Wissensbasis · Rubrik 05 Steuerliche Fragestellungen beim Betrieb von Ferienunterkünften · Unterpunkt 5.10

Grunderwerbsteuer beim Ankauf

Die Grunderwerbsteuer ist der größte einzelne Nebenkostenposten beim Immobilienkauf und fällt einmalig auf den Erwerb an. Ihre Höhe legt jedes Bundesland selbst fest, sodass sie zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises schwankt – in Mecklenburg-Vorpommern beträgt sie 6,0 %. Wer den mitverkauften Hausrat richtig ausweist und die Fristen kennt, kann bares Geld sparen und Überraschungen vermeiden.

Diese zehn Fragen erklären, wie hoch die Grunderwerbsteuer ausfällt, wie sich die Sätze zwischen den Ländern unterscheiden, welche Kaufpreisbestandteile erfasst werden, wie sich die Bemessungsgrundlage legal reduzieren lässt und wie die Steuer entsteht, fällig wird und in die Finanzierung einzuplanen ist. Jede Antwort nennt einen Rechtsstand und ist eine erste Orientierung, die keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung ersetzt.

Diese Seite zeigt die 10 Fragen von Unterpunkt 5.10 einzeln und vollständig. Dieselben Antworten stehen auch in der Aufklapp-Fassung der Rubrik 05 „Steuerliche Fragestellungen beim Betrieb von Ferienunterkünften“ mit allen 200 Fragen.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf einer Ferienimmobilie?

Zuletzt aktualisiert am 16.07.2026

Die Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem Bundesland, in dem die Immobilie liegt, und beträgt zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. In Mecklenburg-Vorpommern, wo viele Ferienimmobilien liegen, sind es 6,0 %. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € fallen dort also 18.000 € Grunderwerbsteuer an. Sie wird einmalig beim Erwerb erhoben. Stand Juli 2026; erste Orientierung, ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Ausführliche Antwort und Recherche

Die Grunderwerbsteuer nach dem Grunderwerbsteuergesetz fällt beim Erwerb eines inländischen Grundstücks oder einer Immobilie an. Sie ist eine Ländersteuer, deren Satz jedes Bundesland selbst bestimmt.

Der Steuersatz liegt bundesweit zwischen 3,5 % in Bayern und 6,5 % in mehreren Flächenländern. Für Ferienimmobilien an der Küste ist vor allem Mecklenburg-Vorpommern relevant, wo der Satz 6,0 % beträgt. Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung, in der Regel der vereinbarte Kaufpreis.

Bei einem Kaufpreis von 300.000 € ergeben sich in Mecklenburg-Vorpommern 18.000 € Grunderwerbsteuer. Das ist ein erheblicher Betrag, der zusammen mit den Notar- und Grundbuchkosten die Erwerbsnebenkosten bildet und aus Eigenkapital aufzubringen ist, weil Banken diese Kosten meist nicht mitfinanzieren.

Die Grunderwerbsteuer fällt unabhängig davon an, ob die Immobilie später vermietet oder selbst genutzt wird. Sie ist auch nicht mit der jährlichen Grundsteuer zu verwechseln, die laufend anfällt. Weil sie zu den Anschaffungskosten gehört, wirkt sie sich bei vermieteten Objekten über die Abschreibung steuermindernd aus.

Fachliches Urteil: Rechnen Sie beim Kauf einer Ferienimmobilie in Mecklenburg-Vorpommern mit 6,0 % Grunderwerbsteuer und planen Sie den Betrag als Eigenkapital ein. Durch den gesonderten Ausweis mitverkauften Inventars lässt sich die Belastung legal senken. Stand Juli 2026; die Beurteilung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Zahlen, Daten und Fakten

Grunderwerbsteuer im Überblick

Merkmal Wert
Satzspanne bundesweit 3,5 % bis 6,5 %
Mecklenburg-Vorpommern 6,0 %
Bemessungsgrundlage Gegenleistung (meist Kaufpreis)
Erhebung einmalig beim Erwerb

Beispiel Mecklenburg-Vorpommern (6,0 %)

Kaufpreis Grunderwerbsteuer
200.000 € 12.000 €
300.000 € 18.000 €
500.000 € 30.000 €

Satz nach Landesrecht; MV 6,0 %. Erste Orientierung, ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; Stand Juli 2026.

Quellen und Referenzen

  • GrEStG · § 1 (Erwerbsvorgänge), § 8, § 9 (Gegenleistung), § 11 (Steuersatz)
  • Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern · Grunderwerbsteuersatz 6,0 %
  • Favorent · Marktkenntnis/Mecklenburg-Vorpommern

Wie unterscheiden sich die Grunderwerbsteuersätze zwischen Bundesländern?

Zuletzt aktualisiert am 16.07.2026

Die Sätze reichen von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, im Saarland und in Schleswig-Holstein. Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Hessen liegen bei 6,0 %, Hamburg, Bremen und Sachsen bei 5,5 %, mehrere Länder bei 5,0 %. Jedes Bundesland legt seinen Satz selbst fest und kann ihn ändern. Stand Juli 2026; erste Orientierung, ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Ausführliche Antwort und Recherche

Seit der Föderalismusreform von 2006 dürfen die Bundesländer den Grunderwerbsteuersatz selbst festlegen. Das hat zu einer erheblichen Spreizung geführt, die bei größeren Kaufpreisen spürbar ins Gewicht fällt.

Am günstigsten ist Bayern mit unverändert 3,5 %, dem früheren bundeseinheitlichen Satz. Eine Gruppe von Ländern – Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen – liegt bei 5,0 %. Hamburg, Bremen und Sachsen erheben 5,5 %.

Im oberen Bereich liegen Berlin, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern mit 6,0 % sowie Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Schleswig-Holstein mit dem Höchstsatz von 6,5 %. Für Ferienimmobilien an der Küste sind vor allem Mecklenburg-Vorpommern mit 6,0 % und Schleswig-Holstein mit 6,5 % maßgeblich.

Die Sätze sind nicht in Stein gemeißelt: Länder erhöhen oder senken sie durch Gesetz; zuletzt hob etwa Bremen den Satz Mitte 2025 an. Weil die Grunderwerbsteuer an den Ort der Immobilie anknüpft, entscheidet allein deren Lage über den Satz – der Wohnsitz des Käufers spielt keine Rolle. Vor dem Kauf sollte der aktuelle Satz des betreffenden Landes geprüft werden.

Fachliches Urteil: Der Standort bestimmt den Satz. Für Mecklenburg-Vorpommern gelten 6,0 %, für das benachbarte Schleswig-Holstein 6,5 %. Da Länder die Sätze ändern können, empfiehlt sich vor dem Kauf eine kurze Prüfung des aktuellen Landessatzes. Stand Juli 2026; die Beurteilung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Zahlen, Daten und Fakten

Grunderwerbsteuersätze der Bundesländer

Satz Bundesländer
3,5 % Bayern
5,0 % Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen
5,5 % Hamburg, Bremen, Sachsen
6,0 % Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern
6,5 % Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein

Küstenländer im Vergleich

Land Satz
Mecklenburg-Vorpommern 6,0 %
Schleswig-Holstein 6,5 %

Stand 2026; Länder können die Sätze ändern (zuletzt Bremen Mitte 2025). Erste Orientierung, ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; Stand Juli 2026.

Quellen und Referenzen

  • GrEStG · § 11 (Steuersatz) · Landesgesetze zur Grunderwerbsteuer
  • Föderalismusreform 2006 · Länderkompetenz für den Steuersatz
  • Favorent · Marktkenntnis Küste

Welche Bestandteile des Kaufpreises unterliegen der Grunderwerbsteuer?

Zuletzt aktualisiert am 16.07.2026

Der Grunderwerbsteuer unterliegt die gesamte Gegenleistung für das Grundstück samt Gebäude (§ 8, § 9 GrEStG) – also der Kaufpreis einschließlich übernommener Lasten. Nicht erfasst sind mitverkaufte bewegliche Gegenstände, wenn sie gesondert ausgewiesen sind. Eine übernommene Instandhaltungsrücklage mindert die Bemessungsgrundlage dagegen nicht. Stand Juli 2026; erste Orientierung, ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Ausführliche Antwort und Recherche

Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ist die Gegenleistung nach § 8 und § 9 GrEStG. Was dazu gehört und was nicht, entscheidet über die Höhe der Steuer.

Zur Gegenleistung zählt vor allem der vereinbarte Kaufpreis für das Grundstück und das darauf stehende Gebäude. Hinzu kommen weitere Leistungen des Käufers, etwa übernommene Verbindlichkeiten, vorbehaltene Nutzungen des Verkäufers oder die Übernahme von Erschließungskosten, soweit sie im Zusammenhang mit dem Erwerb stehen. Alles, was der Käufer für den Erwerb des Grundstücks aufwendet, ist grundsätzlich erfasst.

Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören mitverkaufte bewegliche Gegenstände – das sogenannte Zubehör oder Inventar wie Einbauküche, Möbel oder Markisen –, sofern sie im notariellen Kaufvertrag gesondert und mit angemessenen Werten ausgewiesen sind. Da eine Ferienwohnung häufig möbliert verkauft wird, kann dieser Anteil erheblich sein und die Steuer spürbar senken.

Eine übernommene Instandhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft mindert die Bemessungsgrundlage dagegen nicht. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 16. September 2020 (II R 49/17) entschieden, dass der auf den Erwerber übergehende Anteil an der Instandhaltungsrücklage nicht vom Kaufpreis abzuziehen ist. Ein früher verbreitetes Sparmodell ist damit ausgeschlossen.

Fachliches Urteil: Die Grunderwerbsteuer erfasst den Kaufpreis für Grund und Gebäude, nicht aber gesondert ausgewiesenes bewegliches Inventar. Die Instandhaltungsrücklage lässt sich seit dem BFH-Urteil 2020 nicht mehr abziehen. Beim Inventar liegt daher der legale Gestaltungsspielraum. Stand Juli 2026; die Beurteilung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Zahlen, Daten und Fakten

Bemessungsgrundlage (§ 8, § 9 GrEStG)

Bestandteil grunderwerbsteuerpflichtig
Kaufpreis Grundstück und Gebäude ja
übernommene Lasten und Verbindlichkeiten ja
gesondert ausgewiesenes Inventar nein
übernommene Instandhaltungsrücklage ja (BFH II R 49/17)

Typisches Inventar einer Ferienwohnung

Gegenstand Behandlung
Einbauküche, Möbel, Geräte gesondert ausweisbar
Markise, Sauna (beweglich) gesondert ausweisbar

Instandhaltungsrücklage mindert nicht mehr (BFH 16.09.2020). Erste Orientierung, ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; Stand Juli 2026.

Quellen und Referenzen

  • GrEStG · § 8, § 9 (Gegenleistung)
  • BFH · II R 49/17 (16.09.2020, Instandhaltungsrücklage)
  • Favorent · FavoStyle (Ausstattungsdokumentation)

Wie kann ich die Bemessungsgrundlage legal reduzieren (z. B. bewegliches Inventar)?

Zuletzt aktualisiert am 16.07.2026

Am wirksamsten reduzieren Sie die Steuer, indem Sie mitverkauftes bewegliches Inventar im notariellen Kaufvertrag gesondert und mit realistischen Werten ausweisen. Küche, Möbel, Geräte und Ausstattung unterliegen dann nicht der Grunderwerbsteuer. Der Wert muss angemessen sein; überzogene Ansätze erkennt das Finanzamt nicht an. Ein zusätzlicher Vorteil: Das Inventar lässt sich schneller abschreiben. Stand Juli 2026; erste Orientierung, ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Ausführliche Antwort und Recherche

Die legale Reduzierung der Grunderwerbsteuer setzt bei den Bestandteilen des Kaufpreises an, die nicht der Steuer unterliegen. Bei Ferienimmobilien ist das vor allem das mitverkaufte bewegliche Inventar.

Wird eine möblierte Ferienwohnung verkauft, gehen Küche, Möbel, Geräte, Geschirr und Ausstattung mit über. Diese beweglichen Gegenstände sind kein Grundstück und unterliegen daher nicht der Grunderwerbsteuer – vorausgesetzt, sie werden im notariellen Kaufvertrag gesondert aufgeführt und mit einem eigenen Preis versehen. Der auf das Grundstück entfallende Kaufpreis, der die Bemessungsgrundlage bildet, verringert sich entsprechend.

Entscheidend ist die Angemessenheit der Werte. Das Finanzamt erkennt realistische Gebrauchtwerte an; es muss die Unangemessenheit nachweisen, wenn es den Ansatz beanstanden will. Überzogene Inventarwerte, die den tatsächlichen Zeitwert deutlich übersteigen, werden jedoch nicht akzeptiert. Sinnvoll ist eine nachvollziehbare Aufstellung der einzelnen Gegenstände mit ihren Zeitwerten.

Der gesonderte Ausweis bringt einen doppelten Vorteil. Neben der geringeren Grunderwerbsteuer lässt sich das Inventar als bewegliches Wirtschaftsgut über seine kurze Nutzungsdauer abschreiben oder als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort absetzen – deutlich schneller als das Gebäude. Zu beachten ist allerdings, dass der geringere Grundstückskaufpreis auch den Beleihungswert für die Bank mindern kann.

Fachliches Urteil: Weisen Sie mitverkauftes Inventar mit realistischen Werten gesondert aus – das senkt die Grunderwerbsteuer und beschleunigt die Abschreibung. Halten Sie die Werte angemessen und dokumentiert. Die Aufteilung gehört in den notariellen Vertrag und in die Abstimmung mit dem Steuerberater. Stand Juli 2026; die Beurteilung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Zahlen, Daten und Fakten

Inventarausweis und Ersparnis

Schritt Wirkung
Inventar im Notarvertrag gesondert nicht grunderwerbsteuerpflichtig
realistische Zeitwerte vom Finanzamt anerkannt
überhöhte Werte werden nicht akzeptiert

Beispiel (Mecklenburg-Vorpommern, 6,0 %)

Position Betrag
Gesamtkaufpreis 300.000 €
gesondert ausgewiesenes Inventar 20.000 €
Grunderwerbsteuer auf 280.000 € 16.800 € statt 18.000 €
Ersparnis 1.200 €

Zusätzlich schnellere Abschreibung des Inventars. Erste Orientierung, ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; Stand Juli 2026.

Quellen und Referenzen

  • GrEStG · § 2 (Grundstücksbegriff), § 8, § 9 (Gegenleistung)
  • FG-Rechtsprechung · gesonderter Inventarausweis; EStG · § 6 Abs. 2 (GWG)
  • Favorent · FavoStyle, FavoWeb-Cockpit (Ausstattungsdokumentation)

Welche Gestaltungen zur Grunderwerbsteuer sind zulässig?

Zuletzt aktualisiert am 16.07.2026

Zulässig sind vor allem der gesonderte Ausweis beweglichen Inventars und die Nutzung der gesetzlichen Befreiungen, etwa bei Übertragungen innerhalb der Familie (§ 3 GrEStG). Anteilserwerbe an grundbesitzenden Gesellschaften (Share Deals) sind streng reguliert und nur für größere Strukturen relevant. Nicht zulässig sind Scheingestaltungen wie überhöhte Inventarwerte. Stand Juli 2026; erste Orientierung, ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Ausführliche Antwort und Recherche

Es gibt mehrere legale Wege, die Grunderwerbsteuer zu senken oder zu vermeiden. Sie unterscheiden sich stark in ihrer Reichweite und ihrem Aufwand.

Der praktisch wichtigste und einfachste Weg für private Käufer ist der gesonderte Ausweis des mitverkauften Inventars. Er ist zulässig, solange die angesetzten Werte angemessen sind. Ebenfalls zulässig ist die Nutzung der gesetzlichen Befreiungen: Übertragungen zwischen Ehegatten, an Verwandte in gerader Linie oder von Todes wegen sind von der Grunderwerbsteuer befreit (§ 3 GrEStG). Wer eine Ferienimmobilie innerhalb der Familie überträgt, kann die Steuer so ganz vermeiden.

Für größere Investoren gibt es die Anteilsübertragung an grundbesitzenden Gesellschaften, den sogenannten Share Deal. Wird nicht die Immobilie selbst, sondern ein Anteil an der Gesellschaft erworben, kann Grunderwerbsteuer entstehen oder vermieden werden. Der Gesetzgeber hat diese Gestaltung jedoch stark eingeschränkt: Seit 2021 lösen bereits Übertragungen von 90 % der Anteile innerhalb von zehn Jahren die Grunderwerbsteuer aus (§ 1 Abs. 2a und 2b GrEStG). Für die einzelne Ferienwohnung ist dieser Weg ohne Bedeutung und nur bei größeren Portfolios in Gesellschaftsform ein Thema.

Nicht zulässig sind dagegen Scheingestaltungen. Überhöhte Inventarwerte, die den Zeitwert deutlich übersteigen, künstliche Kaufpreisaufteilungen oder Gestaltungen ohne wirtschaftlichen Gehalt erkennt das Finanzamt nicht an und kann sie als Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO werten. Die legale Gestaltung bleibt bei angemessenen, nachvollziehbaren Ansätzen.

Fachliches Urteil: Für private Käufer sind der Inventarausweis und die Familienbefreiungen die relevanten, zulässigen Gestaltungen. Share Deals betreffen nur größere Strukturen und sind streng reguliert. Von überhöhten Werten und Scheingestaltungen ist abzuraten. Stand Juli 2026; die Beurteilung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Zahlen, Daten und Fakten

Zulässige und unzulässige Gestaltungen

Gestaltung Bewertung
gesonderter Inventarausweis (angemessen) zulässig
Familienbefreiungen (§ 3 GrEStG) zulässig
überhöhte Inventarwerte unzulässig (§ 42 AO)
Scheingestaltung ohne wirtschaftlichen Gehalt unzulässig

Share Deals (nur größere Strukturen)

Merkmal Regel
Schwelle 90 % der Anteile
Beobachtungszeitraum 10 Jahre
Rechtsgrundlage § 1 Abs. 2a, 2b GrEStG

Share Deals nur bei Gesellschaftsstrukturen relevant. Erste Orientierung, ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; Stand Juli 2026.

Quellen und Referenzen

  • GrEStG · § 3 (Befreiungen), § 1 Abs. 2a, 2b (Share Deals) · AO · § 42
  • FG-Rechtsprechung · Inventarausweis
  • Favorent · FavoStyle (Ausstattungswerte)

Wie wirkt sich die Grunderwerbsteuer auf meine Gesamtinvestition aus?

Zuletzt aktualisiert am 16.07.2026

Die Grunderwerbsteuer ist der größte Teil der Erwerbsnebenkosten, die zusammen mit Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Makler rund 8 bis 12 % des Kaufpreises ausmachen. In Mecklenburg-Vorpommern kommen zu den 6,0 % Grunderwerbsteuer etwa 1,5 bis 2 % für Notar und Grundbuch hinzu. Diese Kosten erhöhen die Anfangsinvestition und sind meist aus Eigenkapital zu tragen. Stand Juli 2026; erste Orientierung, ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Ausführliche Antwort und Recherche

Die Grunderwerbsteuer ist nicht isoliert zu betrachten, sondern als Teil der Erwerbsnebenkosten, die die Gesamtinvestition über den reinen Kaufpreis hinaus erhöhen. Sie bestimmen mit, wie viel Eigenkapital ein Kauf bindet.

Neben der Grunderwerbsteuer fallen die Notarkosten für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Grundbuchkosten für die Eigentumsumschreibung an, zusammen meist etwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises. Wird ein Makler eingeschaltet, kommt dessen Provision hinzu. In Mecklenburg-Vorpommern summieren sich Grunderwerbsteuer und die übrigen Nebenkosten damit auf rund 8 % des Kaufpreises, mit Maklerprovision auf über 10 %.

Diese Nebenkosten sind für die Rendite von Bedeutung, weil sie die Anfangsinvestition erhöhen, ohne den Ertragswert des Objekts zu steigern. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € in Mecklenburg-Vorpommern entstehen allein rund 18.000 € Grunderwerbsteuer und zusätzlich etwa 4.500 bis 6.000 € für Notar und Grundbuch. Die Rendite ist daher auf die Gesamtinvestition einschließlich der Nebenkosten zu berechnen.

Wichtig ist zudem, dass Banken die Erwerbsnebenkosten in der Regel nicht mitfinanzieren. Sie beleihen den Kaufpreis, nicht die Nebenkosten, sodass diese aus Eigenkapital aufzubringen sind. Der gesonderte Ausweis von Inventar mindert zwar die Grunderwerbsteuer, senkt aber zugleich den beleihbaren Kaufpreis.

Fachliches Urteil: Rechnen Sie mit Erwerbsnebenkosten von rund 8 % ohne und über 10 % mit Makler und planen Sie diesen Betrag als Eigenkapital ein. Die Rendite ist auf die Gesamtinvestition zu beziehen, nicht nur auf den Kaufpreis. Stand Juli 2026; die Beurteilung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Zahlen, Daten und Fakten

Erwerbsnebenkosten (Mecklenburg-Vorpommern)

Position Anteil am Kaufpreis
Grunderwerbsteuer 6,0 %
Notar rund 1,0 bis 1,5 %
Grundbuch rund 0,5 %
Makler (falls beauftragt) zusätzlich

Beispiel Kaufpreis 300.000 €

Position Betrag
Grunderwerbsteuer (6,0 %) 18.000 €
Notar und Grundbuch rund 4.500 bis 6.000 €
Nebenkosten gesamt (ohne Makler) rund 22.500 bis 24.000 €

Nebenkosten meist nicht bankfinanziert. Erste Orientierung, ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; Stand Juli 2026.

Quellen und Referenzen

  • GrEStG · § 11 (Satz) · GNotKG (Notar- und Gerichtskosten)
  • Erwerbsnebenkosten · Notar, Grundbuch, Makler
  • Favorent · Marktkenntnis, FavoWeb-Cockpit (Ertragsseite)

Wann entsteht die Grunderwerbsteuer und wann ist sie fällig?

Zuletzt aktualisiert am 16.07.2026

Die Grunderwerbsteuer entsteht mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags (§ 14 GrEStG). Das Finanzamt setzt sie per Bescheid fest; sie ist in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe fällig (§ 15 GrEStG). Erst nach Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erforderlich ist (§ 22 GrEStG). Stand Juli 2026; erste Orientierung, ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Ausführliche Antwort und Recherche

Der zeitliche Ablauf der Grunderwerbsteuer folgt festen gesetzlichen Schritten, die mit dem notariellen Kaufvertrag beginnen und mit der Grundbucheintragung enden.

Die Steuer entsteht mit der Verwirklichung des Erwerbsvorgangs, in der Regel also mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags (§ 14 GrEStG). Auf die spätere Übergabe oder die Zahlung des Kaufpreises kommt es dafür nicht an. Der Notar zeigt den Vorgang dem Finanzamt an, das daraufhin den Grunderwerbsteuerbescheid erlässt.

Die Steuer ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig (§ 15 GrEStG). Steuerschuldner sind nach § 13 GrEStG grundsätzlich Käufer und Verkäufer als Gesamtschuldner; im Kaufvertrag wird jedoch üblicherweise vereinbart, dass der Käufer die Steuer trägt. Der Betrag ist innerhalb der Frist an das Finanzamt zu zahlen.

Erst nach vollständiger Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 22 GrEStG. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung dafür, dass das Grundbuchamt den Käufer als neuen Eigentümer einträgt. Die Grunderwerbsteuer ist damit faktisch vor dem Eigentumsübergang zu zahlen – ein Grund, warum sie als Eigenkapital bereitstehen muss.

Fachliches Urteil: Planen Sie die Grunderwerbsteuer so ein, dass sie kurz nach dem Notartermin fällig wird und vor der Grundbucheintragung zu zahlen ist. Ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt es keinen Eigentumsübergang. Der Käufer sollte den Betrag daher frühzeitig bereithalten. Stand Juli 2026; die Beurteilung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Zahlen, Daten und Fakten

Ablauf der Grunderwerbsteuer

Schritt Zeitpunkt / Norm
Entstehung notarieller Kaufvertrag (§ 14 GrEStG)
Anzeige durch den Notar
Bescheid durch das Finanzamt
Fälligkeit 1 Monat nach Bekanntgabe (§ 15 GrEStG)
Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Zahlung (§ 22 GrEStG)

Steuerschuldner

Regel Inhalt
gesetzlich Käufer und Verkäufer als Gesamtschuldner (§ 13)
vertraglich üblich Käufer trägt die Steuer

Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung keine Grundbucheintragung. Erste Orientierung, ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; Stand Juli 2026.

Quellen und Referenzen

  • GrEStG · § 13 (Steuerschuldner), § 14 (Entstehung), § 15 (Fälligkeit), § 22 (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
  • GrEStG · § 18, § 20 (Anzeigepflicht des Notars)
  • Favorent · Objektübernahme nach Eigentumsübergang

Welche Befreiungen und Ausnahmen gibt es?

Zuletzt aktualisiert am 16.07.2026

Von der Grunderwerbsteuer befreit sind vor allem Übertragungen innerhalb der Familie: zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern, an Verwandte in gerader Linie sowie Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen (§ 3 GrEStG). Zudem bleibt ein Erwerb bis zu einem Wert von 2.500 € steuerfrei. Diese Befreiungen können den Erwerb einer Ferienimmobilie in der Familie steuerfrei stellen. Stand Juli 2026; erste Orientierung, ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Ausführliche Antwort und Recherche

Das Grunderwerbsteuergesetz sieht in § 3 mehrere Befreiungen vor, die vor allem Übertragungen im familiären und erbrechtlichen Bereich betreffen. Sie können den Erwerb einer Ferienimmobilie ganz von der Steuer freistellen.

Steuerfrei ist der Erwerb durch den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner des Veräußerers sowie durch Verwandte in gerader Linie – also etwa die Übertragung von den Eltern auf die Kinder oder umgekehrt. Ebenfalls befreit sind der Erwerb von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden, weil diese Vorgänge der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen und nicht zusätzlich der Grunderwerbsteuer.

Weitere Befreiungen betreffen die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft über Nachlassgrundstücke und die Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung. Auch der Rückerwerb durch den früheren Eigentümer in bestimmten Fällen kann befreit sein. Zudem bleibt ein Erwerbsvorgang steuerfrei, wenn die Gegenleistung 2.500 € nicht übersteigt (§ 3 Nr. 1 GrEStG); diese Bagatellgrenze ist bei Immobilien allerdings selten einschlägig.

Für die Praxis bedeutsam ist vor allem die Familienbefreiung. Wer eine Ferienimmobilie an Kinder oder den Ehepartner überträgt, kann die Grunderwerbsteuer vollständig vermeiden. Bei der Nachfolgeplanung ist das ein wichtiger Gestaltungsspielraum, der mit den erbschaft- und schenkungsteuerlichen Folgen abzustimmen ist.

Fachliches Urteil: Die Familienbefreiungen des § 3 GrEStG stellen Übertragungen an Ehegatten und Kinder sowie Erwerbe von Todes wegen grunderwerbsteuerfrei. Bei der Übertragung einer Ferienimmobilie in der Familie sollten diese Befreiungen genutzt und mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer abgestimmt werden. Stand Juli 2026; die Beurteilung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Zahlen, Daten und Fakten

Wichtige Befreiungen (§ 3 GrEStG)

Vorgang Grunderwerbsteuer
Erwerb durch Ehegatten / Lebenspartner befreit
Erwerb durch Verwandte in gerader Linie befreit
Erwerb von Todes wegen, Schenkung befreit
Gegenleistung bis 2.500 € befreit (Bagatelle)

Weitere Ausnahmen

Vorgang Hinweis
Erbauseinandersetzung befreit
Vermögensauseinandersetzung nach Scheidung befreit

Abstimmung mit Erbschaft- und Schenkungsteuer erforderlich. Erste Orientierung, ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; Stand Juli 2026.

Quellen und Referenzen

  • GrEStG · § 3 (allgemeine Ausnahmen, Bagatelle 2.500 €)
  • ErbStG · Erbschaft- und Schenkungsteuer (Abstimmung)
  • Favorent · FavoWeb-Cockpit (Fortführung über Eigentümerwechsel)

Wie behandle ich die Grunderwerbsteuer steuerlich (Anschaffungsnebenkosten)?

Zuletzt aktualisiert am 16.07.2026

Die Grunderwerbsteuer gehört zu den Anschaffungsnebenkosten und ist nicht sofort abziehbar. Sie erhöht die Anschaffungskosten der Immobilie und wird – soweit sie auf das Gebäude entfällt – über die Abschreibung als Werbungskosten geltend gemacht. Der auf den Grund und Boden entfallende Anteil bleibt nicht abschreibbar. Stand Juli 2026; erste Orientierung, ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Ausführliche Antwort und Recherche

Steuerlich ist die Grunderwerbsteuer nicht als laufende Ausgabe, sondern als Teil der Anschaffungskosten der Immobilie zu behandeln. Das bestimmt, wie und wann sie sich steuermindernd auswirkt.

Als Anschaffungsnebenkosten teilt die Grunderwerbsteuer das Schicksal des Kaufpreises. Sie wird auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits aufgeteilt, entsprechend der Kaufpreisaufteilung. Der auf das Gebäude entfallende Anteil erhöht die Abschreibungsbemessungsgrundlage und wird über die Gebäude-Abschreibung als Werbungskosten abgesetzt. Der auf den Grund und Boden entfallende Anteil bleibt dagegen nicht abschreibbar, weil sich der Boden nicht abnutzt.

Bei einer vermieteten Ferienimmobilie wirkt sich die Grunderwerbsteuer damit über die Jahre steuermindernd aus, verteilt über die Abschreibungsdauer des Gebäudes. Ein sofortiger Abzug im Jahr des Kaufs ist nicht möglich. Wird die Immobilie ausschließlich selbst genutzt, entfällt die steuerliche Wirkung ganz, weil dann keine Einkünfte erzielt werden.

Der gesonderte Ausweis von Inventar wirkt sich auch hier aus: Das als bewegliches Wirtschaftsgut ausgewiesene Inventar wird schneller abgeschrieben als das Gebäude, sodass die auf das Inventar entfallenden Anschaffungskosten früher steuerwirksam werden. Das ist ein weiterer Grund für die getrennte Ausweisung.

Fachliches Urteil: Behandeln Sie die Grunderwerbsteuer als Anschaffungsnebenkosten, die über die Gebäude-Abschreibung wirkt, nicht als sofort abziehbare Ausgabe. Der gesonderte Inventarausweis beschleunigt die steuerliche Wirkung des darauf entfallenden Anteils. Stand Juli 2026; die Beurteilung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Zahlen, Daten und Fakten

Steuerliche Behandlung der Grunderwerbsteuer

Anteil Behandlung
auf das Gebäude entfallend über Gebäude-AfA (Werbungskosten)
auf Grund und Boden entfallend nicht abschreibbar
sofortiger Abzug nicht möglich

Wirkung nach Nutzung

Nutzung Wirkung
Vermietung über AfA steuermindernd
ausschließliche Eigennutzung keine steuerliche Wirkung

Zuordnung nach Kaufpreisaufteilung. Erste Orientierung, ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; Stand Juli 2026.

Quellen und Referenzen

  • EStG · § 6 (Anschaffungskosten), § 7 (AfA), § 9, § 255 HGB (Anschaffungsnebenkosten)
  • GrEStG · § 1 (Erwerb)
  • Favorent · FavoStyle, FavoWeb-Cockpit (Ausstattungsbelege)

Wie plane ich die Grunderwerbsteuer in die Finanzierung ein?

Zuletzt aktualisiert am 16.07.2026

Planen Sie die Grunderwerbsteuer als Teil der Erwerbsnebenkosten fest ins Eigenkapital ein, weil Banken sie in der Regel nicht mitfinanzieren. Zusammen mit Notar, Grundbuch und Makler sollten rund 8 bis 12 % des Kaufpreises als zusätzliches Eigenkapital bereitstehen. Der gesonderte Inventarausweis senkt die Steuer, mindert aber auch den beleihbaren Kaufpreis. Stand Juli 2026; erste Orientierung, ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Ausführliche Antwort und Recherche

Die Grunderwerbsteuer will in der Finanzierung von Anfang an berücksichtigt sein, weil sie kurz nach dem Kauf fällig wird und meist nicht mitfinanziert werden kann. Wer sie übersieht, gerät in eine Eigenkapitallücke.

Banken beleihen üblicherweise den Kaufpreis der Immobilie, nicht die Erwerbsnebenkosten. Die Grunderwerbsteuer, die Notar- und Grundbuchkosten und eine etwaige Maklerprovision sind daher aus Eigenkapital aufzubringen. In Mecklenburg-Vorpommern sind das mit 6,0 % Grunderwerbsteuer und rund 1,5 bis 2 % für Notar und Grundbuch zusammen etwa 8 % des Kaufpreises, mit Makler mehr.

Für die Finanzierungsplanung bedeutet das: Neben der Anzahlung auf den Kaufpreis muss zusätzliches Eigenkapital in Höhe der Nebenkosten bereitstehen, und die Grunderwerbsteuer muss termingerecht zur Verfügung stehen, weil ohne ihre Zahlung die Unbedenklichkeitsbescheinigung und damit die Grundbucheintragung ausbleiben. Eine knappe Liquiditätsplanung kann den Eigentumsübergang verzögern.

Der gesonderte Ausweis von Inventar wirkt hier zweischneidig. Er senkt die Grunderwerbsteuer, weil das Inventar nicht besteuert wird; zugleich verringert er aber den auf die Immobilie entfallenden Kaufpreis und damit den Beleihungswert, den die Bank ansetzt. Bei knapper Finanzierung ist dieser Effekt in die Planung einzubeziehen. In der Gesamtbetrachtung überwiegt der Steuervorteil meist, doch die Beleihung sollte mit der Bank abgestimmt werden.

Fachliches Urteil: Kalkulieren Sie die Grunderwerbsteuer und die übrigen Nebenkosten als zusätzliches Eigenkapital von rund 8 bis 12 % ein und halten Sie die Grunderwerbsteuer termingerecht bereit. Den Effekt des Inventarausweises auf den Beleihungswert stimmen Sie mit der Bank ab. Stand Juli 2026; die Beurteilung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Zahlen, Daten und Fakten

Eigenkapitalbedarf für Nebenkosten (Mecklenburg-Vorpommern)

Position Anteil
Grunderwerbsteuer 6,0 %
Notar und Grundbuch rund 1,5 bis 2 %
Nebenkosten ohne Makler rund 8 %
mit Makler über 10 %

Wirkung des Inventarausweises

Effekt Folge
geringere Grunderwerbsteuer weniger Eigenkapital für Steuer
geringerer Immobilienkaufpreis niedrigerer Beleihungswert

Nebenkosten meist nicht bankfinanziert; termingerecht bereithalten. Erste Orientierung, ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; Stand Juli 2026.

Quellen und Referenzen

  • GrEStG · § 11, § 15 (Satz, Fälligkeit) · Finanzierungspraxis (Beleihung Kaufpreis)
  • Erwerbsnebenkosten · Eigenkapitalbedarf
  • Favorent · Marktkenntnis, FavoWeb-Cockpit (Ertragsprognose)

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