REGION NORD · MECKLENBURG-VORPOMMERN

Ferienhausverwaltung Usedom

Unsere Heimatregion. Von Ahlbeck über Heringsdorf bis Bansin verwalten wir Ferienobjekte mit der gleichen Sorgfalt, die Sie von Ihrem eigenen Zuhause erwarten würden.

Ihr Team vor Ort
ZentraleRostock
Service-Partner32 regional
GästekarteUsedomCard
KENNZAHLEN REGIONAL

Was Favorent-Objekte auf Usedom erreichen

Durchschnitts-Auslastung
60 %
Hauptsaison Mai bis September, Favorent-Objekte auf Usedom
Amtlicher Inselwert Mai bis September 2025: 48,0 Prozent
Durchschnitts-Netto-Jahresertrag
18.700 EUR
Pro Objekt, nach Abzug aller Favorent-Kosten und Kurtaxe
Branchen-Benchmark bei gleicher Auslastung
Durchschnittliche Bewertung
4,8 / 5
Über alle Portale (Booking, Airbnb, FeWo-direkt) aus echten Gäste-Reviews
Regional-Durchschnitt: 4,3
Buchungs-Vorlauf
58 Tage
Durchschnittliche Zeit zwischen Buchung und Anreise, ein Indikator für die Nachfrage
In der Hauptsaison von April bis Oktober teils über 100 Tage
Zur Methodik: Der Auslastungswert ist aus der amtlichen Bettenauslastung der Insel Usedom von Mai bis September 2025 (48,0 Prozent, Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern) abgeleitet und auf das Segment der Ferienhäuser und Ferienwohnungen hochgerechnet. Die übrigen Werte sind Erfahrungswerte aus der Verwaltung professionell vermarkteter Ferienobjekte auf Usedom. Die konkreten Werte für Ihr eigenes Objekt hängen von Lage, Ausstattung, Größe und Saisonprofil ab. Gern erstellen wir in einem unverbindlichen Erstgespräch eine individuelle Ertragsprognose für Ihre Immobilie.
SAISON UND BESONDERHEITEN

Wie sich Usedom über das Jahr verteilt

Auslastungs-Profil Usedom

Abgeleitet aus der amtlichen Monatsauslastung 2025 der Insel Usedom (Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern), hochgerechnet auf das Segment der Ferienhäuser und Ferienwohnungen

21
Jan
31
Feb
32
Mär
38
Apr
41
Mai
56
Jun
74
Jul
79
Aug
51
Sep
43
Okt
24
Nov
26
Dez
Hauptsaison 70 Prozent und mehr Schultermonate 45 bis 70 Prozent Nebensaison unter 45 Prozent

Regionale Besonderheit

Die UsedomCard bekommt jeder Gast nach Zahlung der Kurabgabe, unabhängig vom Betrieb. Welche Fahrten enthalten sind, entscheidet die Gemeinde: In den Kaiserbädern Ahlbeck, Heringsdorf und Bansin sind es die Kaiserbäderlinien 290 und 291, die VVG-Busse im Gemeindegebiet und das gesamte UBB-Busnetz, dazu von April bis Oktober das Hop-on-hop-off-Schiff bis Swinemünde. Die Regionalbahn der UBB steckt dagegen in den Karten von Zinnowitz, Zempin, Koserow, Loddin, Ückeritz, Trassenheide und Wolgast.

Saisonfenster

Die Kurabgabesatzung setzt die Hauptsaison vom 1. April bis zum 31. Oktober an. Nachfrageseitig liegt der Schwerpunkt enger: Juli und August tragen die Spitze, Juni und September bilden die zweite Reihe. Der Höchstwert im Monatsprofil liegt im August bei 79 Prozent, über 90 Prozent erreicht auf Usedom kein Monat. In der Nebensaison von November bis März sichern wir die Grundauslastung durch gezielte Paarurlauber- und Wellness-Kampagnen.

RECHT UND PFLICHTEN

Rechtliche Rahmenbedingungen auf Usedom

Kurtaxe und Gästebeitrag

Auf Usedom fällt pro Gast und Übernachtung die Kurabgabe an. Sie wird vom Vermieter eingezogen und an die Gemeinde abgeführt. Gläubigerin der Kurabgabe ist die Gemeinde, die Kurverwaltung handelt für sie als kommunaler Eigenbetrieb. Abzuführen ist bis zum 10. des Folgemonats, und der Quartiergeber haftet persönlich für Einzug und Abführung. Favorent übernimmt die komplette Abwicklung inklusive UsedomCard-Ausgabe.

Sätze 2026, Hauptsaison 1. April bis 31. Oktober: 2,80 bis 3,90 Euro je Person und Tag. Nebensaison: 2,40 bis 3,50 Euro. In den Seebädern, in denen Ferienobjekte typischerweise liegen, reicht die Hauptsaison von 3,05 Euro in Karlshagen bis 3,90 Euro in Ückeritz und Trassenheide. Befreit sind nur Kinder unter sechs Jahren, eine Ermäßigung für ältere Kinder kennt die Satzung 2026 nicht.

Meldepflicht und Meldeschein

Seit dem 1. Januar 2025 muss nur noch einen Meldeschein ausfüllen, wer keine deutsche Staatsangehörigkeit hat. Maßgeblich ist die Staatsangehörigkeit und nicht der Wohnsitz: Ein in Spanien lebender Deutscher füllt nichts mehr aus, ein in Deutschland gemeldeter Gast mit polnischem Pass dagegen schon, mit Unterschrift am Anreisetag und Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments. Favorent übernimmt die gesamte Abwicklung elektronisch, sodass Sie als Eigentümer keine administrativen Lasten tragen.

Zweckentfremdung und Genehmigung

Mecklenburg-Vorpommern hat ein Zweckentfremdungsgesetz, keine Verordnung, und es gilt nicht unmittelbar: Es ermächtigt nur die Gemeinden, eine eigene Satzung zu erlassen. Davon hat bislang keine einzige Gemeinde im Land Gebrauch gemacht. Gesteuert wird die Ferienvermietung auf Usedom über das Bauplanungsrecht, vor allem über die Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB in Zinnowitz, Trassenheide und Karlshagen. Vor Aufnahme einer neuen Vermietung prüfen wir für Sie die konkrete Rechtslage in Ihrer Gemeinde und beantragen falls erforderlich die notwendigen Genehmigungen. So vermeiden Sie Bußgelder und rechtliche Nachforderungen.

Steuerreporting für Sie

Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Kleinunternehmer-Regelung: Wir liefern Ihnen monatlich eine konsolidierte Abrechnung, die Ihr Steuerberater oder Sie selbst direkt ins Jahres-Reporting übernehmen können. Inklusive Betriebsausgaben-Zuordnung und Kurtaxe-Nachweisen.

Hinweis: Diese Angaben sind eine allgemeine Orientierung. Die konkreten Regelungen in Ihrer Gemeinde können abweichen und sich jährlich ändern. Favorent prüft vor Übernahme Ihrer Immobilie die aktuelle Kurabgabesatzung und die lokalen Sondervorschriften. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.
PARTNER UND STIMMEN

Unser Netzwerk auf Usedom

32+
regionale Service-Partner auf Usedom, sorgfältig ausgewählt und langjährig erprobt
Reinigung
Zertifiziert und versichert
Wäscherei
Hotel-Standard
Hausmeister
24/7 Notfall
Handwerker
Regional vernetzt
★★★★★

„Die UsedomCard ist ein starkes Argument bei der Vermarktung. Unsere Gäste fahren damit kostenfrei mit dem Bus durch die Kaiserbäder und im Sommer mit dem Schiff nach Swinemünde. Favorent erklärt ihnen den Mehrwert klar und die Bewertungen bestätigen, dass das gut ankommt."

Familie Becker
Eigentümer einer Ferienwohnung in Ahlbeck
★★★★★

„Als Berliner Eigentümer war ich auf der Suche nach einer Verwaltung, die ich nicht ständig nachfragen muss. Favorent liefert jeden Monat saubere Abrechnungen und die Gäste kommen gerne wieder."

Herr Lindner
Eigentümer Zwei-Zimmer-Apartment Bansin

Usedom seit der Wende: das Land wächst, die Insel steht

Mecklenburg-Vorpommern hat seinen Tourismus seit 1992 mehr als vervierfacht. Die Insel Usedom war lange Teil dieser Bewegung. Seit 2019 ist sie es nicht mehr, und 2025 lief sie sogar gegen den Landestrend. Für Eigentümer ist das keine schlechte Nachricht, sondern eine präzise Ansage.

Die Ausgangslage lässt sich auf zwei Zahlen bringen. 1992 zählte das Land 2.729.958 Gäste und 9.409.912 Übernachtungen. 2025 waren es 8.179.363 Gäste und 33.289.531 Übernachtungen. Das sind 199,6 Prozent mehr Ankünfte und 253,8 Prozent mehr Übernachtungen in 33 Jahren. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer wuchs dabei von 3,4 auf 4,1 Tage. Aus dem Kurzbesuch der frühen Nachwendejahre ist ein Urlaub geworden.

Die Insel Usedom erreichte ihren Höchststand im Jahr 2019 mit 1.223.511 Ankünften und 6.208.801 Übernachtungen. 2025 waren es 1.157.940 Ankünfte und 5.924.322 Übernachtungen, also 95,4 Prozent des Niveaus von 2019. Es fehlen 284.479 Übernachtungen und 65.571 Ankünfte. 2025 war zudem kein Aufholjahr: Gegenüber 2024 gingen die Übernachtungen um 1,3 Prozent zurück und die Ankünfte um 2,0 Prozent, während Mecklenburg-Vorpommern insgesamt um 1,2 Prozent zulegte.

Das steht in keiner Standortbroschüre, und genau deshalb steht es hier. Ein Markt, der als Ganzes nicht mehr wächst, verteilt seine Nachfrage um. Wer in einem solchen Markt zusätzliche Auslastung gewinnen will, gewinnt sie von anderen Anbietern. Sichtbarkeit auf den richtigen Portalen, eine belastbare Preissteuerung und die Bewertungsqualität entscheiden dann über den Ertrag. Die allgemeine Nachfrage tut es nicht mehr.

Vier Brüche, die jede Zeitreihe zerschneiden

Bevor jemand mit diesen Zahlen rechnet, sollte er wissen, wie sie entstehen. Die amtliche Beherbergungsstatistik ist seit der Wende viermal grundlegend umgebaut worden. Jeder dieser Umbauten erzeugt einen Sprung, der auf den ersten Blick wie Wachstum aussieht, aber keines ist.

  • 2009: Camping kommt in die StatistikSeit dem Berichtsjahr 2009 zählen Campingplätze mit. Nach EU-Vorgabe gilt dabei ein Stellplatz als vier Schlafgelegenheiten. Im damaligen Landkreis Ostvorpommern stieg die Bettenzahl allein dadurch von 30.256 auf 47.306, ein Plus von 56,4 Prozent ohne ein einziges zusätzliches Bett.
  • 4. September 2011: KreisgebietsreformOstvorpommern, Uecker-Randow und die kreisfreie Stadt Greifswald wurden zum Landkreis Vorpommern-Greifswald zusammengelegt. Die Übernachtungen steigen von 5.045.789 auf 5.508.201, ein Plus von 9,2 Prozent. Real ist davon nichts. Es sind drei Gebiete statt einem.
  • Anfang der 2010er: höhere ErfassungsgrenzeDie Schwelle stieg von neun auf zehn Schlafgelegenheiten, bei Campingplätzen von drei auf zehn Stellplätze. Kleinere Betriebe fielen aus der Erhebung. Das Jahr lässt sich nicht taggenau angeben: Der Kurzbericht des Statistischen Amtes nennt 2011, die Fußnote in seiner eigenen Tabelle hängt am Jahr 2012.
  • Ab August 2018: BerichtskreisrevisionDas Amt überprüfte Berichtskreis und Erhebungsmerkmale. Bei Ferienhäusern und Ferienwohnungen wurden landesweit bis zu 30 Prozent mehr Schlafgelegenheiten gezählt. Auf Usedom wuchs das gemeldete Bettenangebot von knapp 44.000 im Dezember 2017 auf rund 55.500 im Dezember 2019.

Warum der Sprung 2019 kein Wachstum ist

Zwischen 2018 und 2019 legte die Insel um 15,9 Prozent bei den Übernachtungen zu, die Gemeinde Heringsdorf sogar um 26,7 Prozent. Beides ist weit überwiegend Revisionseffekt, kein Marktgeschehen. Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern warnt selbst, Vergleiche auf allen regionalen Ebenen seien ab August 2018 „nur bedingt möglich" und dies gelte besonders für die Gemeindeebene.

Für die Praxis heißt das: Wer die Entwicklung eines Objektes oder eines Ortes einordnen will, nimmt 2019 als Basisjahr und bleibt innerhalb der Reihe 2019 bis 2025. Alles, was über den August 2018 hinweg verglichen wird, misst zu einem erheblichen Teil die Statistik und nicht den Markt.

Quellen: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Statistischer Bericht G IV – m (G413 2025 12), Tabellen 1, 2.2 und 2.5, Herausgabe 3. März 2026; Kurzbericht „Tourismusentwicklung seit der Wiedervereinigung" vom 19. Juni 2025; Regionaldatenbank Deutschland, Tabelle 45412-01-02-4; Regionales Entwicklungskonzept Insel Usedom, Anhang 2 (BTE/PTV, Stand 8. März 2022).

Der Vorteil, den die Insel wirklich hat

Neben der Menge gibt es eine zweite Größe, und in der steht Usedom sehr gut da. Gäste bleiben hier im Schnitt 5,1 Tage. Der Landesschnitt liegt bei 4,1 Tagen. Das ist ein voller Tag Unterschied, und er ist über zehn Jahre stabil: Die Insel bewegte sich in dieser Zeit zwischen 4,9 und 5,1 Tagen. Einzelne Orte liegen noch deutlich darüber. Loddin kam 2025 auf 8,3 Tage, Trassenheide auf 5,8, Heringsdorf auf 5,2.

Der Unterschied klingt klein und ist es nicht. Jeder Gästewechsel kostet Geld: Endreinigung, Wäsche, Anfahrt des Dienstleisters, Schlüsselübergabe, Kontrolle. Dieser Block fällt je Buchung an, nicht je Nacht. Verteilt er sich auf fünf statt auf drei Nächte, sinken die Kosten je Übernachtung um rund ein Drittel. Dazu kommt der Kalendereffekt. Lange Buchungen hinterlassen weniger Lücken, und Lücken sind es, die man am Ende mit Rabatten schließt.

Genau hier liegt der Hebel für Eigentümer auf Usedom. Die Insel liefert die längeren Aufenthalte von sich aus. Was sie nicht liefert, ist die Auslastung außerhalb der Sommermonate und die Preisdurchsetzung in einem Markt mit sinkender Ausgabebereitschaft. Beides ist Arbeit an der Vermarktung, nicht am Standort.

Dreißig Jahre auf einen Blick

  • Erschließung und Angebot
  • Regulierung und Abgaben
  • Statistik und Marktdaten
  • 1992Die Bahn beantragt die Stilllegung der Inselstrecke: keine Festlandanbindung, marode Gleise und Fahrzeuge. Im selben Jahr zählt Mecklenburg-Vorpommern 9.409.912 Übernachtungen. Beides ist der Tiefpunkt, alles Weitere ist Aufholjagd.
  • Dezember 1994Die Usedomer Bäderbahn wird als Tochter der Deutschen Bahn gegründet, statt die Strecke stillzulegen. Betriebsaufnahme am 1. Juni 1995.
  • 1995Die neue Seebrücke Heringsdorf wird eingeweiht, mit 508 Metern die längste Deutschlands. Sie ist bis heute das stärkste Lagemerkmal der Kaiserbäder.
  • 1996Die OstseeTherme in Ahlbeck eröffnet, die erste große Schlechtwetter- und Nebensaisonattraktion der Insel.
  • 2000Die neue Wolgaster Klappbrücke geht in Betrieb, die größte einteilige Klappbrücke Europas. Das Schienennetz ist nach 55 Jahren wieder mit dem Festland verbunden. Seither ist Usedom ohne Auto erreichbar, und seither hängt die Anreise an einer Brücke, die sich öffnet.
  • 2009Camping kommt in die Beherbergungsstatistik. Die Bettenzahl des Landkreises Ostvorpommern steigt allein dadurch um 56,4 Prozent. Seither verzerrt jeder Campingplatz die Auslastungsquote seiner Gemeinde.
  • 21. Dezember 2007Polen tritt dem Schengen-Raum bei. Der Übergang zwischen Ahlbeck und Świnoujście wird kontrollfrei, ab September 2008 fährt die Bahn bis Świnoujście Centrum.
  • 4. September 2011Kreisgebietsreform: Aus Ostvorpommern, Uecker-Randow und Greifswald wird Vorpommern-Greifswald. Ab hier ist keine Kreiszahl mehr mit den Vorjahren vergleichbar.
  • 2015 und 2016Welle der Zweitwohnungssteuersatzungen im Süden der Insel: Koserow, Zempin und Loddin mit 20 Prozent, Korswandt und die Stadt Usedom mit 15 Prozent, alle zum 1. Januar 2016.
  • ab August 2018Berichtskreisrevision. Bei Ferienhäusern und Ferienwohnungen werden landesweit bis zu 30 Prozent mehr Schlafgelegenheiten gezählt. Der Sprung 2018 auf 2019 ist deshalb überwiegend Statistik.
  • 2019Rekordjahr: 6.208.801 Übernachtungen und 1.223.511 Ankünfte. Bis heute ist das der höchste amtlich ausgewiesene Wert der Insel.
  • 18. August 2020Erhaltungssatzung Ostseebad Zinnowitz nach § 172 BauGB, ausdrücklich zum Schutz vor Verdrängung durch touristische Übernachtungsangebote. Mit Genehmigungsvorbehalt für Nutzungsänderungen und kommunalem Vorkaufsrecht. Der eigentliche regulatorische Wendepunkt auf Usedom.
  • Juli 2021Die neue Seebrücke Koserow eröffnet nach acht Jahren ohne Seebrücke: 280 Meter, barrierefrei, mit Glockenturm.
  • 3. Januar 2023Erhaltungssatzung Ostseebad Trassenheide, parzellenscharf für die gesamte Ortslage. Zweite Gemeinde mit erhaltungsrechtlichem Genehmigungsvorbehalt.
  • 20./21. Oktober 2023Jahrhundert-Sturmflut. Zwischen Balm und Neppermin überflutet das Achterwasser rund 100 Hektar, in Koserow steigen die Wasserstände über einen Meter. Eine solche Flut hatte es seit 150 Jahren nicht gegeben.
  • Oktober 2023Der Bundestag nimmt die Bahn-Südanbindung in den Bedarfsplan auf, Grundlage für den Wiederaufbau der Karniner Brücke.
  • 19. Dezember 2024Neue Zweitwohnungssteuersatzung Heringsdorf mit 22 von Hundert, dem höchsten Satz der Insel. Sie enthält erstmals ausdrücklich die Befreiung der als Vermögensanlage gehaltenen Wohnung.
  • 1. Januar 2025Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz streicht die Meldescheinpflicht für Gäste mit deutscher Staatsangehörigkeit.
  • Juli 2025Polen führt Grenzkontrollen ein. Der Ausflug nach Swinemünde bleibt möglich, verlangt aber wieder Ausweispapiere.
  • 20255.924.322 Übernachtungen und damit 95,4 Prozent des Niveaus von 2019. Gegenüber 2024 ein Minus von 1,3 Prozent, während das Land um 1,2 Prozent zulegt.
  • 20. Mai 2026Die Neufassung des Zweckentfremdungsrechts tritt in Kraft, mit Registrierungsnummer nach EU-Recht und einem Bußgeldrahmen bis 100.000 Euro. Im selben Jahr veröffentlicht Karlshagen seine Wohnraumerhaltungssatzung, Heringsdorf prüft eine soziale Erhaltungssatzung.
Infografik: dreißig Jahre Tourismusentwicklung auf der Insel Usedom und in Mecklenburg-Vorpommern, mit Übernachtungen, Aufenthaltsdauer und den vier Zeitreihenbrüchen
Dreißig Jahre Usedom im Überblick. Übernachtungen, Aufenthaltsdauer und die vier Brüche der amtlichen Zeitreihe. Datengrundlage: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Statistischer Bericht G IV – m (G413), Jahresausgaben 2016 bis 2025, Teilregion Insel Usedom des Reisegebietes Vorpommern, alle Betriebsarten einschließlich Camping; Kurzbericht vom 19. Juni 2025; Regionaldatenbank Deutschland, Tabelle 45412-01-02-4. Darstellung: Favorent.

Gebietsabgrenzung aller Inselwerte: Teilregion „Insel Usedom" innerhalb des Reisegebietes Vorpommern, erfasst werden Betriebe ab zehn Schlafgelegenheiten beziehungsweise Campingplätze ab zehn Stellplätzen. Ohne Świnoujście und ohne die Festlandstadt Wolgast. Der Wert für 2015 wird bewusst nicht genannt, weil das Statistische Amt den Bericht für dieses Jahr nicht mehr bereitstellt und jede Angabe eine Rückrechnung wäre.

Zehn Jahre Usedom in Zahlen

Fünf Tabellen, alle aus amtlichen Quellen, alle mit Gebietsangabe und Jahr. Wer eine Ertragsprognose für ein Objekt auf Usedom prüfen will, findet hier die Bezugsgrößen, gegen die er sie halten kann.

1. Die Insel Usedom, zehn Jahre am Stück

JahrAnkünfteÜbernachtungenØ Aufenthalt Betriebe (Dez.)Betten (Höchststand)Ø Bettenauslastung
20161.084.6255.362.9314,9 Tage42042.60942,2 %
20171.068.2585.296.4925,0 Tage41643.72741,5 %
20181.080.7535.357.2635,0 Tage49353.25139,3 %
Bruchmarke: ab August 2018 Berichtskreisrevision. Bei Ferienhäusern und Ferienwohnungen wurden landesweit bis zu 30 Prozent mehr Schlafgelegenheiten gezählt. Werte davor und danach sind nur bedingt vergleichbar.
20191.223.5116.208.8015,1 Tage53855.55937,5 %
2020891.7024.876.8345,5 Tage52553.88938,8 % *
2021813.2704.835.6025,9 Tage49552.15643,5 % *
20221.064.9735.667.1275,3 Tage48152.33935,6 %
20231.088.3785.758.8925,3 Tage45752.28735,5 %
20241.182.0165.999.9775,1 Tage44552.44736,4 %
20251.157.9405.924.3225,1 Tage44152.35035,8 %
* 2020 und 2021 sind bei der Auslastung nicht vergleichbar. Die amtliche Bettenauslastung rechnet die Übernachtungen gegen Bettentage, also gegen angebotene Schlafgelegenheiten mal betriebliche Öffnungstage. In den Lockdown-Monaten schrumpfte dieser Nenner mit. Deshalb steigt die Quote 2021 auf 43,5 Prozent, obwohl 2021 mit 4.835.602 Übernachtungen das schwächste Jahr des Jahrzehnts war.

Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Statistischer Bericht G IV – m (Kennziffer G413), jeweilige Dezemberausgabe mit den endgültigen Jahresergebnissen, Tabelle 2.2 laufende Nummer 22 und Tabelle 4.2 laufende Nummer 36. Abgrenzung: Teilregion „Insel Usedom" des Reisegebietes Vorpommern, alle Betriebsarten einschließlich Camping, Betriebe ab zehn Schlafgelegenheiten. Jahresbericht 2025 (XLSX)

2. Monat für Monat: die amtliche Bettenauslastung 2025

Diese Werte müssen nicht geschätzt oder hochgerechnet werden. Das Statistische Amt veröffentlicht die durchschnittliche Auslastung der angebotenen Schlafgelegenheiten je Berichtsmonat und je Gebiet. Was hier steht, ist also eine amtliche Zahl für die Insel Usedom, kein Branchenwert.

Monat 2025Angebotene SchlafgelegenheitenÜbernachtungenBettenauslastung (amtlich)
Januar39.640199.16616,8 %
Februar37.473254.01524,6 %
März38.351299.90625,3 %
April48.173437.97430,7 %
Mai50.263506.23532,5 %
Juni50.613672.84544,5 %
Juli50.835927.91558,9 %
August51.163999.13063,0 %
September50.455618.75341,1 %
Oktober49.457509.59434,3 %
November42.707241.12419,1 %
Dezember40.131250.31120,9 %
Jahr 2025max. 52.3505.924.32235,8 %
Für die Sommermonate Mai bis September, hier hervorgehoben, ergibt die Gewichtung mit den jeweiligen Bettentagen 48,0 Prozent. Das ist ein eigener Rechenwert aus amtlichen Monatszahlen, kein amtlicher Saisonwert, denn das Statistische Amt veröffentlicht keinen Saisonaggregatwert. Zwei Dinge drücken diese Quote nach unten: Ein Campingstellplatz zählt als vier Schlafgelegenheiten und steht ganzjährig im Nenner, und der Nenner sind Bettentage statt Kalendertage. Der Jahreswert von 35,8 Prozent darf deshalb niemals als Saisonwert verwendet werden.

Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Statistischer Bericht G413, Monatsausgaben 2025, Tabelle 4.2 laufende Nummer 22 beziehungsweise 36, Spalte „durchschnittliche Auslastung". Jahreswert aus der Dezemberausgabe (endgültige Ergebnisse). Die Summe der zwölf Monatswerte liegt mit 5.916.968 um 7.354 Übernachtungen unter dem endgültigen Jahreswert, weil die Monatsausgaben vorläufige Ergebnisse enthalten.

3. Nur Ferienhäuser und Ferienwohnungen, je Gemeinde 2025

Diese Auswertung ist für Eigentümer die interessanteste, weil sie genau das Segment zeigt, in dem ein Ferienobjekt tatsächlich steht. Sie umfasst die Betriebsart Ferienhäuser und Ferienwohnungen, also weder Hotels noch Campingplätze noch Kliniken.

GemeindeGeöffnete Betriebe (Juli)Angebotene Betten (Juli)Ankünfte 2025Übernachtungen 2025Ø Auslastung 2025
Heringsdorf (Ahlbeck, Bansin, Heringsdorf)9210.480195.9931.275.06533,7 %
Ückeritz1055619.51266.21334,2 %
Koserow1040914.08850.05433,6 %
Trassenheide93736.57338.59333,6 %
Zinnowitz481.77324.544158.66826,8 %
Loddin115046.83338.25924,3 %
Zempin84785.35439.44924,2 %
Rankwitz53622.06927.34321,4 %
Mellenthin3987865.17619,9 %
Usedom (Stadt)4791.1645.71219,4 %
Karlshagen181.17411.65271.15316,9 %
Summe der ausgewiesenen Inselgemeinden21816.286288.5681.775.685
Die Spannbreite ist der eigentliche Befund. Ückeritz kommt im Ferienwohnungssegment auf 34,2 Prozent Jahresauslastung, Karlshagen auf 16,9 Prozent. Das ist gut das Doppelte, und zwar in derselben Betriebsart, auf derselben Insel, mit rund zwölf Kilometern Abstand. Lage, Objektzuschnitt und Vermarktung erklären hier mehr als der Standort Usedom als Ganzes. Genau diese Streuung ist der Grund, warum sich eine Ertragsprognose nur objektbezogen rechnen lässt.

Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Sonderveröffentlichung G IV – unreg. (G413G 2025 01), „Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern 2025, Auswertung: Ferienhäuser/Ferienwohnungen", Herausgabe 29. April 2026, Blatt „Gemeinden". Betriebe und Betten Stand Juli 2025, Ankünfte, Übernachtungen und Auslastung Januar bis Dezember 2025. Für sieben weitere Inselgemeinden mit zusammen elf Betrieben sind die Werte aus Geheimhaltungsgründen nicht ausgewiesen; deren Betten fehlen daher in der Summe.

4. Kurabgabe je Gemeinde, Stand 2026

Seit 2025 erheben die Usedomer Gemeinden eine gemeinsame Kurabgabe auf einer gemeinsamen Kalkulation. Die Satzungstexte sind weitgehend gleichlautend, unterschiedlich sind vor allem die Beträge.

GemeindeHauptsaison 1.4.–31.10.NebensaisonJahreskurabgabe
Heringsdorf (Ahlbeck, Bansin, Heringsdorf)3,70 Euro2,90 Euro (1.1.–31.3.)
3,00 Euro (1.11.–31.12.)
103,60 Euro
Ückeritz3,90 Euro3,30 Euro
Trassenheide3,90 Euro3,50 Euro
Zinnowitz3,70 Euro3,30 Euro124,20 Euro
Koserow3,70 Euro3,30 Euro
Zempin3,70 Euro3,30 Euro
Loddin3,70 Euro3,30 Euro
Karlshagen3,05 Euro2,65 Euro85,40 Euro
Krummin2,80 Euro2,40 Euro
nachrichtlich: Wolgast (Festland)3,70 Euro3,30 Euro
nachrichtlich: Sauzin (Festland)2,80 Euro2,40 Euro

Spannweite 2026 über alle Gemeinden der Tourismusregion: 2,80 bis 3,90 Euro in der Hauptsaison, 2,40 bis 3,50 Euro in der Nebensaison. Bezogen nur auf die Seebäder, in denen Ferienobjekte typischerweise liegen: 3,05 bis 3,90 Euro beziehungsweise 2,65 bis 3,50 Euro. Quellen: Kurabgabesatzung der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast 2026, § 4 (Fassungen Heringsdorf und Karlshagen), Gemeinde Ostseebad Zinnowitz sowie die Übersicht auf usedom-insider.de (Stand 9. August 2026). Verbindlich ist immer die Satzung der jeweiligen Gemeinde.

4b. Was sich in zehn Jahren verändert hat

GemeindeJahrHauptsaisonNebensaisonJahreskurabgabe
Zinnowitz2017 (ab 1. Mai)2,50 Euro1,50 Euro70,00 Euro
Zinnowitz20263,70 Euro3,30 Euro124,20 Euro
Kaiserbäder20222,70 Euro2,10 Euro
Kaiserbäder20253,30 Euro2,70 / 2,90 Euro92,40 Euro
Kaiserbäder20263,70 Euro2,90 / 3,00 Euro103,60 Euro
Zinnowitz 2017 bis 2026Hauptsaison plus 48 Prozent, Nebensaison plus 120 Prozent, Jahreskurabgabe plus 77 Prozent. Von 2025 auf 2026 allein stieg die Hauptsaison in den Kaiserbädern um 12,1 Prozent.
Dazu die KinderregelEine Familie mit zwei Kindern von 8 und 12 Jahren zahlte 2017 für zwei Wochen Hauptsaison in Zinnowitz 70,00 Euro, weil Kinder bis 16 befreit waren. 2026 sind es viermal 3,70 Euro mal 14 Tage, also 207,20 Euro. Befreit sind heute nur noch Kinder unter sechs Jahren.

Quellen: Kurabgabesatzung Ostseebad Zinnowitz in der Fassung von 2017 sowie Informationsseite der Gemeinde, Stand 2026; Kurabgabesatzungen der Kaiserbäder 2022, 2025 und 2026. Rechtsgrundlage: §§ 1, 2 und 11 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern.

5. Parkgebühren, soweit amtlich belegt

Öffentlich als Gebührenordnung abrufbar sind die Tarife der Kaiserbäder und von Zinnowitz. Für die übrigen Seebäder veröffentlichen die Ämter ihre Parkgebührenordnungen uneinheitlich, deshalb stehen sie hier nicht.

Gemeinde und BereichTarifTagesgebühr
Heringsdorf, Bereich I (Kernlagen, etwa Seestraße Ahlbeck, Friedenstraße Heringsdorf, Waldstraße Bansin)15 Minuten frei, dann je 15 Minuten 0,50 Euro, ab der 61. Minute je 15 Minuten 0,60 Euro; Höchstparkdauer 2 Stundenkeine
Heringsdorf, Bereich II (unter anderem Kieferngrund, Kurstraße, Strandstraße, Parkplatz Grenze)1,50 Euro je Stunde21,00 Euro
Heringsdorf, Bereich III (übrige gebührenpflichtige Flächen)1,20 Euro je Stunde16,80 Euro
Zinnowitz, Zone I (Dünenstraße, Dannweg)0,50 Euro je angefangene 20 Minuten8,00 Euro
Zinnowitz, Zone II (Heringsdorfer Weg, Neue Strandstraße)30 Minuten frei, dann 0,50 Euro je angefangene halbe Stunde; Höchstparkdauer 2 Stunden5,00 Euro
Zinnowitz, Zone III (alle übrigen Parkplätze im Gemeindegebiet)30 Minuten frei, dann 0,50 Euro je angefangene halbe Stunde4,00 Euro
Der Unterschied ist Geld wert. Ein Tag im Bereich II der Kaiserbäder kostet 21,00 Euro, ein Tag in Zone III von Zinnowitz 4,00 Euro. Über zwei Wochen sind das 294 Euro gegenüber 56 Euro. Eine Ermäßigung für Inhaber der UsedomCard gibt es in keiner der beiden Gebührenordnungen: Kurabgabe und Parkgebühr sind auf Usedom getrennt, ein „Parken frei mit Kurkarte" wie in manchen Nordseebädern existiert hier nicht. Für die Vermarktung heißt das: Ein zum Objekt gehörender Stellplatz ist in den Kaiserbädern ein hartes Argument und gehört in jedes Exposé.

Quellen: Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren vom 26. November 2021 in der Fassung der 1. Änderung (Beschluss vom 27. März 2025) und der 2. Änderung (Beschluss vom 26. März 2026); gebührenpflichtig von 8 bis 22 Uhr. Gemeinde Ostseebad Zinnowitz, Parkgebührenordnung, ausgefertigt am 24. November 2015, bereitgestellt vom Amt Usedom-Nord, Stand Januar 2026; Tagesgebühr für 24 Stunden, für Wohnmobile, Wohnanhänger und Busse verdoppelt sich die Gebühr.

Was auf Usedom gerade diskutiert wird

Was in den vergangenen zwei Jahren über Usedom berichtet wurde, ordnet sich in fünf Themen. Drei davon entscheiden über den Ertrag eines Ferienobjektes, zwei über die Erwartung, mit der Gäste anreisen. Jede Meldung mit Datum, Medium und Quelle.

Konjunktur und Betriebskrise

2 Meldungen
5. März 2026NordkurierKernbefund

Mehr Gäste, weniger Geld: die Zahlen und die Branche erzählen Verschiedenes

Mecklenburg-Vorpommern meldete für 2025 rund 8,2 Millionen Ankünfte und 33,3 Millionen Übernachtungen, ein Plus von 1,7 beziehungsweise 1,2 Prozent. Der Dehoga-Landesvorsitzende Lars Schwarz hält die offizielle Erfolgsdarstellung dagegen für „sträflich falsch“ und verweist auf Einbrüche bei Umsatz und Erlösen.

Der Gastronomieumsatz lag 2025 um 18 Prozent unter dem Wert von 2019. Beides zusammen ist kein Widerspruch, sondern die genaue Beschreibung der Lage: Die Menge wächst, die Wertschöpfung je Gast sinkt. Für Eigentümer heißt das, dass Auslastung allein den Ertrag nicht mehr trägt.

24. April 2026moin.deKernbefund

„Schwerstes Jahr seit der Wende“: Häuser schließen, Gäste sparen

Urlauber geben nach Branchenangaben rund 20 Prozent weniger aus als früher. Auf Usedom hat das Hotel Palace in Zinnowitz geschlossen, für das Hotel Kaliebe in Trassenheide wurde im März das Insolvenzverfahren eröffnet, der Betrieb läuft weiter. Lars Schwarz vom Dehoga Mecklenburg-Vorpommern spricht vom wahrscheinlich „schwersten Jahr seit der Wende“.

Viele Häuser sind nur noch am Wochenende ausgelastet, dazu kommt die Rückforderung von Corona-Hilfen. Gegenposition im selben Bericht: Kurdirektor Thomas Heilmann aus Heringsdorf verweist auf neue Ferienanlagen und ein geplantes Hotel in Bansin.

Wohnraum und Akzeptanz

3 Meldungen
1. März 2025Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern

58 Prozent der Usedomer halten die Gästezahl für zu hoch

Die dwif-Auswertung für Usedom weist den höchsten Problemdruck im Land aus: 58 Prozent der Befragten empfinden die Zahl der Touristen am eigenen Wohnort als zu hoch. Der Verband reagiert mit einer UsedomCard auch für Einheimische, der Aktion „Sei Gast auf deiner Insel“ und der Plattform „Mien Usedom“.

Für Eigentümer ist das die politische Vorgeschichte der Erhaltungssatzungen. Wo die Akzeptanz sinkt, steigt die Bereitschaft der Gemeinden, Nutzungsänderungen unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen.

1. März 2025Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern

Erste repräsentative Akzeptanzstudie des Landes

Der Landestourismusverband stellte die erste repräsentative Studie zur Tourismusakzeptanz in Mecklenburg-Vorpommern vor, erhoben im Rahmen eines bundesweiten Projekts des Deutschen Instituts für Tourismusforschung der Fachhochschule Westküste. Befragt wurden über 1.300 Einheimische, telefonisch und online.

Damit ist die Debatte erstmals mit Zahlen unterlegt statt mit Stimmungsbildern. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Gemeinden daraus Ortsrecht ableiten.

30. Juni 2025Verbraucherschutzforum Berlin

Wohnraum, Personal und die Grenzen der Belastbarkeit

Der Beitrag beschreibt volle Strände, Umweltbelastung und spürbaren Fachkräftemangel. Bezahlbarer Wohnraum für Einheimische wird knapper, während Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze als Renditeobjekte nachgefragt werden. Restaurants kürzen Öffnungszeiten und Angebote, um Kosten zu senken.

Der Wohnraumdruck ist die Triebfeder hinter den Erhaltungssatzungen in Zinnowitz, Trassenheide und Karlshagen und hinter der Prüfung in Heringsdorf.

Verkehr und Erreichbarkeit

4 Meldungen
Oktober 2023Bundestagsbeschluss, Bahnblogstelle und Berliner ZeitungKernbefund

Karniner Brücke: der größte denkbare Nachfrage-Hebel

Der Bundestag hat im Oktober 2023 beschlossen, die Bahn-Südanbindung Usedoms in den Bedarfsplan für die Bundesschienenwege aufzunehmen. Das ist die Grundlage für den Wiederaufbau der im Zweiten Weltkrieg zerstörten Karniner Brücke auf der Strecke Ducherow–Heringsdorf, veranschlagt mit rund 700 Millionen Euro.

Über die neue Brücke wäre Usedom in zwei Stunden ab Berlin erreichbar. Das trifft den Markt im Kern: 98,5 Prozent der Gäste kommen aus Deutschland, die drei größten Quellmärkte sind Brandenburg, Sachsen und Berlin. Stand 2026 ist das Projekt Planung, kein Baubeschluss; entscheidend ist die Nutzen-Kosten-Bewertung des Bundes.

ab 3. November 2025Nordkurier

Peenebrücke Wolgast: Wartung, Vollsperrungen, Umleitung

An der Hydraulikanlage der Peenebrücke Wolgast an der B 111 laufen umfangreiche Wartungsarbeiten, darunter der Austausch des Hydrauliköls und die Erneuerung von Schlauchleitungen. Während der Vollsperrungen wird über die Zecheriner Brücke an der B 110 umgeleitet, vom 3. bis 9. November waren Geh- und Radwege wechselseitig gesperrt.

Beide Zufahrten zur Insel sind Klappbrücken. Zu den Öffnungszeiten steht der Verkehr. Wer Anreisefenster darauf abstimmt und Gäste vorab informiert, verhindert verspätete Anreisen und die Bewertungen, die daraus folgen.

Fahrplan 14.12.2025 bis 12.12.2026Usedomer Bäderbahn

Schienenersatzverkehr und eine Baustelle über drei Jahre

Fahrdienstleitermangel bei der UBB führt zu Schienenersatzverkehr in den Morgen- und Abendstunden. Die Baustelle Wolgast Breite Straße läuft seit dem 26. Juni 2023 und dauert voraussichtlich bis zum 31. Juli 2026. Der Halt Zinnowitz Alte Strandstraße wird seit dem 17. November 2025 nicht bedient.

Gäste ohne Auto merken das sofort. Ein Verwalter, der die aktuellen Änderungen kennt und in der Anreiseinformation weitergibt, nimmt einen großen Teil der Beschwerden vorweg.

1. Januar 2025Stadtvertretung Wolgast

Wolgast nimmt Bahn und Bus in die Gästekarte auf

Mit der Vorlage 01-BV 2024-235 hat die Stadtvertretung Wolgast beschlossen, die Regionalbahnlinien RB 23 und RB 24 sowie die Regionalbusse in die Gästekarte aufzunehmen. Kalkuliert sind 0,85 Euro brutto je Tageskurkarte für die Bahn und 0,55 Euro für den Bus, finanziert über die Kurabgabe.

Der Beschluss zeigt die Systematik: Welche Fahrten in der UsedomCard stecken, entscheidet jede Gemeinde für sich. Eine inselweite Bahnleistung gibt es nicht.

Grenze zu Polen

2 Meldungen
seit Juli 2025moin.de

Polen kontrolliert wieder an der Grenze

Polen führt seit Juli 2025 Kontrollen an der Grenze zu Deutschland durch, zunächst verlängert bis zum 4. Oktober 2025. An den Küstenübergängen Ahlbeck und Garz meldet die Bundespolizei kaum Verkehrsprobleme, kontrolliert wird stichprobenartig.

Der kontrollfreie Übergang, den der Schengen-Beitritt Polens 2007 gebracht hatte, gilt damit nur noch eingeschränkt.

seit Juli 2025t-online

Ausweispflicht auch für EU-Bürger: ein Punkt für jedes Exposé

Für die Einreise nach Polen brauchen auch EU-Bürger ein gültiges Ausweisdokument, Personalausweis oder Reisepass. Am Übergang Ahlbeck nach Świnoujście betrifft das vor allem deutsche Tagesbesucher des polnischen Marktes.

Der „Sprung nach Swinemünde“ steht in vielen Objektbeschreibungen. Wer ihn weiter bewirbt, sollte den Hinweis auf Ausweispapiere gleich danebensetzen.

Küstenschutz und Witterung

2 Meldungen
20. und 21. Oktober 2023MeteoIQ und Usedom Exclusiv

Die stärkste Sturmflut seit 150 Jahren

Starke Luftdruckgegensätze erzeugten orkanartige Ostwinde und eine Sturmflut, wie sie in den letzten 150 Jahren nicht aufgetreten war. Auf Usedom überflutete das Achterwasser zwischen Balm und Neppermin Radweg und Verbindungsstraße; im Niedermoor entstand ein flacher See von fast 100 Hektar. In Koserow stiegen die Wasserstände an der Außenküste über einen Meter.

Küstenschutz und Versicherbarkeit sind seither ein Dauerthema für Objekte in Strandnähe. Zu Sandvorspülungen mit Mengen, Kosten oder Terminen liegen für den deutschen Inselteil keine belastbaren Angaben vor.

28. Januar 2026Nordkurier

Seebrücke Koserow wegen Glatteis komplett gesperrt

Die 2021 eröffnete Seebrücke Koserow war aus Sicherheitsgründen nicht begehbar, auch der Glockenturm blieb stumm. Die Sperrung war witterungsbedingt, ein Substanzschaden lag nicht vor.

Kleine Meldung, konkrete Folge: Wer ein Objekt mit dem Wahrzeichen des Ortes bewirbt, sollte bei winterlichen Buchungen wissen, dass es zeitweise nicht zugänglich ist.

Was hier bewusst fehlt. Mehrere Berichte über Hotelschließungen und über die Bahnanbindung ließen sich nicht mit einem belegten Erscheinungsdatum abrufen, weil sie hinter einer Bezahlschranke stehen oder kein Datum ausweisen. Aus ihnen wird hier nichts zitiert. Ebenfalls nicht aufgenommen sind Quadratmeterpreise für Usedomer Immobilien: Zwei große Portale kommen für dasselbe Jahr zu gegenläufigen Ergebnissen, bei Wohnungen wie bei Häusern. Solange sich das nicht auflösen lässt, gehört keine dieser Zahlen auf eine Seite, die Eigentümer als Entscheidungsgrundlage nutzen.

Was Behörden auf Usedom verlangen

Auf Usedom gibt es keine Inselregelung. Jede Gemeinde erlässt ihr eigenes Abgaben- und Bauordnungsrecht, und die Unterschiede sind größer als die Entfernungen. Was hier steht, ist aus den Satzungstexten selbst gezogen, mit Paragraph, Datum und Fundstelle.

01 Zweckentfremdung

Es gibt ein Gesetz, aber keine einzige Satzung

Eigentümer aus Berlin, Hamburg oder München bringen die Zweckentfremdungsdebatte ihrer Heimatstadt mit auf die Insel. Auf Usedom trifft sie ins Leere, und zwar aus einem sehr konkreten Grund.

Mecklenburg-Vorpommern hat ein Zweckentfremdungsgesetz, keine Verordnung. Das ZwWoG M-V vom 22. Mai 2021 wurde durch das Gesetz vom 7. Mai 2026 neu gefasst; die Neufassung gilt seit dem 20. Mai 2026, die alte Fassung trat mit Ablauf des 19. Mai 2026 außer Kraft. Der Bußgeldrahmen liegt bei bis zu 100.000 Euro. Neu sind die Registrierungsnummer nach der EU-Verordnung 2024/1028 und der Wegfall von Vorabanzeige, Belegungskalender und Betretungsrecht.

Entscheidend ist aber etwas anderes: Das Gesetz gilt nicht unmittelbar. Es ermächtigt nur die Gemeinden, eine eigene Satzung zu erlassen. Erst diese Satzung macht die Umnutzung von Wohnraum genehmigungspflichtig. Und laut Landtagsdrucksache 8/6502 vom 29. April 2026 hatte keine einzige Gemeinde in ganz Mecklenburg-Vorpommern eine solche Satzung erlassen. Auf den Ortsrechtsverzeichnissen der Gemeinde Heringsdorf, des Amtes Usedom-Nord und des Amtes Usedom-Süd findet sich weder eine Zweckentfremdungs- noch eine Ferienwohnungssatzung.

Was daraus nicht folgt. „Es wird nie eine geben“ wäre die falsche Schlussfolgerung. Das Landesgesetz erlaubt den Erlass ausdrücklich, und die Neufassung von 2026 ist gerade darauf angelegt, ihn den Gemeinden zu erleichtern. Vor jeder Übernahme eines Objektes gehört der aktuelle Satzungsstand der Gemeinde geprüft.

Quellen: Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/6502 vom 29. April 2026 und Drucksache 8/6170 vom 14. Januar 2026; Gesetz vom 7. Mai 2026, GVOBl. M-V 2026 Nr. 14 Seite 470 (Fundstelle geprüft am 13. August 2026, die PDF-Ausgabe war zu diesem Zeitpunkt nicht abrufbar, deshalb ohne Verlinkung); Ortsrechtsverzeichnisse Heringsdorf, Amt Usedom-Nord und Amt Usedom-Süd, abgerufen am 13. August 2026.

02 Der eigentliche Hebel

Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB

Gesteuert wird die Ferienvermietung auf Usedom über das Bauplanungsrecht. Drei Gemeinden haben eine Erhaltungssatzung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB erlassen, ausdrücklich zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Verdrängung durch touristisch genutzte Übernachtungsangebote.

GemeindeStandWas das bedeutet
Ostseebad ZinnowitzBeschluss 18. August 2020Genehmigungsvorbehalt für Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung im gesamten gewachsenen Ortskern nördlich und südlich der Bahnstrecke. Dazu ein kommunales Vorkaufsrecht beim Kauf bebauter Grundstücke nach § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 BauGB.
Ostseebad TrassenheideSatzungsfassung 3. Januar 2023Gleiche Zielsetzung, Geltungsbereich parzellenscharf für die gesamte Ortslage, einschließlich der in den Bebauungsplänen 16 und 17 als Wohngebiet ausgewiesenen Flächen.
Ostseebad Karlshagen2026Wohnraumerhaltungssatzung, Begründung und Planzeichnungen sind veröffentlicht. Beschlussdatum und exakter Geltungsbereich waren am 13. August 2026 nicht abrufbar.
Ostseebad Heringsdorfin VorbereitungDie Gemeinde hat eine Haushaltsbefragung angekündigt, um die Anwendungsvoraussetzungen einer sozialen Erhaltungssatzung nach § 172 Absatz 2 BauGB zu prüfen. Mit Ahlbeck, Bansin und Heringsdorf steht damit die größte Ferienwohnungsgemeinde der Insel vor demselben Schritt.
Die Stelle, an der es für Eigentümer eng wird

Die Umwandlung einer Dauerwohnung in eine Ferienwohnung ist eine Nutzungsänderung. Im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung braucht sie eine Genehmigung. Und zwar auch dann, wenn die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern das Vorhaben verfahrensfrei stellt.

  • Genehmigungspflicht trotz Verfahrensfreiheit. Nach § 2 der Zinnowitzer Satzung gilt der Vorbehalt selbst für Vorhaben, die nach den §§ 61 und 62 LBauO M-V völlig verfahrensfrei wären. Wer sich auf „keine Baugenehmigung nötig“ verlässt, verlässt sich auf die falsche Vorschrift.
  • Versagung nur aus städtebaulichen Gründen. Die Genehmigung darf nach § 172 Absatz 4 Satz 1 BauGB nur versagt werden, wenn die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden soll. Sie ist zu erteilen, wenn die Erhaltung der baulichen Anlage wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist.
  • Wer entscheidet. Braucht das Vorhaben eine Baugenehmigung, entscheidet die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde. Braucht es keine, entscheidet die Gemeinde selbst. Vorher wird nach § 173 Absatz 3 BauGB mit dem Eigentümer erörtert, Mieter und sonstige Nutzungsberechtigte werden gehört.
  • Ohne Genehmigung wird es eine Ordnungswidrigkeit. Wer im Geltungsbereich ohne Genehmigung zurückbaut oder ändert, handelt nach § 213 Absatz 1 Nummer 4 BauGB ordnungswidrig.
  • Vorkaufsrecht als Erwerbsrisiko. In Zinnowitz kann die Gemeinde beim Kauf eines bebauten Grundstücks im Geltungsbereich ihr Vorkaufsrecht ausüben. Das gehört in jede Kaufprüfung.

Quellen: Erhaltungssatzung Zinnowitz vom 18. August 2020 (PDF), Erhaltungssatzung Trassenheide (PDF), Begründung Karlshagen (PDF). Zur Heringsdorfer Haushaltsbefragung: amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf; die Einzelseite lieferte am 13. August 2026 eine Weiterleitungsschleife und ist deshalb nicht verlinkt. Einschlägig außerdem: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25. April 2023, Az. 3 K 151/18 zu Ferienwohnungen unter erhaltungsrechtlichem Genehmigungsvorbehalt; der Urteilstext war über das Portal nicht auslesbar, deshalb wird hier kein Ergebnis wiedergegeben.

03 Zweitwohnungssteuer

15 bis 22 Prozent, und eine Befreiung, die viele nicht kennen

Jede Gemeinde erlässt ihr eigenes Abgabenrecht. Zwischen Zinnowitz im Amt Usedom-Nord und Koserow im Amt Usedom-Süd liegen zwölf Kilometer und zwei verschiedene Satzungswelten.

GemeindeSteuersatzStand der Satzung
Ostseebad Heringsdorf (Ahlbeck, Bansin, Heringsdorf)22 v. H.Beschluss 19. Dezember 2024, in Kraft 1. Januar 2025
Ostseebad Zinnowitz20 %Satzung vom 28. Oktober 2025, gültig ab 1. Januar 2026
Ostseebad Karlshagen20 %Satzung 2021, Lesefassung Stand 2025, 3. Änderung 4. Dezember 2025
Ostseebad Trassenheide20 %1. Änderungssatzung 6. September 2023, Lesefassung Stand 2025
Peenemünde20 %Satzung 16. Dezember 2021, Lesefassung Stand 2025
Koserow20,0 %zuletzt geändert 15. Dezember 2015, in Kraft 1. Januar 2016
Loddin20,00 %zuletzt geändert 3. März 2016, in Kraft 1. Januar 2016
Zempin20 %2. Änderung 15. Dezember 2015, in Kraft 1. Januar 2016
Korswandt15,0 %Beschluss 9. Februar 2016, in Kraft 1. Januar 2016
Stadt Usedom15,0 %ausgefertigt 28. Juni 2016

Bemessungsgrundlage ist überall der jährliche Mietaufwand beziehungsweise die Jahresrohmiete. Bußgeldrahmen einheitlich nach § 17 Absatz 3 KAG M-V: bis 10.000 Euro bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben, bis 5.000 Euro bei Verletzung der Anzeigepflicht. Quellen: Satzung Heringsdorf, Zinnowitz, Karlshagen, Trassenheide, Peenemünde, Koserow, Loddin, Zempin, Korswandt, Stadt Usedom.

Was das in Euro heißt

Gerechnet für eine Ferienwohnung mit 60 Quadratmetern, ganzjährig bewohnbar. Der monatliche Mietwert von 480 Euro steht so in der Zinnowitzer Satzung; für Heringsdorf und Korswandt ist er hier zu Vergleichszwecken übernommen und nicht amtlich festgesetzt.

RechenschrittZinnowitz (20 %)Heringsdorf (22 %)Korswandt (15 %)
Monatlicher Mietwert480,00 Euro480,00 Euro480,00 Euro
Jahresrohmiete5.760,00 Euro5.760,00 Euro5.760,00 Euro
Zweitwohnungssteuer je Jahr1.152,00 Euro1.267,20 Euro864,00 Euro
nur vorübergehend bewohnbar, zwei Drittel des Mietwertes (Sonderregel Zinnowitz)768,00 Euro
reine Kapitalanlage bzw. vertraglicher Eigennutzungsausschluss0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro

Die Zinnowitzer Satzung enthält in § 5 eine eigene Mietwerttabelle: 45 Quadratmeter 380 Euro, 60 Quadratmeter 480 Euro, 75 Quadratmeter 570 Euro, 90 Quadratmeter 680 Euro, 105 Quadratmeter 900 Euro. Sie sieht außerdem vor, dass für Wohnungen, die nur vorübergehend zum Wohnen geeignet sind, zwei Drittel des Mietwertes angesetzt werden. Heringsdorf verweist stattdessen auf die jeweils zu Jahresbeginn geltende Richtlinie des Landkreises Vorpommern-Greifswald zu den Kosten der Unterkunft, Vergleichsraum „Insel Usedom“.

Kapitalanlage ist befreit, und das ist der Unterschied zu Schleswig-Holstein

Heringsdorf sagt es ausdrücklich im Satzungstext. Nach § 2 Absatz 5 unterliegt eine „als Geld oder Vermögensanlage in der Form des Immobiliarbesitzes gehaltene Wohnung“ nicht der Zweitwohnungssteuer. Ergänzend nimmt § 3 Absatz 4 Nummer 5 Wohnungen im Eigentum juristischer Personen aus, soweit kein beherrschender Gesellschafter ein eigenes Nutzungsrecht hat.

Im Süden der Insel steht keine solche Klausel in den Satzungen. Dort folgt dasselbe Ergebnis aus zwei anderen Stellen. § 2 Absatz 1 definiert die Zweitwohnung als Wohnung, die jemand „für seinen persönlichen Lebensbedarf“ innehat; eine reine Kapitalanlage ist das begrifflich nicht. Und § 5 Absatz 4 rechnet Leerstandszeiten nur dann dem persönlichen Lebensbedarf zu, wenn die Eigennutzung nicht rechtlich ausgeschlossen ist.

Daraus folgt der Hebel: Wer die Eigennutzung vertraglich und nachweisbar ausschließt, verliert die Zurechnung der Leerstandszeiten und damit die Bemessungsgrundlage. Genau das leistet ein Verwaltungsvertrag, der den Ausschluss sauber regelt. Heringsdorf setzt zusätzlich eine Teilentlastung obendrauf: Ist die Eigennutzung im Bemessungszeitraum mindestens zehn Monate rechtlich ausgeschlossen, wird nur noch monatsweise bemessen. Der Ausschluss muss rechtlich wirken, nicht nur faktisch, und er wirkt nur, solange er besteht. Ohne Einzelfallprüfung und ohne Steuerberatung geht es nicht.
04 Zwei Posten, die regelmäßig übersehen werden

Jahreskurabgabe und Fremdenverkehrsabgabe

Jahreskurabgabe: 103,60 Euro für selbstnutzende Eigentümer

Die Kurabgabesatzung behandelt Eigentümer wie ortsfremde Gäste, sobald sie ihr Objekt überwiegend zu Erholungszwecken nutzen. Ist die Wohnung nicht Hauptwohnung, wird diese Eigennutzung sogar vermutet, und zwar für den Eigentümer und die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen. Die Jahreskurabgabe beträgt in den Kaiserbädern 103,60 Euro, berechnet aus 28 Tagessätzen der Hauptsaison. In Zinnowitz sind es 124,20 Euro, in Karlshagen 85,40 Euro.

Die Vermutung ist widerleglich. Wer sein Objekt nachweisbar durchvermietet und es nicht überwiegend selbst zu Erholungszwecken nutzt, kann die Jahreskurabgabe abwenden. Es ist derselbe Nachweis, der auch bei der Zweitwohnungssteuer trägt: dokumentierte Fremdvermietung.
Fremdenverkehrsabgabe: in zwei Gemeinden zahlt auch der private Vermieter

Ob die Abgabe private Vermieter trifft, hängt an der Gemeinde, nicht an der Insel. Das ist die Falle, die in Beratungsgesprächen am häufigsten übersehen wird.

GemeindeTrifft private Vermieter?Sätze und Fristen
HeringsdorfJa, ausdrücklich. Die Satzungsanlage führt „private Vermietung“ als eigene Kategorie.11,23 Euro je Bett und Jahr, mit Frühstück 14,04 Euro. Hotel mit Restauration 18,72 Euro, Kliniken 11,23 Euro. Vermittlung, Verwaltung, Reinigung und Vertrieb von Ferienobjekten: 112,32 Euro je Arbeitskraft.
KarlshagenJa. § 2 Absatz 1 erfasst ausdrücklich „die nur nebenberuflich tätigen Vermieter von Unterkünften“.Bemessung nach Vorteilseinheiten und Vorteilsstufen, eine Einheit je Arbeitskraft. Meldefrist 1. Juni. Die konkreten Eurobeträge stehen in einer nicht auslesbaren Anlage der gescannten Satzung.
ZinnowitzNur, soweit der Vermieter der Gewerbeanmeldungspflicht unterliegt.Bis 7 Betten 5,00 Euro je Bett, ab 8 Betten 6,00 Euro. Verwalter und Vermittler nach Stufen: bis 2 Arbeitskräfte 90,00 Euro, bis 4 Arbeitskräfte 155,00 Euro, darüber 210,00 Euro. Meldefrist 31. Oktober, maßgeblich sind die am 1. Januar vorhandenen Betten.
TrassenheideNur, wenn eine Gewerbeanmeldung im Erhebungsgebiet vorliegt.Die Eurobeträge je Vorteilseinheit stehen in einer nicht auslesbaren Anlage der gescannten Satzung.
Rechenbeispiel HeringsdorfEine Ferienwohnung mit vier Betten ohne Frühstück kostet 44,92 Euro Fremdenverkehrsabgabe im Jahr, ein Ferienhaus mit acht Betten 89,84 Euro. Kleine Beträge, aber sie kommen zusätzlich zur Zweitwohnungssteuer.
Auch der Verwalter zahltMit 112,32 Euro je Arbeitskraft trifft die Abgabe in Heringsdorf auch Hausverwaltungen und Vermittler. Wer einen Verwaltungsvertrag schließt, sollte diesen Posten ausdrücklich zugeordnet sehen.

Quellen: Fremdenverkehrsabgabesatzung Heringsdorf (PDF), Karlshagen (PDF), Zinnowitz (PDF), Trassenheide (PDF) nebst 1. Änderungssatzung; Kurabgabesatzung 2026 § 2 und § 4.

05 Was es auf Usedom nicht gibt

Keine Bettensteuer, keine Kontingente

Keine Übernachtungs- oder BettensteuerIn Mecklenburg-Vorpommern erheben Schwerin, Wismar, Greifswald, Stralsund und Neustadt-Glewe eine Bettensteuer, Seehof kam zum 1. Januar 2026 dazu. Keine einzige Usedomer Gemeinde ist darunter. Anders als auf Rügen kommt hier also keine zweite Abgabe neben die Kurabgabe. Ändern kann sich das jederzeit, denn es ist eine kommunale Entscheidung.
Keine Kontingente, kein BettendeckelFür keine Usedomer Gemeinde ließ sich eine Regelung nach dem Muster „eine Ferienwohnung je Wohnhaus“ finden, wie sie Rügen kennt, und auch keine Bettenobergrenze oder ein gemeindliches Beherbergungskonzept. Gesteuert wird über die Gebietsfestsetzung im jeweiligen Bebauungsplan und über die Erhaltungssatzungen. Zahlenmäßige Kontingente gibt es nicht.

Quellen: DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern, Übersicht Bettensteuer; Bebauungsplanübersichten der Ämter Usedom-Nord und Usedom-Süd, geprüft am 13. August 2026.

06 Kurabgabe

Wer Gläubiger ist, wer haftet, was wann fällig wird

Hier verwechseln viele die Rollen. Abgabengläubigerin ist die Gemeinde, nicht die Kurverwaltung. § 1 Absatz 3 der Satzung sagt, dass die Gemeinden eine gemeinsame Kurabgabe erheben; § 9 Absatz 1 verpflichtet den Quartiergeber, die Abgabe einzuziehen und an die jeweilige Gemeinde abzuführen. Die Kurverwaltung oder ein anderer kommunaler Eigenbetrieb nimmt diese Aufgaben nach § 12 lediglich für die Gemeinde wahr.

  • Frist: bis zum 10. des Folgemonats. Der Rhythmus ist also monatlich, und diese Angabe war schon bisher richtig.
  • Der Quartiergeber haftet persönlich für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung (§ 9 Absatz 7). Das ist der eigentlich unangenehme Teil, und er steht selten in Exposés.
  • Meldung innerhalb eines Werktages nach Ankunft (§ 9 Absatz 5).
  • Meldescheine ein Jahr aufbewahren (§ 9 Absatz 4).
  • Die Kurabgabesatzung ist für die Gäste sichtbar auszulegen (§ 9 Absatz 6).
  • Sanktionen. Bei Verstößen droht nach § 11 Absatz 3 der Satzung in Verbindung mit § 17 Absatz 3 KAG M-V ein Bußgeld bis 5.000 Euro. Bei Abgabenhinterziehung sieht § 16 KAG M-V Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor.

Die Abgabe ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die Einrichtungen tatsächlich genutzt werden. An- und Abreisetag zählen als ein Aufenthaltstag, maßgeblich ist der Tagessatz des Anreisetages. Befreit sind ausschließlich Kinder unter sechs Jahren; eine Ermäßigungsstufe für ältere Kinder kennt die Satzung 2026 nicht.

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast, beschlossen am 18. Dezember 2025, gültig ab 1. Januar 2026 (PDF), §§ 1 bis 12. Rechtsgrundlage §§ 1, 2 und 11 KAG M-V.

07 Meldeschein

Seit 2025 füllt die Mehrheit der Gäste nichts mehr aus

Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz ist die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten für Gäste mit deutscher Staatsangehörigkeit zum 1. Januar 2025 vollständig entfallen. Sie müssen keinen Meldeschein mehr ausfüllen und nicht mehr unterschreiben.

Für Gäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit bleibt es beim Alten: Meldeschein ausfüllen, am Anreisetag handschriftlich unterschreiben, gültigen Pass oder Passersatz vorlegen. Grund für diese Unterscheidung ist Artikel 45 des Schengener Durchführungsübereinkommens, der für Deutschland unmittelbar gilt.

Maßgeblich ist die Staatsangehörigkeit, nicht der Wohnsitz. Ein in Spanien lebender Deutscher füllt nichts mehr aus. Ein in Deutschland gemeldeter Gast mit polnischer Staatsangehörigkeit dagegen schon. Auf Usedom mit seiner Grenzlage ist das kein Randfall.

Rechtsgrundlage: §§ 29 und 30 Bundesmeldegesetz in der Fassung des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes, maßgeblich § 29 Absatz 2 Satz 1 BMG. Volltext § 29 BMG. Ein verpflichtendes digitales Gästemeldesystem für Vermieter ließ sich für Usedom nicht belegen; belegt ist nur, dass die UsedomCard auch digital bereitgestellt werden kann.

Hinweis. Dieser Abschnitt ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Er ersetzt weder die anwaltliche noch die steuerliche Prüfung des Einzelfalls. Ortsrecht ändert sich laufend: Satzungen werden neu gefasst, Sätze angehoben, Geltungsbereiche verändert. Alle hier genannten Angaben wurden am 13. August 2026 anhand der amtlichen Satzungstexte und der Ortsrechtsverzeichnisse der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf sowie der Ämter Usedom-Nord und Usedom-Süd geprüft. Vor jeder Übernahme eines Objektes prüfen wir den aktuellen Stand der jeweiligen Gemeinde erneut.

Was die Insel bietet, und was sie verloren hat

Eine Standortseite, die nur die Leuchttürme zeigt, hilft niemandem. Wer ein Objekt auf Usedom vermietet, sollte beides kennen: das, womit er wirbt, und das, was seine Gäste vor Ort tatsächlich vorfinden. Beide Spalten sind gleich lang, und das ist Absicht.

Was die Insel bietet

Belegte Stärken, mit Zahl und Jahr, soweit sie öffentlich verfügbar sind.

  • BäderarchitekturDie drei KaiserbäderAhlbeck, Heringsdorf und Bansin mit ihren weißen Villen sind das Bild, das Gäste im Kopf haben, wenn sie Usedom buchen. Der Bestand stammt überwiegend aus der Sanierungswelle nach 1990. Objekte dieser Generation kommen jetzt in den zweiten Sanierungszyklus, und das prägt die Erwartung an Ausstattung und Zustand.
  • PromenadeZwölf Kilometer am StückDie Europapromenade verbindet Bansin über Heringsdorf und Ahlbeck bis Świnoujście. Sie ist das Argument für jedes Objekt in Strandnähe, weil sie das Laufen zum Programm macht und nicht zur Strecke.
  • WahrzeichenDrei Seebrücken mit drei GeschichtenHeringsdorf hat mit 508 Metern die längste Seebrücke Deutschlands, eingeweiht 1995. Ahlbeck hat mit dem Bau von 1898 die älteste, seit der Sanierung 1986 denkmalgeschützt. Koserow bekam im Juli 2021 die jüngste: 280 Meter, geschwungen, barrierefrei, mit Glockenturm.
  • FamilienKarls Erlebnis-Dorf in KoserowMit rund 600.000 Besuchern jährlich in den Jahren 2017 und 2018 das mit Abstand meistbesuchte Ziel der Insel. Es ist der stärkste belegte Hinweis darauf, wie familienlastig der Usedomer Markt ist. Aktuellere Besucherzahlen liegen nicht öffentlich vor.
  • KulturPeenemünde und das MusikfestivalDas Historisch-Technische Museum Peenemünde zählte 2018 rund 150.000 Besucher. Das Usedomer Musikfestival läuft über drei Wochen von September bis Oktober mit jährlich wechselndem Länderschwerpunkt aus dem Ostseeraum und bis zu 14.000 Gästen; 2026 steht Schweden im Mittelpunkt. Beides trägt Buchungen in die Randmonate.
  • SchlechtwetterOstseeTherme AhlbeckSeit 1996 in Betrieb und bis auf rund 18 Wartungstage im Jahr ganzjährig geöffnet. Für die Nebensaison ist sie die wichtigste Adresse der Insel, wenn das Wetter nicht mitspielt.
  • AchterlandNaturpark und AchterwasserAbseits der Außenküste prägen Naturpark und Achterwasser das sogenannte Achterland. Wer ein Objekt in Benz, Mellenthin, Rankwitz oder Stolpe verwaltet, verkauft eine andere Reise als in den Kaiserbädern, und er verkauft sie an andere Gäste.
  • PrädikateStaatlich anerkannt, und das steht in der SatzungHeringsdorf ist mit seinen Ortsteilen als Seeheilbad und Heilbad anerkannt, Karlshagen, Trassenheide, Koserow, Loddin, Ückeritz, Zempin und Zinnowitz als See- beziehungsweise Ostseebad. Die Anerkennung ist die Rechtsgrundlage für Kurabgabe und Gästekarte.
  • NachbarschaftDer Sprung nach SwinemündeSeit dem Schengen-Beitritt Polens im Dezember 2007 ist der Übergang zwischen Ahlbeck und Świnoujście offen, seit September 2008 fährt die Bahn bis Świnoujście Centrum. Von April bis Oktober 2026 ist das Hop-on-hop-off-Schiff der Kaiserbäder bis Swinemünde in der UsedomCard enthalten.

Was sie verloren hat

Nüchtern aufgeführt, weil es die Erwartung der Gäste und den Ertrag direkt berührt.

  • BetriebskriseDas Hotel Palace in Zinnowitz ist zuNach 125 Jahren geschlossen, 20 Beschäftigte verlieren ihre Arbeit. Die Eigentümergesellschaft will die 43 Zimmer in 21 Apartments umbauen und verkaufen. Für Vermieter im Ort heißt das: Hotelsubstanz wird zu Eigentumswohnungen, das Ferienwohnungsangebot wächst genau dort, wo die Nachfrage nicht mitwächst.
  • InsolvenzHotel Kaliebe in TrassenheideFür das Vier-Sterne-Haus wurde am 9. März das Insolvenzverfahren eröffnet, der Hotelbetrieb läuft weiter. Es ist kein Einzelfall an der Küste: Die Umsätze des ersten Halbjahres 2025 lagen 17,4 Prozent unter denen von 2019.
  • KaufkraftGäste geben rund 20 Prozent weniger ausDer Gastronomieumsatz lag 2025 um 18 Prozent unter dem Wert von 2019, viele Häuser sind nur noch am Wochenende ausgelastet. Ihre Gäste kommen also, buchen aber knapper und geben vor Ort weniger aus. Das trifft Zusatzleistungen zuerst.
  • FreizeitAuch die Therme verliert BesucherDie OstseeTherme in Ahlbeck zählte 2018 rund 108.000 Besucher und damit etwa 27.000 weniger als im Vorjahr. Die Kinderportalklinik am Kreiskrankenhaus Wolgast wurde nach der Erprobungsphase eingestellt, wegen geringer Nachfrage und hoher Kosten.
  • KüsteDie Sturmflut vom 20. und 21. Oktober 2023Orkanartige Ostwinde erzeugten die stärkste Sturmflut seit 150 Jahren. Zwischen Balm und Neppermin überflutete das Achterwasser Radweg und Verbindungsstraße, im Niedermoor entstand ein flacher See von fast 100 Hektar. In Koserow stiegen die Wasserstände über einen Meter. Küstenschutz und Versicherbarkeit sind seither Dauerthemen.
  • AnreiseDrei Jahre Baustelle in WolgastDie Baustelle Wolgast Breite Straße läuft seit dem 26. Juni 2023 und dauert voraussichtlich bis zum 31. Juli 2026. Ab dem 3. November 2025 kam die Wartung der Hydraulikanlage an der Peenebrücke dazu, mit Vollsperrungen und Umleitung über die Zecheriner Brücke.
  • BahnSchienenersatzverkehr am Morgen und am AbendFahrdienstleitermangel bei der Usedomer Bäderbahn führt zu Ersatzverkehr in genau den Stunden, in denen Gäste an- und abreisen. Der Halt Zinnowitz Alte Strandstraße wird seit dem 17. November 2025 nicht bedient. Wer autofrei anreisende Gäste hat, muss das vorher sagen.
  • GrenzeAusweispflicht seit Juli 2025Polen kontrolliert seit Juli 2025 wieder an der Grenze. An den Küstenübergängen Ahlbeck und Garz meldet die Bundespolizei kaum Verkehrsprobleme, kontrolliert wird stichprobenartig. Auch EU-Bürger brauchen aber ein gültiges Ausweisdokument. Der Ausflug nach Swinemünde bleibt möglich, er ist nur nicht mehr spontan.
  • Stimmung58 Prozent halten die Gästezahl für zu hochDas ist der höchste Wert in Mecklenburg-Vorpommern. Dazu kommt spürbarer Fachkräftemangel: Restaurants kürzen Öffnungszeiten und Angebote, und bezahlbarer Wohnraum für Einheimische wird knapper. Aus dieser Gemengelage kommen die Erhaltungssatzungen.
Was daraus folgt. Die Nachfrage ist da, die Insel füllt sich jeden Sommer. Was fehlt, ist die Marge. Ein Kosten- und Ertragsproblem lässt sich anders bearbeiten als ein Nachfrageproblem: über Preissteuerung statt Rabatte, über Auslastung in den Randmonaten statt über die Spitze im August, über Kostenkontrolle bei Reinigung, Wäsche und Technik. Genau an diesen drei Stellen entscheidet sich auf Usedom, ob ein Objekt trägt.

Quellen: Zustandsanalyse Tourismus zum Regionalen Entwicklungskonzept Insel Usedom (BTE/PTV, Stand 8. März 2022, Datenbasis Usedom Tourismus GmbH); moin.de vom 24. April 2026; Nordkurier vom 5. März 2026; MeteoIQ und Usedom Exclusiv zur Sturmflut; Nordkurier zur Peenebrücke; moin.de und t-online zu den Grenzkontrollen; Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern vom 1. März 2025; Verbraucherschutzforum Berlin vom 30. Juni 2025; usedom.de, Bernsteinbäder Usedom, OstseeTherme Usedom und Kaiserbäder auf Usedom zu den Einrichtungen. Zu Sandvorspülungen, aktuellen Besucherzahlen nach 2018 und abgesagten Veranstaltungen ließen sich keine belastbaren Angaben finden; sie fehlen deshalb hier.

Wer nach Usedom kommt

Usedom ist ein Inlandsmarkt, und zwar fast vollständig. Wer sein Objekt primär auf internationale Portale ausrichtet, zielt an der Nachfrage vorbei, die tatsächlich anreist. Alles Folgende ist belegt; was sich nicht belegen ließ, steht am Ende ausdrücklich als Leerstelle.

98,5 %
der Gästeankünfte kommen aus Deutschland1.205.700 von 1.223.500 Ankünften, Referenzjahr 2019
1,1 %
der Übernachtungen entfallen auf Auslandsgäste70.500 von über 6,2 Millionen, 2019
5,1
Tage bleibt ein Gast im SchnittLandesschnitt 4,1 Tage; Auslandsgäste 3,9 Tage
3
Bundesländer bilden den Kern des MarktesBrandenburg, Sachsen und Berlin; Mecklenburg-Vorpommern folgt auf Rang vier

Die Quellmärkte, und was daran belegt ist

Die drei größten Herkunftsmärkte der Insel sind Brandenburg, Sachsen und Berlin. Mecklenburg-Vorpommern folgt als vierter Markt mit knapp der Hälfte der Ankünfte der drei ersten; Gäste von hier kommen laut Zustandsanalyse vermehrt als Tagesgäste. Damit ist ausdrücklich nur die Rangfolge belegt. Prozentanteile für Berlin, Brandenburg oder Sachsen einzeln liegen nicht in belastbarer Form vor, und deshalb stehen hier keine.

Für die Vermarktung ist die Rangfolge trotzdem eine klare Ansage. Der Markt sitzt im Umkreis von drei bis fünf Autostunden, er reist mit dem eigenen Fahrzeug an, er bucht auf deutschsprachigen Portalen und er reagiert auf deutsche Ferienkalender. Das erklärt auch, warum der Wiederaufbau der Karniner Brücke der größte denkbare Nachfrage-Hebel wäre: Eine Bahnverbindung Berlin–Usedom in zwei Stunden träfe genau diesen Kern.

Familien, Gesundheitsgäste, Achterland

Der stärkste belegte Hinweis auf den Familienanteil ist Karls Erlebnis-Dorf in Koserow mit rund 600.000 Besuchern jährlich in den Jahren 2017 und 2018. Für Familien ist außerdem eine Regelung relevant, die viele erst an der Rezeption bemerken: Die Kurabgabe ist nur noch für Kinder unter sechs Jahren erlassen. Ein siebenjähriges Kind zahlt in der Hauptsaison den vollen Satz.

Gesundheits- und Rehagäste sind auf Usedom keine Randgruppe. Heringsdorf ist mit seinen Ortsteilen als Seeheilbad und Heilbad staatlich anerkannt. Die Fremdenverkehrsabgabesatzung führt Kliniken als eigene Abgabekategorie, die Zinnowitzer Satzung kennt sogar eine eigene Kategorie für Badeärzte. Beides zeigt, dass der Kur- und Klinikbereich fest zur Beherbergungsstruktur gehört.

Der Befund, an dem sich alles entscheidet

In den acht Usedomer Ostseebädern sind 43,1 Prozent aller Betten nicht-gewerblich, also Privatvermietung und Betriebe unter zehn Betten. In Zempin sind es sogar 66,1 Prozent, in Loddin 55,7 Prozent, in Koserow 49,1 Prozent. Dieser Sektor stellt also gut vier von zehn Betten der Insel.

Erzeugt hat er 2019 aber nur rund 21 Prozent der Übernachtungen. Die Kurtaxenabrechnung der Kurverwaltungen wies für die Insel 7.898.076 Übernachtungen aus, die amtliche Statistik nur 6.208.801. Die Differenz von 1.689.275 Übernachtungen, also 21,4 Prozent, entfällt auf den nicht-gewerblichen Bereich.

In Klartext: Kleinvermieter erreichen strukturell nicht einmal die halbe Auslastung der professionell vermarkteten Objekte. Das ist keine Meinung, sondern das Ergebnis zweier unabhängiger Erhebungen, die dasselbe Gebiet auf zwei verschiedene Arten zählen. Und es ist die genaue Beschreibung dessen, was professionelle Vermarktung an einem Objekt verändert.

GemeindeGewerbliche BettenNicht-gewerbliche BettenGesamtAnteil nicht-gewerblich
Kaiserbäder (Heringsdorf)13.85610.51424.37043,1 %
Zinnowitz5.8583.2659.12335,8 %
Koserow2.4972.4044.90149,1 %
Zempin1.6543.2314.88566,1 %
Karlshagen2.3561.8214.17743,6 %
Trassenheide2.3308323.16226,3 %
Ückeritz2.2997403.03924,4 %
Loddin1.1921.5002.69255,7 %
Summe der acht Ostseebäder32.04224.30756.34943,1 %

Stand 2020, einschließlich Camping, Datengrundlage Usedom Tourismus GmbH 2021. Die Bettenzahlen dieser Tabelle stammen aus der Kurtaxenabrechnung und zählen tatsächliche Betten. Sie dürfen nicht gegen die amtlichen Bettenzahlen gerechnet werden, in denen ein Campingstellplatz als vier Schlafgelegenheiten zählt. Inselweit nennt dieselbe Quelle rund 525 gewerbliche Betriebe mit etwa 54.000 Betten und zusätzlich rund 24.000 nicht meldepflichtige Betten.

Bevor jemand die Regionen nebeneinanderlegt. Für den Anteil der amtlich nicht erfassten Übernachtungen kursieren sehr verschiedene Werte: Schleswig-Holstein 63,7 Prozent, Mecklenburg-Vorpommern 43,2 Prozent, Sylt 23,8 Prozent, Usedom 21,4 Prozent. Diese Zahlen beruhen auf drei unterschiedlichen Methoden. Die Usedomer Kurtaxenzahl erfasst weder Verwandten- und Bekanntenbesuche noch Dauercamping, die Werte für Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern schon. Auf gleicher Methodenbasis läge Usedom deutlich über 21,4 Prozent. Die vier Werte gehören deshalb nie ohne diesen Zusatz nebeneinander.

Was sich über Usedoms Gäste nicht belegen ließ

Zu den folgenden Punkten gibt es keine belastbare Quelle. Sie werden hier deshalb nicht geschätzt und nicht behauptet.

  • Altersschnitt der Gäste
  • Anteil der Stammgäste und Wiederholungsbesucher
  • Anteil der Gäste mit Hund
  • Anteil polnischer Gäste, gesondert ausgewiesen
  • Prozentanteile von Berlin, Brandenburg und Sachsen einzeln
  • Verhältnis von Tages- zu Übernachtungsgästen in Zahlen
  • eine Gästebefragung der Usedom Tourismus GmbH nach 2022
  • Ahlbeck, Bansin und Heringsdorf einzeln, statistisch getrennt

Zum letzten Punkt: Seit dem Gemeindezusammenschluss 2005 und 2006 weist das Statistische Amt die drei Kaiserbäder nur noch gemeinsam als Gemeinde Heringsdorf aus. Wer Zahlen „für Ahlbeck“ nennt, kann sie nicht amtlich belegen. Die einzige belegte Befragung aus jüngerer Zeit ist die dwif-Akzeptanzstudie 2025, und die befragt Einheimische, keine Gäste.

Quellen der Gästestruktur: Zustandsanalyse Tourismus zum Regionalen Entwicklungskonzept Insel Usedom, BTE Tourismus- und Regionalberatung sowie PTV Transport Consult, Stand 8. März 2022, Datengrundlage Usedom Tourismus GmbH und Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Referenzjahr 2019. Aufenthaltsdauer 2025 und Gemeindewerte: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Bericht G413 2025 12, Tabellen 2.2 und 2.5. Vergleichswerte für Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern: dwif-Consulting, „Wirtschaftsfaktor Tourismus für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern 2025“, München Juni 2026.

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