist Geschichte, und fragwürdig war sie schon vorher. Echte Schäden laufen mit Fotos und Belegen über das Resolution Center. Normale Abnutzung deckt keine Pauschale, die war immer Sache des Vermieters.
Verträge, Daten, Apps. Diese Änderung trifft professionelle Verwalter am härtesten. Zusätzliche Mietverträge bleiben nur in vier Fällen erlaubt: wenn Gesetz oder Eigentümergemeinschaft sie verlangen, bei optionalen Extras, bei Aufenthalten ab 28 Nächten und bei Airbnb Luxe. Nicht mehr vorgesehen sind Ausweiskopien, Selfies und Bonitätsprüfungen, während eine vorher angekündigte Sichtkontrolle des Ausweises vor Ort weiterhin erlaubt ist. Der gesetzliche Meldeschein bleibt, weil das Gesetz ihn vorschreibt, und genau darin liegt die zulässige Ausnahme. Eine E-Mail-Adresse darf das WLAN nicht mehr kosten. Zu digitalen Schlössern muss ein Zugang ohne fremde App angeboten werden. Bei den meisten Ferienwohnungen in Deutschland ändert sich dadurch wenig, bei Betrieben mit Registrierungsportalen und Haftungserklärungen viel.
Für die Objekte, die wir betreuen, gilt seit jeher: Betten, Geschirr und Müll übernimmt die Reinigung vollständig, gebeten werden Gäste nur um das, was sie im Hotel auch täten, und der Preis enthält, was die Leistung kostet. Eine Putzliste müssen wir deshalb an keinem Inserat streichen, ein paar Formulierungen aber durchaus prüfen. Den meisten Gastgebern, die ihre Sache ernst nehmen, geht es ähnlich. Die Sorgfältigen trifft diese Regel nicht. Getroffen werden die Listen.
Ein Satz genügt für den wichtigsten Rat: Kontrollieren Sie Ihre Inserate bei Airbnb umfangreich schon heute. Den Inserat-Editor hat Airbnb mit einem Prüfer versehen, der problematische Formulierungen markiert. Ein Richter ist er nicht, markierter Text lässt sich speichern und wird später gesichtet, und irren kann er in beide Richtungen. Trotzdem gibt es keinen schnelleren Weg, um zu sehen, wo die eigene Hausordnung steht. Nehmen Sie jeden Satz einzeln vor und ordnen Sie ihn zu: Standardregel, erlaubte Bitte, Bedienhinweis, gesetzliche Pflicht oder streichen. Und denken Sie an alles, was außerhalb des Inserats lebt, die automatische Abreisenachricht, die digitale Gästemappe, den Zettel am Kühlschrank, die englische Übersetzung. Eine saubere Hausordnung hilft nicht, wenn die Nachricht am Vorabend weiter die alte Liste verschickt. Und bitte keine Umformulierungen, um den Prüfer auszutricksen. Aus „Geschirr spülen“ wird durch „Küche hinterlassen wie vorgefunden“ keine andere Aufgabe, nur eine versteckte.
Eingeteilt reicht die Zeit bis zum 20. November. In der ersten Woche, bis Anfang November, wird der Bestand aufgenommen, also Inserate, Hausordnung, Nachrichten, Verträge und Abläufe. Die zweite Woche bis zum achten November gehört der Entscheidung, welche Anweisung bleibt, welche zur Bitte wird und welche fällt, und der Absprache mit der Reinigung, wer ab jetzt was erledigt. In der dritten Woche bis zum fünfzehnten November folgt die Umsetzung in Editor, Gästemappe, Vorlagen und beim Dienstleister. Die Tage bis zum neunzehnten November bleiben fürs Prüfen: das eigene Inserat mit Gästeaugen betrachten und den gesamten Ablauf vom Check-in bis zur Reinigung einmal durchspielen. In der Checkliste zum Download ist das in zehn Arbeitspakete gegliedert, mit Zuständigkeit, Priorität und einem Abschlusskriterium je Paket. „Text geändert“ zählt nicht als Abschluss. „Ein Testgast sieht vor und nach der Buchung dieselben Erwartungen“ schon.

Mit Ihrer Reinigung sprechen Sie am besten jetzt, nicht erst Mitte November. Ob sie mehr Geld will, ist nicht die Frage; die Frage ist, wie sie den Ablauf umbaut: Spülmaschine zuerst, Betten abziehen, während sie läuft, Müll auf dem Weg zum Wagen. Messen Sie zehn Wechsel vor der Umstellung und zehn danach, mit der Uhr und nicht nach Gefühl. Meist wird die Mehrzeit bei wenigen Minuten liegen. Wo nicht, etwa bei einem großen Haus ohne Spülmaschine oder einer Sammelstelle am anderen Ende des Dorfes, gehört sie in den Preis: transparent, als Teil der Reinigungsgebühr oder des Nachtpreises, nicht als Strafe und nicht als Überraschung. Prüfen Sie auch die Ausstattung, genügend Tabs, beschriftete Mülleimer, einen Akkusauger, einen Korb für Handtücher. Einmal 150 Euro, und die Diskussionen sind für Jahre erledigt.
Und ab dem Stichtag behandeln Sie bitte jede Anreise gleich. Zwar hängt die Regel am Buchungsdatum, doch niemand zwingt Sie, Altbuchungen schlechter zu stellen als neue. Wer durchgängig nach den neuen Regeln arbeitet, hat einen Ablauf, eine Vorlage und eine Antwort parat, wenn die Familie fragt, ob sie die Betten abziehen soll.
Aufgeschrieben haben wir, was wir Airbnb wünschen: Klarheit beim Geschirrspüler, Klarheit bei der Tonne im Hof, eine Antwort auf die Fragen der Verwalter zu Sicherheit und Haftung. Bis zum 6. November hat die Petition um eine Stellungnahme gebeten, und wir tragen sie hier nach. Den Gastgebern wünschen wir Gelassenheit. Die Gesamtpreisanzeige von 2022 hat die Branche überstanden, obwohl sie damals ebenfalls als Untergang galt, und die sichtbaren Abreisehinweise von 2023 auch. Beide Male hieß es, jetzt lohne sich das Vermieten nicht mehr. Beide Male wurde im Jahr darauf mehr gebucht.
Mit der neuen Regel wird verlangt, was Gastfreundschaft von jeher verlangt: dass ein Gast gehen darf, ohne vorher gearbeitet zu haben. In der Spüle darf der Teller stehen bleiben; wegräumen wird ihn die Reinigung. Und der Gast kommt wieder, was am Ende die einzige Rechnung ist, die aufgehen muss.
Text: Favorent · 25. Oktober 2026
In zehn Arbeitspakete mit Zeitplan, Zuständigkeit und Abschlusskriterium gliedert die Praxis-Checkliste die Umstellung; dazu kommen ein Arbeitsblatt je Objekt, Mustersätze für Gäste und die Rechenbeispiele zu den Mehrkosten. Was die beiden Richtlinien verlangen, wie sie zum deutschen Recht stehen, was Gäste nach wie vor schulden und welche Fragen offen sind, erklärt die rechtliche Einordnung in verständlicher Sprache.
Zehn Arbeitspakete, Zeitplan, Arbeitsblatt, Mustersätze und Rechenbeispiele
PDF · 32 Seiten · 825 KB · Stand 25. Oktober 2026
Herunterladen (PDF)Was die Richtlinien verlangen, was deutsches Recht dazu sagt, was offen bleibt
PDF · 21 Seiten · 357 KB · Rechtsstand 25. Oktober 2026
Herunterladen (PDF)Haftungshinweis: Dieser Beitrag und die begleitenden Downloads sind eine redaktionelle Zusammenstellung öffentlich zugänglicher Informationen (Stand: 25. Oktober 2026). Sie stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Prüfung im Einzelfall durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Die Rechenbeispiele sind eigene Modellannahmen, keine Marktpreise. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernimmt Favorent keine Gewähr.
Alle Internetquellen wurden am 25. Oktober 2026 abgerufen. Petitionsstände und Forenzahlen sind Momentaufnahmen dieses Tages.
Dieser Beitrag und die begleitenden Downloads sind eine redaktionelle Zusammenstellung öffentlich zugänglicher Informationen (Stand: 25. Oktober 2026). Sie stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Prüfung im Einzelfall durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Die Rechenbeispiele sind eigene Modellannahmen, keine Marktpreise. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernimmt Favorent keine Gewähr.
Praxis-Checkliste: Airbnb-Regeln ab November 2026 (PDF, 32 Seiten)
Rechtliche Einordnung: Airbnb-Hausregeln ab November 2026 (PDF, 21 Seiten)
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Accessibility Widget. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von reCAPTCHA. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen