REGION MITTE · BERLIN

Ferienwohnungsverwaltung Berlin

Unser Standort Berlin verwaltet Ihre Stadtferienwohnung in der Hauptstadt-Realität: ZwVbG-konform mit Registriernummer, City-Tax-Abführung an das Finanzamt Marzahn-Hellersdorf und einem Service-Netz von Mitte über Prenzlauer Berg, Friedrichshain und Kreuzberg bis Charlottenburg.

Ihr Team vor Ort
ZentraleBerlin
Service-Partner42 regional
Kurabgabein Berlin keine
KENNZAHLEN REGIONAL

Was Eigentümer in Berlin 2025 erreicht haben

Durchschnitts-Auslastung
69
Prozent
Bezogen auf vermietete Tage über das gesamte Jahr, Favorent-Objekte mit ZwVbG-Genehmigung in Berlin 2024. Hohe Grundauslastung durch Messen, Kongresse und Städtetourismus.
+ 13,5 Prozentpunkte über der amtlichen Bettenauslastung aller Berliner Beherbergungsstätten (55,5 % im Jahr 2025)
Netto-Jahresertrag
19.400
EUR pro Objekt
Mittelwert nach Abzug aller Favorent-Kosten, City-Tax-Abführung und Reinigungen. Bezogen auf eine 45–70 m² Stadtwohnung in zentraler Lage mit gültiger Registriernummer.
Favorent-Mittelwert, kein amtlicher oder branchenweiter Vergleichswert
Bewertung
4,7
von 5 Sternen
Über alle Portale (Booking, Airbnb, Vrbo, Hometogo) aus echten Gäste-Reviews der Saison 2024. 41,1 Prozent der Berliner Übernachtungen entfielen 2025 auf internationale Gäste, in Mitte sogar 48,1 Prozent. Das stellt höhere Ansprüche an Kommunikation und Check-in.
Ergebnis aus echten Gästebewertungen, einen amtlichen Berliner Vergleichswert gibt es nicht
Aufenthaltsdauer
2,4
Nächte im Schnitt
Berliner Gäste bleiben kürzer als Küstenurlauber. Amtlich sind es 2,2 Tage bei Inlandsgästen und 2,7 Tage bei internationalen Gästen. Im Segment Ferienwohnungen und Ferienhäuser liegt der Wert mit 3,4 Tagen deutlich darüber. Das bedeutet mehr Wechsel und höhere Anforderungen an Reinigung und Self-Check-in.
Messen und Großevents erhöhen den Vorlauf deutlich
Zur Methodik: 2024 überschritt Berlin mit 30.607.084 Übernachtungen erstmals seit 2019 wieder die 30-Millionen-Marke. 2025 ging die Zahl auf 29.443.291 zurück, ein Minus von 3,8 Prozent, und lag damit wieder unter der Marke und 13,7 Prozent unter dem Rekordjahr 2019 (Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Pressemitteilungen 22/2025 und 18/2026). Die durchschnittliche Bettenauslastung aller Berliner Beherbergungsstätten ohne Campingplätze lag 2024 bei 56,8 Prozent und 2025 bei 55,5 Prozent. Für die Hotellerie im engeren Sinn, also Hotels, Hotels garnis, Pensionen und Gasthöfe, weist das Amt 56,1 Prozent (2024) und 55,4 Prozent (2025) aus, die Zimmerauslastung der Hotels ab 25 Zimmern lag in beiden Jahren bei 73,5 Prozent. Favorent-Werte beziehen sich auf professionell verwaltete Ferienwohnungen mit gültiger Genehmigung nach ZwVbG. Ein methodischer Hinweis dazu: Die Objektauslastung zählt vermietete Tage, die amtliche Bettenauslastung dagegen belegte Bettentage. Bei Doppelbelegung liegt die Tagesauslastung systematisch höher, die beiden Werte sind also verwandt, aber nicht identisch. Die konkreten Zahlen für Ihr eigenes Objekt hängen von Lage, Ausstattung, Größe und Genehmigungsstatus ab.
SAISON UND BESONDERHEITEN

Wie sich Berlin über das Jahr verteilt

Auslastungs-Profil Berlin

Objektauslastung in Prozent, hergeleitet aus der amtlichen monatlichen Bettenauslastung des Landes Berlin 2025 (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht G IV 1 – m, Tabelle 3) mit dem Faktor 1,25 für den Bettenanteil des Ferienwohnungssegments von 6,66 Prozent. Berlin zeigt ein flaches Ganzjahresprofil: Elf von zwölf Monaten liegen über 48 Prozent amtlicher Bettenauslastung, der stärkste Monat ist der September.

48
Jan
61
Feb
63
Mär
72
Apr
74
Mai
76
Jun
81
Jul
73
Aug
74
Sep
75
Okt
67
Nov
66
Dez
Starke Monate (70 % und mehr)Ruhigere Monate (48 bis 70 %)Kein Berliner Monat liegt unter 48 %. Ein Winterloch gibt es nicht.

Regionale Besonderheit: Event-getriebener Markt

Anders als Küste oder Heide verteilt sich die Berlin-Nachfrage ganzjährig auf einem hohen Niveau. Treiber sind die ITB (März), die Berlinale (Februar), das Wochenende der Langen Nacht der Museen, die IFA (September), der Berlin-Marathon und das Festival of Lights (Oktober). 41,1 Prozent aller Übernachtungen kamen 2025 von internationalen Gästen, mit den Vereinigten Staaten vor Großbritannien und den Niederlanden. 2024 waren es 41,8 Prozent, damals lag Großbritannien noch vorn.

Saisonfenster und Preissprünge

Ein klassisches Sommerloch fällt in Berlin praktisch aus, der August ist mit 70,0 Prozent Zimmerauslastung aber einer der schwächsten Sommermonate. Am stärksten sind September mit 83,1 und Oktober mit 80,7 Prozent. Der November liegt mit 77,6 Prozent deutlich über dem Dezember mit 67,4 Prozent, die große Silvesterfeier am Brandenburger Tor wurde mangels Landesmitteln abgesagt und die ZDF-Show ist nach Hamburg abgewandert. Die amtliche Aufenthaltsdauer von 2,4 Tagen im Mittel bedeutet eine hohe Reinigungs- und Wechseltaktung.

RECHT UND PFLICHTEN

Rechtliche Rahmenbedingungen in Berlin

Zweckentfremdungsverbot (ZwVbG)

Berlin ist das einzige Bundesland ohne genehmigungsfreien Tagesanteil für ganze Wohnungen: Hamburg erlaubt acht Wochen im Kalenderjahr genehmigungsfrei, Rheinland-Pfalz zwölf, Berlin keinen einzigen Tag. Das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz gilt seit Mai 2014 stadtweit. Wer eine ganze Wohnung als Ferienwohnung anbieten will, braucht eine bezirkliche Genehmigung und eine Registriernummer, die in jedem Inserat öffentlich sichtbar anzugeben ist. Bei Verstößen reicht der gesetzliche Bußgeldrahmen bis 500.000 Euro pro Wohnung, das gilt allerdings nur für besonders schwere Fälle. Der Regelsatz nach den Ausführungsvorschriften in der Fassung vom 12. März 2026 liegt bei 1.500 bis 2.500 Euro pro Wohnung und Monat, bei fehlender Registriernummer bei 1.000 Euro und im Wiederholungsfall bei 2.000 Euro. Nach § 17 Abs. 4 OWiG soll die Buße den wirtschaftlichen Vorteil übersteigen.

Genehmigungstypen und Limits:
Hauptwohnung (Lebensmittelpunkt)bei Abwesenheit, kein Anspruch
Nebenwohnung, weitere Berliner WohnungAntrag wird in der Regel abgelehnt
Nebenwohnungmax. 90 Tage / Jahr
Gästezimmer (49 % Hauptwohnung)genehmigungsfrei, Anzeigepflicht
Bearbeitungsgebühr100 € (Haupt) / 150 € (Neben)

Übernachtungsteuer (City Tax)

Berlin erhebt seit 2014 eine Übernachtungsteuer. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Satz 7,5 Prozent des Netto-Übernachtungsentgelts. Nicht einzubeziehen sind Frühstück und Verpflegung, Stellplatz, WLAN und Telefon, Wellness sowie dem Gast berechnete Vermittlungsprovisionen. Endreinigung, Bettwäsche, Strom, Zustellbett und Haustiergebühr gehören dagegen in die Bemessungsgrundlage, auch wenn sie gesondert berechnet werden. Seit dem 1. April 2024 fallen auch berufliche Übernachtungen unter die Steuer. Anmeldung und Abführung erfolgen beim Finanzamt Marzahn-Hellersdorf.

Wichtige Termine:
AnmeldungszeitraumQuartal (ab 01.01.2026)
Frist Steueranmeldung10. Tag nach Quartalsende
Übermittlungelektronische Datenfernübertragung, üblicher Weg ELSTER
Datenabgleich (§ 11 ÜnStG)Bezirksamt meldet Antragsteller jährlich ans Finanzamt
10-Betten-Grenzeentfällt 2026, war kein Freibetrag
Steuerpflicht für Kleinvermieterbesteht seit 2014

Meldepflicht und Registriernummer

Zwei getrennte Pflichten: Erstens der Meldeschein nach § 29 Bundesmeldegesetz. Seit dem 1. Januar 2025 gilt er nur noch für Gäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die ihn am Ankunftstag eigenhändig unterschreiben müssen. Bei 41,1 Prozent Auslandsanteil bleibt er in Berlin Alltag. Zweitens die Berliner Registriernummer nach § 5a ZwVbG, die beim Anbieten und Bewerben öffentlich sichtbar anzugeben ist und ohne die ein Anbieten und Bewerben rechtswidrig ist. Nach § 5a Abs. 2 ZwVbG gilt das auch für Räumlichkeiten, die kein Wohnraum im Sinne des Gesetzes sind, etwa gewerbliche Apartments. Favorent integriert beide Pflichten in den digitalen Buchungsprozess.

Registriernummer-Pflicht seit: 1. August 2018. Die Nummer wird vom Bezirksamt (Wohnungsamt) im jeweiligen Bezirk erteilt, in dem die Wohnung liegt. Sie ist an die Genehmigung gekoppelt und damit befristet: Genehmigungen werden in Berlin in der Regel für zwei Jahre erteilt, nicht für fünf. Die Verlängerung ist rechtzeitig beim Bezirksamt zu beantragen, dafür gibt es ein eigenes amtliches Formular.

Steuerreporting für Sie

Sie erhalten monatlich eine vollständige Abrechnung mit Einnahmen, Provisionen, Reinigung, Wäsche, Kleinreparaturen und abgeführter City Tax. Die Daten sind so strukturiert, dass Ihr Steuerberater Umsatzsteuer (Regelbesteuerung oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG) und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung direkt zuordnen kann. Belege werden digital archiviert.

Hinweis Mieter-Konstellation: Wer eine gemietete Berliner Wohnung untervermieten möchte, braucht zwingend die schriftliche Erlaubnis des Vermieters. Ohne diese droht zusätzlich zur Zweckentfremdung die fristlose Kündigung. Favorent berät vor Aufnahme zu allen drei Ebenen: Eigentum, Genehmigung, Steuer.
Hinweis: Berlin ändert das ZwVbG regelmäßig. Nach der dritten Änderung vom 27. September 2021 (GVBl. S. 1131) folgten 2026 die neuen Bußgeld-Rahmenbeträge vom 12. März, die auf 4.600 Euro je Quadratmeter erhöhte Ausgleichszahlung vom 21. März und das Vierte Änderungsgesetz zur Umsetzung der EU-Kurzzeitvermietungsverordnung, das der Senat am 31. März 2026 vorgelegt und das Abgeordnetenhaus am 11. Mai 2026 beraten hat. Favorent prüft vor Übernahme Ihrer Immobilie den genehmigungsrechtlichen Status, ein etwaiges Negativattest, also die amtliche Feststellung, dass kein Wohnraum im Sinne des Gesetzes vorliegt, sowie etwaige soziale Erhaltungsgebiete nach § 172 BauGB, von denen es in Berlin über 70 mit rund einem Fünftel der Bevölkerung gibt, mit Schwerpunkt in den Innenstadtbezirken. Dort sind Umwandlungen zu Ferienwohnungen ausdrücklich nicht genehmigungsfähig. Dieser Text ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
PARTNER UND STIMMEN

Unser Netzwerk in Berlin

42+
Regionale Service-Partner zwischen Mitte und Köpenick, sorgfältig ausgewählt und über Jahre erprobt.
Reinigung

Same-Day Wechsel

Wäscherei

Hotel-Standard

Self-Check-in

Smart Lock und Keybox

24/7 Notdienst

Schlüssel, Heizung, Wasser

★★★★★

„Wir haben eine Zweitwohnung in Prenzlauer Berg, in der wir selbst nur ein paar Wochen im Jahr sind. Favorent hat die ZwVbG-Genehmigung mit dem Bezirksamt geklärt, die Registriernummer in alle Inserate eingepflegt und seitdem laufen die 90 Tage im Jahr verlässlich durch."

Familie Borchert

Eigentümer Altbau-Zweitwohnung in Prenzlauer Berg

★★★★★

„Was mich überzeugt hat war die saubere Trennung der City-Tax-Abrechnung. Jeden Monat eine PDF, die der Steuerberater direkt im DATEV verbuchen kann. Bei meiner alten Verwaltung musste ich jedem Posten hinterhertelefonieren."

Dr. Lehmann

Eigentümer Loft in Mitte (Hackescher Markt)

Berlin seit der Wiedervereinigung

Berlin ist der einzige große deutsche Ferienwohnungsmarkt, dessen touristische Geschichte sich an einem Datum festmachen lässt. Was diese Stadt heute an Gästen anzieht, ist fast vollständig nach 1990 entstanden. Die amtlichen Zahlen dazu sind ungewöhnlich vollständig, sie haben aber Eigenheiten, die man kennen muss, bevor man mit ihnen argumentiert.

Die vergleichbare Reihe des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg beginnt mit dem Berichtsjahr 1992. Damals zählte Berlin 3.175.267 Gäste und 7.851.233 Übernachtungen, verteilt auf 432 Beherbergungsbetriebe mit 41.955 Betten. Bis zum Rekordjahr 2019 stiegen die Übernachtungen auf 34.124.364. Das ist das 4,35-Fache des Ausgangswertes, Berlin hat seine Übernachtungen also mehr als vervierfacht. Das Bettenangebot wuchs im selben Zeitraum auf 150.346, das entspricht mehr als dem Dreieinhalbfachen.

Warum die Reihe 1992 beginnt und was das für Werbeaussagen bedeutet

Für 1990 und 1991 gibt es keine amtliche Gesamt-Berliner Zahl. Ost- und West-Berlin wurden bis zur Umstellung der Statistik getrennt erhoben. Der Qualitätsbericht des Amtes formuliert das eindeutig.

„Gesamtdeutsche Ergebnisse sind ab dem Berichtsjahr 1992 verfügbar und bis einschließlich dem Berichtsjahr 2010 vergleichbar.“

Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Qualitätsbericht Monatserhebung im Tourismus, Kapitel 6.2, Ausgabe 2025

Das hat eine praktische Folge. In touristischen Veröffentlichungen liest man gelegentlich, der Berliner Tourismus habe sich seit den 1990er Jahren bis zur Corona-Krise verfünffacht. Aus der amtlichen Reihe ergibt sich für 1992 bis 2019 der Faktor 4,35 bei den Übernachtungen und 4,40 bei den Gästen. Ein Faktor 5 lässt sich nur erreichen, wenn man ein Basisjahr vor 1992 unterstellt, für das keine Zahl existiert. Wir schreiben deshalb konsequent von einer Vervierfachung.

Zwei weitere Brüche gehören in dieselbe Fußnote. Campingplätze sind erst seit dem Berichtsmonat Januar 2004 in den veröffentlichten Ergebnissen enthalten. Und die Abschneidegrenze für die Auskunftspflicht wechselte mit der europäischen Tourismusstatistik von neun auf zehn Betten, in der Zeitreihe wirksam bereits ab 2011. Für Berlin fällt der zweite Bruch kaum ins Gewicht. Auffällig bleibt der erste: Von 2003 auf 2004 stiegen die Gäste um 18,8 Prozent und die Übernachtungen um 16,1 Prozent, der größte Jahressprung der gesamten Reihe. Die Campingplätze erklären ihn nicht, sie machen bis heute nur rund 0,4 Prozent der Übernachtungen aus. Woher der Rest stammt, ist aus den vorliegenden amtlichen Unterlagen nicht aufgeklärt. Als Meilenstein taugt dieses Jahr deshalb nicht.

Der Einbruch und eine Erholung, die 2024 ihren Gipfel hatte

2020 endete die Wachstumsgeschichte abrupt. 12.278.460 Übernachtungen bedeuteten ein Minus von 64,0 Prozent. Die Rückkehr dauerte vier Jahre: 26.526.369 Übernachtungen im Jahr 2022, 29.589.443 im Jahr 2023 und schließlich 30.607.084 im Jahr 2024. Damit lag Berlin erstmals seit 2019 wieder über der 30-Millionen-Marke, und das Amt für Statistik überschrieb seine Jahresmeldung entsprechend.

Ein Jahr später war die Marke wieder weg. 2025 zählte Berlin 29.443.291 Übernachtungen, ein Rückgang um 3,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr und 13,7 Prozent unter dem Wert von 2019. Die Gästezahl sank um 2,7 Prozent auf 12.375.208. Im ersten Halbjahr 2026 setzte sich der Rückgang abgeschwächt fort, die Übernachtungen lagen 2,7 Prozent unter dem Vorjahreszeitraum, bei fast konstanter Gästezahl. Berlin hat das Vorkrisenniveau also nicht wieder erreicht, und 2024 war nicht der Beginn eines neuen Zyklus, sondern der Höhepunkt der Erholung.

Die zweite Reihe, die Eigentümer mehr angeht als die Übernachtungen

Neben der Nachfrage entwickelte sich das Angebot, und zwar in einer Richtung, die selten in Pressemitteilungen steht. Zwischen 1992 und 2019 wuchs die Zahl der Beherbergungsbetriebe nur um den Faktor 1,86, das Bettenangebot dagegen um den Faktor 3,58. Der durchschnittliche Betrieb wuchs damit von 97 auf 187 Betten. Berlin hat in knapp drei Jahrzehnten nicht mehr Anbieter bekommen, sondern deutlich größere. Das erklärt die hohe Zimmerauslastung der Hotellerie ebenso wie den geringen Anteil kleinteiliger Angebote. 2025 entfielen 82,5 Prozent aller Übernachtungen auf Hotels, Hotels garnis, Pensionen und Gasthöfe.

Zweieinhalb Tage, seit dreißig Jahren

Eine dritte Größe ist über den gesamten Zeitraum bemerkenswert stabil: die durchschnittliche Aufenthaltsdauer. Sie lag seit 1992 zwischen 2,2 und 2,5 Tagen, mit den Pandemiejahren und ihren Langzeitunterbringungen als einziger Ausnahme. 2025 waren es 2,4 Tage, bei Inlandsgästen 2,2 und bei internationalen Gästen 2,7. Im amtlich erfassten Segment der Ferienwohnungen und Ferienhäuser liegt der Wert mit 3,4 Tagen deutlich darüber.

Diese Zahl entscheidet über den Betrieb einer Berliner Ferienwohnung mehr als jede andere. Bei 2,4 Nächten mittlerer Aufenthaltsdauer entstehen je 100 vermietete Nächte rund 40 Gästewechsel. An der Ostsee, wo eine Woche der Normalfall ist, sind es rund 14. Der Aufwand für Reinigung, Wäsche und Übergabe je Umsatz-Euro liegt in der Stadt also etwa dreimal so hoch. Beide Werte sind aus den amtlichen Aufenthaltsdauern abgeleitet und keine Erhebung. Die Richtung ist trotzdem eindeutig: Stadtvermietung und Küstenvermietung sind operativ zwei verschiedene Geschäfte.

Eine Reihe läuft gegen den Trend

Bei alledem gibt es eine Entwicklung, die sich der Gesamtlage entzieht. Das amtlich erfasste Segment Ferienzentren, Ferienhäuser und Ferienwohnungen kam 2019 auf 991.138 Übernachtungen und 2025 auf 1.730.068. Das sind 74,6 Prozent mehr, in einem Markt, der insgesamt 13,7 Prozent unter 2019 liegt. Die Zahl der erfassten Betriebe stieg von 48 auf 94, die Betten von 4.130 auf 9.531. Zu beachten ist dabei, dass diese Statistik erst ab zehn Betten zählt. Die typische Zwei- bis Vier-Betten-Ferienwohnung taucht in ihr grundsätzlich nicht auf, das tatsächliche Segment ist also deutlich größer als die amtliche Zahl.

Berlin schrumpft, das Ferienwohnungssegment wächst. In diesem Widerspruch liegt die Ausgangslage für jede Entscheidung, die Eigentümer in dieser Stadt heute treffen.

4,35-fachÜbernachtungen 1992 bis 2019, von 7.851.233 auf 34.124.364
−13,7 %Übernachtungen 2025 gegenüber dem Rekordjahr 2019
187 Bettendurchschnittliche Betriebsgröße 2019, gegenüber 97 Betten im Jahr 1992
+74,6 %Übernachtungen im Ferienwohnungssegment 2025 gegenüber 2019

Die Wegmarken im Überblick

  • 1991
    Hauptstadtbeschluss

    Am 20. Juni 1991 entschied der Deutsche Bundestag, Parlament und Regierung von Bonn nach Berlin zu verlegen. Von 660 anwesenden Abgeordneten stimmten 338 für Berlin und 320 für Bonn. Der Beschluss legte den Grundstein für den Geschäftsreise- und Kongressmarkt, der heute rund 20,9 Prozent des Berliner Tourismuskonsums ausmacht.

  • 1992
    Beginn der amtlichen Reihe

    3.175.267 Gäste, 7.851.233 Übernachtungen, 432 Betriebe, 41.955 Betten. Erst ab diesem Berichtsjahr liegen für Berlin gesamtstädtische Ergebnisse vor.

  • 1999
    Regierungsumzug und Weltkulturerbe

    Der Umzug von Parlament und Regierung lief überwiegend im Sommer 1999. Seither ist Berlin eine ganzjährige Werktagsdestination, was die bis heute geringe Saisonalität erklärt. Im Dezember desselben Jahres wurde die Urkunde für die Museumsinsel als UNESCO-Weltkulturerbe unterzeichnet.

  • 2004
    Campingplätze kommen in die Statistik

    Ab dem Berichtsmonat Januar 2004 sind Campingplätze in den veröffentlichten Ergebnissen enthalten. Im selben Jahr steigen die Übernachtungen um 16,1 Prozent, der größte Jahressprung der Reihe. Die Campingplätze erklären ihn nicht, sie stellen bis heute rund 0,4 Prozent der Übernachtungen.

  • 2006
    Fußball-Weltmeisterschaft

    Das Finale fand am 9. Juli 2006 im Olympiastadion statt, über die 33 Turniertage kamen rund 10 Millionen Menschen auf die Fanmeile. Die WM etablierte das Muster, das bis heute gilt: Berliner Nachfragespitzen entstehen durch Großereignisse, nicht durch Jahreszeiten.

  • 2011
    Neue Erfassungsgrenze

    Die europäische Tourismusstatistik hebt die Abschneidegrenze von neun auf zehn Betten an, in der Zeitreihe wirksam bereits ab 2011. Für Berlin fällt das kaum ins Gewicht, weil der durchschnittliche Betrieb weit über hundert Betten hat.

  • ab 2011
    Der Plattform-Boom

    Mit den Buchungsplattformen entstand innerhalb weniger Jahre ein Angebot in fünfstelliger Größenordnung. Die Schätzungen für 2014 schwanken zwischen 12.000 und 15.000 Wohnungen und stammen aus Sekundärquellen, weshalb hier nur die Größenordnung steht. Der Boom war der unmittelbare Auslöser für das Zweckentfremdungsverbot.

  • 2014
    Zweckentfremdungsverbot und City Tax

    Zwei getrennte Ereignisse im selben Jahr: Am 1. Januar 2014 startete die Übernachtungsteuer mit 5 Prozent, am 1. Mai 2014 wurde das Zweckentfremdungsverbot stadtweit wirksam, mit einer Übergangsfrist für den Bestand bis zum 30. April 2016. Beide Regelungen wurden seither nur verschärft, nie gelockert.

  • 2018
    Registriernummer

    Seit dem 1. August 2018 muss die bezirkliche Registriernummer in jedem Inserat öffentlich sichtbar angegeben werden. Das war der erste Schritt von der Verbotsnorm zur technischen Kontrollierbarkeit.

  • 2019
    Der Rekord

    13.963.345 Gäste und 34.124.364 Übernachtungen, Bettenauslastung 62,7 Prozent. Berlin gilt als drittwichtigste Städtereisedestination Europas. Dieses Jahr ist bis heute die Messlatte.

  • 2020
    BER-Eröffnung und Corona

    Der Flughafen Berlin Brandenburg eröffnete am 31. Oktober 2020, Tegel schloss acht Tage später. Im selben Jahr brachen die Übernachtungen auf 12.278.460 ein, die Bettenauslastung fiel auf 26,8 Prozent.

  • 2024
    Höhepunkt der Erholung

    30.607.084 Übernachtungen, erstmals seit 2019 wieder über der 30-Millionen-Marke, gestützt durch die Fußball-Europameisterschaft. Rückblickend war das nicht der Beginn eines neuen Zyklus, sondern dessen Gipfel.

  • 2025
    Höhere Steuer, weniger Gäste

    Die Übernachtungsteuer steigt zum 1. Januar 2025 auf 7,5 Prozent. Im selben Jahr sinken die Übernachtungen auf 29.443.291 und die Zahl der geöffneten Betriebe von 725 auf 701.

  • 2026
    Das Jahr der digitalen Kontrolle

    Quartalsweise und verpflichtend elektronische Steueranmeldung ab Januar, neue Bußgeld-Rahmenbeträge im März, die EU-Kurzzeitvermietungsverordnung ab dem 20. Mai und monatliche Plattformmeldungen an die Bundesnetzagentur ab dem 1. September. Für die Zielgruppe dieser Seite ist es das wichtigste Jahr seit 2014.

Infografik zur Entwicklung des Berliner Tourismus von 1992 bis 2025 mit Übernachtungen, Bettenangebot und den rechtlichen Wegmarken
Dreißig Jahre Berliner Tourismus in einer Übersicht. Datengrundlage: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Lange Reihe Tourismus 1992 bis 2025 sowie Statistischer Bericht G IV 1 – m, Dezemberausgaben. Rechtliche Wegmarken nach Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin.
Zur Einordnung der Zahlen: Alle Werte dieser Sektion stammen aus der amtlichen Beherbergungsstatistik und erfassen Betriebe ab zehn Gästebetten sowie Campingplätze ab zehn Stellplätzen. Betriebe und Betten sind in der Langen Reihe zum Stand Ende Juli ausgewiesen, in den Statistischen Berichten zum Stand Dezember. Beide Werte sind amtlich, sie unterscheiden sich nur im Stichtag. Stand der Auswertung: 13. August 2026.

Zehn Jahre in Zahlen

Fünf Auswertungen, alle aus der amtlichen Statistik und alle mit Stichtag und Abgrenzung. Die dritte Tabelle ist für die Bewertung eines konkreten Objekts die wichtigste, weil sie zeigt, wie ungleich sich die Berliner Nachfrage über die Bezirke verteilt.

1. Berlin von 2015 bis 2025

Die Kernreihe: Ankünfte, Übernachtungen, Aufenthaltsdauer, Betriebe, Betten und die amtliche Bettenauslastung.

Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Lange Reihe Tourismus und Statistischer Bericht G IV 1 – m, jeweilige Dezemberausgabe. Beherbergungsbetriebe ab zehn Betten einschließlich Campingplätze. Betriebe und Betten zum Stand Ende Juli. Bettenauslastung als amtlicher Jahreswert, Abgrenzung ohne Campingplätze. Hervorgehoben: das Rekordjahr 2019 und das aktuelle Berichtsjahr 2025.
JahrGäste (Ankünfte)ÜbernachtungenAufenthaltsdauerBetriebeAngebotene BettenBettenauslastung
201512.369.29330.250.0662,4 Tage814136.32760,5 %
201612.731.64031.067.7752,4 Tage789139.18161,0 %
201712.966.34731.150.0902,4 Tage795142.75460,1 %
201813.502.55232.871.6342,4 Tage798146.74261,5 %
201913.963.34534.124.3642,4 Tage803150.34662,7 %
20204.947.58112.278.4602,5 Tage731134.65526,8 %
20215.128.58713.960.1202,7 Tage698135.82130,6 %
202210.426.31626.526.3692,5 Tage729141.91551,7 %
202312.086.44129.589.4432,4 Tage740145.14655,8 %
202412.717.39030.607.0842,4 Tage749148.16256,8 %
202512.375.20829.443.2912,4 Tage732145.01355,5 %
Tabelle seitlich verschiebbar.

Zwei Linien lassen sich aus dieser Tabelle ablesen. Erstens: 2025 lagen die Übernachtungen 13,7 Prozent unter 2019, das Vorkrisenniveau ist nicht wieder erreicht. Zweitens: Zwischen 2015 und 2019 wuchs die Zahl der Betten um gut 14.000, während die Zahl der Betriebe fast unverändert blieb. Das Berliner Wachstum lief über größere Häuser, nicht über mehr Anbieter.

2. Wie sich das Jahr 2025 auf die Monate verteilt

Beide amtlichen Auslastungsgrößen nebeneinander. Die Bettenauslastung misst die Inanspruchnahme der Bettentage, die Zimmerauslastung bildet die Vermarktungsleistung besser ab, weil sie eine Doppelbelegung nicht als Leerstand zählt.

Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht G IV 1 – m, Monatsausgaben 2025, Tabellen 3 und 7. Bettenauslastung: alle Beherbergungsstätten ab zehn Betten ohne Campingplätze. Zimmerauslastung: nur Hotellerie mit mindestens 25 Gästezimmern, 2025 waren das 400 Betriebe. Hervorgehoben: der stärkste und der schwächste Sommermonat.
Monat 2025BettenauslastungZimmerauslastung der Hotellerie
Januar38,7 %53,8 %
Februar48,8 %67,8 %
März50,4 %69,6 %
April57,9 %73,0 %
Mai59,6 %79,8 %
Juni61,0 %79,9 %
Juli64,5 %79,4 %
August58,1 %70,0 %
September59,0 %83,1 %
Oktober60,3 %80,7 %
November53,9 %77,6 %
Dezember52,8 %67,4 %
Jahr 202555,5 %73,5 %
Tabelle seitlich verschiebbar.

In Berlin steht die Küstenlogik auf dem Kopf. Der stärkste Monat des Jahres ist der September mit 83,1 Prozent Zimmerauslastung, gefolgt vom Oktober mit 80,7 Prozent. Der August, an der Küste der Spitzenmonat, ist mit 70,0 Prozent einer der schwächsten Sommermonate.

Ebenso wichtig: Ein Winterloch gibt es nicht. Elf von zwölf Monaten liegen über 48 Prozent Bettenauslastung, nur der Januar fällt mit 38,7 Prozent deutlich ab. Der Abstand zwischen bestem und schlechtestem Monat beträgt bei der Bettenauslastung 25,8 Prozentpunkte. An der Küste ist er ein Vielfaches davon. Für Berlin ist deshalb der Jahreswert die sachgerechte Kennzahl, nicht ein Saisonfenster.

3. Die Bezirke: wo die Nachfrage tatsächlich liegt

Berlin ist Bundesland und Gemeinde zugleich, deshalb weist die amtliche Statistik alle zwölf Bezirke einzeln aus. Für die Lagebewertung eines Objekts ist das die passende Ebene.

Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht G IV 1 – m 12/25, Tabellen 4 bis 6, Spalten Januar bis Dezember 2025. Betriebe und Betten zum Stand Dezember 2025, Bettenauslastung ohne Campingplätze. Die Pressemitteilung des Amtes nennt für Mitte 208 Unterkünfte und 63.248 Betten, sie bezieht sich auf einen anderen Stichtag.
BezirkGästeÜbernachtungenAnteilAufenthaltsdauerBetriebeBettenBettenauslastung
Mitte5.838.67913.550.79046,0 %2,320562.77858,2 %
Charlottenburg-Wilmersdorf1.892.2234.439.52115,1 %2,313622.68051,7 %
Friedrichshain-Kreuzberg1.730.9434.245.30114,4 %2,58219.34560,3 %
Tempelhof-Schöneberg693.3011.703.7315,8 %2,5497.82459,7 %
Pankow430.9251.176.8554,0 %2,7525.53358,0 %
Lichtenberg466.5831.087.3003,7 %2,3265.70751,9 %
Treptow-Köpenick422.461932.0573,2 %2,2416.24141,4 %
Neukölln354.928769.9552,6 %2,2254.69145,2 %
Spandau228.529589.7002,0 %2,6292.90250,0 %
Steglitz-Zehlendorf149.008351.9061,2 %2,4272.22540,8 %
Reinickendorf100.173345.1251,2 %3,4181.78250,5 %
Marzahn-Hellersdorf67.455251.0500,9 %3,7161.44445,7 %
Berlin insgesamt12.375.20829.443.291100 %2,4706143.15255,5 %
Tabelle seitlich verschiebbar.
46,0 %aller Berliner Übernachtungen entfallen allein auf den Bezirk Mitte
75,5 %entfallen auf die drei Innenstadtbezirke Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg
60,3 %höchste Bettenauslastung eines Bezirks, erreicht in Friedrichshain-Kreuzberg
48,1 %Anteil ausländischer Gäste an den Übernachtungen in Mitte, berlinweit sind es 41,1 %

Die Tabelle zeigt auch, dass hohe Nachfrage und hohe Auslastung nicht dasselbe sind. Mitte führt beim Volumen mit weitem Abstand, bei der Bettenauslastung liegt jedoch Friedrichshain-Kreuzberg vorn. Umgekehrt erreichen Treptow-Köpenick mit 41,4 Prozent und Steglitz-Zehlendorf mit 40,8 Prozent die schwächsten Werte der Stadt. Wer ein Objekt außerhalb der Innenstadt bewertet, konkurriert um einen deutlich kleineren Nachfragepool.

4. Zimmerpreise von 2016 bis 2024

ADR steht für den durchschnittlich erzielten Zimmerpreis, RevPAR für den Ertrag je verfügbarem Zimmer, also Zimmerpreis multipliziert mit Auslastung. Beide Kennzahlen stammen aus dem Hotelmarkt und sind keine amtlichen Größen, sie sind aber die einzigen belegten Preisreihen für Berlin.

Berliner Hotelmarktberichte von Colliers auf Datenbasis STR, Abgrenzung jeweils Gesamtjahr und Berlin gesamt; Teilperioden 2023 und 2024 aus Deka Makro Research, ebenfalls auf STR-Basis. Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg erhebt keine Zimmerpreise, ADR und RevPAR sind keine amtlichen Kennzahlen. Die Colliers-Reihe wurde ab dem Datenjahr 2023 eingestellt, für 2025 existiert deshalb kein belegter Jahreswert.
JahrDurchschnittlicher Zimmerpreis (ADR)Zimmerertrag (RevPAR)Zimmerauslastung
201690,00 €70,00 €77,1 %
201793,00 €71,00 €76,8 %
201897,00 €76,00 €78,9 %
201998,00 €78,00 €79,9 %
202088,00 €24,00 €27,6 %
202184,00 €27,00 €31,9 %
2022111,00 €72,00 €65,1 %
2023, Quartale 1 bis 3120,50 €86,60 €71,9 %
2024, erstes Halbjahr124,10 €87,00 €70,1 %
2025kein belegter Jahreswert
Tabelle seitlich verschiebbar.

Der aussagekräftigste Einzelbefund steht in der Zeile 2020. Der Zimmerpreis fiel nur um rund 10 Prozent, von 98 auf 88 Euro. Der Ertrag je verfügbarem Zimmer brach dagegen um 69 Prozent ein, von 78 auf 24 Euro. Die Preise hielten, weggebrochen ist die Belegung.

Für Eigentümer ist das ein Argument gegen Preissenkungen in der Krise: Wer 2020 die Preise verteidigt hat, ging mit einem intakten Preisniveau in die Erholung. 2022 lag der Zimmerpreis mit 111 Euro bereits 13 Prozent über dem Wert von 2019, während die Auslastung noch bei 65,1 Prozent lag.

Für 2025 liegt kein absoluter Jahreswert vor, wohl aber belegte Veränderungsraten. Sie zeigen die für Berlin entscheidende Bewegung.

Christie & Co, German Hotel Market Snapshot 2026, Daten der CoStar Group. Berliner Hotelmarkt mit 533 Hotels und 66.776 Zimmern im Panel, Stand August 2025. Diese Reihe liefert nur Veränderungsraten, keine absoluten Werte.
KennzahlVeränderungZeitraum
Durchschnittlicher Zimmerpreis (ADR), Berlin−6,1 %Januar bis August 2025 gegenüber Vorjahr
Zimmerertrag (RevPAR), Berlin−5,3 %Januar bis August 2025 gegenüber Vorjahr
Zimmerauslastung, Berlin+0,7 ProzentpunkteJanuar bis August 2025 gegenüber Vorjahr
Durchschnittlicher Zimmerpreis (ADR), Deutschland gesamt−1,8 %Jahr 2025
Tabelle seitlich verschiebbar.

2025 gab in Berlin nicht die Auslastung nach, sondern der Preis. Die Zimmerauslastung stieg leicht, der durchschnittliche Zimmerpreis fiel um 6,1 Prozent. Christie & Co nennt als Ursachen Angebotsüberhang, hohe Wettbewerbsintensität und eine preissensible Gästestruktur. In einem solchen Markt entscheidet die Preissteuerung über den Ertrag, nicht die Belegungsquote.

Eine Warnung zu Preiszahlen aus anderen Quellen. Für Berlin kursieren Reihen, die 50 bis 70 Euro über den oben genannten Werten liegen, etwa 187 Euro Zimmerpreis im ersten Halbjahr 2024 oder 157,03 Euro für den Juni 2024. Diese Zahlen sind nicht falsch, sie bilden aber eine engere Stichprobe ab, nämlich Full-Service-Markenhotels im Stadtzentrum. Wer sie mit der Colliers-Reihe in eine Tabelle stellt, erzeugt einen Preissprung, den es nie gegeben hat. Wir mischen deshalb nicht.

Ein belegtes Preisargument gibt es dennoch, und zwar aus dem Tourismus-Satellitenkonto: die Ausgaben, die Gäste vor Ort tatsächlich tätigen.

dwif Consulting im Auftrag der Berlin Tourismus & Kongress GmbH, Wirtschaftsfaktor Tourismus in Berlin, Tourismus-Satellitenkonto 2023, Tabelle 3-1. Ausgaben vor Ort einschließlich Unterkunft, Verpflegung, Einkauf, Freizeit und lokalem Transport. Berichtsjahr 2023.
ReiseartAusgaben je Person und Tag
Gewerbliche Betriebe ab zehn Betten, Inländer privat197,50 €
Gewerbliche Betriebe ab zehn Betten, Ausländer privat191,50 €
Gewerbliche Betriebe ab zehn Betten, Inländer geschäftlich222,90 €
Gewerbliche Betriebe ab zehn Betten, Ausländer geschäftlich225,00 €
Privatvermieter unter zehn Betten110,50 €
Campingplätze, Touristikcamping58,40 €
Tagestouristen, privat37,30 €
Tabelle seitlich verschiebbar.

5. Das Ferienwohnungssegment: die Reihe gegen den Trend

Amtlich erfasst wird die Betriebsart Ferienzentren, Ferienhäuser und Ferienwohnungen, und zwar erst ab zehn Gästebetten. Die typische Stadtferienwohnung liegt darunter und erscheint in dieser Statistik nicht.

Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht G IV 1 – m, Dezemberausgaben, Tabellen 1 und 3, Betriebsart Ferienzentren, Ferienhäuser und Ferienwohnungen. Nur Betriebe ab zehn Betten, Stand Dezember des jeweiligen Jahres. Ab dem Berichtsjahr 2026 heißt die Betriebsart Ferienzimmer, -wohnungen, -häuser und -dörfer, Vergleiche über diesen Bruch hinweg sind nur eingeschränkt zulässig.
JahrBetriebeBettenGästeÜbernachtungenAufenthaltsdauerBettenauslastung
2015372.817167.062586.2833,5 Tage56,3 %
2016322.743177.791639.6023,6 Tage60,6 %
2017393.560179.485679.1243,8 Tage60,7 %
2018433.880215.738883.9494,1 Tage64,0 %
2019484.130234.725991.1384,2 Tage66,0 %
2020494.20099.236557.9065,6 Tage35,5 %
2021594.942119.008787.1026,6 Tage47,0 %
2022676.286233.2911.209.9925,2 Tage57,7 %
2023858.204394.7781.607.6924,1 Tage56,6 %
2024949.474509.6551.874.2703,7 Tage57,6 %
2025949.531510.2621.730.0683,4 Tage49,5 %
Tabelle seitlich verschiebbar.

Setzt man die Betten des Segments ins Verhältnis zum gesamten Bettenangebot, wird die Verschiebung noch deutlicher.

Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht G IV 1 – m, Dezemberausgaben, Tabelle 3, jeweils Stand Dezember. Betriebe ab zehn Betten.
JahrBetten in FerienunterkünftenBetten gesamt ohne CampingAnteil
20152.817137.2972,05 %
20194.130149.9062,76 %
20226.286142.0134,43 %
20238.204144.3105,68 %
20249.474146.2166,48 %
20259.531143.1526,66 %
Tabelle seitlich verschiebbar.

Das Segment wächst kräftig, während die Stadt insgesamt schrumpft. Die Übernachtungen in Ferienunterkünften lagen 2025 um 74,6 Prozent über dem Wert von 2019, der Höchststand 2024 sogar um 89,1 Prozent. Der Anteil am Bettenangebot hat sich seit 2015 mehr als verdreifacht, von 2,05 auf 6,66 Prozent. Die Zahl der erfassten Betriebe verdoppelte sich von 48 auf 94.

Zur Ehrlichkeit gehört die Gegenbewegung des letzten Jahres: 2025 fiel die Bettenauslastung des Segments von 57,6 auf 49,5 Prozent, bei praktisch unverändertem Bettenangebot. Ursache waren nicht weniger Gäste, sondern kürzere Aufenthalte. Die mittlere Aufenthaltsdauer sank von 3,7 auf 3,4 Tage und setzt damit einen Trend fort, der seit 2021 läuft. Mit 3,4 Tagen liegt sie trotzdem deutlich über dem Berliner Mittel von 2,4 Tagen.

Eine Zahl, die häufig falsch verwendet wird. Für den Anteil der Ferienwohnungen am Berliner Bettenangebot liest man gelegentlich 16,81 Prozent. Das ist die Obergruppe der weiteren Beherbergungsstätten, und die enthält 12.890 Betten in Jugendherbergen und Hostels sowie 1.646 Betten in Heimen und Kliniken. Der korrekte Wert für Ferienzentren, Ferienhäuser und Ferienwohnungen liegt 2025 bei 6,66 Prozent.

Was in Berlin gerade diskutiert wird

Diese Übersicht sammelt, was in den vergangenen beiden Jahren über den Berliner Übernachtungsmarkt berichtet wurde, geordnet nach Themen und jeweils mit Quelle. Alle Meldungen wurden am 13. August 2026 abgerufen. Wir haben bewusst auch Gegenbefunde aufgenommen, also Punkte, bei denen die verbreitete Erzählung der Prüfung nicht standhält.

Nachfrage und Rückgang

5 Meldungen
18.02.2026Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Tourismus 2025 in Berlin: Amerikanische Gäste bleiben Berlin treu

Die Jahresbilanz des Amtes: 12,4 Millionen Gäste und 29,4 Millionen Übernachtungen, ein Minus von 2,7 beziehungsweise 3,8 Prozent. Die 30-Millionen-Marke, die 2024 gerade erst wieder erreicht war, ist damit wieder unterschritten. Internationale Übernachtungen gingen um 5,4 Prozent zurück.

Pressemitteilung 18/2026 lesen
24.02.2026AHGZ

Berlin meldet knapp 30 Millionen Übernachtungen

Die Branchenzeitung ordnet dieselben Zahlen ein und nennt die Top-Auslandsmärkte USA, Großbritannien und Niederlande. Für Eigentümer relevant ist die Reihenfolge: Sie hat sich 2025 geändert.

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11.08.2026Tophotel

Weniger Touristen in Berlin im ersten Halbjahr

Halbjahresbilanz 2026: 5,9 Millionen Gäste und 13,6 Millionen Übernachtungen, ein Minus von 2,7 Prozent. Die internationalen Übernachtungen fielen um 6,4 Prozent auf 5,2 Millionen. Der 2025 begonnene Rückgang setzt sich abgeschwächt fort.

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03.02.2026Tageskarte

Deutsche Hotelmärkte 2025: Zimmerpreise unter Druck

Die Auswertung von Christie & Co sieht Berlin trotz guter Belegung durch sinkende Zimmerpreise belastet. Bundesweit stieg die Auslastung um 1,1 Prozent, während der durchschnittliche Zimmerpreis um 1,8 Prozent nachgab. In Berlin fiel er deutlich stärker.

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17.01.2026Der Tagesspiegel

Berliner Hotel-Konzern insolvent

Die Revo Hospitality Group meldete für rund 140 Gesellschaften Insolvenz in Eigenverwaltung an, betroffen sind 125 Hotels mit etwa 5.500 Beschäftigten, darunter sechs Berliner Häuser. Als Gründe nennt das Unternehmen ausgebliebenes Übernachtungswachstum und gestiegene Kosten.

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Abgaben und Vollzug

6 Meldungen
08.04.2026Der Tagesspiegel

Rekordeinnahmen aus der Übernachtungsteuer trotz weniger Gästen

Berlin nahm 2025 rund 150,35 Millionen Euro City Tax ein, nach 89,6 Millionen im Jahr 2024 und 58,7 Millionen 2023. Der Sprung kommt nicht von mehr Übernachtungen, sondern von der Erhöhung des Satzes auf 7,5 Prozent und der Einbeziehung beruflicher Übernachtungen. Die Reihe ist deshalb kein Mengenindikator.

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20.01.2026nd

Zweckentfremdung von Wohnraum: Berlin dreht am Bußgeld-Rad

Seit 2016 wurden rund 13.500 Verfahren eingeleitet und über 8.100 Ferienwohnungen in Wohnraum zurückgeführt. Die Ausgleichszahlung für dauerhaft entzogenen Wohnraum steigt von 4.100 auf 4.600 Euro je Quadratmeter. Kontext: Ende 2024 fehlten in Berlin 56.000 Wohnungen.

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31.03.2026Senatskanzlei Berlin

Anpassung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes an die EU-Verordnung

Der Senat begründet die Novelle damit, dass bisherige Kontrollen an der fehlenden Mitwirkung der Plattformen scheiterten. Ab dem 20. Mai 2026 melden Plattformen EU-weit über eine einheitliche digitale Stelle. Jede Unterkunft erhält eine Registriernummer, die im Inserat sichtbar sein muss.

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12.03.2026Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Mitteilung Nr. 1/2026: neue Bußgeld-Rahmenbeträge

Die Ausführungsvorschriften nennen erstmals seit Jahren wieder konkrete Regelsätze. Für eine Ferienwohnung ohne Genehmigung sind 1.500 bis 2.500 Euro pro Wohnung und Monat vorgesehen, für eine fehlende Registriernummer 1.000 Euro und im Wiederholungsfall 2.000 Euro.

Mitteilung als PDF
20.01.2026taz

Zweckentfremdung von Wohnraum: Berlin ist nicht Spanien

Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler beziffert den Bestand illegaler Ferienwohnungen auf rund 10.000. Ältere Schätzungen von über 30.000 beruhten laut Bericht auf einer Verwechslung von Betten und Wohneinheiten. Spanien erreicht 48-Stunden-Löschfristen bei Plattformen, Berlin fehlen vergleichbare Instrumente.

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18.12.2024DEHOGA Berlin

Erhöhung der Übernachtungsteuer beschlossen

Das Abgeordnetenhaus beschloss 7,5 Prozent ab dem 1. Januar 2025, den Wegfall der 21-Tage-Regel sowie ab dem 1. Januar 2026 die Quartalsbesteuerung und die verpflichtend elektronische Steuererklärung. Der Verband kündigte an, rechtliche Schritte zu prüfen.

Zur Mitteilung

Wohnungsmarkt

3 Meldungen
03.07.2026Der Tagesspiegel

DGB-Erhebung: Angebotsmieten in Berlin plus 76,9 Prozent

Von 8,93 Euro je Quadratmeter im Jahr 2016 auf 15,80 Euro im Jahr 2026. Das ist der höchste Anstieg unter den 40 größten deutschen Städten. Für Eigentümer ist das nicht nur eine Randnotiz, sondern der politische Hintergrund, vor dem jede Ferienwohnungsgenehmigung entschieden wird.

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28.05.2026Berliner Zeitung

Berliner Mietspiegel 2026: 7,71 Euro je Quadratmeter

Die mittlere Nettokaltmiete stieg um 50 Cent gegenüber 2024. Grundlage sind rund 17.000 Datensätze für etwa 1,6 Millionen mietspiegelrelevante Wohnungen.

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06.03.2026Der Tagesspiegel

Angebotsmieten stagnieren erstmals seit Jahren

Der Wohnungsmarktbericht der Investitionsbank Berlin weist eine Median-Angebotsmiete von 15,78 Euro je Quadratmeter aus, vier Cent mehr als im Vorjahr. 2025 wurden 14.079 Baugenehmigungen erteilt und 15.362 Wohnungen fertiggestellt, bei einem Ziel von 20.000.

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Erreichbarkeit

3 Meldungen
24.04.2026Ryanair Corporate

Ryanair schließt ab Oktober 2026 die Berliner Basis

Zum 24. Oktober 2026 werden alle sieben in Berlin stationierten Flugzeuge abgezogen. Das Unternehmen rechnet damit, dass sich sein Berlin-Verkehr 2027 von 4,5 auf 2,2 Millionen Passagiere halbiert. Ryanair war 2024 mit 5,2 Millionen Passagieren die größte Airline am BER.

Mitteilung lesen
09.02.2026Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Mehr Passagiere als im Vorjahr, aber Vorkrisenniveau nicht erreicht

26 Millionen Passagiere im Jahr 2025, ein Plus von 2,3 Prozent, aber nur 73 Prozent des Niveaus von 2019, als Tegel und Schönefeld zusammen 35,6 Millionen zählten. Die Anreisekapazität liegt damit rund 27 Prozent unter dem Vorkrisenwert und damit deutlich schlechter als die Übernachtungen.

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2026Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg

Stadtbahnsperrung vom 14. Juni bis 12. Dezember 2026

Die Stadtbahn ist zwischen Charlottenburg und Ostbahnhof rund sechs Monate für Fern- und Regionalverkehr gesperrt, nur die S-Bahn fährt weiter. Wer Gäste im zweiten Halbjahr 2026 empfängt, sollte die Anreisehinweise anpassen.

Baustelleninformation ansehen

Kultur und Angebot

5 Meldungen
07.08.2026Berliner Zeitung

Volle Tanzflächen, leere Kassen: Berlins Clubs machen öfter Verluste

Die Studie Clubkultur Berlin 2026 kommt auf 39 Prozent der Clubs mit Verlusten, gegenüber 21 Prozent im Jahr 2017. 23 Prozent erwägen die Aufgabe binnen zwölf Monaten, und 51 Prozent der Veranstaltenden berichten einen sinkenden Touristenanteil. Wer eine Wohnung über die Clubnähe vermarktet, argumentiert gegen den Trend.

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24.09.2025Der Tagesspiegel

ZDF-Silvesterparty zieht von Berlin nach Hamburg

Die Show „Willkommen 2026“ wanderte erstmals in die Hansestadt, mit 5.000 Plätzen gegenüber rund 60.000 am Brandenburger Tor. Zuvor war bereits die große Silvesterfeier nach der Streichung der Landesmittel abgesagt worden. Silvester war für Berliner Ferienwohnungen bisher ein Spitzenwochenende.

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18.02.2025Der Tagesspiegel

Berliner Senat beschließt Sparplan für 2026 und 2027

Rund 750 Millionen Euro Einsparung allein 2026, insgesamt 1,5 Milliarden Euro über beide Jahre. Der Kulturetat war bereits 2025 um über 130 Millionen Euro gekürzt worden und liegt 2026 und 2027 jeweils rund 110 Millionen Euro unter dem Wert von 2025.

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laufendStaatliche Museen zu Berlin

Pergamonmuseum bis 2027 und in Teilen bis 2037 geschlossen

Das Haus ist seit dem 23. Oktober 2023 vollständig geschlossen. Der Nordflügel mit dem Pergamonaltar soll am 4. Juni 2027 wieder öffnen, der Südflügel mit dem Vorderasiatischen Museum voraussichtlich erst 2037. Zuletzt zählte das Museum 708.524 Besuche im Jahr 2023.

Museumsseite öffnen
07.07.2026visitBerlin Convention Office

Mehr Veranstaltungen, mehr Teilnehmende: Berlin als Meeting-Metropole

2025 fanden rund 87.000 Veranstaltungen mit 13,7 Millionen Teilnehmenden statt, ein Plus von 6 Prozent bei den Teilnehmenden. Für Stadtferienwohnungen ist das der stabilste Nachfrageanker, weil Kongresstermine lange im Voraus feststehen.

Pressemitteilung lesen

Drei verbreitete Annahmen, die sich nicht bestätigen

Wer sich über Berlin informiert, stößt schnell auf Aussagen, die zwar plausibel klingen, aber der Prüfung nicht standhalten. Diese drei stehen hier ausdrücklich, damit sie niemand weiterträgt.

  • Die IFA verlässt Berlin nicht. Der Vertrag zwischen IFA Management, gfu, Clarion Events und der Messe Berlin wurde am 5. September 2025 vorzeitig bis 2034 verlängert. Belegt ist lediglich, dass Samsung seinen Auftritt 2026 erstmals vom Messegelände in die Innenstadt verlagert und auf dem Gelände nur Sponsor bleibt. Messe Berlin, 05.09.2025 · ChannelPartner, 11.08.2026
  • Der chinesische Markt schrumpft nicht, er wächst. Die Übernachtungen aus China und Hongkong stiegen 2025 um 14,4 Prozent. Ebenfalls im Plus: Luxemburg mit 20,3 Prozent, Indien mit 10,0 Prozent, Israel mit 9,5 Prozent und die Türkei mit 8,5 Prozent. Zurück gingen dagegen die Niederlande mit 15,5 Prozent und Großbritannien mit 9,1 Prozent. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, 18.02.2026
  • Die Berliner Technokultur steht nicht auf einer internationalen UNESCO-Liste. Sie wurde am 13. März 2024 in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen, die Urkunde wurde am 22. Oktober 2024 übergeben. Das ist eine nationale Auszeichnung, keine Welterbe-Eintragung. Deutsche UNESCO-Kommission

Hinweis zur Auswahl: Mehrere große Nachrichtenseiten sperren automatisierte Abrufe. Treffer von dort wurden nicht übernommen, um keine ungeprüften Angaben aufzunehmen. Alle hier verlinkten Quellen wurden am 13. August 2026 abgerufen und waren erreichbar.

Was Berlin von Eigentümern verlangt

Berlin ist der am stärksten regulierte Ferienwohnungsmarkt Deutschlands, und 2026 ist das Jahr, in dem diese Regulierung technisch durchsetzbar wird. Dieser Abschnitt fasst zusammen, was tatsächlich gilt, mit Paragraf, Datum und Quelle. Er ersetzt keine Rechtsberatung, aber er sortiert die Punkte, an denen wir in der Praxis die meisten Missverständnisse sehen.

Der Marktbefund: legales Angebot ist behördlich knapp

Die wichtigste Zahl steht nicht im Gesetz, sondern in der Vollzugsbilanz. Seit 2016 wurden in Berlin rund 13.500 Verfahren wegen Zweckentfremdung eingeleitet, und über 8.100 Ferienwohnungen wurden in Wohnraum zurückgeführt. Der Stadtentwicklungssenator beziffert den verbliebenen Bestand illegaler Ferienwohnungen auf rund 10.000, nachdem ältere Schätzungen von über 30.000 sich als Verwechslung von Betten und Wohneinheiten erwiesen hatten.

Bei der Zahl der Genehmigungen ist Vorsicht geboten, weil die Quellen weit auseinanderliegen. Presseberichte nennen für den Zeitraum seit 2016 rund 4.785 Anträge und stadtweit nur etwa 600 genehmigte Wohnungen, in Mitte unter fünf Prozent der Anträge. Die Senatsverwaltung weist dagegen allein für die Jahre 2023 bis 2025 zusammen 3.019 genehmigte Ferienwohnungen aus und zum 30. September 2024 kumuliert 4.319 vergebene Registriernummern. Beide Angaben stammen aus denselben Bezirksämtern, sie zählen aber offenkundig Verschiedenes: einmal die dauerhafte gewerbliche Genehmigung, einmal jede Form von Registrierung einschließlich der genehmigungsfreien Anzeige. Wir nennen deshalb beide Werte und keinen einzelnen als Tatsache.

Auch bei den Rückführungen widersprechen sich die Quellen. Der Rechnungshof von Berlin nennt für die Jahre 2018 bis 2022 nur 336 tatsächlich dem Wohnungsmarkt wieder zugeführte Ferienwohnungen, die Senatsstatistik für denselben Zeitraum rund 2.224. Das ist ein Faktor von 6,6, und er ließ sich aus den vorliegenden Unterlagen nicht auflösen. Beide Zahlen stammen von denselben Bezirksämtern aus unterschiedlichen Erhebungen. Wer mit Rückführungszahlen argumentiert, sollte die Quelle immer mitnennen.

Was daraus folgt, gilt unabhängig davon, welcher Zählweise man folgt. Das legale Berliner Ferienwohnungsangebot ist behördlich verknappt, während das illegale Angebot ein Vielfaches davon ausmacht. Eine bestehende, sauber genehmigte Wohnung mit gültiger Registriernummer ist deshalb kein Verwaltungsdetail, sondern ein Vermögenswert. Und sie wird ab 2026 wertvoller, weil die Konkurrenz aus dem Graumarkt erstmals technisch sichtbar wird.

Ein zweiter Befund aus derselben Datenlage ist unbequemer: In Friedrichshain-Kreuzberg richteten sich 2025 mehr Verfahren gegen registrierte Ferienwohnungen wegen Verstoßes gegen Genehmigungsauflagen als gegen unbekannte Anbieter, nämlich 90 gegenüber 54. Die Registriernummer verhindert Verstöße also nicht, sie macht sie nachverfolgbar. Wer die 90-Tage-Grenze oder die Auflagen nicht sauber dokumentiert, wird als Registrierter eher belangt als ein Schwarzvermieter. Genau dafür braucht es eine belastbare Belegungsdokumentation.

Was Berlin wirklich von den anderen Ländern unterscheidet

Die Aussage, Berlin habe das strengste Ferienwohnungsrecht Deutschlands, lässt sich als Superlativ nicht belegen. Der Bußgeldrahmen von 500.000 Euro ist kein Alleinstellungsmerkmal, Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen sehen denselben Höchstbetrag vor. Es gibt aber einen Punkt, an dem Berlin tatsächlich allein steht, und er ist wirtschaftlich bedeutsamer als jede Bußgeldhöhe.

Berlin ist das einzige Land ohne genehmigungsfreien Tagesanteil für ganze Wohnungen. Hamburg erlaubt acht Wochen pro Kalenderjahr ohne Genehmigung, Rheinland-Pfalz zwölf Wochen. In Berlin ist bereits die erste Nacht genehmigungspflichtig, wenn die gesamte Wohnung vermietet wird. Eine Bagatellgrenze existiert nicht.
Quelle: Haufe, Zweckentfremdungsverbot: Was in den Bundesländern gilt, 07.05.2026

Die Wege zur Genehmigung, und was sie kosten

Zuständig ist das Wohnungsamt des Bezirks, in dem die Wohnung liegt. Nachweispflicht und Beweislast liegen bei den Antragstellenden.

Service Berlin, Dienstleistung 328146, und Fragen und Antworten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zum Zweckentfremdungsverbot. Zur Absatzangabe: Amtliche Texte verweisen teils auf § 3 Abs. 4, das Verlängerungsformular auf § 3 Abs. 3. Wir nennen deshalb nur den Paragrafen.
WegRechtsgrundlageVoraussetzung und GrenzeGebühr
Anzeige einer genehmigungsfreien Zweckentfremdung§ 2 Abs. 2 Nr. 5 ZwVbGDie Berliner Hauptwohnung wird mitbenutzt und die Wohnnutzung überwiegt. Vermietet werden dürfen höchstens 49 Prozent der Wohnfläche. Anzeige vor dem Anbieten, Registriernummer wird zugeteilt.kostenfrei
Genehmigung für die Hauptwohnung§ 3 ZwVbGVermietung während eigener Abwesenheit. Es gibt keine gesetzliche Tagesgrenze, aber auch keinen Anspruch: Der Charakter als Hauptwohnung und der Lebensmittelpunkt müssen erhalten bleiben.100 € je Wohneinheit
Genehmigung für die Nebenwohnung§ 3 ZwVbGHöchstens 90 Tage im Jahr. Besteht daneben eine Haupt- oder eine weitere Nebenwohnung in Berlin, soll keine Genehmigung erteilt werden.150 € je Wohneinheit
Genehmigung einer dauerhaften Zweckentfremdung§ 3 Abs. 1 ZwVbGIn der Regel nur mit Auflage zur Ausgleichszahlung. Diese wurde zum 21. März 2026 von 4.100 auf 4.600 Euro je Quadratmeter angehoben.abhängig vom Einzelfall
NegativattestVerwaltungsgebührenordnungAmtliche Feststellung, dass die Räume kein Wohnraum im Sinne des Gesetzes sind.77 bis 231 €, mit Renditeberechnung 231 bis 693 €
Tabelle seitlich verschiebbar.

Zwei Punkte, die auf vielen Ratgeberseiten falsch stehen.

Erstens die Befristung. Genehmigungen werden in Berlin in der Regel für zwei Jahre erteilt, nicht für fünf. Das halbiert die Planungssicherheit gegenüber der verbreiteten Annahme und macht die rechtzeitige Verlängerung zur Daueraufgabe. Es existiert ein eigenes amtliches Verlängerungsformular. Antrag auf Verlängerung nach § 3 ZwVbG (PDF)

Zweitens die Hauptwohnung. Die Formulierung, eine Hauptwohnung dürfe ganzjährig vermietet werden, ist missverständlich. Zulässig ist die Vermietung während eigener Abwesenheit, solange der Charakter als Hauptwohnung erhalten bleibt und die Wohnung Lebensmittelpunkt ist. Einen Anspruch auf ganzjährige Vermietung gibt es nicht. Bei der Nebenwohnung kommt hinzu: Wer bereits eine Haupt- oder eine weitere Nebenwohnung in Berlin hat, soll keine Genehmigung erhalten.

Die Registriernummer und ihre Fallstricke

  • Rechtsgrundlage ist heute § 5a ZwVbG, nicht mehr § 5 Abs. 6, wie ältere Ratgeber schreiben.
  • Pflicht zur öffentlich sichtbaren Angabe beim Anbieten und Bewerben, insbesondere auf Internetportalen, seit dem 1. August 2018.
  • Die Nummer ist 17-stellig nach dem Schema Bezirkskennziffer, Verfahrensart, laufende Nummer und Jahr. Sie ist wohnungsgebunden und nicht übertragbar.
  • Auch Räumlichkeiten, die kein Wohnraum im Sinne des Gesetzes sind, brauchen beim Bewerben eine Registriernummer, § 5a Abs. 2 ZwVbG. Das ist die häufigste Falle für Eigentümer gewerblicher Apartments, die annehmen: kein Wohnraum, also keine Pflicht.
  • Nach Ablauf oder Widerruf der Genehmigung darf die Nummer nicht weiter verwendet werden.

Bußgelder: der Höchstbetrag ist nicht der Regelfall

Die oft zitierten 500.000 Euro sind der gesetzliche Höchstrahmen für besonders schwere Fälle. Was Bezirke tatsächlich ansetzen, steht seit dem 12. März 2026 in neuer Fassung in den Ausführungsvorschriften.

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Mitteilung Nr. 1/2026 vom 12.03.2026, Neufassung der Ziffer 29.5 der Ausführungsvorschriften zum Zweckentfremdungsverbot-Gesetz.
TatbestandRegel-Rahmenbetrag
Ferienwohnung oder Fremdenbeherbergung ohne Genehmigung (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ZwVbG)1.500 bis 2.500 € pro Wohnung und Monat
Gewerbliche oder berufliche Nutzung ohne Genehmigung (§ 2 Abs. 1 Nr. 2)1.500 bis 2.500 € pro Wohnung und Monat
Leerstand über drei Monate (§ 2 Abs. 1 Nr. 4)1.500 bis 2.500 € pro Monat
Auflagen nicht befolgt, Auskunft verweigert, Inserat trotz Aufforderung nicht gelöscht1.000 bis 2.000 € je Zuwiderhandlung
Bewerben ohne, mit falscher oder mit ungültiger Registriernummer (§ 5a Abs. 1)1.000 € erstmalig, 2.000 € im Wiederholungsfall
Bewerben von Nicht-Wohnraum ohne Registriernummer (§ 5a Abs. 2)1.000 € erstmalig, 2.000 € im Wiederholungsfall
Wohnraumbeseitigung (§ 2 Abs. 1 Nr. 5)25.000 bis 100.000 €, bei Abriss trotz Ablehnungsbescheid 50.000 bis 125.000 €
Gesetzlicher Höchstrahmen in besonders schweren Fällenbis 500.000 € nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ZwVbG, bis 250.000 € nach Nr. 5 bis 11
Tabelle seitlich verschiebbar.

Die Monatsbeträge sind Regelsätze, keine Obergrenze. Nach § 17 Abs. 4 OWiG soll die Geldbuße den wirtschaftlichen Vorteil übersteigen, den der Betroffene aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat. Wer zwei Jahre lang illegal vermietet hat, zahlt also nicht 2.500 Euro, sondern potenziell die abgeschöpften Einnahmen zuzüglich Buße. Die Rahmenbeträge sagen etwas über den Einstieg aus, nicht über das Ende.

Was sich 2026 wirklich ändert: die EU-Kurzzeitvermietungsverordnung

Die Verordnung (EU) 2024/1028 vom 11. April 2024 ist seit dem 20. Mai 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbar. Sie regelt ausschließlich Daten und Registrierung, nicht die Zulässigkeit der Vermietung. Das Berliner Genehmigungserfordernis, die 90-Tage-Grenze und der Bußgeldrahmen bleiben unverändert. Was sich ändert, ist die Durchsetzbarkeit, und das ist der eigentliche Wendepunkt.

  • Die Registriernummer bleibt bezirklich. Sie wird weiterhin vom Wohnungsamt vergeben, nicht von einer Bundesbehörde. Das Format wird jedoch bundesweit harmonisiert, weshalb bestehende Berliner Nummern voraussichtlich ausgetauscht werden müssen. Welches Format gilt, war bei der Verbändeanhörung im Mai 2026 noch offen.
  • Die Bundesnetzagentur ist seit dem 1. Juli 2026 Überwachungs- und Durchsetzungsbehörde und betreibt die einheitliche digitale Eingangsstelle. Rechtsgrundlage der deutschen Umsetzung ist das Digitale-Dienste-Gesetz.
  • Ab dem 1. September 2026 übermitteln die Plattformen monatlich Belegungsdaten, rückwirkend für Juli und August. Übermittelt werden Tätigkeitsdaten, Registrierungsnummer, Gemeinde und Zahl der Schlafgelegenheiten. Stichprobenkontrollen sind ab Oktober 2026 vorgesehen.
  • Buchungen werden plattformübergreifend über die Registriernummer zusammengeführt. Wer bisher auf mehrere Portale verteilt über der 90-Tage-Grenze lag, ist damit erstmals maschinell auffindbar.
  • Verstöße gegen Plattformpflichten können mit bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Warum das gerade in Berlin so viel verändert. Die Kontrolle hing hier bisher an Personal, und davon gibt es wenig: zum 31. Dezember 2025 waren es 66 Stellen für zwölf Bezirke, im Vorjahr noch 69. Das seit 2021 gesetzlich zulässige automatisierte Auswerten von Portalen wurde von den Bezirken faktisch nicht eingesetzt, weil die Plattformen bei der Ermittlung der Kontaktdaten nicht mitwirkten. Genau diese Lücke schließt die EU-Verordnung. Wer sein Risiko bisher an der geringen Kontrollwahrscheinlichkeit ausgerichtet hat, rechnet ab jetzt falsch.
Quellen: Bundesnetzagentur, Kurzzeitvermietung · Abgeordnetenhaus-Drucksache 19/26034 vom 26.05.2026 (PDF) · Stellungnahme Deutscher Ferienhausverband vom 12.05.2026 (PDF)

Milieuschutz und Umwandlungsverbot: die zweite Verbotsebene

Zum zweckentfremdungsrechtlichen Verbot kommt in weiten Teilen der Innenstadt ein zweites, eigenständiges Verbot. In sozialen Erhaltungsgebieten nach § 172 BauGB bedürfen Nutzungsänderungen der Genehmigung, und Umwandlungen zu Ferienwohnungen sind dort ausdrücklich nicht genehmigungsfähig. Genehmigt werden nur Anpassungen an zeitgemäße Standards, etwa Einbauküche, Isolierfenster, Balkon oder Aufzug. Die Gebiete werden durch Rechtsverordnungen der einzelnen Bezirke festgesetzt, die Schwerpunkte liegen genau in den Innenstadtlagen, um die es bei Stadtferienwohnungen geht.

Zur Zahl der Gebiete: Die Angaben schwanken zwischen rund 74 und 82, je nach Quelle und Stichtag. Belastbar ist die Größenordnung von über 70 Gebieten mit rund einem Fünftel der Berliner Bevölkerung. Eine exakte Zahl nennen wir bewusst nicht.

Hinzu kommt das Umwandlungsverbot nach § 250 BauGB: In Berlin bedarf die Begründung von Wohnungseigentum an Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen einer Genehmigung. Die Regelung wurde bis zum 31. Dezember 2030 verlängert. Sie trifft nicht die Vermietung, sondern den Erwerb, und erklärt einen Teil der Angebotsknappheit im Innenstadtbereich.

Offener Punkt, den wir nicht als gesichert darstellen. Für Berliner Milieuschutzgebiete wird seit April 2026 über neue Vorgaben für befristete und möblierte Vermietungen berichtet, die vorab der Zustimmung des Bezirksamts bedürfen sollen. Die uns vorliegende Quelle nennt weder Verordnungsnamen noch Tages- oder Monatsgrenzen noch die betroffenen Bezirke. Wir führen den Punkt deshalb als offen und empfehlen die Nachfrage beim zuständigen Bezirksamt. Mietervereinigung Berlin, 18.04.2026

Drei Prüfungen, drei Behörden, drei Ergebnisse

Der häufigste teure Irrtum in Berlin: Die Genehmigung des Wohnungsamts wird für die einzige nötige Erlaubnis gehalten. Tatsächlich laufen drei voneinander unabhängige Prüfungen.

Wohnungsamt
Zweckentfremdungsrecht

Genehmigung nach § 3 ZwVbG oder Anzeige nach § 2 Abs. 2 Nr. 5, dazu die Registriernummer. Zuständig ist der Bezirk, in dem die Wohnung liegt.

Genehmigt wird nur, wenn schutzwürdige private Interessen das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Wohnraums überwiegen.

Stadtentwicklungsamt
Bauplanungsrecht

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit 1984 ist Ferienwohnungsnutzung bauplanungsrechtlich keine Wohnnutzung. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Linie 2022 bestätigt: Im allgemeinen Wohngebiet nach § 4 BauNVO ist sie grundsätzlich unzulässig.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied am 28.09.2023, Az. 5 B 5/22, dass es keinen Bestandsschutz für Wohnungen gibt, die schon vor 2014 baurechtlich unzulässig als Ferienwohnung genutzt wurden. Das Argument, die Wohnung sei doch schon immer Ferienwohnung gewesen, trägt also nicht.

Zivilgericht
Wohnungseigentums- und Mietrecht

Der Bundesgerichtshof entschied am 12.04.2019, Az. V ZR 112/18: Die Zweckbestimmung „Wohnen“ umfasst auch die Vermietung an wechselnde Feriengäste. Ein Verbot der Kurzzeitvermietung ist deshalb nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer möglich, ein Mehrheitsbeschluss genügt nicht.

Die Grenze zieht § 14 WEG: Bei dauerhaften Störungen oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung kann die Gemeinschaft auf Unterlassung klagen. Bei einer gemieteten Wohnung ist die Lage eine völlig andere. Nach BGH vom 08.01.2014, Az. VIII ZR 210/13, umfasst eine Untervermietungserlaubnis grundsätzlich nicht das Recht, an Touristen zu überlassen. Ein Anspruch darauf besteht nicht, und wiederholte Kurzzeitvermietung berechtigt zur fristlosen Kündigung.

Die Doppelbotschaft für Eigentümer in einer Eigentümergemeinschaft: Die Gemeinschaft kann Ihnen die Kurzzeitvermietung nicht per Mehrheitsbeschluss verbieten, aber sie kann Sie bei realen Störungen auf Unterlassung verklagen. Der Konflikt verlagert sich damit vollständig auf die Betriebsqualität. Über den Bestand des Betriebs entscheiden Lärm, Müll und Treppenhaus, nicht die Rechtslage.

Übernachtungsteuer: was ab 2026 gilt

Berliner Übernachtungsteuergesetz in der Fassung ab 1. Januar 2026 sowie Leitfaden Übernachtungsteuer der Senatsverwaltung für Finanzen, Stand Januar 2025.
PflichtRegelung seit 2026Fundstelle
Steuersatz7,5 Prozent der Bemessungsgrundlage, seit dem 1. Januar 2025 (vorher 5 Prozent)§ 5 ÜnStG
Steuerschuldnerder Beherbergungsbetrieb, nicht der Gast. Die Abwälzung auf den Gast ist zulässig, aber nicht gesetzlich angeordnet.§ 2 ÜnStG
Wer ist BeherbergungsbetriebFerienwohnungen und Privatunterkünfte ausdrücklich auch, unabhängig von Rechtsform, Gewerbeanmeldung oder Größe§ 1 Abs. 2 ÜnStG
Berufliche Übernachtungensteuerpflichtig seit dem 1. April 20241. Änderungsgesetz vom 29.02.2024
Kurzfristigkeitsgrenzesteuerpflichtig ist nur die Überlassung für weniger als sechs Monate§ 1 Abs. 2 Satz 2 ÜnStG
Besteuerungszeitraumdas Kalendervierteljahr, für alle Betriebe ab dem 1. Januar 2026§ 3 ÜnStG
Anmeldefrist und Fälligkeitbis zum zehnten Tag nach Quartalsende, also 10.04., 10.07., 10.10. und 10.01. Eine Dauerfristverlängerung wie bei der Umsatzsteuer gibt es nicht.§§ 6 und 7 ÜnStG
Übermittlungnach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung. Papier nur nach bewilligtem Härtefallantrag.§ 7 Abs. 1 ÜnStG
AnzeigepflichtBeginn und Ende der Tätigkeit innerhalb einer Woche anzeigen§ 8 ÜnStG
Nachschauohne Ankündigung zulässig, bei privaten Betreibern auch in Privaträumen, in denen Geschäftsunterlagen aufbewahrt werden§ 9 ÜnStG
SteuerbefreiungenDas Gesetz enthält keine einzige Befreiungsvorschrift, auch keine für Minderjährige.ÜnStG insgesamt
ZuständigkeitFinanzamt Marzahn-Hellersdorf für ganz Berlin§ 10 ÜnStG, FÄZustVO vom 15.11.2024
DatenabgleichDie Bezirksämter übermitteln dem Finanzamt jährlich Name, Geburtsdatum, Anschrift und Objektadresse aller Personen, die eine Zweckentfremdungsgenehmigung beantragt haben.§ 11 ÜnStG
Tabelle seitlich verschiebbar.

Der praktisch wichtigste Satz des ganzen Gesetzes steht in § 11. Die Bezirksämter übermitteln dem Finanzamt jährlich Name, Geburtsdatum, Anschrift und Objektadresse aller Personen, die eine Zweckentfremdungsgenehmigung beantragt haben. Damit sind die beiden Rechtsthemen dieser Seite miteinander verbunden: Wer eine Ferienwohnungsgenehmigung hat, ist dem Finanzamt automatisch bekannt. Eine Genehmigung ohne Steueranmeldung fällt also nicht irgendwann zufällig auf, sondern strukturell.

Umgekehrt gilt: Die Steuerpflicht besteht unabhängig davon, ob eine Genehmigung vorliegt. Beide Verfahren laufen getrennt, sie tauschen aber Daten aus.

Richtigstellung 1: Die Zehn-Betten-Grenze war kein Freibetrag. Verbreitet ist die Aussage, mit ihrem Wegfall würden ab 2026 auch Kleinvermieter steuerpflichtig. Das ist sachlich falsch. Aufgehoben wurde ein Wahlrecht beim Anmeldezeitraum: Betriebe mit weniger als zehn Betten durften statt monatlich vierteljährlich anmelden. Berliner Ferienwohnungen unterliegen der Übernachtungsteuer seit dem 1. Januar 2014, unabhängig von ihrer Größe. Das Gesetz kennt keine Betten-, Umsatz- oder Bagatellgrenze. Neu ist ab 2026 also nicht die Steuerpflicht, sondern die einheitliche Quartalsanmeldung und die verpflichtend elektronische Abgabe.

Richtigstellung 2: Endreinigung, Bettwäsche und Strom gehören in die Bemessungsgrundlage. Die häufig gelesene Klammer „ohne Frühstück und sonstige Nebenleistungen“ ist zu weit gefasst. Gerade bei Ferienwohnungen ist das der teure Irrtum, weil die Endreinigung dort ein spürbarer Posten ist.

Einzubeziehen
  • Stromkosten
  • Endreinigung der gemieteten Räume
  • Bettwäsche und Handtücher
  • Zustellbetten
  • Entgelt für mitreisende Tiere
Nicht einzubeziehen
  • Frühstück, Halb- und Vollpension
  • Minibar und Wellness
  • gesondert vereinbarter Stellplatz
  • Telefon und Internet
  • dem Gast in Rechnung gestellte Vermittlungsprovisionen

Das amtliche Rechenbeispiel

Endpreis der Übernachtung100,00 €
abzüglich Umsatzsteuer− 6,54 €
Zwischensumme93,46 €
abzüglich Übernachtungsteuer− 6,52 €
Bemessungsgrundlage86,94 €

Leitfaden Übernachtungsteuer der Senatsverwaltung für Finanzen, Textziffer 11. In dem Beispiel stecken 6,52 Euro Übernachtungsteuer. Kennt der Vermieter das vom Gast tatsächlich gezahlte Entgelt nicht, etwa bei Portalbuchungen, ist die Bemessungsgrundlage nach § 4 Abs. 2 ÜnStG zu schätzen. Ein Buchungsportal entbindet nicht von der Anmeldung.

Zwei Punkte, die in der Kalkulation regelmäßig fehlen.

Erstens: Eine Pflicht, die Steuer auf den Gast abzuwälzen, gibt es nicht. Schuldner ist nach § 2 ÜnStG allein der Betrieb. Auch ein gesonderter Ausweis in der Rechnung ist nicht vorgeschrieben. Wer nicht abwälzt, trägt die 7,5 Prozent selbst.

Zweitens: Wird die Steuer abgewälzt, unterliegt der abgewälzte Betrag seinerseits 7 Prozent Umsatzsteuer. Die Steuer verteuert die Übernachtung für den Gast also um etwas mehr als 7,5 Prozent.

Wer zahlt und wer nicht

Steuerpflichtig
  • Lehrkräfte auf Klassenfahrten
  • Kitafahrten
  • Vereins-, Stiftungs- und Sprachreisen
  • Gäste mit diplomatischem Status
  • Nichtanreise bei nicht storniertem Vertrag
Nicht steuerbar
  • Obdachlose, Asylsuchende, Umsetz-Mieter
  • Unterbringung wegen Renovierung der eigenen Wohnung
  • Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung
  • Patienten bei ärztlich verordneter Behandlung oder Reha
  • Schülerinnen und Schüler auf Klassenfahrt, mit Schulbescheinigung
  • Stornierungen und unentgeltliche Übernachtungen

Das Gesetz selbst kennt keine Befreiungsvorschrift. Nicht steuerbar ist nur der Aufwand zur Grundbefriedigung des Lebensbedarfs, so die Auslegung im Leitfaden der Senatsverwaltung. Eine allgemeine Befreiung für Minderjährige gibt es nicht: Die Klassenfahrt der Schülerinnen und Schüler ist nicht steuerbar, die Übernachtung der begleitenden Lehrkraft schon.

Zur Größenordnung. Das Aufkommen der Berliner Übernachtungsteuer entwickelte sich so: 55,217 Millionen Euro im Jahr 2019, 58,715 Millionen 2023, 89,619 Millionen 2024 und 150,350 Millionen Euro im Jahr 2025. Eine Verdreifachung in zwei Jahren, und zwar bei sinkenden Übernachtungszahlen. Der Anstieg kommt allein aus der Satzerhöhung und der Einbeziehung beruflicher Übernachtungen. Für Eigentümer ist die Reihe vor allem ein Hinweis darauf, welchen Stellenwert diese Steuer im Landeshaushalt inzwischen hat, und wie wahrscheinlich es ist, dass sie konsequent vollzogen wird.
Senatsverwaltung für Finanzen, Fragen und Antworten zur Übernachtungsteuer

Meldeschein: die Erleichterung von 2025 greift in Berlin nur zur Hälfte

Zum 1. Januar 2025 ist durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz die Meldescheinpflicht für deutsche Staatsangehörige entfallen. Für Gäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit besteht sie vollständig fort, und sie müssen den besonderen Meldeschein am Ankunftstag eigenhändig unterschreiben. Zulässig ist seit § 29 Abs. 5 BMG auch der digitale Meldeschein mit elektronischer Bestätigung am Ankunftstag.

Der Berliner Sonderfall: 41,1 Prozent aller Übernachtungen entfallen auf ausländische Gäste, in Mitte sogar 48,1 Prozent. Die Erleichterung von 2025 greift hier also nur bei knapp 59 Prozent der Nächte. Eine rein digitale, unterschriftslose Self-Check-in-Lösung genügt für den internationalen Gästeanteil nicht. Die Meldescheine sind ab dem Tag der Abreise ein Jahr aufzubewahren und innerhalb von drei Monaten danach zu vernichten.
§ 29 BMG · § 30 BMG

Was Berlin nicht hat: Kurabgabe und Gästekarte

Anders als in den Küsten- und Kurregionen gibt es in Berlin weder Kurtaxe noch Kurabgabe, weder Fremdenverkehrsabgabe noch eine Pflicht-Gästekarte. Voraussetzung für eine Kurabgabe ist der Status als staatlich anerkannter Kur- oder Erholungsort, und die entsprechenden Kurortegesetze existieren nur in den Flächenländern. Berlin ist Stadtstaat und hat kein Kurortegesetz. Die einzige beherbergungsbezogene Abgabe des Landes ist die Übernachtungsteuer.

Der sauberste Beleg dafür steht im Bundesrecht. § 30 Abs. 3 BMG räumt den Ländern ausdrücklich ein, per Landesgesetz zusätzliche Meldescheindaten „für Zwecke der Erhebung von Fremdenverkehrs- und Kurbeiträgen“ abzufragen. Berlin hat von dieser Möglichkeit nie Gebrauch gemacht. Ein Land, das Kurbeiträge erhebt, bräuchte diese Regelung, Berlin braucht sie nicht.

Die Berlin WelcomeCard wird deshalb gelegentlich für eine Gästekarte gehalten. Sie ist keine. Herausgeberin ist die Berlin Tourismus & Kongress GmbH, eingetragen beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter HRB 48652, also eine privatrechtliche Gesellschaft und keine Behörde. Die Karte ist ein frei verkäufliches, freiwilliges Touristenticket, erhältlich im Onlineshop, in den Tourist-Infos, an Fahrkartenautomaten des Nahverkehrs und in Hotels, die dabei als Wiederverkäufer auftreten und nicht als gesetzlich verpflichtete Einzugsstelle. Variante, Dauer und Tarifbereich wählt der Gast frei, die Preise beginnen bei 28,50 Euro für 48 Stunden im Tarifbereich AB. Mit der Übernachtungsteuer besteht kein rechtlicher Zusammenhang.

Für Eigentümer heißt das zweierlei. Erstens: Es gibt in Berlin nichts einzuziehen und nichts weiterzureichen, was einer Kurkarte entspräche. Zweitens: Wer die WelcomeCard im Inserat erwähnt, bewirbt ein Zusatzprodukt, keine im Preis enthaltene Leistung. Die Unterscheidung ist wichtig, weil Gäste aus Küstenregionen genau das erwarten.

Rechtlicher Hinweis. Dieser Abschnitt gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Er berücksichtigt den Stand vom 13. August 2026. Berlin hat das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz mehrfach geändert, zuletzt mit der Anpassung an die EU-Kurzzeitvermietungsverordnung. Das genaue Inkrafttretensdatum des Vierten Gesetzes zur Änderung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes ließ sich in den parlamentarischen Dokumenten nicht abschließend belegen, gesichert sind die Senatsvorlage vom 31. März 2026, die Einbringung am 11. Mai 2026 und die Anhörung im Hauptausschuss am 13. Mai 2026. Prüfen Sie den aktuellen Stand vor jeder Entscheidung bei Ihrem Bezirksamt und beim Finanzamt Marzahn-Hellersdorf. Weiterführend: Fragen und Antworten der Senatsverwaltung zum Zweckentfremdungsverbot · Service Berlin, Genehmigung einer Ferienwohnungsnutzung · Übernachtungsteuergesetz in der Fassung ab 2026 (PDF)

Was die Stadt bietet, und was sie verloren hat

Wer ein Objekt in Berlin bewertet, braucht beide Seiten. Die Stadt hat Anker, die kein anderer deutscher Markt bietet, und sie hat 2025 und 2026 an mehreren Stellen verloren. Beides steht hier nebeneinander, ohne Beschönigung und ohne Dramatisierung.

Was die Stadt bietet

Die Anker

Nachfrage, die nicht vom Wetter abhängt und deren Termine lange im Voraus feststehen.

Museen und Weltkulturerbe
  • Die Museumsinsel ist seit 1999 UNESCO-Weltkulturerbe und zählte 2025 rund 1,8 Millionen Besuche. Alle 21 Museen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz kamen zusammen auf rund 3,6 Millionen.
  • Berlins Museen, Ausstellungshäuser und Gedenkstätten insgesamt: rund 13,8 Millionen Besuchende im Jahr 2025, davon rund 7,8 Millionen in Gedenkstätten und Dokumentationszentren.
  • Meistbesuchtes Einzelhaus 2025 war die Neue Nationalgalerie mit 608.000 Besuchen, gefolgt vom Neuen Museum mit knapp 520.000.
Kongresse und Messen, der stabilste Anker
  • 2025 fanden rund 87.000 Veranstaltungen mit 13,7 Millionen Teilnehmenden statt, ein Plus von 6 Prozent bei den Teilnehmenden.
  • 6,2 Prozent aller Berliner Veranstaltungen haben über 1.000 Teilnehmende, im Bundesdurchschnitt sind es 1,8 Prozent. Die Tagesausgaben je Teilnehmer liegen bei durchschnittlich 350 Euro.
  • Die Messe Berlin erzielte im Geschäftsjahr 2024 mit 480,8 Millionen Euro Umsatz das beste Ergebnis ihrer Geschichte, bei 1,9 Millionen Besuchern und 121 Veranstaltungen.
  • Die IFA bleibt vertraglich bis 2034 in Berlin, die 60. ITB kam 2026 auf rund 97.000 Fachbesucher und 5.601 Aussteller.
Bühnen, Zoo und Freiflächen
  • 3,3 Millionen Besucher an Berliner Bühnen und Orchestern im Jahr 2025, größte Häuser Friedrichstadt-Palast mit 508.284 und Deutsche Oper mit 253.411.
  • Zoo, Tierpark und Aquarium zusammen 5,27 Millionen Besuche im Jahr 2024.
  • Tempelhofer Feld, rund 29.000 Hektar Berliner Wald mit über 1.800 Kilometern Waldwegen und das Strandbad Wannsee mit 1,2 Kilometern Strand.
Erreichbarkeit im Alltag
  • Die BVG zählte 2024 1,109 Milliarden Fahrgastfahrten und liegt damit wieder auf dem Niveau des Rekordjahres 2019. Das Netz umfasst 9 U-Bahn-Linien, 22 Straßenbahnlinien, 153 Buslinien und 6 Fährlinien.
  • Eurowings baut das Langstreckenangebot am BER aus und erweitert die Basis im Winter 2026/27 von 9 auf 11 Flugzeuge. Qatar Airways fliegt seit Juli 2025 dreimal täglich nach Doha.
Was sie verloren hat

Die Rückgänge

Vier Felder, in denen Berlin zwischen 2025 und 2026 nachweislich Boden verloren hat.

Nachfrage
  • Die Übernachtungen sanken 2025 um 3,8 Prozent auf 29.443.291 und liegen damit 13,7 Prozent unter 2019.
  • Internationale Übernachtungen minus 5,4 Prozent. Besonders deutlich: Niederlande minus 15,5 Prozent, Großbritannien minus 9,1 Prozent.
  • Im ersten Quartal 2026 gingen die Übernachtungen aus den USA um 12,3 Prozent und aus Italien um 9,8 Prozent zurück.
  • Ein Teil der Erklärung liegt im Vorjahr: 2024 zog die Fußball-Europameisterschaft zusätzliche internationale Gäste an. Das Amt für Statistik nennt für 2025 zudem nur 45 Sommertage über 25 Grad.
Angebot
  • Die Zahl der geöffneten Beherbergungsstätten sank von 725 auf 701 zum Jahresende 2025.
  • Die Revo Hospitality Group meldete im Januar 2026 Insolvenz in Eigenverwaltung an, betroffen sind 125 Hotels, darunter sechs Berliner Häuser.
  • Berlin galt 2025 unter den deutschen A-Städten als Problemfall: gute Auslastung, aber deutlich sinkende Zimmerpreise durch Angebotsüberhang und preissensible Gästestruktur.
Erreichbarkeit
  • Der BER kam 2025 auf rund 26 Millionen Passagiere und liegt damit rund 27 Prozent unter dem Vorkrisenwert von 35,65 Millionen, den Tegel und Schönefeld 2019 zusammen erreichten.
  • Ryanair schließt zum 24. Oktober 2026 die Berliner Basis und zieht alle sieben stationierten Flugzeuge ab. Das Unternehmen erwartet für 2027 eine Halbierung seines Berlin-Verkehrs von 4,5 auf 2,2 Millionen Passagiere. Der günstige europäische Städtereiseverkehr verliert damit seinen größten Zubringer.
  • Die Stadtbahn ist vom 14. Juni bis 12. Dezember 2026 zwischen Charlottenburg und Ostbahnhof für Fern- und Regionalverkehr gesperrt.
  • Der BVG-Sparfahrplan soll mindestens bis 2029 gelten, das Deutschlandticket kostet seit Januar 2026 63 statt 58 Euro.
Kultur
  • Der Kulturetat wurde 2025 um über 130 Millionen Euro gekürzt, rund 12 Prozent. Für 2026 und 2027 liegt er jeweils rund 110 Millionen Euro unter dem Wert von 2025.
  • Das Pergamonmuseum ist seit Oktober 2023 vollständig geschlossen. Der Nordflügel soll im Juni 2027 öffnen, der Südflügel voraussichtlich erst 2037.
  • Die Komische Oper spielt seit 2023 im Interim, die Rückkehr ins Stammhaus wird frühestens Anfang der 2030er Jahre erwartet.
  • 39 Prozent der Clubs schrieben 2026 Verluste, 2017 waren es 21 Prozent. 23 Prozent erwägen die Aufgabe binnen zwölf Monaten. Geschlossen haben unter anderem das Watergate zum Jahresende 2024 und der Salon zur Wilden Renate zum Jahreswechsel 2025/2026.
  • Die ZDF-Silvestershow wanderte nach Hamburg, nachdem die große Feier am Brandenburger Tor mangels Landesmitteln abgesagt worden war. Silvester war für Berliner Ferienwohnungen bisher ein Spitzenwochenende.

Was das zusammengenommen bedeutet. Berlin verliert an der Fläche und hält im Kern. Die Rückgänge konzentrieren sich auf preissensible Kurzstreckennachfrage, auf Flugkapazität und auf ein Kulturangebot, das gerade spart. Stabil bleibt der Teil, der planbar ist: Kongresse, Messen und Museen. Für eine Stadtferienwohnung heißt das, dass Termine wichtiger werden als Jahreszeiten und dass die Belegungsplanung dort ansetzen muss, wo die Nachfrage nicht wegbricht.

Es heißt auch, dass Preisdruck realistisch eingeplant gehört. 2025 gab in Berlin nicht die Auslastung nach, sondern der Preis. In einem solchen Markt entscheidet die Preissteuerung über den Ertrag, nicht die Belegungsquote.

Quellen dieser Gegenüberstellung: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Tourismusbilanz 2025 · Amt für Statistik, Quartalsmeldung Mai 2026 · Amt für Statistik, Gewerblicher Luftverkehr 2025 · Ryanair Corporate, 24.04.2026 · Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Jahresbilanz 2025 · Senatsverwaltung für Kultur, Besuchszahlen 2025 · Berlin Convention Office, Jahresrückblick 2025 · Messe Berlin, IFA-Vertragsverlängerung · Staatliche Museen zu Berlin, Pergamonmuseum · Komische Oper Berlin, Sanierung · Clubcommission, Studie Clubkultur Berlin 2026 · Der Tagesspiegel, Kulturhaushalt · VBB, Stadtbahnsperrung 2026 · Tageskarte, Hotelmärkte 2025

Wer nach Berlin kommt, und was das operativ bedeutet

Berlin zieht ein anderes Publikum an als jede Küstenregion, und dieser Unterschied ist kein Stimmungsbild, sondern in den amtlichen Zahlen ablesbar. Er entscheidet darüber, wie eine Wohnung ausgestattet, beworben und betrieben werden muss.

Wer kommt

41,1 %der Übernachtungen 2025 entfielen auf internationale Gäste, in Mitte sogar 48,1 %
40,3 JahreDurchschnittsalter der Berlin-Gäste, bundesweit sind es 44 Jahre
64 %sind Wiederholungsbesuchende, 40 % reisen als Paar an
20,9 %des Berliner Tourismuskonsums entfallen auf Geschäftsreisen

Der Auslandsanteil ist 2025 leicht gesunken, von 41,8 auf 41,1 Prozent. Wichtiger als diese Nachkommastelle ist eine Veränderung an der Spitze: Die Reihenfolge der drei größten Auslandsmärkte hat gewechselt. 2024 lag das Vereinigte Königreich vorn, 2025 sind es die Vereinigten Staaten. Der Abstand beträgt allerdings nur rund 7.000 Übernachtungen, es ist also ein knapper Wechsel und keine Trendwende.

Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung 18/2026 vom 18.02.2026. Für die Wachstumsmärkte weist die Pressemitteilung nur Veränderungsraten aus, keine absoluten Übernachtungszahlen.
HerkunftsmarktÜbernachtungen 2025Veränderung
Deutschland17,34 Mio.−2,7 %
Vereinigte Staaten1,28 Mio.−2,2 %
Vereinigtes Königreich1,27 Mio.−9,1 %
Niederlande786.400−15,5 %
Spanien711.500
Italien653.000
China und Hongkong+14,4 %
Luxemburg+20,3 %
Indien+10,0 %
Tabelle seitlich verschiebbar.

Für Ferienwohnungen ist die Unterkunftswahl aufschlussreicher als die Rangfolge. US-Gäste übernachteten 2025 zu 85,3 Prozent in Hotels und Pensionen, britische zu 82,2 Prozent, und davon jeweils rund zwei Drittel im Bezirk Mitte. Die kaufkräftigsten Fernmärkte gehen also überwiegend ins Hotel.

Der adressierbare Markt für eine Stadtferienwohnung liegt eher bei europäischen Gruppen- und Familienreisen und beim deutschen Inlandsmarkt. Letzterer ist im ersten Halbjahr 2026 als einziger gewachsen: plus 1,8 Prozent bei den Gästen, während die internationalen Gäste um 4,1 Prozent zurückgingen.

Wie lange sie bleiben

Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht G IV 1 – m 12/25, Tabellen 1 und 4, sowie Halbjahresmeldung 2026. Die amtliche Kennzahl heißt durchschnittliche Aufenthaltsdauer und wird in Tagen ausgewiesen, nicht in Nächten.
GruppeAufenthaltsdauer 2025
Alle Gäste2,4 Tage
Inländische Gäste2,2 Tage
Internationale Gäste2,7 Tage
Segment Ferienwohnungen und Ferienhäuser3,4 Tage
Erstes Halbjahr 2026, alle Gäste2,3 Tage
Tabelle seitlich verschiebbar.

Die Reiseanlässe passen zu diesem Bild: 63 Prozent der Gäste nennen Sehenswürdigkeiten, 61 Prozent das Kunst- und Kulturangebot, 53 Prozent die Vielfalt des Angebots und 37 Prozent Stadtbild und Architektur. Berlin ist ein Kurzstädtereisemarkt mit hoher Wiederkehrquote, kein Langaufenthaltsmarkt. Ein Sieben- oder Vierzehn-Nächte-Modell wie an der Küste ist hier strukturell nicht abbildbar.

Was das operativ bedeutet

Sechs Punkte, an denen sich Stadtvermietung von Küstenvermietung unterscheidet. Wo eine Aussage aus den Zahlen abgeleitet und nicht erhoben ist, steht das dabei.

Belegt

Wechseltaktung statt Wochenrhythmus

Bei 2,4 Nächten mittlerer Aufenthaltsdauer entstehen je 100 vermietete Nächte rund 40 Gästewechsel, an der Küste bei einwöchigen Aufenthalten rund 14. Die Zahlen sind aus den amtlichen Aufenthaltsdauern abgeleitet.

Praktisch heißt das: Reinigung, Wäschelogistik und Übergabe sind in der Stadt der größte Kostenblock je Umsatz-Euro, nicht die Vermarktung. Same-Day-Wechsel müssen der Normalfall sein, nicht die Ausnahme.

Belegt

Kurzfristige Buchungen

Rund 25 Prozent der Berlin-Gäste buchen erst zwei bis vier Wochen vor der Reise. 81 Prozent informieren sich über das Internet, am häufigsten über Instagram, Facebook und TikTok.

Ein Saisonpreisblatt wie an der Küste funktioniert hier nicht. Die Preissteuerung muss kurzfristig reagieren können, und die Nachfragespitzen folgen Messe- und Kongressterminen, nicht dem Kalender.

Belegt

Self-Check-in mit einer Einschränkung

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Meldescheinpflicht nur noch für Gäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Diese müssen am Ankunftstag eigenhändig unterschreiben, zulässig ist auch der digitale Meldeschein mit elektronischer Bestätigung nach § 29 Abs. 5 BMG.

Bei 41,1 Prozent Auslandsanteil greift die Erleichterung in Berlin nur bei knapp 59 Prozent der Nächte. Eine rein digitale, unterschriftslose Lösung genügt für den internationalen Anteil nicht.

Belegt

Mehrsprachigkeit

Die fünf größten Auslandsmärkte sind USA, Vereinigtes Königreich, Niederlande, Spanien und Italien. Die europäischen Gäste stellen 70,4 Prozent aller Auslandsübernachtungen.

Englisch ist damit keine Kür, sondern Grundausstattung, und zwar für Inserat, Hausmappe, Anreisehinweise und Notfallkontakt gleichermaßen.

Rechtsrahmen

Nachbarschaft und Eigentümergemeinschaft

Die Gemeinschaft kann die Kurzzeitvermietung nicht per Mehrheitsbeschluss verbieten, so der Bundesgerichtshof am 12.04.2019, Az. V ZR 112/18. Sie kann aber nach § 14 WEG bei dauerhaften Störungen auf Unterlassung klagen.

Hinzu kommt § 5 ZwVbG: Betroffene müssen Auskunft geben, Unterlagen vorlegen, Zutritt gewähren und auf Verlangen Inserate entfernen. Verstöße kosten 1.000 bis 2.000 Euro je Zuwiderhandlung. Der Konflikt entscheidet sich also an der Betriebsqualität, nicht an der Rechtslage.

Rechtsrahmen

Müll und Treppenhaus

Berlin hat seit November 2025 deutlich erhöhte Bußgelder für illegale Müllentsorgung. Eine Berlin-spezifische Erhebung zu Lärmbeschwerden oder Müllaufkommen in Ferienwohnungshäusern existiert nicht, und wir nennen deshalb keine Prozentzahlen dazu.

Der belegbare Kontext ist der Wohnungsmarkt: Ende 2024 fehlten in Berlin 56.000 Wohnungen, die Angebotsmieten stiegen seit 2016 um 76,9 Prozent. Nachbarn haben ein handfestes Motiv, eine Ferienwohnung im Haus zu melden, und die Anzeige beim Bezirksamt ist kostenlos.

Der unsichtbare Markt

Vier Quellen zählen dasselbe Segment und kommen zu Ergebnissen, die um mehr als das Hundertfache auseinanderliegen. Alle vier sind korrekt, sie messen nur Verschiedenes.

Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistische Berichte G IV 1 – m 12/25 und 05/26; eigene Auswertung des offenen Inside-Airbnb-Datensatzes für Berlin vom 26.06.2026; Abgeordnetenhaus-Drucksache 19/21276.
QuelleWas sie zähltWertStand
Amtliche BeherbergungsstatistikBetriebe der Betriebsart Ferienunterkünfte ab zehn Gästebetten94 Betriebe, 9.531 BettenDezember 2025
dieselbe Statistikdieselbe Betriebsart89 Betriebe, 9.365 BettenMai 2026
Airbnb, eine einzelne PlattformInserate insgesamt12.855, davon 8.846 ganze Wohnungen26.06.2026
Bezirksämterkumuliert vergebene Registriernummern4.31930.09.2024
SenatsverwaltungSchätzung der Dunkelzifferkeine Angabe möglich28.01.2025
Tabelle seitlich verschiebbar.

Der Kern des Widerspruchs: Die amtliche Tourismusstatistik kennt in Berlin 89 bis 94 Ferienunterkunftsbetriebe, weil sie erst ab zehn Gästebetten erfasst. Eine typische Zwei- bis Vier-Betten-Ferienwohnung taucht in ihr grundsätzlich nie auf. Auf einer einzigen Plattform standen zeitgleich 12.855 Inserate.

Nur 34,6 Prozent dieser Inserate tragen eine formatgültige Berliner Registriernummer. Bei 31,5 Prozent ist das Lizenzfeld leer, bei weiteren 33,3 Prozent steht dort nur eine Händlerangabe nach dem Digital Services Act. Rechnet man Bezirkskennziffer und Jahressuffix gegen, bleiben 33,2 Prozent vollständig plausible Nummern. Bei ganzen Wohnungen liegt die Quote mit 33,4 Prozent kaum anders.

Dem stehen 66 Vollzugsstellen für zwölf Bezirke gegenüber, im Vorjahr waren es 69. Zum Vergleich: Allein das Ordnungsamt Mitte hatte im April 2026 168 Überwachungskräfte in der Parkraumbewirtschaftung. Wer legal vermietet, konkurriert also mit einem Graumarkt, den die Bezirke personell nicht kontrollieren können. Genau dieser Teil wird ab September 2026 durch die monatlichen Plattformmeldungen sichtbar.

Was diese Zahlen nicht belegen. Ein formatgültiger Eintrag ist kein Nachweis einer gültigen Genehmigung, ein Abgleich gegen die Bezirksregister ist nicht möglich. Umgekehrt ist ein fehlender Eintrag kein Nachweis von Illegalität: Die Nummer kann im Fließtext stehen, das Angebot kann unter die genehmigungsfreie Regelung fallen, oder ein Mindestaufenthalt ab 30 Nächten macht es zur Wohnraumvermietung. Auf 3.020 der ganzen Wohnungen trifft Letzteres zu.

Außerdem erfasst der Datensatz nur eine Plattform. Booking.com, FeWo-direkt und Direktvermietung fehlen vollständig. Für sie existiert kein offener, methodisch dokumentierter Datensatz. Die Größenordnung ist belastbar, die Einzelzahl ist es nicht.

Ein Strukturbefund aus demselben Datensatz gehört dazu: 46,4 Prozent der Inserate gehören Konten mit mehr als einem Angebot, das größte Einzelkonto führt 261 Inserate. Der Berliner Kurzzeitvermietungsmarkt ist also zu einem erheblichen Teil kein Homesharing von Privatpersonen. Datenquelle: Inside Airbnb, offener Datensatz

Berlin und seine Nachbarn

Berlin lässt sich am besten im Vergleich einschätzen. Erst wenn man die Nachbarmärkte kennt, wird deutlich, was in dieser Stadt wirklich besonders ist: die fehlende Saison, die kurze Aufenthaltsdauer und ein Genehmigungsrecht, das es so an keinem anderen Standort gibt.

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