Wissensbasis · Rubrik 04 Der rechtssichere Betrieb von Ferienwohnungen · Unterpunkt 4.5

Kurtaxe / Gästebeitrag – Erhebung und Abführung

Die Kurtaxe ist für Vermieter an Küste und in Kurorten kein Nebenschauplatz, sondern ein fester Bestandteil des Betriebs. Seit der Meldeschein für deutsche Gäste zum 1. Januar 2025 entfallen ist, ist sie in vielen Tourismusorten sogar der wichtigste Grund, warum Gästedaten weiterhin strukturiert zu erfassen sind. Der Vermieter zieht die Abgabe vom Gast ein, weist sie aus, führt sie an die Gemeinde ab und stellt die Gästekarte aus — mit klaren Pflichten und ebenso klaren Folgen bei Fehlern.

Dieser Unterpunkt behandelt, was die Kurtaxe ist und wann sie anfällt, wie sich ihre Höhe berechnet, wie Einzug und Abführung ablaufen, wer verantwortlich ist, welche Nachweis- und Meldepflichten bestehen, wie sie in Preis und Rechnung auszuweisen ist, wer befreit ist, welche Folgen Fehler haben, wie sich die Kurtaxe zwischen den Regionen unterscheidet und wie sich Erhebung und Meldung automatisieren lassen. Alle Angaben sind eine erste Orientierung mit Rechtsstand Juli 2026 und ersetzen keine Rechtsberatung; verbindlich ist immer die jeweils aktuelle Satzung der zuständigen Gemeinde.

Diese Seite zeigt die 10 Fragen von Unterpunkt 4.5 einzeln und vollständig. Dieselben Antworten stehen auch in der Aufklapp-Fassung der Rubrik 04 „Der rechtssichere Betrieb von Ferienwohnungen“ mit allen 200 Fragen.

Was ist die Kurtaxe und wann muss ich sie erheben?

Zuletzt aktualisiert am 16.07.2026

Die Kurtaxe ist eine kommunale Pflichtabgabe, die ortsfremde Übernachtungsgäste in anerkannten Kur-, Erholungs- und Tourismusorten pro Person und Aufenthaltstag zahlen — und die Sie als Vermieter einziehen und abführen müssen. Je nach Bundesland heißt sie auch Kurabgabe oder Gästebeitrag. Ob Sie sie erheben müssen, ergibt sich ausschließlich aus der kommunalen Satzung am Standort Ihrer Unterkunft; eine bundesweit einheitliche Regel gibt es nicht. Rechtsgrundlage sind die Kommunalabgabengesetze der Länder — in Mecklenburg-Vorpommern etwa § 11 KAG M-V. Wichtig ist die Abgrenzung zu zwei anderen Abgaben: Die Kurtaxe wird in Kur- und Erholungsorten erhoben und berechtigt den Gast zur Nutzung bestimmter Einrichtungen (Strände, Kurkonzerte, teils ÖPNV); die Übernachtungs- oder Bettensteuer (City Tax) ist dagegen eine allgemeine Abgabe ohne Gegenleistung, meist in Großstädten und oft als Prozentsatz des Übernachtungspreises. An der Küste und in Mecklenburg-Vorpommern ist die klassische Kurtaxe in den Bäderorten die Regel. Prüfen Sie die Satzung Ihrer Gemeinde und legen Sie idealerweise eine schriftliche Auskunft ab. Erste Orientierung, keine Rechtsberatung; Stand Juli 2026.

Ausführliche Antwort und Recherche

Die Kurtaxe wirkt auf den ersten Blick wie ein kleiner Verwaltungsposten, ist aber ein eigenständiges Rechtsgebiet des kommunalen Abgabenrechts mit klaren Pflichten für den Vermieter. Um sie richtig zu handhaben, hilft es, ihre Natur, ihre Rechtsgrundlage und ihre Abgrenzung zu verwandten Abgaben zu verstehen.

Die Definition ist präzise: Die Kurtaxe ist eine kommunale Pflichtabgabe, die ortsfremde Übernachtungsgäste in anerkannten Kur-, Erholungs- und Tourismusorten pro Person und Aufenthaltstag zu entrichten haben. Je nach Bundesland wird sie auch Kurabgabe oder Gästebeitrag genannt. Kennzeichnend sind drei Merkmale: Sie trifft ortsfremde Gäste, nicht Einheimische; sie fällt pro Person und Nacht an; und sie ist an einen anerkannten Kur- oder Tourismusort gebunden. Erhoben wird sie nicht vom Gast direkt an die Gemeinde, sondern über den Beherbergungsbetrieb: Der Vermieter zieht sie vom Gast ein und führt sie an die Gemeinde ab. Damit ist der Vermieter eine Art Treuhänder zwischen Gast und Kommune, auch wenn Schuldner der Abgabe im Regelfall der Gast ist. Als Gegenleistung berechtigt die Kurtaxe den Gast zur Nutzung der damit finanzierten Einrichtungen — Strände, Promenaden, Kurkonzerte, teils öffentlicher Nahverkehr —, was in der Regel über eine Gästekarte nachgewiesen wird.

Ob überhaupt und in welcher Form eine Kurtaxe anfällt, richtet sich ausschließlich nach der kommunalen Satzung. Es gibt keine bundesweit einheitliche Regel; jede Gemeinde entscheidet auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes ihres Landes, ob sie eine Kurtaxe erhebt, in welcher Höhe, mit welchen Befreiungen und in welchem Meldeverfahren. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Rechtsgrundlage § 11 des Kommunalabgabengesetzes; auf dieser Basis erlassen die Bäder- und Küstengemeinden ihre Satzungen. Für den Vermieter bedeutet das, dass die maßgeblichen Regeln nicht aus einem Ratgeber, sondern aus der Satzung der eigenen Gemeinde stammen. Es empfiehlt sich, die aktuelle Satzung zu prüfen und idealerweise eine kurze schriftliche Auskunft der Kommune abzulegen, weil sich damit spätere Nachforderungen und Diskussionen beim Einzug vermeiden lassen.

Wichtig ist die Abgrenzung zu verwandten Abgaben, die oft verwechselt werden. Die Kurtaxe im engeren Sinne wird in Kur- und Erholungsorten erhoben und ist mit einem konkreten Leistungsanspruch des Gastes verbunden. Davon zu unterscheiden ist die Übernachtungs- oder Bettensteuer, vielfach City Tax oder Kulturförderabgabe genannt: Sie ist eine allgemeine kommunale Abgabe ohne unmittelbare Gegenleistung für den Gast, wird vor allem in Großstädten erhoben und häufig als Prozentsatz des Nettoübernachtungspreises berechnet. Beide Abgaben können denselben Vermieter treffen, folgen aber unterschiedlichen Regeln. Für die Küste und Mecklenburg-Vorpommern ist die klassische Kurtaxe in den Bäderorten die praktisch relevante Abgabe; eine allgemeine Übernachtungssteuer wird dort in der Regel nicht erhoben. Wer an mehreren Standorten vermietet, muss die Abgabenlage für jeden Standort einzeln klären, weil benachbarte Gemeinden unterschiedliche Regeln haben können.

Fachliches Urteil: Die Kurtaxe ist eine kommunale Pflichtabgabe ortsfremder Übernachtungsgäste pro Person und Nacht, die Sie als Vermieter einziehen und abführen. Ob und wie sie anfällt, ergibt sich allein aus der Satzung Ihrer Gemeinde (in MV auf Grundlage von § 11 KAG M-V); prüfen Sie diese und legen Sie eine schriftliche Auskunft ab. Grenzen Sie die Kurtaxe von der Übernachtungssteuer der Großstädte ab. An der Küste ist die Kurtaxe der Regelfall. Erste Orientierung, keine Rechtsberatung; Stand Juli 2026.

Zahlen, Daten und Fakten

Kurtaxe im Überblick

Merkmal Inhalt
Wer zahlt ortsfremde Übernachtungsgäste, pro Person und Aufenthaltstag
Wer zieht ein der Beherbergungsbetrieb/Vermieter, führt an die Gemeinde ab
Rechtsgrundlage kommunale Satzung auf Basis des Kommunalabgabengesetzes (MV: § 11 KAG M-V)
Gegenleistung Nutzung finanzierter Einrichtungen, Nachweis per Gästekarte

Abgrenzung Kurtaxe vs. Übernachtungssteuer

Abgabe Merkmal
Kurtaxe/Kurabgabe Kur-/Erholungsorte, mit Leistungsanspruch, fester Betrag pro Nacht
Übernachtungs-/Bettensteuer (City Tax) meist Großstädte, ohne Gegenleistung, oft % des Nettopreises

MV/Küste: klassische Kurtaxe in Bäderorten, keine allgemeine Übernachtungssteuer. Verbindlich ist die aktuelle Satzung. Erste Orientierung, keine Rechtsberatung; Stand Juli 2026.

Quellen und Referenzen

  • Favorent · Kurtaxe bei Ferienvermietung – alle Pflichten auf einen Blick (Definition, kommunale Pflichtabgabe, Einzug durch den Vermieter)
  • Kommunalabgabengesetz M-V · § 11 (Rechtsgrundlage für Kurtaxe/Gästebeitrag in Mecklenburg-Vorpommern)
  • Lodgify / Deutscher Tourismusverband · Abgrenzung Kurtaxe (Leistungsanspruch) und Übernachtungssteuer (allgemeine Abgabe)

Wie berechne ich die korrekte Höhe der Kurtaxe?

Zuletzt aktualisiert am 16.07.2026

Die korrekte Höhe der Kurtaxe berechnen Sie nach der Satzung Ihrer Gemeinde — in der Regel als fester Betrag pro Person und Übernachtung, oft gestaffelt nach Saison. Eine bundesweit einheitliche Höhe gibt es nicht; der Satz ergibt sich ausschließlich aus der kommunalen Satzung. Üblich sind bei der Kurtaxe feste Beträge zwischen etwa 1,50 und 4,00 Euro pro Person und Nacht, wobei die Spanne bundesweit größer ist — von etwa 50 Cent bis über vier Euro. Viele Gemeinden unterscheiden zwischen Haupt- und Nebensaison: Vor Ort gilt als Hauptsaison meist der 1. Mai bis 31. Oktober mit dem vollen Satz, in der Nebensaison ein reduzierter Tarif; manche Orte haben zusätzlich einen Übergangs- oder Schultertarif. Die Berechnung erfolgt also grundsätzlich: Zahl der zahlungspflichtigen Personen × Zahl der Übernachtungen × Tagessatz der jeweiligen Saison, abzüglich der befreiten Personen. Bei der Übernachtungssteuer der Städte wird dagegen häufig ein Prozentsatz des Nettoübernachtungspreises angesetzt. Rechnen Sie immer mit dem aktuellen Satz der Satzung, weil viele Gemeinden die Tarife zum Jahr 2026 angepasst haben. Erste Orientierung, keine Rechtsberatung; Stand Juli 2026.

Ausführliche Antwort und Recherche

Die Berechnung der Kurtaxe ist im Grundsatz einfach, verlangt aber die genaue Kenntnis der eigenen Satzung, weil sich Höhe, Saisonstaffelung und Berechnungsgrundlage von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden. Wer die Systematik versteht, kann den Betrag für jede Buchung korrekt ermitteln und ihn dem Gast transparent kommunizieren.

Der Grundmechanismus der klassischen Kurtaxe ist ein fester Betrag pro Person und Übernachtung. Die Höhe dieses Betrags ergibt sich ausschließlich aus der kommunalen Satzung; eine bundesweit einheitliche Höhe existiert nicht. In der Praxis liegen die Sätze überwiegend zwischen etwa 1,50 und 4,00 Euro pro Person und Nacht, doch die tatsächliche Spanne ist größer und reicht bundesweit von wenigen Cent in kleineren Orten bis über vier Euro in gefragten Bädern. Diese Spreizung ist erheblich: Für eine vierköpfige Familie und einen zweiwöchigen Aufenthalt kann der Unterschied zwischen zwei benachbarten Orten leicht mehrere Dutzend Euro betragen. Wer kalkulieren oder gegenüber dem Gast kommunizieren will, sollte den konkreten Satz seiner Gemeinde kennen, bevor der Gast danach fragt.

Die wichtigste Verfeinerung ist die Saisonstaffelung. Viele Gemeinden, gerade an der Küste, unterscheiden zwischen Haupt- und Nebensaison. Als Hauptsaison wird häufig der Zeitraum vom 1. Mai bis zum 31. Oktober definiert, in dem der volle Satz gilt; in der Nebensaison von November bis April greift ein reduzierter Tarif. Einige Gemeinden führen zusätzlich einen Übergangs- oder Schultertarif für die dazwischenliegenden Wochen ein. Für die Berechnung bedeutet das, dass der anzuwendende Satz vom Aufenthaltszeitraum abhängt und ein Aufenthalt, der über einen Saisonwechsel hinweg reicht, tageweise nach dem jeweils geltenden Satz zu berechnen ist. Neben der Saison können weitere Faktoren den Satz beeinflussen, etwa besondere Tarife für Tagesgäste oder Zuschläge wie eine Hundetaxe, sofern die Satzung sie vorsieht.

Die eigentliche Berechnung folgt daraus einer klaren Formel: Zahl der zahlungspflichtigen Personen, multipliziert mit der Zahl der Übernachtungen, multipliziert mit dem für die jeweilige Saison geltenden Tagessatz. Von den anwesenden Personen sind die nach der Satzung befreiten oder ermäßigten abzuziehen beziehungsweise mit dem reduzierten Satz anzusetzen — etwa Kinder unter der maßgeblichen Altersgrenze oder Schwerbehinderte. Wer über einen Saisonwechsel hinweg vermietet, rechnet die Nächte vor und nach dem Wechsel mit dem jeweils geltenden Satz. Bei der Übernachtungs- oder Bettensteuer der Großstädte gilt eine andere Systematik: Dort wird häufig ein Prozentsatz des Nettoübernachtungspreises angesetzt, teils mit einer Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Nächten je Aufenthalt. Weil viele Gemeinden ihre Tarife zum Jahr 2026 angepasst haben, ist stets mit dem aktuellen Satz der Satzung zu rechnen; ein veralteter Satz führt zu einer falschen Abrechnung und zu Nachforderungen.

Fachliches Urteil: Berechnen Sie die Kurtaxe nach der Formel zahlungspflichtige Personen × Übernachtungen × Tagessatz der jeweiligen Saison, abzüglich befreiter Personen. Der Satz ergibt sich allein aus Ihrer Satzung (überwiegend 1,50–4,00 Euro pro Person und Nacht) und ist oft nach Haupt- und Nebensaison gestaffelt. Rechnen Sie einen saisonübergreifenden Aufenthalt tageweise und immer mit dem aktuellen Satz. Bei der Städte-Übernachtungssteuer gilt meist ein Prozentsatz. Erste Orientierung, keine Rechtsberatung; Stand Juli 2026.

Zahlen, Daten und Fakten

Berechnung der Kurtaxe

Element Inhalt
Grundformel zahlungspflichtige Personen × Übernachtungen × Tagessatz
typische Höhe meist 1,50–4,00 € pro Person und Nacht (Spanne bundesweit größer)
Saisonstaffelung Hauptsaison oft 1. Mai–31. Okt. (voller Satz), Nebensaison reduziert; teils Schultertarif
saisonübergreifend tageweise nach jeweils geltendem Satz

Städte-Übernachtungssteuer meist als % des Nettopreises. Tarife oft zum Jahr 2026 angepasst — immer aktuellen Satz der Satzung verwenden. Erste Orientierung, keine Rechtsberatung; Stand Juli 2026.

Quellen und Referenzen

  • Favorent · Kurtaxe bei Ferienvermietung (Spanne der Sätze, Saisonstaffelung, Demonstrationsrechner, Stand Mai 2026)
  • Lodgify · fester Betrag pro Person und Nacht, meist 1,50–4,00 € Haupt-/Nebensaison, Hauptsaison 1. Mai–31. Okt.
  • oasify.de · Höhe ergibt sich ausschließlich aus der kommunalen Satzung; keine bundeseinheitliche Höhe

Wie ziehe ich die Kurtaxe vom Gast ein und führe sie an die Kommune ab?

Zuletzt aktualisiert am 16.07.2026

Die Kurtaxe ziehen Sie beim Gast ein — am besten transparent zusammen mit dem Übernachtungspreis — und führen sie fristgerecht an die Gemeindekasse ab, in der Regel monatlich oder quartalsweise. Der Ablauf hat vier Schritte. Erstens der Einzug: Sie kassieren die Kurtaxe zusammen mit der Miete oder separat bei Anreise; die Online-Zahlung direkt bei der Buchung ist für Gäste oft am komfortabelsten. Zweitens die Dokumentation: Sie führen Gästelisten mit Namen, Aufenthaltsdauer und gezahlter Kurtaxe. Drittens die Abführung: Sie überweisen den Gesamtbetrag fristgerecht an die Gemeindekasse, nach dem Rhythmus der Satzung — meist monatlich oder quartalsweise, seltener jährlich. Viertens die Gästekarte: Nach Zahlung stellen Sie die Kur- oder Gästekarte aus oder stellen einen digitalen Zugangscode bereit; sie sollte beim Gast sein, bevor er die kurtaxenfinanzierten Angebote nutzt — an der Küste also vor dem ersten Strandbesuch. Achten Sie auf die konkreten Fristen und den Meldeweg Ihrer Gemeinde, denn manche Orte verlangen eine elektronische Meldung über ein digitales Kurmeldesystem. Erste Orientierung, keine Rechtsberatung; Stand Juli 2026.

Ausführliche Antwort und Recherche

Der Weg der Kurtaxe vom Gast zur Gemeinde folgt einem festen Ablauf, der sich in vier Schritte gliedern lässt. Wer diesen Ablauf sauber aufsetzt, spart in jeder Saison Zeit und vermeidet Fehler, die später zu Nachforderungen führen. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach der Satzung der Gemeinde, das Grundmuster ist aber überall ähnlich.

Der erste Schritt ist der Einzug beim Gast. Sie können die Kurtaxe zusammen mit dem Übernachtungspreis kassieren oder separat bei der Anreise erheben. Die transparenteste und für den Gast komfortabelste Lösung ist meist die Zahlung direkt bei der Buchung, weil der Gast dann den Gesamtbetrag kennt und vor Ort nichts nachzuzahlen hat. In der Praxis kommt allerdings ein Teil der Buchungen sehr kurzfristig herein — über Booking.com, Airbnb oder die eigene Direktbuchungsstrecke teils erst kurz vor der Anreise —, sodass der Prozess so gestaltet sein sollte, dass die Kurtaxe auch bei kurzfristigen Buchungen zuverlässig erhoben wird. Wichtig ist, im Inserat von vornherein klar zu kommunizieren, ob die Kurtaxe im Preis enthalten oder separat zu zahlen ist, um Missverständnisse und negative Bewertungen zu vermeiden.

Der zweite Schritt ist die Dokumentation, der dritte die Abführung. Für jede Buchung sind die kurtaxenrelevanten Daten festzuhalten: Name, Aufenthaltsdauer, Zahl der Personen und die gezahlte Kurtaxe, einschließlich der Ermäßigungs- und Befreiungsgründe. Diese Dokumentation ist zugleich die Grundlage der Abführung, bei der Sie den eingezogenen Gesamtbetrag fristgerecht an die Gemeindekasse überweisen. Der Rhythmus ergibt sich aus der Satzung und ist meist monatlich oder quartalsweise, in einzelnen Gemeinden auch jährlich. Mit der Abführung geht in der Regel eine Meldung der Übernachtungen an die Gemeinde einher, die die Grundlage für die Prüfung des abgeführten Betrags bildet. Weil Sie als Einzieher gegenüber der Gemeinde für den korrekten Betrag einstehen, ist die fristgerechte und vollständige Abführung wesentlich; eine verspätete oder unvollständige Abführung kann Säumniszuschläge und Nachforderungen auslösen.

Der vierte Schritt ist die Gästekarte. Nach der Zahlung stellen Sie dem Gast die Kur- oder Gästekarte aus oder stellen einen digitalen Zugangscode bereit. Die Karte ist der Nachweis, dass die Kurtaxe entrichtet wurde, und berechtigt zur Nutzung der finanzierten Einrichtungen. Praktisch bedeutsam ist der Zeitpunkt: Die Karte sollte beim Gast sein, bevor er die Angebote nutzt — an der Küste also vor dem ersten Strandbesuch. Ob der Vermieter zur Ausstellung der Karte verpflichtet ist oder die Gemeinde sie ausgibt, richtet sich nach der örtlichen Regelung; in manchen Orten übernimmt der Vermieter die Ausgabe, in anderen erhält der Gast die Karte über ein digitales System. Gerade bei digitalen Kurmeldesystemen, wie sie etwa auf Usedom oder Norderney im Einsatz sind, laufen Meldung, Abrechnung und Kartenausgabe elektronisch, was den Prozess vereinfacht, aber die Anbindung an das jeweilige System voraussetzt. Prüfen Sie deshalb den konkreten Melde- und Kartenweg Ihrer Gemeinde, weil er den Ablauf maßgeblich bestimmt.

Fachliches Urteil: Ziehen Sie die Kurtaxe transparent mit dem Übernachtungspreis ein, dokumentieren Sie je Buchung Namen, Dauer, Personen und Betrag, führen Sie den Gesamtbetrag fristgerecht (meist monatlich/quartalsweise) an die Gemeindekasse ab und stellen Sie die Gästekarte vor der ersten Nutzung bereit. Klären Sie Fristen und Meldeweg Ihrer Gemeinde, weil manche Orte ein digitales Kurmeldesystem verlangen. Erste Orientierung, keine Rechtsberatung; Stand Juli 2026.

Zahlen, Daten und Fakten

Vier Schritte von Einzug bis Abführung

Schritt Inhalt
1. Einzug mit dem Übernachtungspreis oder separat bei Anreise; Online-Zahlung oft am komfortabelsten
2. Dokumentation Name, Aufenthaltsdauer, Personen, gezahlte Kurtaxe, Ermäßigungsgründe
3. Abführung Gesamtbetrag fristgerecht an die Gemeindekasse — meist monatlich/quartalsweise
4. Gästekarte nach Zahlung ausstellen/digital bereitstellen, vor der ersten Nutzung

Manche Orte (z. B. Usedom, Norderney) verlangen die elektronische Meldung über ein digitales Kurmeldesystem. Erste Orientierung, keine Rechtsberatung; Stand Juli 2026.

Quellen und Referenzen

  • Lodgify (Sylt/Ostsee) · Ablauf Erhebung, Dokumentation (Gästelisten), Abführung (monatlich/quartalsweise), Ausgabe der Gästekarte
  • Favorent · Kurtaxe bei Ferienvermietung (kurzfristige Buchungen; Kurkarte vor dem ersten Strandbesuch)
  • Lodgify · digitale Kurmeldesysteme (Usedom, Norderney) mit elektronischer Meldung und Abrechnung

Wer ist für die korrekte Abführung verantwortlich – ich oder die Plattform?

Zuletzt aktualisiert am 16.07.2026

Für die korrekte Abführung der Kurtaxe sind in aller Regel Sie als Vermieter verantwortlich, nicht die Plattform. Die großen Buchungsplattformen ziehen in Deutschland die klassische Kurtaxe normalerweise nicht vom Gast ein und führen sie nicht ab; das bleibt Aufgabe des Vermieters. Eine Ausnahme bilden einzelne städtische Bettensteuern — etwa die Berliner City Tax —, die Airbnb teils direkt einzieht; die normale Kurtaxe in den Tourismusgemeinden fällt aber nicht darunter. Entscheidend ist Ihre Rechtsstellung: Schuldner der Abgabe ist zwar meist der Gast, aber gegenüber der Gemeinde stehen Sie als Einzieher ein. Das hat eine unbequeme Folge: Wenn Sie die Kurtaxe beim Gast nicht einziehen, schulden Sie sie der Gemeinde unter Umständen trotzdem und müssen sie aus eigener Tasche zahlen. Verlassen Sie sich deshalb nicht darauf, dass die Plattform die Kurtaxe übernimmt, sondern prüfen Sie für jede Plattform und jede Gemeinde, wer tatsächlich einzieht — und richten Sie im Zweifel einen eigenen Einzugsprozess ein. Erste Orientierung, keine Rechtsberatung; Stand Juli 2026.

Ausführliche Antwort und Recherche

Die Frage der Verantwortung ist bei der Kurtaxe besonders wichtig, weil ein verbreiteter Irrtum darin besteht, die Plattform erledige die Abgabe schon. Für die klassische Kurtaxe in Tourismusgemeinden trifft das in Deutschland in aller Regel nicht zu, und die Konsequenzen einer falschen Annahme trägt der Vermieter.

Der Ausgangspunkt ist die Rollenverteilung. Schuldner der Kurtaxe ist im Regelfall der Gast; er ist es, der die Abgabe wirtschaftlich trägt. Der Vermieter ist nicht Schuldner, sondern Einzieher: Er zieht die Abgabe für die Gemeinde ein, weist sie aus und leitet sie weiter, ist also eine Art Treuhänder zwischen Gast und Kommune. Diese Einzieherstellung ist aber keine bloße Botenrolle. Gegenüber der Gemeinde steht der Vermieter für den korrekten Betrag ein, und die Satzungen sehen regelmäßig vor, dass er die Abgabe auch dann schuldet, wenn er sie beim Gast nicht eingezogen hat. Wer also die Kurtaxe zu erheben vergisst oder falsch berechnet, kann sich nicht darauf berufen, der Gast habe nicht gezahlt, sondern muss den fehlenden Betrag gegebenenfalls selbst tragen. Diese Haftung macht die Einzieherstellung zu einer echten Verantwortung.

Vor diesem Hintergrund ist die Rolle der Plattformen zu bewerten. Die großen Buchungsplattformen ziehen in Deutschland die klassische Kurtaxe in der Regel nicht direkt vom Gast ein und führen sie nicht an die Gemeinde ab. Anders als in einigen anderen Ländern, in denen die Plattformen die Abgabe im Auftrag der Behörden einbehalten, bleibt die Kurtaxe in den deutschen Tourismusgemeinden überwiegend Aufgabe des Vermieters. Eine Ausnahme bilden einzelne städtische Bettensteuern: In einigen Großstädten wird die City Tax von Plattformen wie Airbnb eingezogen und abgeführt. Diese Ausnahme betrifft aber gerade nicht die klassische Kurtaxe in den Kur- und Küstenorten, sondern die allgemeine Übernachtungssteuer bestimmter Städte. Für den Vermieter einer Ferienwohnung an der Küste bedeutet das, dass er die Kurtaxe im Regelfall selbst einziehen und abführen muss und sich nicht auf die Plattform verlassen kann.

Für die Praxis folgen daraus zwei Grundsätze. Erstens ist für jede Kombination aus Plattform und Gemeinde zu prüfen, wer tatsächlich einzieht. Weil sich die Handhabung zwischen Plattformen, Abgabenarten und Kommunen unterscheidet und sich ändern kann, sollte im Zweifel bei der Gemeinde erfragt werden, ob besondere Vereinbarungen mit Plattformen bestehen. Zweitens sollte der Vermieter einen eigenen, plattformunabhängigen Einzugsprozess vorhalten, der sicherstellt, dass die Kurtaxe unabhängig vom Buchungskanal erhoben wird. Wer über mehrere Plattformen und gegebenenfalls zusätzlich direkt vermietet, braucht ein einheitliches Verfahren, das die eingezogenen Beträge zusammenführt und die Abführung sicherstellt. Nur so lässt sich die Haftung vermeiden, die entsteht, wenn die Kurtaxe im Vertrauen auf die Plattform gar nicht erhoben wurde.

Fachliches Urteil: Verantwortlich für Einzug und Abführung der klassischen Kurtaxe sind in der Regel Sie, nicht die Plattform — die großen Plattformen ziehen sie in deutschen Tourismusgemeinden normalerweise nicht ein. Als Einzieher stehen Sie gegenüber der Gemeinde ein und schulden die Abgabe unter Umständen auch bei unterbliebenem Einzug. Prüfen Sie je Plattform und Gemeinde, wer einzieht, und halten Sie einen eigenen Einzugsprozess vor. Erste Orientierung, keine Rechtsberatung; Stand Juli 2026.

Zahlen, Daten und Fakten

Verantwortung für die Kurtaxe

Rolle Inhalt
Gast Schuldner der Abgabe (trägt sie wirtschaftlich)
Vermieter Einzieher; steht gegenüber der Gemeinde ein, haftet bei unterbliebenem Einzug
Plattform (klassische Kurtaxe) zieht in DE in der Regel NICHT ein
Plattform (städtische City Tax) teils Einzug durch Airbnb u. a. (Ausnahme)

Je Plattform und Gemeinde prüfen, wer einzieht; im Zweifel bei der Gemeinde erfragen. Eigenen Einzugsprozess vorhalten. Erste Orientierung, keine Rechtsberatung; Stand Juli 2026.

Quellen und Referenzen

  • vezpa.it / Prostay · Plattformen ziehen die klassische Kurtaxe in DE in der Regel nicht ein; einzelne städtische Bettensteuern (z. B. Berlin City Tax) teils über Airbnb
  • vezpa.it · Vermieter als Steuerschuldner/Einzieher gegenüber der Gemeinde; Haftung auch bei unterbliebenem Einzug
  • oasify.de · Rolle des Vermieters als Einzieher/Treuhänder zwischen Gast und Kommune

Welche Nachweis- und Meldepflichten sind mit der Kurtaxe verbunden?

Zuletzt aktualisiert am 16.07.2026

Mit der Kurtaxe sind Melde-, Dokumentations- und Nachweispflichten verbunden, die alle Gäste betreffen — auch die befreiten. Der Grundsatz lautet: Die Befreiung betrifft den Geldfluss, nicht die Meldepflicht. Jeder Gast wird vor oder bei der Anreise gemeldet, unabhängig davon, ob er die Kurtaxe zahlt oder befreit ist. Konkret bestehen drei Pflichten. Erstens die Meldung der Gästeankünfte an die Gemeinde, wo eine Abgabepflicht besteht — die Rechtsgrundlage liefern die Kommunalabgabengesetze der Länder, in Mecklenburg-Vorpommern § 11 KAG M-V. Zweitens die Dokumentation: Gästelisten mit Namen, Aufenthaltsdauer, Personenzahl, gezahlter Kurtaxe und den Ermäßigungs- oder Befreiungsgründen, die Sie im Zweifel belegen können müssen. Drittens die fristgerechte Übernachtungsmeldung im Rhythmus der Satzung als Grundlage der Abführung. In vielen Orten läuft die Meldung über ein digitales Kurmeldesystem. Diese Pflichten sind vom melderechtlichen Gästemeldeschein zu unterscheiden, überschneiden sich aber stark, sodass sich beides in einem Schritt erledigen lässt. Erste Orientierung, keine Rechtsberatung; Stand Juli 2026.

Ausführliche Antwort und Recherche

Die Kurtaxe erschöpft sich nicht im Einziehen und Überweisen eines Betrags; sie ist mit einem Kranz von Melde-, Dokumentations- und Nachweispflichten verbunden, die den eigentlichen Verwaltungsaufwand ausmachen. Wer diese Pflichten kennt und sauber erfüllt, sichert sich gegen Nachforderungen ab und erledigt zugleich einen Teil der allgemeinen Gästeerfassung.

Der wichtigste Grundsatz betrifft die Reichweite der Meldepflicht: Sie gilt für alle Gäste, auch für die von der Kurtaxe befreiten. Die Befreiung wirkt sich auf den Geldfluss aus — der befreite Gast zahlt nicht oder weniger —, nicht aber auf die Pflicht, ihn zu melden. Jeder Gast wird vor oder unmittelbar bei der Anreise gemeldet, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe er die Kurtaxe schuldet. Dieser Grundsatz ist wichtig, weil ein verbreiteter Fehler darin besteht, befreite Gäste — etwa Kinder — gar nicht erst zu erfassen; die Gemeinde erwartet aber die vollständige Meldung aller Gäste, um die Abrechnung prüfen zu können. Die Rechtsgrundlage für diese Meldepflicht liefern die Kommunalabgabengesetze der Länder und die darauf gestützten Satzungen, in Mecklenburg-Vorpommern § 11 des Kommunalabgabengesetzes; sie bestehen unabhängig vom melderechtlichen Gästemeldeschein fort und sind seit dessen Wegfall für deutsche Gäste sogar der wichtigste Grund für eine strukturierte Gästeerfassung.

Die zweite Pflicht ist die Dokumentation. Für jede Buchung sind die kurtaxenrelevanten Daten festzuhalten: Name, Aufenthaltsdauer, Zahl der Personen, die gezahlte Kurtaxe und die geltend gemachten Ermäßigungs- oder Befreiungsgründe. Gerade die Ermäßigungsgründe sind sorgfältig zu dokumentieren, weil der Vermieter sie im Fall einer Prüfung belegen können muss — etwa das Alter eines Kindes oder eine Schwerbehinderung durch den Ausweis. Eine lückenhafte oder pauschale Handhabung, bei der etwa ohne Nachweis von einer Befreiung ausgegangen wird, führt bei einer Prüfung zu Nachforderungen. Die Dokumentation ist damit nicht nur Verwaltungsaufwand, sondern die Absicherung gegen die Haftung des Einziehers. Die dritte Pflicht ist die fristgerechte Übernachtungsmeldung im Rhythmus der Satzung, die die Grundlage der Abführung bildet: Die gemeldeten Übernachtungen und der abgeführte Betrag müssen zusammenpassen.

Ein praktischer Gesichtspunkt verbindet diese Pflichten mit dem Melderecht. Die Daten, die für die Kurtaxe zu erfassen sind — wer wann wie lange mit wie vielen Personen übernachtet hat —, überschneiden sich stark mit der allgemeinen Gästeerfassung und mit dem Meldeschein für ausländische Gäste. Beides lässt sich deshalb in einem Schritt erledigen, idealerweise beim digitalen Check-in, der die für Kurtaxe und Meldepflicht nötigen Angaben zugleich erfasst, sie der Buchung zuordnet und für die Abrechnung bereitstellt. In vielen Tourismusorten läuft die Meldung ohnehin über ein digitales Kurmeldesystem, das die elektronische Übermittlung der Daten verlangt. Wer diese Systeme nutzt und die Erfassung automatisiert, reduziert den Aufwand erheblich und stellt zugleich sicher, dass keine Meldung vergessen wird. Zu beachten ist, dass die Kurtaxenmeldung eine eigene datenschutzrechtliche Grundlage hat und von der Beherbergungsstatistik der Landesämter zu unterscheiden ist.

Fachliches Urteil: Melden Sie alle Gäste — auch befreite, denn die Befreiung betrifft den Geldfluss, nicht die Meldepflicht. Dokumentieren Sie je Buchung Name, Dauer, Personenzahl, gezahlte Kurtaxe und Ermäßigungsgründe belegbar und melden Sie die Übernachtungen fristgerecht als Grundlage der Abführung. Rechtsgrundlage sind die Kommunalabgabengesetze (MV: § 11 KAG M-V). Erledigen Sie Kurtaxe und Meldeschein in einem Schritt. Erste Orientierung, keine Rechtsberatung; Stand Juli 2026.

Zahlen, Daten und Fakten

Pflichten rund um die Kurtaxe

Pflicht Inhalt
Meldung der Gästeankünfte alle Gäste, auch befreite — Kommunalabgabengesetz (MV: § 11 KAG M-V)
Dokumentation Name, Dauer, Personenzahl, gezahlte Kurtaxe, Ermäßigungsgründe (belegbar)
Übernachtungsmeldung fristgerecht im Satzungsrhythmus, Grundlage der Abführung

Merksatz: Die Befreiung betrifft den Geldfluss, nicht die Meldepflicht. Überschneidung mit Meldeschein — in einem Schritt erledigbar. Erste Orientierung, keine Rechtsberatung; Stand Juli 2026.

Quellen und Referenzen

  • Favorent · Kurtaxe bei Ferienvermietung (jeder Gast wird gemeldet, auch befreite; die Befreiung betrifft den Geldfluss, nicht die Meldepflicht)
  • IHK Schwerin · Gastdatenerhebung für Kurtaxe über § 11 KAG M-V; Meldung der Gästeankünfte an die Gemeinde bei Abgabepflicht
  • Lodgify · Dokumentation von Namen, Aufenthaltsdauer und gezahlter Kurtaxe; Nachweis der Ermäßigungsgründe

Wie weise ich die Kurtaxe im Preis und in der Rechnung korrekt aus?

Zuletzt aktualisiert am 16.07.2026

Die Kurtaxe weisen Sie korrekt aus, indem Sie sie getrennt vom Übernachtungspreis darstellen — im Inserat, im Angebot und auf der Rechnung. So erkennt der Gast eindeutig, was Übernachtung und was Abgabe ist. Zwei Grundsätze tragen die korrekte Darstellung. Erstens die Transparenz im Inserat: Kommunizieren Sie klar, ob die Kurtaxe im Preis enthalten oder separat zu zahlen ist. Wird kein separater Wert hinterlegt, gilt der genannte Übernachtungspreis in der Regel als Endpreis inklusive Abgabe — das ist nicht falsch, aber erklärungsbedürftig, wenn Gäste nachfragen. Bei Buchungen über Airbnb oder FeWo-direkt sollte die Kurtaxe im dafür vorgesehenen Feld sauber konfiguriert oder klar im Preis integriert sein. Zweitens der getrennte Ausweis auf der Rechnung: Die Kurtaxe ist als eigener Posten neben dem Übernachtungspreis darzustellen, damit die Trennung nachvollziehbar ist. Diese Trennung ist auch steuerlich sinnvoll, weil die Kurtaxe ein durchlaufender Posten ist und nicht Teil des Beherbergungsentgelts. Ein klarer, getrennter Ausweis vermeidet Missverständnisse, negative Bewertungen und spätere Diskussionen. Erste Orientierung, keine Rechtsberatung; Stand Juli 2026.

Ausführliche Antwort und Recherche

Der korrekte Ausweis der Kurtaxe ist mehr als eine Formalie: Er entscheidet darüber, ob der Gast die Abgabe versteht und akzeptiert, und er trennt die durchlaufende Abgabe sauber vom eigentlichen Übernachtungsentgelt. Weil die Kurtaxe an verschiedenen Stellen auftaucht — im Inserat, im Angebot, auf der Rechnung —, lohnt es, die Anforderungen für jede Stelle zu kennen.

Der erste Ort ist das Inserat und die Preisdarstellung. Hier entscheidet sich, ob der Gast von der Kurtaxe überrascht wird oder sie von vornherein einkalkuliert. Grundsätzlich gibt es zwei zulässige Wege: die Kurtaxe im Preis zu integrieren oder sie separat auszuweisen. Beide sind möglich, müssen aber klar kommuniziert werden. Wird die Kurtaxe nicht als separater Wert hinterlegt, gilt der genannte Übernachtungspreis in der Regel als Brutto-Endpreis, der die Abgabe bereits enthält; das ist nicht falsch, führt aber zu Rückfragen, wenn der Gast die Kurtaxe gesondert erwartet. Bei der Vermarktung über Plattformen wie Airbnb oder FeWo-direkt ist das dafür vorgesehene Feld für die Abgabe sauber zu konfigurieren, sodass die Kurtaxe entweder separat ausgewiesen oder klar im Preis integriert ist. Eine unklare Darstellung, bei der der Gast erst bei der Anreise von einer zusätzlichen Zahlung erfährt, ist die häufigste Ursache für Missverständnisse und negative Bewertungen und sollte vermieden werden.

Der zweite Ort ist die Rechnung. Hier ist die Kurtaxe als eigener Posten neben dem Übernachtungspreis auszuweisen, damit für den Gast und für eine etwaige Prüfung nachvollziehbar ist, welcher Teil des Gesamtbetrags auf die Übernachtung und welcher auf die Abgabe entfällt. Dieser getrennte Ausweis hat über die Transparenz hinaus einen steuerlichen Grund: Die Kurtaxe ist ein durchlaufender Posten, den der Vermieter im Namen und für Rechnung der Gemeinde einzieht; sie gehört nicht zum umsatzsteuerlichen Entgelt für die Beherbergungsleistung und darf deshalb nicht mit dem Übernachtungspreis vermengt werden. Die saubere Trennung auf der Rechnung stellt sicher, dass die Kurtaxe nicht versehentlich in die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage einfließt; die genaue umsatzsteuerliche Behandlung ist mit der Steuerberatung zu klären.

Für die Praxis empfiehlt sich, die Darstellung einmal sauber festzulegen und dann durchgängig zu verwenden. Wer im Inserat klar kommuniziert, ob die Kurtaxe enthalten oder separat ist, in der Buchungsstrecke das entsprechende Feld korrekt konfiguriert und auf der Rechnung die Abgabe getrennt ausweist, schafft Transparenz an allen Berührungspunkten mit dem Gast. Ein knapper Hinweis im Inserat — etwa dass die Kurtaxe zusätzlich anfällt und in welcher Höhe — reduziert Rückfragen und stärkt die Preistransparenz. Umgekehrt lohnt sich, auch dort ein Wort zur Kurtaxe zu verlieren, wo keine anfällt: Ein Hinweis wie das Fehlen einer Kurtaxe am Standort beugt Rückfragen von Gästen vor, die die Abgabe aus anderen Orten kennen. Eine gute Software erledigt den getrennten Ausweis automatisch und trennt sauber zwischen Übernachtung und Abgabe.

Fachliches Urteil: Weisen Sie die Kurtaxe getrennt vom Übernachtungspreis aus — im Inserat klar kommunizieren, ob enthalten oder separat, in der Buchungsstrecke das Abgabenfeld sauber konfigurieren und auf der Rechnung als eigenen Posten führen. Die Trennung schafft Transparenz und hält die durchlaufende Kurtaxe aus dem umsatzsteuerlichen Entgelt heraus. Ein klarer Hinweis im Inserat vermeidet Rückfragen und negative Bewertungen. Erste Orientierung, keine Rechtsberatung; Stand Juli 2026.

Zahlen, Daten und Fakten

Kurtaxe korrekt ausweisen

Ort Anforderung
Inserat/Preis klar kommunizieren: im Preis enthalten oder separat; ohne separaten Wert gilt Endpreis inkl. Abgabe
Plattform-Buchungsstrecke Abgabenfeld (Airbnb, FeWo-direkt) sauber konfigurieren
Rechnung getrennter Posten neben dem Übernachtungspreis
steuerlich durchlaufender Posten, nicht Teil des umsatzsteuerlichen Entgelts

Klarer Hinweis (auch: keine Kurtaxe am Standort) reduziert Rückfragen und negative Bewertungen. Erste Orientierung, keine Rechtsberatung; Stand Juli 2026.

Quellen und Referenzen

  • oasify.de · getrennter Ausweis von Übernachtung und Abgabe auf der Rechnung; transparente Erhebung mit dem Übernachtungspreis
  • Lodgify · bei Online-Buchung (Airbnb, FeWo-direkt) Kurtaxe separat ausweisen oder klar im Preis integrieren
  • Deutschland-Monteurzimmer · im Inserat sauber kommunizieren (inklusive oder separat); klarer Hinweis auch bei fehlender Kurtaxe

Welche Gäste sind von der Kurtaxe befreit?

Zuletzt aktualisiert am 16.07.2026

Welche Gäste befreit sind, bestimmt allein die Satzung Ihrer Gemeinde — typisch sind Kinder, Schwerbehinderte und teils Geschäftsreisende, sowie Personen mit Hauptwohnsitz am Ort. Grundsätzlich zahlt jeder Gast ohne Hauptwohnsitz in der Gemeinde; die Nationalität spielt keine Rolle. Befreit ist, wer seinen Hauptwohnsitz dort hat. Über diese Grundbefreiung hinaus sehen die Satzungen häufig vor: Kinder bis zu einer Altersgrenze, die je Gemeinde bei 6, 14, 16 oder 18 Jahren liegt (auf Sylt zahlen Kinder unter 18 nichts, auf Usedom liegt die Grenze vielerorts bei sechs Jahren); Schwerbehinderte ab einem bestimmten Grad der Behinderung — oft ab GdB 80 oder bei Merkzeichen — mit Ermäßigung oder Befreiung, häufig auch die eingetragene Begleitperson; und teils Geschäftsreisende, wo die Satzung berufliche Aufenthalte ausnimmt. Wichtig sind zwei Merksätze: „Monteur oder Geschäftsreisender = immer befreit“ stimmt nicht — es entscheidet die Satzung, und der berufliche Anlass ist nachzuweisen. Und: Die Befreiung betrifft nur den Geldfluss, nicht die Meldepflicht — auch befreite Gäste werden gemeldet. Erfassen und belegen Sie jeden Befreiungsgrund. Erste Orientierung, keine Rechtsberatung; Stand Juli 2026.

Ausführliche Antwort und Recherche

Die Befreiungen und Ermäßigungen sind der Teil der Kurtaxe, bei dem in der Praxis die meisten Fehler passieren, weil verbreitete Faustregeln nicht mit dem tatsächlichen Satzungsrecht übereinstimmen. Der sichere Umgang setzt voraus, die eigene Satzung zu kennen und jeden Befreiungsgrund zu dokumentieren.

Der Ausgangspunkt ist die Grundregel: Die Kurtaxe gilt für jeden Gast, der in der Gemeinde übernachtet und dort nicht seinen Hauptwohnsitz hat. Auf die Nationalität kommt es nicht an — anders als beim melderechtlichen Meldeschein spielt die Staatsangehörigkeit für die Kurtaxe keine Rolle. Befreit ist im Grundsatz nur, wer seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde hat, was bei touristischen Aufenthalten ohnehin selten vorkommt. Von dieser Grundregel machen die Satzungen verschiedene Ausnahmen zugunsten bestimmter Personengruppen. Die häufigste betrifft Kinder: Bis zu einer bestimmten Altersgrenze sind sie befreit, doch diese Grenze unterscheidet sich erheblich. Verbreitet sind Grenzen bei 6, 14, 16 oder 18 Jahren; auf Sylt etwa zahlen Kinder unter 18 nichts, während auf Usedom die Grenze für die volle Befreiung vielerorts bei sechs Jahren liegt. Weil die Altersgrenze je Gemeinde variiert, lässt sich die Kinderbefreiung nicht pauschal handhaben, sondern nur nach der jeweiligen Satzung.

Die zweite verbreitete Gruppe sind Menschen mit Schwerbehinderung. Viele Satzungen sehen ab einem bestimmten Grad der Behinderung — häufig ab einem GdB von 80 oder bei bestimmten Merkzeichen wie dem Merkzeichen für die Notwendigkeit einer Begleitung — eine Ermäßigung oder Befreiung vor; teils ist auch die im Schwerbehindertenausweis eingetragene Begleitperson befreit. Auch hier gilt, dass die konkreten Voraussetzungen der Satzung zu entnehmen sind. Als Vermieter sollten Sie die Gäste auf mögliche Ermäßigungen hinweisen und den Ausweis prüfen und dokumentieren. Die dritte Gruppe sind, wo die Satzung es vorsieht, Geschäftsreisende: Manche Gemeinden nehmen beruflich veranlasste Übernachtungen von der Kurtaxe aus, weil diese Aufenthalte nicht dem touristischen Zweck der Abgabe entsprechen. Hier lauert allerdings ein verbreiteter Irrtum: Die Faustregel, ein Monteur oder Geschäftsreisender sei immer befreit, trifft nicht zu. Ob berufliche Aufenthalte befreit sind, entscheidet allein die Satzung, und wo sie eine Befreiung vorsieht, ist der berufliche Anlass nachzuweisen — etwa durch die Angabe des Auftraggebers, der Einsatzstelle und des Zeitraums. Wer berufliche Aufenthalte pauschal als befreit behandelt, riskiert bei einer Prüfung Nachforderungen.

Über alle Gruppen hinweg gelten zwei Grundsätze, die den praktischen Umgang bestimmen. Erstens ist jeder geltend gemachte Befreiungs- oder Ermäßigungsgrund zu erfassen und im Zweifel zu belegen; die bloße Behauptung des Gastes genügt nicht, wenn die Satzung einen Nachweis verlangt. Wer die Nachweise sauber ablegt, kann die Abrechnung im Prüfungsfall nachvollziehbar begründen. Zweitens betrifft die Befreiung nur den Geldfluss, nicht die Meldepflicht: Auch der befreite Gast — das Kleinkind, der nachweislich beruflich Reisende — wird gemeldet, weil die Gemeinde die vollständige Gästeerfassung zur Prüfung der Abrechnung benötigt. Wer diese beiden Grundsätze beachtet und im Übrigen die eigene Satzung kennt, handhabt die Befreiungen rechtssicher und vermeidet die typischen Fehler.

Fachliches Urteil: Die Befreiungen bestimmt allein Ihre Satzung: grundsätzlich zahlt jeder ortsfremde Gast, befreit sind Personen mit Hauptwohnsitz am Ort sowie — je Satzung — Kinder bis zu einer variierenden Altersgrenze, Schwerbehinderte ab einem bestimmten GdB samt Begleitperson und teils nachweislich Geschäftsreisende. „Immer befreit“ gilt für keine Gruppe pauschal; erfassen und belegen Sie jeden Grund. Die Befreiung betrifft den Geldfluss, nicht die Meldepflicht. Erste Orientierung, keine Rechtsberatung; Stand Juli 2026.

Zahlen, Daten und Fakten

Typische Befreiungen und Ermäßigungen (je Satzung)

Gruppe Regelung (variiert je Gemeinde)
Hauptwohnsitz am Ort grundsätzlich befreit (Nationalität irrelevant)
Kinder befreit bis Altersgrenze 6/14/16/18 (Sylt < 18, Usedom oft ab 6)
Schwerbehinderte Ermäßigung/Befreiung oft ab GdB 80 oder Merkzeichen; teils Begleitperson
Geschäftsreisende teils befreit, wo Satzung berufliche Aufenthalte ausnimmt — Nachweis nötig

„Monteur/Geschäftsreisender = immer befreit“ stimmt nicht — die Satzung entscheidet. Jeden Grund erfassen und belegen; Meldepflicht bleibt. Erste Orientierung, keine Rechtsberatung; Stand Juli 2026.

Quellen und Referenzen

  • Favorent · Kurtaxe bei Ferienvermietung (Kinderaltersgrenzen je Gemeinde, Sylt/Usedom; Schwerbehinderte und Begleitperson)
  • vezpa.it · Kurtaxe für jeden Gast ohne Hauptwohnsitz am Ort, Nationalität irrelevant; Befreiung bei Hauptwohnsitz
  • Deutschland-Monteurzimmer · „Monteur = immer befreit“ trifft nicht zu; berufliche Aufenthalte nur bei Satzungsregelung und Nachweis

Welche Konsequenzen hat eine fehlerhafte oder unterlassene Kurtaxen-Abführung?

Zuletzt aktualisiert am 16.07.2026

Eine fehlerhafte oder unterlassene Kurtaxen-Abführung hat Konsequenzen, die von Nachforderungen und Säumniszuschlägen über Bußgelder bis zum Entzug der Vermietungserlaubnis reichen — und die besonders unangenehme Folge, dass Sie die Abgabe auch dann schulden, wenn Sie sie beim Gast gar nicht eingezogen haben. Als Einzieher stehen Sie gegenüber der Gemeinde für den korrekten Betrag ein. Wird die Kurtaxe nicht, zu spät oder unvollständig abgeführt, drohen: Nachforderungen der Gemeinde für nicht abgeführte Beträge; Säumniszuschläge bei verspäteter Zahlung; bei systematischen Verstößen ein Bußgeld; und im schwersten Fall der Entzug der Vermietungserlaubnis. Weil Sie die Abgabe auch bei unterbliebenem Einzug schulden, kann eine vergessene Kurtaxe unmittelbar zu Ihren Lasten gehen — Sie zahlen dann aus eigener Tasche. Hinzu kommt, dass lückenhafte oder pauschale Befreiungen bei einer Prüfung zu Nachforderungen führen. Die Vermeidung ist deshalb klar günstiger als jedes Risiko: Eine saubere, vollständige und fristgerechte Erhebung, Dokumentation und Abführung sichert gegen alle diese Folgen ab. Erste Orientierung, keine Rechtsberatung; Stand Juli 2026.

Ausführliche Antwort und Recherche

Die Folgen einer fehlerhaften Kurtaxen-Abführung werden häufig unterschätzt, weil die Kurtaxe als kleiner Betrag erscheint. Tatsächlich reichen die Konsequenzen von finanziellen Nachforderungen bis zur Gefährdung der gesamten Vermietung, und die besondere Haftung des Einziehers macht das Risiko unmittelbar spürbar.

Der Kern liegt in der Haftung des Einziehers. Weil der Vermieter die Kurtaxe für die Gemeinde einzieht und ihr gegenüber für den korrekten Betrag einsteht, schuldet er die Abgabe unter Umständen auch dann, wenn er sie beim Gast nicht eingezogen hat. Diese Konstruktion hat eine unangenehme praktische Folge: Eine vergessene, falsch berechnete oder wegen einer unberechtigten Befreiung nicht erhobene Kurtaxe geht nicht zu Lasten des Gastes, der längst abgereist ist, sondern zu Lasten des Vermieters, der den fehlenden Betrag aus eigener Tasche nachentrichten muss. Der scheinbar kleine Betrag summiert sich über eine Saison und über mehrere Objekte schnell zu einer spürbaren Größe, wenn die Kurtaxe systematisch zu niedrig erhoben oder abgeführt wurde.

Neben der Nachentrichtung drohen weitere Sanktionen. Bei verspäteter Abführung können Säumniszuschläge anfallen, die den geschuldeten Betrag erhöhen. Bei systematischen oder wiederholten Verstößen kann die Gemeinde ein Bußgeld verhängen, weil die Verletzung der abgabenrechtlichen Pflichten eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Im schwersten Fall droht der Entzug der Vermietungserlaubnis, der den Betrieb des Objekts insgesamt beendet. Diese Eskalationsstufen zeigen, dass die Gemeinde über wirksame Mittel verfügt, um die Kurtaxe durchzusetzen, und dass ein nachlässiger Umgang nicht folgenlos bleibt. Eine besondere Rolle spielt dabei die Dokumentation der Befreiungen: Wer Ermäßigungen ohne ausreichenden Nachweis gewährt hat, sieht sich bei einer Prüfung Nachforderungen für die zu Unrecht nicht erhobene Kurtaxe ausgesetzt, weil die Beweislast für die Befreiung beim Vermieter liegt.

Aus dieser Risikolage folgt eine klare Handlungsempfehlung: Die Vermeidung ist deutlich günstiger als jedes Risiko. Eine saubere, vollständige und fristgerechte Handhabung — korrekte Berechnung nach der aktuellen Satzung, vollständige Erfassung aller Gäste einschließlich der befreiten, belegte Befreiungen, fristgerechte Abführung — sichert gegen alle genannten Folgen ab. Weil die Kurtaxe ein wiederkehrender Prozess mit vielen kleinen Einzelvorgängen ist, in dem sich Fehler leicht einschleichen, ist die Automatisierung der Erhebung und Meldung der wirksamste Schutz: Sie sorgt dafür, dass keine Buchung übersehen, kein Satz veraltet und keine Frist verpasst wird. Der Aufwand einer sauberen Handhabung ist gering im Vergleich zu den Nachforderungen, Säumniszuschlägen und dem Erlaubnisrisiko, die eine nachlässige Handhabung nach sich ziehen kann.

Fachliches Urteil: Bei fehlerhafter oder unterlassener Abführung drohen Nachforderungen, Säumniszuschläge, Bußgeld und im schwersten Fall der Entzug der Vermietungserlaubnis — und Sie schulden die Kurtaxe auch bei unterbliebenem Einzug. Unzureichend belegte Befreiungen führen bei Prüfungen zu Nachforderungen. Sichern Sie sich durch korrekte Berechnung, vollständige Erfassung, belegte Befreiungen und fristgerechte Abführung ab, am besten automatisiert. Erste Orientierung, keine Rechtsberatung; Stand Juli 2026.

Zahlen, Daten und Fakten

Folgen fehlerhafter/unterlassener Abführung

Folge Auslöser
Nachforderung nicht/zu wenig abgeführte Beträge — auch bei unterbliebenem Einzug
Säumniszuschlag verspätete Abführung
Bußgeld systematische/wiederholte Verstöße (Ordnungswidrigkeit)
Entzug der Vermietungserlaubnis schwerste Fälle

Unzureichend belegte Befreiungen führen bei Prüfungen zu Nachforderungen; Beweislast beim Vermieter. Vermeidung durch saubere, automatisierte Handhabung. Erste Orientierung, keine Rechtsberatung; Stand Juli 2026.

Quellen und Referenzen

  • Lodgify (Sylt) · Bußgelder und im schlimmsten Fall Entzug der Vermietungserlaubnis bei nicht korrekter Abführung
  • vezpa.it · Vermieter schuldet die Kurtaxe auch bei unterbliebenem Einzug; Säumniszuschläge und Bußgeld bei systematischen Verstößen
  • oasify.de / Lodgify · Nachforderungen bei lückenhafter Erfassung; Beweislast für Befreiungen beim Vermieter

Wie unterscheidet sich die Kurtaxe zwischen Regionen und Kommunen?

Zuletzt aktualisiert am 16.07.2026

Die Kurtaxe unterscheidet sich erheblich zwischen Regionen und Kommunen — in Höhe, Saisonstaffelung, Befreiungen und sogar in der Art der Abgabe. Weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung erlässt, ist die Spreizung groß: Eine vierköpfige Familie zahlt für zwei Wochen in einem Bad wie Heringsdorf rund 130 Euro, in einem Nachbarort wie Loddin nur etwa 50 Euro — bei vergleichbarer Aufenthaltsqualität. Die wichtigsten Unterschiede betreffen: die Höhe (von wenigen Cent bis über vier Euro pro Person und Nacht); die Saisonstaffelung (Haupt-, Neben-, teils Schultersaison); die Kinderaltersgrenzen und weiteren Befreiungen; und die Art der Abgabe — klassische Kurtaxe in Kur- und Küstenorten gegenüber prozentualer Übernachtungssteuer in vielen Großstädten. Regional ist die Kurtaxe besonders in Mecklenburg-Vorpommern (Küste, Rügen, Usedom), Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg verbreitet. Für Vermieter mit mehreren Objekten heißt das: Die Kurtaxe muss je Standort einzeln geklärt und konfiguriert werden — eine pauschale Handhabung über mehrere Gemeinden hinweg funktioniert nicht. Erste Orientierung, keine Rechtsberatung; Stand Juli 2026.

Ausführliche Antwort und Recherche

Die regionalen Unterschiede der Kurtaxe sind kein Detail, sondern prägen die Kalkulation und die Verwaltung, gerade bei einem Portfolio über mehrere Standorte. Weil die Kurtaxe kommunales Satzungsrecht ist, entsteht ein Flickenteppich, dessen Kenntnis für die korrekte Erhebung unerlässlich ist.

Der auffälligste Unterschied ist die Höhe. Die Sätze reichen bundesweit von wenigen Cent in kleineren Orten bis über vier Euro pro Person und Nacht in gefragten Bädern. Diese Spreizung wirkt sich unmittelbar auf den Gesamtpreis eines Aufenthalts aus: Für eine vierköpfige Familie und zwei Wochen kann der Unterschied zwischen zwei benachbarten Orten mehrere Dutzend Euro betragen — in Heringsdorf rund 130 Euro, in Loddin nur etwa 50 Euro, bei vergleichbarer Lage und Aufenthaltsqualität. Wer kalkuliert oder dem Gast gegenüber kommuniziert, muss den konkreten Satz seiner Gemeinde kennen. Der zweite Unterschied ist die Saisonstaffelung: Manche Gemeinden erheben ganzjährig denselben Satz, andere unterscheiden Haupt- und Nebensaison, wieder andere führen einen Übergangstarif ein. Vor Ort gilt als Hauptsaison häufig der 1. Mai bis 31. Oktober. Der dritte Unterschied betrifft die Befreiungen, insbesondere die Kinderaltersgrenzen, die je Gemeinde bei 6, 14, 16 oder 18 Jahren liegen, sowie die Regelungen für Schwerbehinderte und Geschäftsreisende.

Ein grundlegender Unterschied betrifft die Art der Abgabe selbst. In den Kur-, Erholungs- und Küstenorten wird die klassische Kurtaxe als fester Betrag pro Person und Nacht erhoben und ist mit einem Leistungsanspruch verbunden. In vielen Großstädten gibt es dagegen keine Kurtaxe, sondern eine Übernachtungs- oder Bettensteuer, die häufig als Prozentsatz des Nettoübernachtungspreises berechnet wird und ohne unmittelbare Gegenleistung für den Gast erhoben wird. Für den Vermieter bedeutet das nicht nur eine andere Höhe, sondern eine andere Systematik der Berechnung und teils eine andere Einzugsweise, weil einzelne Städte ihre Bettensteuer über die Plattformen einziehen lassen. Regional ist die klassische Kurtaxe besonders in den touristisch geprägten Ländern verbreitet: in Mecklenburg-Vorpommern mit der Küste, Rügen und Usedom, in Schleswig-Holstein mit den Nord- und Bädern, in Niedersachsen an der Küste, sowie in Bayern und Baden-Württemberg mit ihren Kur- und Erholungsorten. Mecklenburg-Vorpommern hat dabei den höchsten touristischen Anteil je Einwohner, sodass die Kurtaxe hier in den Inselgemeinden eine bedeutende Einnahmequelle und für Vermieter ein alltägliches Thema ist.

Für die Praxis folgt daraus eine klare Konsequenz: Die Kurtaxe lässt sich nicht pauschal über mehrere Standorte hinweg handhaben. Wer Objekte in verschiedenen Gemeinden betreibt, muss für jeden Standort die Satzung kennen — Höhe, Saisonstaffelung, Befreiungen, Meldeweg — und den Erhebungsprozess entsprechend konfigurieren. Was in einer Gemeinde gilt, kann in der Nachbargemeinde ganz anders aussehen, und Satzungen ändern sich zudem regelmäßig, oft zum Jahreswechsel. Eine standortbezogene Übersicht, die je Objekt den aktuellen Satz, die Staffelung, die Befreiungen und den Meldeweg festhält, ist bei einem Portfolio unverzichtbar und sollte laufend aktualisiert werden. Wer kalkuliert, sollte die Kurtaxe von Anfang an als standortabhängige Größe behandeln und nicht als bundesweit einheitlichen Aufschlag.

Fachliches Urteil: Die Kurtaxe variiert erheblich je Region und Kommune — in Höhe (von Cent bis über vier Euro), Saisonstaffelung, Befreiungen und Art der Abgabe (klassische Kurtaxe an der Küste gegenüber prozentualer Übernachtungssteuer in Städten). Besonders verbreitet ist sie in MV, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg. Klären und konfigurieren Sie die Kurtaxe je Standort einzeln und halten Sie sie aktuell. Erste Orientierung, keine Rechtsberatung; Stand Juli 2026.

Zahlen, Daten und Fakten

Dimensionen der regionalen Unterschiede

Dimension Spannbreite
Höhe wenige Cent bis über 4 € pro Person/Nacht
Saison ganzjährig / Haupt- und Nebensaison / Schultertarif
Befreiungen Kinderaltersgrenze 6–18, Schwerbehinderte, Geschäftsreisende
Art der Abgabe klassische Kurtaxe (Küste/Kurort) vs. % Übernachtungssteuer (Städte)

Beispiel Spreizung (4-köpfige Familie, 2 Wochen)

Ort ungefährer Betrag
Heringsdorf (Usedom) rund 130 €
Loddin (Usedom) knapp 50 €

Je Standort einzeln klären und konfigurieren; Satzungen ändern sich regelmäßig. Erste Orientierung, keine Rechtsberatung; Stand Juli 2026.

Quellen und Referenzen

  • Favorent · Kurtaxe bei Ferienvermietung (Spreizung Heringsdorf ~130 € vs. Loddin ~50 € für eine Familie in zwei Wochen)
  • Prostay / vezpa.it · regionale Verbreitung (MV, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bayern, Baden-Württemberg); Kurtaxe vs. städtische Bettensteuer
  • Lodgify · MV höchster touristischer Anteil je Einwohner; Kurtaxe bedeutende Einnahmequelle in den Inselgemeinden

Wie automatisiere ich Erhebung und Meldung der Kurtaxe?

Zuletzt aktualisiert am 16.07.2026

Erhebung und Meldung der Kurtaxe automatisieren Sie, indem Sie ein System einsetzen, das Kurtaxe und Gästeerfassung in einem Schritt beim digitalen Check-in erledigt und die Daten für Abrechnung und Meldung bereitstellt. Ein gutes System leistet fünf Dinge: Es erfasst beim Self-Check-in genau die nötigen Angaben — Gästezahl, Übernachtungszeitraum, Ermäßigungsmerkmale — und ordnet sie der Buchung zu; es berechnet die Kurtaxe automatisch nach dem hinterlegten Satz und der Saison, abzüglich der Befreiungen; es weist sie getrennt aus auf der Rechnung; es erledigt Kurtaxe und Meldeschein in einem Schritt, weil sich die Daten stark überschneiden; und es stellt die Meldedaten bereit — bei digitalen Kurmeldesystemen wie auf Usedom oder Norderney über die elektronische Schnittstelle. Der Nutzen ist doppelt: Statt am Monatsende Zettel und Buchungen zusammenzusuchen, haben Sie die Zahlen je Zeitraum griffbereit, und Fehler, die zu Nachforderungen führen, werden vermieden. Achten Sie auf einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter und darauf, dass ausgelagerte Kurkartensysteme DSGVO-konform arbeiten. Erste Orientierung, keine Rechtsberatung; Stand Juli 2026.

Ausführliche Antwort und Recherche

Die Automatisierung ist bei der Kurtaxe besonders lohnend, weil sie aus vielen kleinen, wiederkehrenden Einzelvorgängen besteht, in denen sich Fehler leicht einschleichen und in denen jeder Fehler zu einer Nachforderung führen kann. Ein gut eingerichtetes System verwandelt diesen Aufwand in einen weitgehend selbsttätigen Ablauf und erledigt zugleich die eng verwandte Gästeerfassung.

Der Kern der Automatisierung ist die Erfassung beim digitalen Check-in. Über einen Self- oder Pre-Check-in trägt der Gast vor oder bei der Anreise seine Daten selbst ein; das System erfasst genau die Angaben, die für Kurtaxe und Meldepflicht nötig sind — Gästezahl, Übernachtungszeitraum, relevante Merkmale wie das Alter von Kindern oder eine Schwerbehinderung — und ordnet sie der Buchung zu. Aus diesen Angaben berechnet das System die Kurtaxe automatisch nach dem für die Gemeinde und die Saison hinterlegten Satz und zieht die Befreiungen und Ermäßigungen ab. Weil die Berechnung regelbasiert erfolgt, entfallen die typischen Rechenfehler, und ein veralteter Satz fällt auf, sobald die hinterlegten Werte gepflegt werden. Auf der Rechnung weist das System die Kurtaxe getrennt vom Übernachtungspreis aus, sodass die Trennung ohne manuelles Zutun sauber ist.

Der zweite große Hebel ist die Zusammenführung mit der Gästeerfassung. Die Daten, die für die Kurtaxe erfasst werden, überschneiden sich stark mit denen des Gästemeldescheins für ausländische Gäste und mit der allgemeinen Gästeerfassung. Ein gutes System erledigt beides in einem Schritt: Es erfasst beim Check-in die Angaben für Kurtaxe und Meldepflicht zugleich, unterscheidet die Gastgruppen und stellt die jeweiligen Daten für Abrechnung und Meldung bereit. Damit muss der Gast seine Daten nur einmal eingeben, und der Vermieter führt nur einen Prozess statt zweier. Für die Meldung an die Gemeinde stellt das System die Übernachtungsdaten bereit; wo die Gemeinde ein digitales Kurmeldesystem betreibt — wie etwa auf Usedom oder Norderney —, erfolgt die Übermittlung über die elektronische Schnittstelle des jeweiligen Systems, was eine entsprechende Anbindung voraussetzt. Statt am Monatsende Belege und Buchungen mühsam zusammenzusuchen, hat der Vermieter die nötigen Zahlen je Zeitraum griffbereit.

Bei aller Effizienz sind zwei Absicherungen zu beachten. Erstens ist der Datenschutz zu wahren: Weil das System personenbezogene Gästedaten verarbeitet und häufig ein externer Anbieter beteiligt ist, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich, und die Daten sind nur zweckgebunden und fristgerecht zu speichern. Besondere Aufmerksamkeit verdient der Umstand, dass viele Gemeinden die Kurkartenabrechnung an externe Firmen ausgelagert haben; wer ein solches System nutzt, sollte prüfen, wie diese Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, und dass die DSGVO eingehalten wird. Zweitens bleibt die Verantwortung für die Richtigkeit beim Vermieter: Die Automatisierung senkt die Fehlerquote, entbindet aber nicht von der Pflicht, die hinterlegten Sätze und Regeln aktuell zu halten und die Abführung zu überwachen. Richtig eingerichtet und gepflegt, ist die automatisierte Lösung der beste Schutz gegen die Nachforderungen und Sanktionen einer fehlerhaften Handhabung und zugleich eine spürbare Arbeitsersparnis.

Fachliches Urteil: Automatisieren Sie mit einem System, das beim digitalen Check-in die Angaben für Kurtaxe und Meldepflicht in einem Schritt erfasst, die Kurtaxe nach Satz, Saison und Befreiungen berechnet, sie getrennt ausweist und die Meldedaten bereitstellt — bei digitalen Kurmeldesystemen über deren Schnittstelle. Sichern Sie den Datenschutz durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab und halten Sie Sätze und Regeln aktuell; die Verantwortung bleibt bei Ihnen. Erste Orientierung, keine Rechtsberatung; Stand Juli 2026.

Zahlen, Daten und Fakten

Fünf Funktionen der Kurtaxen-Automatisierung

Funktion Zweck · Verweis
Erfassung beim Check-in Gästezahl, Zeitraum, Ermäßigungsmerkmale, der Buchung zugeordnet
automatische Berechnung nach Satz und Saison, abzüglich Befreiungen
getrennter Rechnungsausweis Kurtaxe neben Übernachtungspreis
Kurtaxe + Meldeschein in einem Schritt Datenüberschneidung nutzen
Meldedaten bereitstellen digitale Kurmeldesysteme (Usedom, Norderney) über Schnittstelle

Auftragsverarbeitungsvertrag und DSGVO-Konformität beachten, auch bei ausgelagerten Kurkartensystemen. Verantwortung bleibt beim Vermieter. Erste Orientierung, keine Rechtsberatung; Stand Juli 2026.

Quellen und Referenzen

  • oasify.de · digitaler Self-Check-in erfasst Kurtaxe und Meldepflicht in einem Schritt; getrennter Rechnungsausweis; Zahlen je Zeitraum griffbereit
  • Lodgify · digitale Kurmeldesysteme (Usedom, Norderney) mit elektronischer Meldung; Software für Berechnung, Meldung und Abrechnung
  • Lodgify · ausgelagerte Kurkartenabrechnung wirft Datenschutz-/DSGVO-Fragen auf; Erhebung und Verarbeitung prüfen

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